Anfragen Fraktion Witten

Luftreinhalteplan Witten

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

bereits seit den Referenzmessungen des LANUV aus dem Jahr 2008 ist bekannt, dass der NOx-Grenzwert (Jahresmittelwert) von 40 µg/m³ auf der Ruhrstraße deutlich überschritten wird. Diese Überschreitung wurde jährlich bestätigt. Die bisherigen Maßnahmen haben nicht die erhoffte Wirkung gebracht; der Luftreinhalteplan Witten aus dem Jahr 2010 ist insbesondere wegen überoptimistischer Prognosen gescheitert. Die Umrüstung der Busflotte im Bereich des ÖPNV ist inzwischen weitgehend abgeschlossen, ohne dass eine Unterschreitung des Stickoxid-Grenzwerts erreicht wurde.

Jedermann-Einwendungen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG gegen die Errichtung und des Betriebs neuer Großemittenten außerhalb von Witten, die zu einer Erhöhung der Hintergrundbelastung führen können (z.B. beim Kohlekraftwrk E.On Datteln), werden von der Stadt Witten nicht abgegeben. Stattdessen werden von der Stadt Witten lediglich Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belage abgegeben. Damit wird lediglich ein kleiner Teil der relevanten Anlagen erfasst.

Eine Einflussnahme der Stadt Witten auf relevante industrielle Emittenten in Witten, z.B. durch Anträge auf nachträgliche Anordnungen bei nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen, ist nicht erkennbar.

Ein systematisches Konzept zur Reduzierung der Stickoxidemissionen bei nach dem BImSchG nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, auf die die Stadt Witten im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Einfluss nehmen kann, ist gleichfalls nicht erkennbar.

Eine Festbrennstoffverordnung für Kleinemittenten, mit der auch Stickoxidreduktionen erreicht werden könnten, wurde nicht verabschiedet.

Mithin bleiben lediglich verkehrliche Maßnahmen auf der Ruhrstraße und ihrer Umgebung, um die rechtswidrige Situation, die auch zu Strafzahlungen im Rahmen eines Vertragsverletzungverfahren der Europäischen Union führen kann, zu beenden.

Hierzu wurden von der Stadt Witten eine „Verkehrsuntersuchung Kornmarkt“ und eine Verkehrsuntersuchung „Ruhrstraße/Ruhrdeich“ in Auftrag gegeben, zu der jeweils ein PPT-Vortrag und die Datendarstellung vorliegen. Die darin enthaltenen Netzfälle wurden am 18.6.2015 im Verkehrsausschuss den Mitgliedern vorgestelt. Seitdem sind keine konkreten Aktivitäten ersichtlich.

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

1. Wann werden den Mitgliedern des Verkehrsausschusses, des ASU, des HFA und des Rates Netzfälle zur Entscheidung und Umsetzung vorgelegt bzw. wann wird eine favorisierte Variante zur Abstimmung vorgelegt? Erfolgt dies noch vor der Sommerpause?

2. Wann kann daran anschließend mit einer Ausschreibung des Baus für die verkehrlichen Maßnahmen begonnen werden? Wann wäre mit einem Baubeginn und einer Beendigung der Baumaßnahmen zu rechnen?

3. Wie erfolgt das begleitende Monitoring, d.h. wird dies nicht nur durch die Messung des Stickoxid-Jahresmittelwerts und dessen Bewertung im Nachgang vorgenommen, sondern wird auch durch Ermittlung der Verkehrsströme und ggf. irregulärer Abweichungen die Wirksamkeit der Maßnahme während eines Kalenderjahres kontinuierlich kontrolliert? Wie kann und soll im Falle irregulärer Abweichungen kurzfristig reagiert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß 

Fraktionsvorsitzende

Birgit Minke

Sachkundige Bürgerin