Anfragen Fraktion Witten

Existenz eines Grundsatzbeschlusses zur Anwendung des § 13a BauGB?

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

der frühere Stadtbaurat Dr. Bradtke hat auf die wiederholte Kritik der Fraktion DIE LINKE in einer Sitzung des Rates der Stadt Witten erklärt, dass es zum Umgang mit dem § 13a BauGB einen Grundsatzbeschluss gäbe:

Aus diesem Grund hatte die Fraktion DIE LINKE mit Datum vom 10.3.2015 angefragt:

„1. In welcher Sitzung welches Gremiums wurde dieser Grundsatzbeschluss gefällt?

2. In welchem Protokoll bzw. Niederschrift ist dieser Grundsatzbeschluss festgehalten?

3. Wie lautet der genaue Wortlaut dieses Beschlusses?“


An das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) vom 12.3.2013 wurde die Mitteilung der Verwaltung

Nr. 0033/M 14 vom 07.08.2007 angefügt. Allerdings enthält diese Mitteilung keinen Beschlussvorschlag und kein Datum, an dem über die Vorlage beraten werden sollte. Auch ein Protokollauszug bzgl. eines Beschlusses wurde nicht beigefügt.

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

1. Welche Entscheidung wurde wann in welchem Gremium über diese Vorlage gefällt? In welchem Protokoll ist dies festgehalten?

2. Existieren weitere Vorlagen und ggf. Entscheidungen von politischen Gremien der Stadt Witten zu der Anwendung des § 13a BauGB? Wenn ja welche?

3. Sind verwaltungsintern Beschlüsse zur Anwendung des § 13a BauGB gefällt worden? Wenn ja welche? Um die Übermittlung dieser Beschlüsse wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß 

(Fraktionsvorsitzende)

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied)