Anfragen Fraktion Witten

Einschränkung des Antragsrechts

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

aus dem Ablauf der Ratssitzung am 4. Februar 2019 ergeben sich für die unterzeichnenden Ratsmitglieder einige Fragen, die ihr Antragsrecht betreffen. Diese Ratsmitglieder wurden von den Wittenerinnen und Wittenern demokratisch in den Stadtrat gewählt und repräsentieren sie dort. Um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen, haben sie durch die Gemeindeordnung NRW und andere Gesetze festgelegte Rechte und Pflichten. Ein wichtiges Recht ist dabei das Recht der Ratsfraktionen, Anträge zu stellen, welche auf die Tagesordnung der Ratssitzung gesetzt werden müssen. Dieses Recht wird nur dann verwirklicht, wenn die Anträge behandelt und abgestimmt werden.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung schreibt dazu in „Grundwissen Kommunalpolitik“, 2011:

„Werden zu einzelnen Tagesordnungspunkten Änderungsanträge vorgelegt, so muss die Sitzungsleitung darauf achten, die weiter gehenden Anträge zuerst abstimmen zu lassen. Findet eine Änderung eine Mehrheit, wird die Schlussabstimmung über einen Antrag oder eine Vorlage in der dann geänderten Fassung abgestimmt. Werden Änderungsanträge nicht angenommen, muss eine Abstimmung über den ursprünglichen Antrag stattfinden.“[1]

Zu Tagesordnungspunkt 2 der Ratssitzung am 4. Februar 2019 „Regionalplan Ruhr – Stellungnahme der Stadt Witten im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens“ lagen mehrere Änderungsanträge der Fraktionen vor, von denen jedoch nur ein Teil abgestimmt wurde.

Es lagen vor: TOP 2.1 – Antrag DIE LINKE mit 0607/AG16, TOP 2.2 – Antrag Sander/Güting mit 0608/AG16, TOP 2.3 – Antrag bürgerforum, Piraten, WBG mit 0609/AG16, TOP 2.5 – Antrag DIE LINKE mit 0617/AG16.

Insbesondere die Fraktion DIE LINKE machte während der Sitzung für alle hörbar mit lautstarkem Widerspruch darauf aufmerksam, dass sie ihre Anträge mitnichten zurückgezogen hat und sie dementsprechend abgestimmt werden sollen. Auch der Antrag von bürgerforum, Piraten und WBG wurde von den Fraktionen nicht zurückgezogen.

Zudem machte die Fraktion DIE LINKE Sie, Frau Bürgermeisterin Leidemann, in der Auszählpause während der ersten geheimen Abstimmung unter diesem Tagesordnungspunkt darauf aufmerksam, dass die zwei vorliegenden inhaltlichen Anträge der Fraktion DIE LINKE noch offen abgestimmt werden müssen. Dies wurde von Ihnen verweigert.

 

Daher ergeben sich für uns einige Fragen:

  1. Warum wurden die Anträge von DIE LINKE, bürgerforum, Piraten und WBG anders als in den vorberatenden Ausschusssitzungen AWSF und ASU nicht abgestimmt?
  2. Insbesondere die Anträge von Die LINKE haben zahlreiche Änderungen an der Verwaltungsvorlage „Stellungnahme Regionalplan“, Nr. 0988/V 16, jenseits des dominierenden Themas „Vöckenberg“ vorgeschlagen, über die der Rat in seiner Sitzung nicht abstimmen konnte. Wie begründen Sie dies angesichts der Tatsache, dass die Anträge nicht zurückgezogen wurden?
  3. Wie begründen Sie, dass Sie die Anträge anders als in den vorberatenden Ausschüssen AWSF und ASU nicht haben abstimmen lassen? Wieso gab es die Abweichung im Vergleich zum Verfahren in den vorberatenden Ausschüssen? Haben Sie diese Abweichung im Vorfeld der Ratssitzung mit den Ausschussvorsitzenden abgesprochen?
  4. Ist es richtig, dass Sie zunächst einen Stimmzettel für eine geheime Abstimmung vorgeschlagen haben, demzufolge  ausschließlich über die Verwaltungsvorlage abgestimmt werden sollte? Wie lautete der Text des zunächst von Ihnen vorgeschlagenen und vorgelesenen Stimmzettels (evtl. Audioaufnahme der Sitzung zu Rate ziehen)?
  5. Können nach dem von Ihnen durchgeführten Verfahren beliebige (unliebsame) Änderungsanträge von der Abstimmung ausgeschlossen werden? Falls ja: Beschneidet dies nicht das Antragsrecht der Ratsmitglieder? Falls nein: Wie müssen Ratsmitglieder vorgehen, damit dies in Zukunft nicht mit ihren Anträgen passiert?

 

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen und freundliche Grüße

gez.

Roland Löpke (Fraktion PIRATEN)

Ulla Weiß (Fraktion DIE LINKE)