Anfragen Fraktion Witten

Wahrnehmung der Aufgaben eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin

Linksfraktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr König,

 

im Rahme der Beratungen für den Haushalt der Stadt Witten für 2024 wurde die Frage aufgeworfen, ob städtische Bedienstete bereits Aufgaben eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) wahrnehmen.

 

Bei der mündlichen Antwort entstand der Eindruck, dass dies bereits in beschränk­tem Umfang erfolgt.

 

Aus diesem Grund fragt die Fraktion Die Linke an:

 

1. Werden die Aufgaben eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin bereits von Beschäftigten der Stadt Witten wahrgenommen?

 

2. Wenn ja, wie viele Beschäftigte mit welcher wöchentlichen Stundenzahl sind damit beauftragt? Wo sind diese Beschäftigten ggf. im Stellenplan aufgeführt?

 

3. Wie viele Betriebe wurden bereits mit Unterstützung des kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ der kommunalen Gewerbesteuerprüferin überprüft? (bitte nach Jahren Aufschlüsseln) Nach welchen Kriterien erfolgten die Überpfüfungen?

 

4. Welche zusätzlichen Einnahmen konnten dadurch für die Stadt Witten generiert werden? (bitte nach Jahren aufschlüsseln)

 

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadt hieraus für die Zukunft?

 

Angesichts der bevorstehenden Haushaltsberatungen wird um eine kurzfristige Beantwortung gebeten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                      (Fraktionsvorsitzende)


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