Ratsfraktion Witten
Anträge
Im Sinne der Mieter:innen – differenzierte Grundsteuer nicht vorzeitig aufgeben!
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 095/V18
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
hier der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur Aussetzung der Erhebung der Grundsteuer B für 2025.
Beschlussvorschlag:
1. Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer B für das Jahr 2026 wird ausgesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
◦ die Grundsteuer B erst dann festzusetzen und zu erheben, wenn eine endgültige
höchstrichterliche Klärung der Zulässigkeit differenzierter Hebesätze vorliegt,
◦ oder alternativ dem Rat unverzüglich eine neue Beschlussvorlage vorzulegen, sofern
sich aus der Rechtsprechung oder aus gesetzgeberischen Änderungen eine hinreichende
Rechtssicherheit ergibt.
3. Der Rat bekräftigt ausdrücklich seinen politischen Willen, Wohngrundstücke im Rahmen der
Grundsteuer sozial zu entlasten, soweit dies rechtlich zulässig ist, und hält an der
Zielsetzung differenzierter Hebesätze fest.
Begründung:
Die Möglichkeit differenzierter Hebesätze wurde eingeführt, um Wohnen gegenüber anderen
Nutzungen gezielt zu entlasten. Angesichts steigender Mieten und Nebenkosten in Witten ist diese
Zielsetzung aus unserer Sicht weiterhin zwingend geboten.
Mit einem vorschnellen Verzicht auf differenzierte Hebesätze würden wir ein zentrales
sozialpolitisches Steuerungsinstrument vorzeitig aufgeben. Das entsprechende Verfahren bei den
Verwaltungsgerichten ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist noch nicht entschieden, ob und in
welchem Umfang differenzierte Hebesätze weiterhin möglich sein werden.
Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Zulässigkeit differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer B
derzeit Gegenstand mehrerer verwaltungsgerichtlicher Verfahren ist. Vor diesem Hintergrund
besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestandskraft entsprechender
Grundsteuerbescheide. Eine Festsetzung der Grundsteuer unter diesen Bedingungen birgt das
Risiko massenhafter Klagen und der späteren Aufhebung der Bescheide. Gerade für Mieter:innen
wäre es nicht hinnehmbar, wenn zunächst Entlastungen entstehen, die später wieder korrigiert
werden müssen. Die Aussetzung der Festsetzung dient daher ausdrücklich dem Schutz der
Wittener:innen vor rechtlich unsicheren Entlastungen und späteren überraschenden Nachzahlungen.
Dieses Vorgehen führt zu einer zeitlichen Verschiebung von städtischen Einnahmen. Sie verhindert
jedoch den erheblichen Verwaltungsaufwand durch Widerspruchs- und Klageverfahren, die
Erstellung und spätere Korrektur fehlerhafter Bescheide und zusätzliche Kosten für
Rechtsstreitigkeiten. Die Aussetzung stellt damit keinen Verzicht auf Einnahmen dar, sondern eine
vorübergehende Maßnahme zur Sicherstellung rechtmäßiger und belastbarer Entscheidungen. In
mindestens einem Verfahren wurde die Sprungrevision zugelassen, sodass eine zeitnahe
höchstrichterliche Entscheidung zu erwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ben Luckner Stefan Borggraefe
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied
Die Linke
Fraktion im Rat der Stadt Witten
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