Anfragen Fraktion Witten

Grundsatzbeschluss zur Anwendung des § 13a BauGB

Sehr geehrte Frau Leidemann,

in den vergangenen Sitzungen, vor allem in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz, hat DIE LINKE die pauschale Anwendung des § 13a BauGB zur Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren kritisiert.

Die Anwendung des § 13a BauGB ist in gut begründeten Fällen möglich; eine pauschale Anwendung im Regelfall ist jedoch nicht vorgesehen. Die Anwendung des § 13a BauGB führt zum Wegfall eines Umweltberichts und der sonst üblichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Damit wird der ökologische Zustand Wittens zu Gunsten privater Inverstoren verschlechtert.


Stadtbaurat Dr. Bradtke hat auf die wiederholte Kritik in einer Sitzung des Rates der Stadt Witten erklärt, dass es zum Umgang mit dem § 13a BauGB einen Grundsatzbeschluss gäbe.

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

  1. In welcher Sitzung welches Gremiums wurde dieser Grundsatzbeschluss gefällt?
  2. In welchem Protokoll bzw. Niederschrift ist dieser Grundsatzbeschluss festgehalten?
  3. Wie lautet der genaue Wortlaut dieses Beschlusses?

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied DIE LINKE Witten)