Anfragen Fraktion Witten

Konsequenter Mieterschutz

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WAG NRW) ist seit dem 30.4.2014 in Kraft. Danach ist es Aufgabe der Gemeinden, die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WAG NRW) und Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum zu unterstützen.

Ein wesentliches Ziel des WAG NRW ist es, Menschen in prekären Wohnsituationen zu helfen und menschenwürdige Wohnverhältnisse zu gewährleisten, siehe hierzu auch den Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz, Stand Juli 2015

http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/29_Leitfaden_WAG_ba_Juli-2015.pdf

Zu den Pflichten von Verfügungsberechtigten über Wohnraum gehört es, Wohnraum so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet wird (§ 5 Abs. 1 WAG). Dazu wurden Mindestanforderungen und Mindestgrößen an Wohnraum festgelegt.

Verfügungsberechtigten über Wohnraum, die mit menschenunwürdigem Wohnraum Profite auf Kosten der Mieter erzielen wollen, kann mit dem im WAG NRW eröffneten Instrumentarium wirksam begegnet werden. Das WAG NRW findet konsequenterweise auch keine Anwendung für den vom Verfügungsberechtigten eigengenutzten Wohnraum (§ 2 Abs. 4 WAG NRW).

Zur Umsetzung des WAG NRW bedarf es eines strukturierten Vorgehens der Gemeinden.


Daher fragt die Fraktion DIE LINKE. an:

1. Welchem Fachbereich in der Verwaltung ist das Aufgabenfeld nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz zugeordnet und welches Amt oder welche Ämter nehmen die Aufgaben wahr?

2. Wie ist der Aufgabenbereich organisiert (z.B. als besonderes Sachgebiet)?

3. Wie ist der Aufgabenbereich personell und sachlich im Einzelnen ausgestattet

(u.a. Zahl der Mitarbeiter*innen, vorgesehene Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche)?

4. In welcher Weise wird die Wohnungsaufsicht in Witten ausgeübt, insbesondere nach welchen Kriterien werden Überprüfungen von Wohnraum vorgenommen und werden Sachverhaltsermittlungen zu den Anforderungen an die Ausstattung, zu Missständen und Überbelegung auch aus eigener Initiative durchgeführt?

5. Welche Möglichkeiten bietet die Stadt Witten betroffenen Bewohnern, um schnell, unbürokratisch und ggf. vertraulich Informationen über Verwahrlosungen, Missstände und Überbelegungen bei der Stadt zu melden?

6. Sind der Verwaltung konkrete Wohnungsmissstände und Überbelegungsfälle in Witten bekannt?

7. Wie viele Fälle von Anzeichen von Verwahrlosung (§ 3 Nr. 3 WAG NRW) hat die Verwaltung seit Inkrafttreten des WAG NRW festgestellt?

8. Wurden bei den Anzeichen von Verwahrlosung regelmäßige Überprüfungen gemäß

§ 2 Abs. 3 WAG NRW durchgeführt und in welchen Abständen erfolgten diese bzw. erfolgen diese Überprüfungen regelmäßig?

9. Welche Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 WAG NRW wurden von der Verwaltung bei Vorliegen einer Verwahrlosung ergriffen?

10. Wie viele Fälle von Missständen (§ 3 Nr. 2 WAG NRW) hat die Verwaltung seit Inkrafttreten des WAG NRW festgestellt?

11. Wie häufig lag eine Nichterfüllung der in § 4 Abs. 1 S. 1 WAG NRW, § 4 Abs. 2 WAG NRW, § 4 Abs. 3 WAG NRW und § 4 Abs. 4 WAG NRW aufgeführten Tatbestände in diesen Fällen vor (bitte nach einzelnen Tatbeständen aufschlüsseln)

12. Welche Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 WAG NRW wurden von der Verwaltung bei Vorliegen eines Missstandes ergriffen? In wie vielen Fällen wurden Anordnungen erlassen? In wie vielen Fällen wurde von Anordnungen abgesehen und warum erfolgte dies?

13. In wie vielen Fällen wurde von der Stadt Witten Wohnraum für unbewohnbar erklärt (§ 8 Abs. 1 WAG NRW)?

14. Wie häufig lagen die Tatbestände des § 8 Abs. 1 WAG NRW vor (Bitte nach den drei aufgeführten Tatbeständen einzeln aufführen)?

15. Welche Maßnahmen hat die Stadt Witten nach einer Unbewohnbarkeitserklärung jeweils ergriffen?

16. Wie viele Fälle von Überbelegungen i.S.v. § 9 WAG NRW hat die Stadt Witten seit Inkrafttreten des WAG NRW festgestellt?

17. Welche Maßnahmen hat die Stadt Witten nach der Feststellung einer Überbelegung jeweils ergriffen?

18. Wie hat die Stadt Witten Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützt.


Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß                         Oliver Kalusch

Fraktionsvorsitzende          Fraktionsmitglied