Anfragen Fraktion Witten

Kommunales Investitionsförderungsgesetz

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

 

am 2.7.2018 hat der Rat der Stadt Witten mit der Vorlage 0881/V 16 „Kommunales Investitionsfördergesetz; Aufteilung der Fördermittel“ beschlossen, dass die Schulen in städtischer Trägerschaft 5.620.000 €, die Rudolf Steiner Schule 152.000 € und die Blote Vogel Schule 162.000 € erhalten. Ausdrücklich wird in der Vorlage ausgeführt: „Grundlage der Berechnung sind dabei nur die Wittener Schülerinnen und Schüler“.

 

Mit der Vorlage 0903/V 16 „Kommunales Investitionsförderungsgesetz, Kapitel 2, hier: Weiterleitung der Fördermittel an die freien Träger“ vom 2.8.2018 sollen nun die Gelder für die Rudolf Steiner Schule und die Blote Vogel Schule freigegeben werden.

 

 

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

 

1. Wie viele Kinder mit einem Wohnsitz in Witten gibt es an den Wittener Schulen (bitte             jeweils pro Schule angeben)

 

2. Wie viele Kinder mit einem Wohnsitz außerhalb Wittens gibt es an den Wittener Schulen      (bitte jeweils pro Schule angeben)

 

3. Welche Gelder entfallen auf die einzelnen Wittener Schulen in städtischer Trägerschaft         (bitte jeweils pro Schule angeben)?

 

4. Gelder in welcher Höhe für die Schulen in städtischer Trägerschaft und von freien Träger      würden sich ergeben, wenn alle Schülerinnen und Schüler, und nicht nur die Kinder mit         einem Wohnsitz in Witten, zur Grundlage der Berechnung gemacht würden (bitte jeweils       pro Schule angeben)?

 

 

Wir bitten um eine Antwort bis zur Ratssitzung am 24.9.2018, da die Fragen in direktem Zusammenhang mit der Vorlage 0903/V 16 stehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                              Oliver Kalusch

Fraktionsvorsitzende                                                          Fraktionsmitglied