Anfragen Fraktion Witten

Quo Wabis? Was ist passiert?

Linksfraktion

Sehr geehrter Herr König,

 

Mit Datum vom 10.12.2021 hat die Stadt Witten über die Abberufung der Geschäftsführerin der Wabe mbH auf ihrer Homepage informiert, siehe https://tinyurl.com/yyy59325

Danach haben die Gesellschafter der Wabe mbH ihre Geschäftsführerin am 9.12.2021 mit sofortiger Wirkung abberufen. Um die rechtliche Handlungsfähigkeit der Wabe zu sichern, hat die Gesellschafterversammlung Matthias Kleinschmidt als Interims-Geschäftsführer berufen.

 

Weitere Informationen sind der Homepage der Stadt Witten nicht zu entnehmen. Auch ist die Übermittlung weitergehender Informationen an die Fraktionen nicht ersichtlich.

 

Hauptgesellschafter der Wabe mbH ist mit über 50 % die Stadt Witten. Sie hat damit relevanten Einfluss auf die Geschäfts- und Personalpolitik der Wabe mbH. Hinzu kommt, dass der Rat der Stadt Witten regelmäßig den Jahresabschluss feststellt, der Geschäftsführung die Entlastung erteilt und den Wirtschaftsplan genehmigt. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, benötigen die Fraktionen und im Rat vertretenen Ratsmitglieder detaillierte Informationen über Vorgänge, die die Personalstruktur betreffen sowie über die wirtschaftliche Lage und strategische Ausrichtung der Wabe mbH.

 

Weder in der Ratssitzung am 6.12.2021, in der die Wabe mbH mit einem Tagesordnungspunkt aufgeführt war, noch in der Sitzung des AWL am 8.12.2021 hat die Verwaltung über die Situation bei der Wabe mbH informiert. Der WAZ vom 11.12.2021 war hingegen zu entnehmen, dass es aus Gesellschafterkreisen heißen würde: „Das Vertrauensverhältnis ist so beschädigt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.“ Der Beschluss zur Abberufung der Geschäftsführerin mit sofortiger Wirkung soll einstimmig gefällt worden sein.

 

Auch wenn der städtische Kämmerer Matthias Kleinschmidt gegenüber der Öffentlichkeit keine Gründe für Abberufung nennt und auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz verweist, kann dies nicht für die Ratsmitglieder gelten. Denn diese sind bei vertraulichen Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher können die Fragen dieser Anfrage, die schützenswerte Belange betreffen, im Rahmen einer nichtöffentlichen Antwort beantwortet werden.

 

 

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten fragt daher an:

 

1. Mit welchem Datum und wie wurde zur Gesellschafterversammlung eingeladen, auf der die Abberufung der Geschäftsführerin erfolgte?

 

2. Waren der Verwaltung die Planungen zur Abberufung der Geschäftsführerin bereits vor der Sitzung des Rates am 6.12.2021 bzw. der Sitzung des AWL am 8.12.2021 bekannt? Wenn ja, warum wurden die Mitglieder des Rates bzw. des AWL nicht hierüber informiert?

 

3. Welche Gründe haben zur sofortigen Abberufung der Geschäftsführerin geführt?

 

4. Sind neben der Geschäftsführerin der Wabe mbH weitere Personen von den Problemen betroffen?

 

5. Warum wurden die Fraktionen bzw. Ratsmitglieder nach der Abberufung der Geschäftsführerin nicht unverzüglich über den Vorgang, die Hintergründe und mögliche Konsequenzen für die Wabe mbH und die Stadt Witten informiert?

 

6. Welche Konsequenzen aus der Abberufung und ihren Gründen ergeben sich für die finanzielle Situation der Wabe mbH sowie ihrer personellen und strategischen Ausrichtung?

 

7. Wie lange wird der Stadtkämmerer Matthias Kleinschmidt voraussichtlich Interims-Geschäftsführer sein? Erfolgt die Tätigkeit als Interims-Geschäftsführer mit oder ohne eine Vergütung? Falls eine Vergütung erfolgt, wie hoch ist diese? Muss die Bestellung als Interims-Geschäftsführer vom Rat der Stadt Witten bestätigt werden?

 

8. Haben die Vorgänge um die Abberufung der Geschäftsführerin Auswirkungen auf den bereits verabschiedeten Jahresabschluss 2020? Wenn ja welche?

 

9. Inwieweit hätten sich die Vorgänge um die Abberufung der Geschäftsführerin auf die Ratsentscheidung vom 6.12.2021 zur Entlastung der Geschäftsführung auswirken können, wenn sie den Ratsmitgliedern zum Zeitpunkt der Ratssitzung bekannt gewesen wären? War unter diesem Gesichtspunkt der Entlastungsbeschluss des Rates rechtmäßig oder zweckmäßig bzw. müsste dieser ggf. vom Bürgermeister beanstandet werden?

 

10. Haben die Vorgänge um die Abberufung der Geschäftsführerin Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2022 der Wabe mbH? Wenn ja, welche?

 

Soweit die Fragen schützenswerte Belange betreffen, bitten wir um eine Beantwortung in nichtöffentlicher Form.

Angesichts der Brisanz des Vorgangs bitten wir um eine Beantwortung der Fragen vor dem 24.12.2021.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                      (Fraktionsgeschäftsführer)


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