Anfragen Fraktion Witten

Überprüfung der Kalkulation der Entwässerungsgebühren

Linksfraktion

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Datum vom 12.12.2022 hat die Fraktion DIE LINKE. eine Anfrage zur Kalkulation der Entwässerungsgebühren gestellt. Diese beinhaltete insbesondere die folgenden Fragen:

 

„1. Im Jahr 2021 wurden für die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung für die anrechenbare befestigte und angeschlossene private und öffentliche Fläche in m² - Nicht-Verbandsmitglieder 4.213,288 m² angesetzt. Im Jahr 2022 betrug dieser Wert 4.200, 288 m², stellte mithin einen leichten Rückgang dar. Wie erklärt sich dieser Rückgang, wenn hingegen in Witten kontinuierlich Bauprojekte realisiert werden, die zu einer Vergrößerung der Fläche führen müssten?

 

2. Im Jahr 2021 wurden für die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung für die befestigte und angeschlossene Fläche der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze (Straßenentwässerungsanteil) 2.282,754 m² angesetzt. Dieser Wert wurde auch für das Jahr 2022 angesetzt. Wie erklärt sich dieser identische Wert, wenn hingegen in Witten kontinuierlich Projekte der vorstehenden Art realisiert werden, die zu einer Vergrößerung der Fläche führen müssten?“

 

Mit Datum vom 14.12.2022 hat die Stadt Witten darauf geantwortet:

 

„Die für die Gebührenbedarfsberechnung relevanten versiegelten Flächen werden jährlich über die Berechnungsstatistik des Abrechnungsdienstleisters evu zählwerk GmbH ermittelt und gemeldet. Die Basis der dort ermittelten Werte, insb. Zugänge, eventuelle Entsiegelungen oder unterjährige Veränderungen, werden durch die ESW erhoben und zu dieser Statistik beigesteuert.

 

Die Analyse der genannten Rückgänge ist sehr umfangreich und zeitaufwändig. Aufgrund aktuell krankheits- und urlaubsbedingter Abwesenheiten bei ESW und evu Zählwerk ist die Analyse leider noch nicht abgeschlossen. Wir erwarten konkrete Aussagen im Verlauf des Januars 2023.

 

Lt. Statistik der evu zählwerk gibt es keine Veränderung bei den angegebenen öffentlichen Flächen zwischen 2020 und 2021. Auch dies wird im Rahmen der oben genannten Prüfung analysiert.“

 

Insofern konnte die Beantwortung der Anfrage keine abschließende Beantwortung sein, sondern nur ein Zwischenbericht. Gemäß der Darstellung in der Sitzung des Betriebsausschusses ESW vom 7.3.2023 liegen nun abschließende Prüfungen und Analysen vor. Im Protokoll dieser Sitzung heißt es: „Die von Der Linken im Dezember eingereichten, noch offenen Fragen zu diesem Thema werden schriftlich beantwortet werden.“ Leider liegen immer noch keine schriftlichen Antworten vor.

 

 

Daher fragt die Fraktion DIE LINKE. an:

 

1. Was besagen die abschließenden Prüfungen und Analysen im Detail? Wer hat sie durchgeführt? Wann waren sie abgeschlossen?

 

2. Wie lauten die abschließenden Antworten auf die oben aufgeführten Fragen?

 

 

Es wird explizit um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage gebeten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                       (Fraktionsgeschäftsführer)


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