Anfragen Fraktion Witten
Hitzeaktionsplan für Witten
Sehr geehrter Herr König,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Klimawandels steigt im Ruhrgebiet die Anzahl der heißen Tage (Tage mit einer Lufttemperatur von über 30° C) und der Tropennächte (Nächte, in denen die Temperatur nicht unter 20° C sinkt). Damit verbunden steigt die Dauer und Intensität von Hitzewellen (ungewöhnlich lange Phasen aufeinander folgender ungewöhnlich heißer Tage). So wurden z.B. in der Nachbarstadt Dortmund 2018 23 aufeinander folgende heiße Tage festgestellt. In Witten ist mit vergleichbaren Ergebnissen zu rechnen. Dabei wird sich der Trend in den nächsten Jahren immer weiter verstärken.
Derartige Hitzebelastungen können zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen (Kreislaufprobleme, Übelkeit, Überlastung des körpereigenen Kühlsystems, Verstärkung bestehender Erkrankungen, Erhöhung der Häufigkeit von Herzinfarkten etc.). In Deutschland wurde während der Hitzeperioden 2003, 2010, 2013, 2018, 2019 und 2020 und 2022 zudem eine erhebliche Anzahl zusätzlicher Todesfälle festgestellt (siehe insbesondere Winklmayr et al.: Hitzebedingte Mortalität in Deutschland zwischen 1992 und 2021, Deutsches Ärzteblatt 2022). Insbesondere in höheren Altersgruppen kommt es infolge hoher Temperaturen regelmäßig zu einem Anstieg der Mortalität. Gefährdet sind aber auch andere vulnerable Gruppen (Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere, Menschen mit Übergewicht, Wohnungslose, etc.).
Ein wirksames Instrument zur Verringerung der hitzebedingten Mortalität und von Gesundheitsschäden ist die Erstellung eines Hitzeaktionsplans. Bereits 2020 hat sich die Gesundheitsministerkonferenz für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen ausgesprochen, die primär von Kommunen und betroffenen Instituten zu erstellen sind, siehe
https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1018&jahr=2020
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seinem Positionspapier „Hitze und Dürre in Städten und Gemeinden“ betont, dass kommunale Hitzeaktionspläne angesichts der sich verändernden klimatischen Bedingungen immer wichtiger werden, siehe
https://www.dstgb.de/publikationen/positionspapiere/hitze-und-duerre/
Inzwischen haben zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen und bundeweit Hitzeaktionspläne erstellt, siehe
https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/klima_gesundheit/aktionsplanung/plaene/index.html
Bereits 2017 hat die Bund/Länder Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ das Dokument Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ erstellt (siehe vorherigen Link). Mit Stand von März 2023 ist zudem als Konkretisierung der Handlungsempfehlungen die „Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen (Version 2), entwickelt im Rahmen des UBA-Projektes „HAP-DE. Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ erschienen, siehe
https://www.klivoportal.de/DE/Aktuelles/Arbeitshilfe_Hitzeaktionspl%C3%A4ne.html
Diese Arbeitshilfe enthält insbesondere eine mögliche Gliederung eines Hitzeaktionsplans (Abschnitt 6.1) sowie eine differenzierte Checkliste Hitzeaktionsplan (Abschnitt 6.2). Der in der Checkliste aufgeführte Maßnahmenplan enthält die Aspekte „Management von Akutereignissen“, „Risikokommunikation“ und „Maßnahmen zur langfristigen Anpassung“ mit jeweiligen Unterpunkten.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit (ASoWoGe) vom 23.11.2022 hatte die Verwaltung angeboten, das Thema „Hitzeschutz für wohnungslose Menschen“ im Zuge des Hitzeaktionsplans zu berücksichtigen.
Am 28.2.203 hat die Stadt Witten das „Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Witten“ beschlossen. Dieses enthält als Maßnahme V 13 „Erstellung eines Hitzeaktionsplans für die Stadt Witten“ (S. 100/101). Unter „Einführung und Dauer der Maßnahme“ findet sich die Einstufung „schnell umsetzen und aktuell halten“. Dies entspricht der Einstufung der Priorität „hoch“ in Tabelle 5.1 (S.77). Als Projektleitung/Verantwortliche wird die Stabsstelle Gesundheitswirtschaft genannt. Desweiteren wird auf den „coolen Stadtplan“ Bezug genommen (Maßnahme V 9, S. 92/93),
In der Sitzung des ASoWoGe vom 15.3.2023 berichtete die Verwaltung, dass sie sich an dem Gemeinschaftsprojekt „Hitzeaktionsplanung für die Emscher Region - gemeinsame Verantwortung übernehmen für Hitzereduktion im Öffentlichen Raum –HAP regio“ beteiligen will. Ziele seien u.a. die Erarbeitung einer Maßnahmentoolbox sowie Bündelung und Standardisierung eines kommunal wirksamen Hitzeaktionsplans. Unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheids sollte der Start im Herbst 2023 sein.
Bisher liegt kein Hitzeaktionsplan für die Stadt Witten zur Verabschiedung in den Gremien oder ein Zwischenbericht zu dessen Erstellung vor.
Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Fragen:
1. Wie ist der Stand der Erstellung des Hitzeaktionsplans für die Stadt Witten?
2. Ist mit der Erstellung bereits begonnen worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?
2a) Orientiert sich die Gliederung des Hitzeaktionsplans ggf. an der Gliederung in der o.a. Arbeitshilfe bzw. an der Checkliste? Wie sieht die Gliederung ggf. konkret aus?
2b) Welche Maßnahmen wurden bereits spezifisch für Witten identifiziert? Ist die Ermittlung weiterer Maßnahmen geplant? Sind dabei „Maßnahmen zur „langfristigen Anpassung“ vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Gehören hierzu auch planerische und bauliche Maßnahmen wie das Schaffen von kühlen Plätzen durch Entsiegelung und Anpflanzung von Bäumen sowie das Schaffen zusätzlicher Verschattungen?
2c) Wann ist ggf. mit einem schriftlichen Zwischenbericht, z.B. in einer schriftliche Mitteilung der Verwaltung zu rechnen?
2d) Für wann ist die Vorlage des Hitzeaktionsplans für den Rat der Stadt Witten geplant?
3. Soll das o.a. Gemeinschaftsprojekt zu HAP regio einen für Witten spezifischen Hitzeaktionsplan ersetzen oder werden darin konkrete, spezifische Maßnahmen für Witten aufgeführt?
4. Wie sind der Stand des Gemeinschaftsprojekts und die Zeitplanung?
5. Welche Kommunen sind an dem Gemeinschaftsprojekt beteiligt?
6. Sind für das Gemeinschaftsprojekt inzwischen Fördergelder bewilligt worden? Wenn ja, von wem und erfolgte dies in ausreichender Höhe zur Projektfinanzierung? Wenn nein, was bedeutet dies für die Durchführung des Gemeinschaftsprojekts?
7. Wann ist ggf. mit einem schriftlichen Zwischenbericht z.B. in einer schriftliche Mitteilung der Verwaltung zu rechnen?
8. Für welchen Zeitpunkt ist ein schriftlicher Endbericht geplant?
9. Wie sind der Stand der Erstellung des „coolen Stadtplans“ und die Zeitplanung? Wenn noch nicht mit der Erstellung begonnen wurde, warum nicht?
10. Wie schützt die Stadt Witten ihre Bevölkerung bis zur Verabschiedung und Umsetzung des Hitzeaktionplans an heißen Tagen und bei Hitzewellen?
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
(Fraktionsvorsitzende) (Ratsmitglied)