Sicherheit für Fußgänger*innen

Linksfraktion

Änderungsantrag "Sicherheit für Fußgänger*innen statt Wegfall der Sondernutzungsgebühren für E-Scooter"

HFA: 13.6.2022, TOP 22, Rat: 21.6.2022, TOP 21

 

Sehr geehrter Herr König,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

 

1. Die Gebührentarife Nr. 6.1a (Fahrräder), Nr. 6.1b (E-Fahrräder), Nr. 6.3 (E-Car-Sharing und Car-Sharing) werden wie in der Verwaltungsvorlage 0340/V 17 vorgesehen geändert.

 

2. Der Gebührentarif Nr. 6.2 (E-Scooter) wird bis auf weiteres beibehalten.

 

3. Die Verwaltung entwickelt ein Sicherheitskonzept, welches Fußgänger*innen vor unsachgemäß auf den Gehwegen abgestellten bzw. hingeworfenen E-Scootern schützt. Dieses Konzept stützt sich nicht alleine darauf, dass die Bevölkerung derartige E-Scooter meldet. Vielmehr muss die Verwaltung auch unabhängig davon tätig werden. Dabei sind nicht nur Maßnahmen zu prüfen, die zur Anwendung kommen, wenn eine gefährliche Situation auf dem Gehweg eingetreten ist. Vielmehr sind bereits Maßnahmen im Vorfeld zu ergreifen.

 

4. In dem Sicherheitskonzept ist auch zu berücksichtigen, wie verhindert wird, dass E-Scooter wild auf Grünflächen, Blumenbeeten etc. geparkt bzw. entsorgt werden.

 

5. Das Sicherheitskonzept wird schriftlich festgelegt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

Mit Datum vom 2.2.2022 hatte die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten beantragt, die Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung zu modifizieren und die vorgesehenen Gebührentarife für Fahrräder, E-Fahrräder, Car-Sharing und E-Car-Sharing zu streichen. Begründet wurde dies seitens der Fraktion mit der Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes. Damals lehnten die Verwaltung und die Mehrheit des Rates diese Modifikation ab.

 

Daher ist es zu begrüßen, dass die Verwaltung vier Monate später zu der Auffassung gekommen ist, diese Tarifstellen im Interesse der Verkehrswende auf null zu setzen.

 

Kontraproduktiv ist allerdings, dass die entsprechende Tarifstelle für E-Scooter ebenfalls auf null gesetzt werden soll.

 

Rücksichtslos abgestellte E-Scooter auf Gehwegen gefährden die Sicherheit von Fußgänger*innen. Dies gilt insbesondere für Sehbehinderte, die bei einem Sturz schwere Verletzungen erleiden können.

 

Als Maßnahme der Verwaltung ist bisher nur ersichtlich, dass diese E-Scooter der Verwaltung gemeldet werden können. Dies ist unzureichend und keine umfassende Lösung des Problems. Dies gilt insbesondere auch für präventive Maßnahmen.

 

Vielmehr ist bei einem Wegfall der Sondernutzungsgebühren damit zu rechnen, dass E-Scooter nicht nur vermehrt genutzt werden, sondern auch vermehrt in gefährdender Weise auf Gehwegen abgestellt werden. Damit würde sich die Lage verschärfen.

 

Daher ist jetzt ein umfassendes Sicherheitskonzept zu erstellen, um die Bevölkerung vor den Gefahren rücksichtlos abgestellter E-Scooter zu schützen. Dieses ist durch den Rat und die Ausschüsse zu diskutieren und zu legitimieren.

 

Erst danach kann über die Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühren diskutiert und entschieden werden.

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                      (Ratsmitglied)


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