Anfragen Fraktion Witten

Reicht der Rohrdurchmesser?
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr König
zu der Verwaltungsvorlage Nummer Nr. 0519/V 17 unter TOP 5.1 haben wir die folgende Nachfragen. Wir bitten Sie um eine kurzfristige schriftliche Antwort, da die Vorlage als Dringlichkeitsentscheidung am 24.4.2023 abgestimmt werden soll und anhand Ihrer Antwort noch eine Vorbereitung auf die Sitzung erfolgen soll.
Der Wiederaufbauplan enthält als geändertes, förderungsfähiges Projekt die Vergrößerung des Rohrdurchlasses unter der Grundstückszufahrt Dürener Straße 48 a+b. Hierzu liegt als Anlage 2 eine Verpflichtungsverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises vor. Diese hat die Verrohrung des Dürener Bachs sowie im Bereich der Dürener Straße 48a und 48b zum Gegenstand.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis stellt dabei einen nicht ausreichenden Querschnitt der Gewässerverrohrung fest. Bereits jetzt ist die Verrohrung bzgl. des Hochwasserzuflusses bei Ereignissen von HQ 100 sowie tatsächlich festgestellter Zuflüsse zu klein. Der Rohrdurchmesser beträgt DN 600, während der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Rohrdurchmesser von DN 1000 für erforderlich hält.
Demgegenüber verweist § 74 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch auf Hochwasserereignisse mit niedriger Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches Wiederkehrintervall mindestens 200 Jahre, HQ 200) und Extremereignisse, die zu Überflutungen führen können und eine Grundlage von Gefahrenkarten sind.
Eine Berücksichtigung derartiger Ereignisse wäre daher sachlich geboten.
1. Welches Wiederkehrintervall für Hochwasserereignisse (HQ) wird für die neue Verrohrung als Grundlage genommen?
2. Welchen Rohrquerschnitt (DN) soll die neue Verrohrung besitzen?
3. Sind durch die neue Verrohrung auch Ereignisse mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren (HQ 200) abgedeckt? Wenn nein, warum nicht? Auf welcher Rechtsgrundlage wird ggf. ein niedrigeres Wiederkehrintervall zur Grundlage der Bemessung genommen?
4. Welchen Rohrquerschnitt (DN) würde die Verrohrung besitzen, wenn Ereignisse mit HQ 200 zur Grundlage genommen würden?
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
(Fraktionsvorsitzende) (Fraktionsgeschäftsführer)
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