Anfragen Fraktion Witten

Schutz von grünem Freiraum an der Holzstraße

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

an der Holzstraße ist in Höhe des früheren Hauses 45 eine Baulücke entstanden, die länger als 100 Meter ist. Hier befindet sich eines der letzten grünen Täler des Ardeys im Bereich Witten-Annen. Dieser Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Witten des Ennepe-Ruhr-Kreises. Das Gelände besitzt das Entwicklungsziel 1.6. Dies bedeutet, dass der bisherige Zustand erhalten werden muss. Dazu gehört, dass die Grünlandnutzung beibehalten wird.

 

Bachläufe und Kleingewässer sollen in ihrem bisherigen Zustand erhalten bleiben. Die Hänge und das Tal selbst sollen von Bebauung freigehalten werden. Als Veränderung ist nur erlaubt, die Landschaft ökologisch aufzuwerten. Der Bereich befindet sich im nahen Quellgebiet der Borbach und ihrer Zuflüsse. Um den Siepen, der nach Regenfällen auch Wasser führt und so einen Zufluss zur Borbach bildet, zu erhalten, muss der gesamte Bereich in einem naturnahen Zustand erhalten werden.

 

Zurzeit wird die überwiegende Fläche als Weideland genutzt. Abends lassen sich hier Rehe, Füchse und viele weitere Wildtiere und Vögel beobachten.

 

Gerade in der heutigen Zeit des sich beschleunigenden Klimawandels ist der Erhalt von vorhandenen Grünflächen sehr wichtig geworden. Eine mögliche weitere Bebauung der Hänge dieses Ardeytals sollte daher zugunsten der Ziele des Landschaftsplans nicht erfolgen.

 

Dazu möchten wir der Stadt Witten folgende Fragen stellen:

 

  1. Unterstützt die Stadt Witten die Ziele des Landschaftsplans Witten 1.6 im Bereich der Borbach?
     
  2. Stimmt die Stadt Witten der Aussage zu, dass zur Verwirklichung der Ziele des Landschaftsplans 1.6 keine weitere Bebauung der Hänge und des Tals im Bereich der Holzstraße zugelassen werden darf?
     
  3. Stimmt die Stadt Witten der Aussage zu, dass in Zeiten des Klimawandels mit immer längeren Trockenphasen der Erhalt der jetzt noch vorhandenen Grüngebiete immer wichtiger wird?
     
  4. Will die Stadt Witten für den Erhalt des Wasserflusses an der Borbach auch ihre Zuflüsse schützen?
     
  5. Ist die Stadt Witten bereit, für die Erreichung des Ziels 1.6 des Landschaftsplans Witten auf eine weitere Bebauung an der Holzstraße in diesem geschützten Bereich zu verzichten?

6. Wird die Stadt Witten ein Bebauungsplanverfahren einleiten, dass zum Ziel hat, jegliche weitere Bebauung in diesem Gebiet mittels des Bebauungsplans zu verhindern? Wenn ja, wann würde dies voraussichtlich erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                      (Fraktionsgeschäftsführer)


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