Ratsfraktion Witten
Anträge
Bauturbo - aber gemeinwohlorientiert und ökologisch
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0050/V 18 "Bauturbo"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Änderungsantrag unserer Fraktion zur Vorlage 0050/V 18 "Bauturbo"
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt:
Der Rat der Stadt Witten beauftragt die Verwaltung, ein Anwendungskonzept zur Nutzung der planungsrechtlichen Möglichkeiten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung zu erarbeiten unter folgenden verbindlichen Leitlinien:
- Berücksichtigung des vorhandenen Wohnungsleerstandes: Bei der Erarbeitung des Anwendungskonzeptes sind die der Stadt vorliegenden Erkenntnisse zum Wohnungsbestand und zum Wohnungsleerstand in Witten zu berücksichtigen. Soweit aktuelle oder vollständige Daten nicht vorliegen, ist dies kenntlich zu machen. Die Anwendung der planungsrechtlichen Instrumente bleibt hiervon unberührt.
- Soziale Zielsetzung des Wohnungsbaus: Bei der Anwendung der neuen Regelungen sollen Vorhaben, die zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen, insbesondere kommunale, genossenschaftliche oder sozial gebundene Wohnungsbauprojekte, vorrangig berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Freiraumschutz: Die Anwendung der neuen planungsrechtlichen Regelungen soll im Außenbereich grundsätzlich nicht erfolgen. Gleiches gilt für Vorhaben, bei denen erhebliche negative Auswirkungen auf Klima, Umwelt oder Grünflächen zu erwarten sind. Bei der Erarbeitung und Anwendung des Konzeptes ist dem Ziel der Begrenzung von Zersiedelung und Flächenversiegelung besondere Bedeutung beizumessen.
- Die verbindliche Bauleitplanung muss in Witten als verlässlicher Rahmen für die städtebauliche Entwicklung aufrechterhalten werden. Die Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen in § 34 BauGB soll auf Vorhaben begrenzt werden, die sich städtebaulich in die Umgebung einfügen und die Quartiere sozial stärken.
- Beteiligung der Wittener:innen und kommunale Steuerungsmöglichkeiten sind weiter sicherzustellen. Das Konzept soll öffentlich erörtert und dazu in einer Anhörung vorgestellt werden. Dabei sind nicht nur die Architektenschaft und die Wohnungswirtschaft, sondern auch die anerkannten Träger der öffentlichen Belange, die Mieter:innen-Organisation und Sozial- und Umweltverbände zu beteiligen. Das fertige Anwendungskonzept hat sicherzustellen, dass der ASUK nicht nur über Einzelfälle informiert wird, sondern eine steuernde Rolle einnimmt.
Begründung:
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus enthält weitreichende Kann-Regelungen, deren Anwendung erhebliche Auswirkungen auf Stadtentwicklung, Umwelt und soziale Strukturen haben kann.
Der Änderungsantrag stellt sicher, dass:
- vorhandener Wohnraum priorisiert genutzt wird,
- Flächenverbrauch und klimaschädliche Entwicklungen begrenzt werden,
- der Bauturbo nicht zu einem Investoreninstrument wird, sondern dem Gemeinwohl dient,
- und demokratische Beteiligung sichergestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ben Luckner Stefan Borggraefe
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied
Die Linke
Fraktion im Rat der Stadt Witten
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