Anfragen Fraktion Witten

Knall, Bumm, Krach - Hand ab?

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König,

mit Datum vom 2.12.2021 wurden auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen, siehe

https://einzelhandel.de/images/coronavirus/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf

 

Dort wird unter Nr. 19 festgelegt, dass am Silvestertag und am Neujahrstag ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen gilt.

 

Im Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990312/5aded0cbf837124818e6af8feceb15c7/2021-12-21-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

wird dieses Feuerwerksverbot unter Nr. 10 bestätigt.

 

Zudem heißt es in § 5 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung NRW:

„Zum Jahreswechsel 2021/2022 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt.“

 

Verschiedene Städte in NRW haben bereits ein derartiges Feuerwerksverbot festgelegt, so z.B. Oberhausen (siehe Sonderamtsblatt Nr. 30 der Stadt Oberhausen vom 22. Dezember 2021, S. 406 f.)

https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/verwaltungsfuehrung/pressestelle-virtuelles-rathaus/amtsblatt/archiv-2021/amtsblatt2021-downloads/sonderamtsblatt-nr-30-2021_1.pdf?fbclid=IwAR0Y_ZJT1MjewkExjK6nt5DsWzv1U3x_nglpqaiwSz8O7uAOC5JRQtHxk_o

 

Die Festlegung des Feuerwerksverbots auf publikumsträchtigen Plätzen dient u.a. der Kontaktreduzierung und wirkt einer Überlastung der Krankenhäuer durch Patienten aufgrund von Unfällen mit Feuerwerk entgegen.

 

Demgegenüber heißt es auf der Homepage der Stadt Witten mit Datum vom 22.12.2021:

https://www.witten.de/willkommen-in-witten/news-einzelansicht/news/boellerverbot-heisst-ver-kauf-verboten-mit-alt-feuerwerk-bitte-besonders-vorsichtig-sein/?no_cache=1&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=73f56c63882e526e82aaffd849604903

hinsichtlich der Lageeinschätzung zu Silvester/Neujahr:

„Große Partys sowie Versammlungen im Freien werden vermutlich kaum stattfinden. Sperrzonen hat das städtische Ordnungsamt nicht eingerichtet.“

 

 

Daher fragt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten:

 

1. Worauf stützt sich die Vermutung der Stadt Witten, dass Versammlungen im Freien kaum stattfinden werden, insbesondere zwischen 23.00 Uhr des 31.12.2021 und 1.00 Uhr des 1.1.2022 zum gemeinschaftlichen Abbrennen von Feuerwerk? Bis zu welcher Anzahl von Versammlungen kann noch davon gesprochen werden, dass sie „kaum“ stattfinden?

 

2. Warum hat die Stadt Witten keine Sperrzonen festgelegt, um die Beschlüsse der Videoschaltkonferenzen vom 2.12.2021 und 21.12.2021 umzusetzen?

 

3. Wie definiert die Stadt Witten „publikumsträchtige Plätze“ im Sinne der Beschlüsse der Videoschaltkonferenzen? Ab welcher Größe oder möglicher Anzahl von Personen liegt ein solcher Platz vor bzw. welche Kriterien finden sonst Anwendung? Woraus resultieren die quantitativen Kriterien für eine derartige Einstufung? Welche Plätze in Witten wären diesbezüglich „publikumsträchtig“?

 

4. Welche Anzahl möglicher Infektionen in Witten durch das SARS-Cov 2-Virus ist durch die Nichtfestlegungen von Sperrzonen und damit nicht reduzierter Kontakte zu erwarten?

 

5. Welche Anzahl von Einweisungen in Krankenhäuser in Witten durch Unfälle mit Feuerwerkskörper in Folge der Nichtfestlegungen von Sperrzonen ist zu erwarten?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                      (Fraktionsgeschäftsführer)


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