Anfragen Fraktion Witten
Planung von Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) auch in Witten?
Sehr geehrter Herr König,
sehr geehrte Damen und Herren,
in NRW sind laut Bezirksregierung Düsseldorf in den Städten Bonn-Bad Godesberg, Hamm, Ibbenbüren, Möhnesee, Ratingen-Tiefenbroich und Viersen bereits zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) organisiert worden.
Laut WDR gibt es auch in Soest eine ZUE.
Häufig starten Bürger:innenproteste, wenn eine ZUE in einer Gemeinde geplant wird, so z. B. in Oeventrop. Die Gründe für die Skepsis der Bürger:innen liegen u.a. in der hohen Zahl von Geflüchteten, die dann an einem Ort untergebracht werden sollen und nicht mehr dezentral in normalen Wohnungen im gesamten Stadtgebiet wohnen können.
In Witten leben Geflüchtete dezentral in Wohnungen und zentral in Räumen auf dem Thelengelände in Witten-Rüdinghausen.
Durch die Eröffnung einer ZUE in Witten würde sich die bisherige Strategie der Stadt Witten im Umgang mit Geflüchteten massiv verändern. Träger einer ZUE ist das Land über seine Außenstelle vor Ort, die Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Witten wäre für die dort untergebrachten Menschen nicht mehr zuständig.
Bisher durften geflüchtete Kinder und Jugendliche Kitas und Schulen in der Stadt Witten besuchen. So konnten sie gut die deutsche Sprache lernen und sich in Deutschland integrieren. In einer Zentralen Unterbringungseinrichtung gibt es keine Schulpflicht mehr. Es soll ein schulnahes Bildungsangebot für die Kinder und Jugendlichen innerhalb der ZUE ohne Kontakt zu Wittener Lehrer:innen und Mitschüler:innen stattfinden. Für die Bestimmung der Inhalte werden die üblichen Curricula für Unterricht für Schulen nicht angewendet, sondern vage Bestimmungen aus einer Vergabehandreichung.
Bisher konnten sich Geflüchtete relativ gut aus angemieteten dezentralen Wohnungen und auch aus der Unterkunft im Thelengebäude in die Wittener Vororte und Innenstadt bewegen. Dazu benutzten sie den Bus, Fahrräder oder gingen zu Fuß.
Ob sie sich aus einer möglichen ZUE in Witten noch so bewegen dürfen, um Unterstützungseinrichtungen wie den Helpkiosk, DRK-Flüchtlingsberatung, Caritas-Angebote im Marienviertel etc. zu erreichen, ist fraglich.
Der Verbleib von Geflüchteten in einer ZUE würde viele Nachteile für die Integration von Geflüchteten auslösen. Die humane und menschenfreundliche Umgangsform mit Geflüchteten in Witten wäre so nicht mehr möglich, da die Stadt Witten in einer ZUE keine Einflussmöglichkeit mehr hätte.
Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Plant die Stadt Witten im Dialog mit der Landesregierung die Ermöglichung einer ZUE auf Wittener Stadtgebiet?
2. Falls ja, wie weit sind diese Verhandlungen fortgeschritten?
3. Würde für die Vergabe der Aufgaben in einer möglichen ZUE in Witten die Handreichung des RP Arnsberg „Vergabe Organisation und Betreuung in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge“ herangezogen?
4. Würden bei möglichen Planungen einer ZUE in Witten die bisher ehrenamtlich tätigen engagierten Wittener:innen einbezogen? Wenn ja, wie?
5. Falls die Stadt Witten im Dialog mit der Landesregierung keine Einrichtung einer ZUE auf ihrem Stadtgebiet plant, will die Stadt Witten stattdessen weiterhin ihr bisheriges Konzept zur Erfüllung der Unterbringungsquote von Geflüchteten mit der Unterkunft auf dem Thelengelände und in dezentralen Wohnungen in den nächsten Jahren fortzusetzen?
Vielen Dank für eine rasche Beantwortung unserer Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
(Fraktionsvorsitzende) (Ratsmitglied)
Antwort der Stadt Witten zum Download
Der Ortsverband Die Linke Witten/Wetter lädt zu einer Infoveranstaltung zum Thema ZUE am 26.08. 2024 um 19:00 Uhr in das Hotel Ardey, Ardeystr. 11 in Witten ein. Weitere Info