Anfragen Fraktion Witten

Kirchhörder Weg

Die LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,


in der Sitzung des ASU vom 28.4.2016 wurden die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 254 und der Außenbereichssatzung Nr. 1 der Stadt Witten, jeweils „Kirchhörder Weg“, beschlossen. Das Plangebiet erstreckt sich entlang des Kirchhörder Wegs und umfasst die angrenzenden Grundstücke der Straße einschließlich der Bebauung am Hackertsbergweg Nr. 125 und 129.

Der Flächennutzungsplan sah bisher die Darstellung „Grünfläche – Naturbezogene Erholung“ vor. Die mit Beschluss des ASU vom 25.10.2012 vorgesehene Erstellung eines Bebauungsplans zugunsten der Bebauungsinteressen privater Grundstückseigentümer (Vorlage Nr. 0604/V 15 vom 28.09.2012) ist inzwischen gescheitert. Die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans von „Grünfläche – Naturbezogene Erholung“ in „Wohnbaufläche“ wäre nicht an die Ziele des Regionalplans angepasst. Die Regionalplanungsbehörde (RVR) würde diese Änderung nicht mittragen.

Trotzdem verfolgt die Stadt Witten die Pläne zur Bebauung in diesem Gebiet weiter. Über eine Flächennutzungsplanänderung und eine Außenbereichssatzung sollen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

In der Verwaltungsvorlage Nr. 0458/V 16 wird im Abschnitt „Planungsrechtliche Ausgangssituation“ ausgeführt, dass punktuelle Außenentwicklung dort vertretbar sein kann, „wo sie zur Entwicklung attraktiver Wohnlagen für bestimme Zielgruppen im Rahmen einer gesamtstädtischen Wohnbaulandstrategie notwendig ist“.

Weiter heißt es in der Verwaltungsvorlage: „Es wurde vereinbart, dass seitens der Verwaltung ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben würde, um grundsätzlich zu klären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine verkehrliche Erschließung gesichert sein würde. Das abschließende Gutachten liegt seit Anfang des Jahres vor. Die Kosten wurden hier von der Stadt Witten getragen.“

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

1. Welche konkrete Zielgruppe soll durch die Änderung des Flächennutzungsplan und die Außenbereichssatzung angesprochen werden?

2. Warum ist die „punktuelle Außenentwicklung“ an diesem Standort zur Befriedigung von Partikularinteressen erforderlich?

3. Woraus leitet sich die Vereinbarkeit der Planung mit einer „gesamtstäftischen Wohnbaustrategie“ ab?

4. Sind bereits Bauvoranfragen oder Bauanträge für das Plangebiet gestellt worden? Wenn ja: Welche Personen haben Bauvoranfragen oder Bauanträge gestellt?

5. Sind bereits Bauvorbescheide oder Baugenemigungen hierzu ergangen? Wenn ja, welche?

6. Welches städtische Interesse liegt an der Bebauung der fraglichen Grundstücke vor?

7. Welche Kosten sind der Stadt „Witten durch die Erstellung des Verkehrsgutachten entstanden? Soweit in dem Verkehrsgutachten auch das Plangebiet nicht betreffende Aspekte bzw. Bereiche betrachtet werden, wird um die Beantwortung der Frage gebeten, welche Kosten anteilig für das Plangebiet angefallen wären.

8. Warum wurden die Kosten für das Verkehrsgutachten ausschließlich von der Stadt Witten getragen? Warum hat es nicht zumindest eine anteilige Kostenübernahme der Bauinteressenten für das Plangebiet gegeben? Welche in der jeweiligen Person der Bauinterssenten vorliegenden Gründe hat es ggf. für die vollständige Kostenübernahme gegeben?

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß

Fraktionsvorsitzende

Oliver Kalusch

Fraktionsmitglied