Ruhige Gebiete

Linksfraktion

Antrag zu TOP 4: Lärmaktionsplan 3. Stufe der Stadt Witten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, sofort die Wittener Gebiete mit einem Lden-Index von 50 dB(A) oder weniger zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen.

 

2. Parallel hierzu erstellt die Verwaltung Kriterien für das Vorliegen ruhiger Gebiete i.S.v.

§ 47 Abs. 2 S. 2 BImSchG. Sie sollen mit Vorlage der Ergebnisse zu 1. fertiggestellt sein.

 

3. Unmittelbar anschließend werden ruhige Gebiete und Maßnahmen zu ihrem Schutz im Lärmaktionsplan festgelegt.

 

4. Es erfolgt keine Verlagerung der Punkte 1 – 3 dieses antrags in die Stufe 4 des Lärmaktionsplans.

 

 

Begründung:

 

Art. 8 Abs. 1 S. 1 lit. a der Umgebungslärmrichtlinie der EU sowie § 47d Abs. 2 S. 2 BImSchG verlangen, dass Lärmaktionspläne auch das Ziel haben sollen, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.

 

Art. 3 lit. l der Umgebungslärmrichtlinie definiert dabei „ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum“ als ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem beispielsweise der Lden-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex für sämtliche Schallquellen einen bestimmten, von dem Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht übersteigt.“

 

Art. 3 lit. m der Umgebungslärmrichtlinie definiert „ruhiges Gebiet auf dem Land“ ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist.“

 

Dabei können für beide Arten von ruhigen Gebieten unterschiedliche einzuhaltende Lden-Indizes in Betracht kommen. So werden im Lärmaktionsplan (Kapitel 6) Lden-Indizes von 50 dB(A) in Ballungsgebieten und 40 dB(A) auf dem Land aufgeführt.

 

Auf dieser Grundlage hätte an der Bestimmung ruhiger Gebiete gearbeitet werden können. Dies ist anscheinend nicht erfolgt.

 

Auch wenn die Lärmkarten erst Werte ab 55 dB(A) aufweisen, hätte eine Abstimmung mit dem LANUV NRW über die Bestimmung der Gebiete mit einem Lden-Index von 50 dB(A) oder weniger erfolgen können. Alternativ hierzu hätte die Stadt Witten selbst ein Gutachten in Auftrag geben können. Auf dieser Grundlage hätte die Bestimmung ruhiger Gebiete und die Darstellung von Maßnahmen zu ihrem Schutz erfolgen können.

 

Zentral scheint allerdings ein anderes Problem zu sein. So wird im Lärmaktionsplan ausgeführt:

 

„Das Fehlen von allgemein gültigen Auswahlkriterien erfordert bei der Bestimmung von ruhigen Gebieten ein hohes Maß an (zusätzlichem) Abstimmungsbedarf mit den für Stadtentwicklung und Landschaftsplanung zuständigen Fachämtern. Dies erhöht den zeitlichen Aufwand für die Aufstellung des Lärmaktionsplans.

In der 3. Stufe des Lärmaktionsplans konnte im Rahmen der Abstimmungsgespräche abschließend noch keine Entscheidung über die Festsetzung von ruhigen  Gebieten getroffen werden.“

 

Stattdessen beabsichtigt die Stadtverwaltung, ein „abgestimmtes Ergebnis“ in der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung vorzulegen. Der Lärmaktionsplan 4. Stufe ist für das Jahr 2024 terminiert.

 

Es ist nicht akzeptabel, dass Abstimmungsprobleme zwischen verschiedenen städtischen Ämtern bzw. mit einem Amt der zügigen Ausweisung ruhiger Gebiete und der Ermittlung geeigneter Maßnahmen zu ihrem Schutz entgegenstehen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz!

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                      (Ratsmitglied)


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