Anfragen Fraktion Witten

Kosten für Livestream-Übertragungen

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

für die Ratssitzung am 17. Juni 2014 hatte die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag gestellt:


„Der Rat der Stadt Witten möge beschließen:

In die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Witten werden als § 3 Abs. 2a und § 3 Abs. 2b folgende Passagen eingefügt:

„(2a) Öffentliche Sitzungen des Rates werden zeitgleich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Internet als Livestream übertragen. Diese Internetübertragungen dürfen technisch nur abspielbar und nicht speicherbar sein.

(2b) Jedem Ratsmitglied steht das Recht zu, nachdem die Bürgermeisterin ihr/ihm das Wort erteilt hat, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Internetübertragung des eigenen Redebeitrags beendet bzw. im weiteren Fortgang der Sitzung des Rates unterlassen wird. Die Beendigung der Internetübertragung gemäß Satz 1 ist in der Niederschrift der Sitzung zu vermerken.“

Dem wurde seitens des Stadtkämmerers entgegengehalten, dass die Kosten für eine Livestream-Übertragung im Internet zu hoch seien.

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

1. Welche Kosten für welche Sachmittel würden bei einer Livestream-Übertragung anfallen? Welche wären einmalig, welche laufend?

2. Welche Kosten für welche Personalmittel würden anfallen? Welche wären einmalig, welche laufend?

3. Bewegt sich die Kostenschätzung im Bereich der Kosten der Kommunen, die bereits Livestream-Übertragungen von Ratssitzungen im Internet vornehmen (z.B. Wuppertal)? Wie verhindern diese Kommunen, dass zu hohe Kosten anfallen?

4. Wie bringen Kommunen mit einer vergleichbaren Haushaltslage die Kosten für eine Livestream-Übertragung auf?

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)