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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 09:08:57 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 24 Aug 2026 09:08:57 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-297171</guid>
                <pubDate>Sun, 26 Jan 2020 19:16:18 +0100</pubDate>
                <title>Biotonnen besser kennzeichnen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/biotonnen-besser-kennzeichnen/</link>
                <author>Linksfraktion Witten</author>
                <description>Antrag zur Vorlage 1195/ V 16</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten stellt folgenden <strong>Antrag </strong>zur Vorlage „Konzept zur Stadtsauberkeit, Nr. 1196/ V 16“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die braunen Biotonnen in Witten werden mit Aufschriften bzw. Aufklebern ausgestattet, die den gewünschten Bioabfall und den unerwünschten Plastikabfall bildlich und mit Text darstellen. Sie werden auf dem Deckel und an der Seite der braunen Tonne angebracht. Die Aufkleber werden regelmäßig erneuert.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Biotonnen in Witten sind schmucklos in brauner Farbe. Es ist von außen nicht erkennbar, welche Abfälle hineingehören. Es kommt häufig zu Fehlwürfen. Um eine bessere Trennung der Abfälle zu erreichen, sollten die Biotonnen mit Aufklebern ausgestattet werden, die Symbole der gewünschten Abfälle zeigen. Dies könnten Symbole von Obst und Gemüse sowie Pflanzen und Papier-Kaffeefilter sein. Zusätzlich soll ein Verbot von Plastik in der Biotonne auf den Aufklebern dargestellt werden. Diese Aufkleber sollten regelmäßig erneuert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Finanziert werden können die Aufkleber über den Zuschuss zur Öffentlichkeitsarbeit, den die Stadt Witten für den Bereich Abfall vom Ennepe-Ruhr-Kreis erhält.</p>
<p>Mit mehr sortenreinem Bioabfall wird besserer Kompost produziert. Dieser kann dann gut auf Grünflächen und Äckern eingesetzt und auch vermarktet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-293237</guid>
                <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 22:08:33 +0100</pubDate>
                <title>Reinigungsdienste - Eigenreinigung erhalten und ausbauen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/reinigungsdienste-eigenreinigung-erhalten-und-ausbauen/</link>
                
                <description>HSP/Stellenplan 2020</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <strong>beantragt</strong>, die Verlängerungs­optionen mit Fremdreinigungsfirmen nicht zu nutzen und stattdessen die Reinigung wieder vollständig mit eigenem Personal durchzuführen.</p>
<p>Dazu sind entsprechende <strong>Personalstellen im Bereich Eigenreinigung</strong> zu schaffen und zu besetzen.<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Saubere Diensträume und saubere Schulklassen befördern die Arbeitsleistungen der Beschäftigten und die Lernmotivation von SchülerInnen.<br> <br> Um gute Arbeits- und Lernbedingungen zu schaffen und zu erhalten, sollte die wichtige Aufgabe der Reinigungsarbeiten von Beschäftigten der Stadt Witten durchgeführt werden. Dazu müssen entsprechende Personalstellen geschaffen und besetzt werden.</p>
<p>So kann ein hohes Niveau der Reinigung erreicht werden, ohne dass die Beschäftigten überlastet werden. Überlastung und schlechte Organisation haben in der Vergangenheit zu negativen Schlagzeilen geführt, so z. B. zu den Problemen mit der Schlechtreinigung in der Kita und in der Grundschule in Witten-Buchholz. Diese können durch gut organisierte Eigenreinigungen vermieden werden.</p>
<p>Stadt Witten ist Eigentümerin von vielen Gebäuden und hat daher auch eine große Verantwortung gegenüber den dort tätigen Reinigungskräften. Dieser Verantwortung wird sie am besten gerecht, wenn sie selbst Arbeitgeberin der Reinigungskräfte ist. Dann können die Arbeitsbedingungen so sozial und human wie möglich gestaltet werden.</p>
<p>Die im HSP eingetragenen Verlängerungsoptionen mit Fremdfirmen sollten nicht genutzt werden.</p>
<p>Die bereits erfolgte Privatisierung der Reinigungsarbeiten sollte beendet werden und die Reinigungskräfte wieder in die eigene Verantwortung übernommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-292582</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Nov 2019 20:30:13 +0100</pubDate>
                <title>Schaffung einer neuen zusätzlichen Stelle für die Bauleitplanung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/schaffung-einer-neuen-zusaetzlichen-stelle-fuer-die-bauleitplanung/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>(im Produkt 09 01 01,  Vorlage Nr. 1174/ V16: Stellenplan 2020)
zur Beratung: ASU/ HFA/ Rat</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt hiermit zur Vorlage Nr. 1174/ V 16: Stellenplan 2020 &nbsp;den <strong>Antrag</strong> zur <strong>Schaffung einer neuen zusätzlichen Stelle für die Bauleitplanung</strong> im <strong>Produkt 09 01 01</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten sollten die Fremdvergaben für die Erarbeitung von Bebauungsplänen und anderen Fachplanungen in diesem Bereich möglichst vermieden werden. Abwägungen über die Belange wie Lärmschutz sollten nicht von beauftragten Planungsbüros angefertigt werden. Dies und die Anfertigung von Bauleitplänen sind <strong>Kernaufgaben einer Kommune</strong>. Sie sollten weitgehend mit eigenem Personal erfolgen.</p>
<p>Nur so kann sichergestellt werden, dass die örtlichen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt werden und für Bürger*innen, Unternehmen sowie für die Politik jederzeit ein Ansprechpartner/-in in der Verwaltung für Nachfragen erreichbar ist.</p>
<p>Das Wissen über die Prozesse und die Schwierigkeiten der einzelnen Planungen werden so zum Erfahrungsschatz der Stadtverwaltung. Sie gehen nicht nach Auftragsende unwieder­bringlich verloren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (Fraktionsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-292581</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Nov 2019 20:12:30 +0100</pubDate>
                <title>Änderung des Antrags: Verbesserung der Radinfrastruktur vom 3.7.2019</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderung-des-antrags-verbesserung-der-radinfrastruktur-vom-3-7-2019/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>zur Beratung im: SportA, JUSchu und VKA</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leidemann,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>hiermit beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgende Änderung zum Antrag der SPD/CDU-Fraktion zur Verbesserung der Radinfrastruktur:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Radinfrastruktur an Sport- und Schwimmanlagen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen zu prüfen…“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Schaffung von Radinfrastruktur an Waldparkplätzen halten wir nicht für sinnvoll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die weitere Begründung erfolgt mündlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Birgit Minke</p>
<p>Fraktionsvorsitzende DIE LINKE&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Sachkundige Bürgerin im&nbsp;Sportausschuss</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-286858</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 20:12:47 +0200</pubDate>
                <title>Resolution für eine psychiatrische Klinik in Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/resolution-fuer-eine-psychiatrische-klinik-in-witten/</link>
                <author>Fraktion Witten</author>
                <description>Änderungsantrag zu Antrag von WBG und Bürgerforum vom 26.6.2019, Rat am 2.7.2019</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE. stellt folgenden Änderungsantrag zum Antrag von WBG und Bürgerforum vom 26.6.2019: Resolution für eine psychiatrische Klinik in Witten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Rat möge beschließen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Resolution:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um Wittener Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen angemessen und <strong>ortsnah</strong> besser versorgen zu können, begrüßen wir die Pläne von NRW- Gesundheitsminister Laumann dazu. Er schlägt vor, in Witten eine stationäre psychiatrische Versorgung mit über 70 Betten neu zu bauen. Eine Tagesklinik mit über 20 Betten soll die Versorgung im ambulanten Bereich unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Fast alle Wittener Bürger/-innen werden der Fachklinik in Hattingen-Niederwenigern zugewiesen. Dafür benötigen sie mit dem ÖPNV ca. eine Stunde und mehr Fahrtzeit. Ein kleiner Teil der Bürger/-innen, die auf dem Schnee wohnen, können im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke versorgt werden. Auch hier ist viel Geduld für die Fahrt mit dem Bus mitzubringen. Beide Standorte sind nicht ortsnah.<br> <br> Witten ist die größte kreisangehörige Stadt mit 96.000 Einwohner/-innen. Es ist an der Zeit, neben den vielen ambulanten Angeboten der Sozialpsychiatrie auch ein stationäres psychiatrisches Angebot vorzuhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Psychisch Erkrankte benötigen genau so viel Beistand und Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbar/-innen wie Patient/-innen mit körperlichen Krankheiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kommunikation mit den behandelnden Hausärzten und Neurologen sollte ebenso nur kurze Wege erfordern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies ist mit einer ortsnahen stationären Versorgung für psychisch Erkrankte sehr gut möglich. Dies wäre eine große Hilfe, um schnell wieder stabil und gesund zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der öffentlichen Diskussion wird zum Teil versucht, die Interessen der Wittener Bürgerinnen und Bürger mit den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der beiden bestehenden Psychiatriestandorte in Beziehung zu setzen.<br> <br> Heute erkranken immer mehr Menschen an psychischen Krankheiten und immer mehr trauen sich, sich behandeln zu lassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Not der Erkrankten und alle Möglichkeiten für eine Linderung sollten im Vordergrund stehen. Die Einzugsgebiete der bestehenden Kliniken in Hattingen und in Herdecke werden ausreichen, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können.<br> <br> Besitzstandsdenken der Kliniken und Wahlkampfstrategien auf Kreisebene sollten für diese Entscheidung zurückstehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-286859</guid>
                <pubDate>Tue, 02 Jul 2019 20:17:00 +0200</pubDate>
                <title>Priorisierung der Maßnahmen im Radverkehrskonzept</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/priorisierung-der-massnahmen-im-radverkehrskonzept/</link>
                <author>Fraktion Witten</author>
                <description>Vorlage Nr. 1042/ V 16,  Rat am 2.7.2019</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>der Beschlussvorschlag der Vorlage Radverkehrskonzept - Beschlussfassung, Vorlage Nr. 1042/ V 16, soll wie folgt ergänzt werden:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Von den vielen vorgeschlagenen Maßnahmen im neuen Radverkehrskonzept der Stadt Witten sollen in diesem Jahr folgende Maßnahmen als erstes gestartet werden:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Ruhrstraße zwischen Gasstraße und Ruhrdeich: Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung an dem gefährlichsten Straßenabschnitt der Stadt Witten, siehe Maßnahmenkataster Nr. 155 und Nr. 156. Hier kann mit bereits geringem Aufwand viel erreicht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Umbau Husemannstraße: Um sicher Bergauffahren zu können, muss Platz für alle geschaffen werden, Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Nur wenn die Planung kurzfristig begonnen wird, kann das Projekt mittelfristig umgesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. Diebstahlsichere Fahradparkmöglichkeiten gegenüber dem Hautpbahnhof: Noch in diesem Jahr zu realisieren mit preiswerten und einfach aufzubauenden Anlagen. Auf eine Designanlage mit allem Komfort will die Radelgemeinde nicht mehr warten. Und sehr wichtig – Radpendler/-innen tragen zum effektiven Klimaschutz bei!<br> <br> 4. Einstellung Radverkehrsbeauftrage/r: Um eine bessere Note im Fahrradklimatest zu erhalten, soll in der Stadtverwaltung ein „Kümmerer“ für den Radverkehr eingestellt bzw. benannt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE übernimmt mit ihrem Antrag die wichtigen Forderungen von ADFC-EN, VCD-EN und dem Fahrradbotschafter Andreas Müller, wie auch bereits mündlich im Verkehrsausschuss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die drei Akteure haben diese Forderungen in ihrem Offenen Brief zum Radverkehrskonzept vom 23.5.2019 bereits allen Fraktionen zugeschickt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es soll so ein kraftvoller Auftakt zur konkreten Verbesserung der Situation für alle Radfahrende in Witten gesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-286288</guid>
                <pubDate>Mon, 24 Jun 2019 18:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Resolution zum Klimanotstand mit konkreten Maßnahmen versehen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/resolution-zum-klimanotstand-mit-konkreten-massnahmen-versehen/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>HFA am 24.6.2019 | ASU am 25.6.2019 | Rat am 2.7.2019</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE. stellt folgenden Antrag zur Ergänzung der Anträge Ö 3.1 und Ö 3.2 des HFA und des Rates bzw. Ö 10 und Ö 10. 1 des ASU.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der HFA/ASU/Rat möge beschließen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Mit der Erklärung des Klimanotstands soll auf die drohende Klimakatastrophe aufmerksam gemacht werden und der Klimaschutz ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings ist eine solche Erklärung wirkungslos, wenn nicht konkrete Maßnahmen und die weitere Vorgehensweise festgelegt werden. Derartige Maßnahmen müssen deutlich über das bestehende Klimaschutzkonzept der Stadt Witten hinausgehen. Es bedarf der Vorgabe von klaren Zielvorgaben und Zeitlinien, um beurteilen zu können, ob die Maßnahmen hinreichend sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1.</strong> Das Klimaschutzkonzept der Stadt Witten aus dem Jahr 2013 wird umgehend evaluiert. In einer Verwaltungsvorlage zur nächsten Sitzung des ASU und des Rates wird dargestellt, welche Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes wann und wie umgesetzt wurden und welche Entwicklung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO<sub>2</sub>–Äquivalente) seit 2010 vorliegt (jährliche Darstellung).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.</strong> Das Klimaschutzkonzept der Stadt Witten wird grundlegend überarbeitet und durch ambitionierte Maßnahmen ergänzt. Das so überarbeitete Klimaschutzkonzept soll in spätestens sechs Monaten vorgelegt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.</strong> Das Thema „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – Bericht der Verwaltung“ wird Tagesordnungspunkt jeder Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4.</strong> Bei der Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima bei Entscheidungen der Stadt Witten erfolgt grundsätzlich eine Angabe der voraussichtlichen zusätzlichen oder eingesparten Emissionen an klimawirksamen Spurengasen (CO<sub>2</sub>–Äquivalente).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>5.</strong> Bei Entscheidungen über Bauleitpläne werden die Abschnitte „Klimarelevanz“ und „Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen“, eingefügt. Auch hier erfolgt die Angabe der voraussichtlichen zusätzlichen oder eingesparten Emissionen an klimawirksamen Spurengasen (CO<sub>2</sub>–Äquivalente).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>6.</strong> Die Stadt Witten führt analog zum Vorgehen der Stadt Tübingen eine Pflicht ein, gemäß der alle neuen Bauvorhaben grundsätzlich mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten sind. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage kann in Grundstückskaufverträgen sowie in städtebaulichen Verträgen festgeschrieben wird. Wenn es diese vertragliche Möglichkeit nicht gibt, kann eine entsprechende Festsetzung in Bebauungsplänen erfolgen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>7.</strong> Die Stadt Witten prüft kurzfristig, welche Flächen für Windenergieanlagen in Witten in Betracht kommen und prüft, wie dort derartige Anlagen, ggfs. als städtische Projekte, errichtet werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>8.</strong> Die Stadt Witten nutzt ihre Möglichkeiten, um auf eine kurzfristige Einführung des Nulltarifs für den Öffentlichen Personennahverkehr in Witten hinzuwirken. Gleichzeitig sollen die Taktzeiten des ÖPNV verbessert und um weitere Linien ergänzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>9.</strong> Das Radverkehrsnetz Wittens wird verstärkt ausgebaut. Dazu gehören eine flächendeckende Vernetzung der Radwege und eine klare Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr. Die Maßnahmen&nbsp; Ruhrstraße zwischen Gasstraße und Ruhrdeich und der Umbau in der Husemannstraße sollten aus Gründen der Sicherheit zuerst realisiert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>10.</strong> Der Strommix der Wittener Stadtwerke beinhaltet nach ihren eigenen Angaben</p>
<p>3,6 % Strom aus Atomkraft und 12,4 % Strom aus Kohle. Zwar erhalten Privatkunden ausschließlich Strom aus Wasserkraftwerken. Dies deckt jedoch nicht den gesamten Stromverkauf ab, wie die Zusammensetzung des Strommixes zeigt. Die Stadt Witten wirkt daher auf die Stadtwerke und den Aufsichtsrat ein, im Strommix zukünftig nur noch Strom aus erneuerbaren Energien zu verwenden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>11.</strong> Die Stadt Witten ist sich ihrer Verantwortung für Treibhausgasemissionen bewusst, die außerhalb von Witten entstehen, aber an denen sie durch den Besitz von Geldanlagen oder Beteiligungen mitwirkt. Hierzu gehören auch die RWE-Aktien, die sich im Besitz der Wittener Stadtwerke bzw. einer Gesellschaft befinden, die von den Stadtwerken beherrscht wird. Der Besitz dieser Aktien ist angesichts des Abbaus von Braunkohle und des Betriebs von Kohlekraftwerken durch RWE nicht zu verantworten. Als erste deutsche Stadt verzichtet Münster bereits auf klimaschädliche Geldanlagen, insbesondere auf den Besitz von RWE-Aktien. Die Stadt Witten schließt sich diesem Beispiel an und wirkt auf die Stadtwerke und ihren Aufsichtsrat ein, die RWE-Aktien unverzüglich zu verkaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>12.</strong> Die Wittener Stadtwerke beteiligen sich derzeit über die ewmr am Kohlekraftwerk Trianel Lünen. Die Stadt Witten wirkt daher auf die Stadtwerke und ihren Aufsichtsrat ein, damit sich die Stadtwerke für eine unverzügliche Stilllegung dieses Kohlekraftwerks einsetzen. Zudem wird sie in diesem Sinne auch auf die ewmr einwirken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>13.</strong> Die Stadt Witten lässt unverzüglich den Masterplan Klimafolgenanpassung erstellen, dessen Endfassung laut dem Klimaschutzkonzept der Stadt Witten bereits 2014 hätte vorliegen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>14.</strong> Vor dem Hintergrund verstärkter Hitzeperioden ist ein Konzept zu entwickeln, wie insbesondere bei älteren Menschen hitzebedingten Erkrankungen vorgebeugt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>15.</strong> Vor dem Hintergrund verstärkter Hitzeperioden sind verstärkt öffentlich zugängliche und nutzbare „Wasserplätze“ im öffentlichen Raum (Brunnen, Wasserspielplätze, Trinkwasserbrunnen etc.) zu schaffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>16.</strong> Die Veröffentlichung von Starkregen-Gefahrenkarten sollte umgehend erfolgen. Es ist ein Konzept zum Überflutungsschutz zu entwickeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>17.</strong> Die Stadt Witten richtet ihre Stadtplanung auf die Verhinderung von Wärmeinseln bzw. die Minderung der Aufheizung von städtischen Gebieten aus. Dazu gehören der Erhalt von Kaltluftschneisen und ihre weitere Entwicklung, eine konsequente Entsiegelung von Flächen, die Schaffung weiterer Grünflächen sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Baumbestandes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>18.</strong> Die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel werden sozial gerecht umgesetzt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Um zu einem wirksamen Klimaschutz und zu einer Anpassung an den Klimawandel zu kommen, müssen konkrete Maßnahmen, klare Zielvorgaben und eindeutige Zeiträume zur Erfüllung dieser Ziele festgelegt werden. Der bisherige Prozess in Witten gewährleistet dies nicht und setzt auch keine ambitionierten Ziele.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher sind in einem ersten Schritt das Klimaschutzkonzept der Stadt Witten grundlegend zu überarbeiten und ein Masterplan Klimafolgenanpassung zu erstellen. Der Stand der Reduzierung klimawirksamer Spurengase muss zukünftig kontinuierlich in quantifizierter Form vorliegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bereits jetzt können konkrete Maßnahmen genannt und umgesetzt werden. Dazu gehört die Pflicht, Neubauten grundsätzlich mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten, wie sie bereits in Tübingen eingeführt ist, siehe</p>
<p><a href="https://www.tuebingen.de/gemeinderat/to0040.php?__ksinr=3076" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.tuebingen.de/gemeinderat/to0040.php?__ksinr=3076</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Bereich der erneuerbaren Energien ist zudem zu prüfen, in welchem Umfang Windkraftanlagen in Witten errichtet werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Verkehrssektor gilt es, die CO<sub>2</sub>-Emissionen durch den Autoverkehr zu senken. Dies kann erstens durch die Stärkung des ÖPNV und den Einsatz für einen Nulltarif bei öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Der im belgischen Hasselt 1997 eingeführte Nulltarif war bis 2014 erfolgreich und konnte nur wegen veränderter Rahmenbedingungen nicht weitergeführt werden. Erfolgreich ist die Einführung des Nulltarifs auch in Tallinn in Estland ab 2013. Der kostenfreie ÖPNV in Luxemburg startet im März 2020. Diskutiert wird derzeit auch die Einführung des Nulltarifs in deutschen Städten, z.B. in Tübingen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zweitens ist der Radverkehr durch Ausbaumaßnahmen, eine höhere Attraktivität und geringere Unfallgefahr zu stärken.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein wichtiger Akteur bei der Klimapolitik der Stadt Witten sind die Stadtwerke. Hier sollte der Strommix nur noch aus erneuerbaren Energien bestehen. Zudem müssen die Stadtwerke darauf hinwirken, dass mit dem Kohlekraftwerk Trianel Lünen ein Klimakiller vom Netz geht. Auch der Besitz von RWE-Aktien ist nicht mehr tragbar. In seinen Braunkohlekraftwerken Frimmersdorf, Goldenberg, Neurath, Niederaußem und Weisweiler produziert RWE mehr als 80 Mio. t/a CO<sub>2</sub> (2016). Dies ist mehr als die Hälfte aller energiebedingten Kohlenstoffdioxidemissionen in NRW. Die Unbelehrbarkeit von RWE hat sich gerade wieder im Vorfeld und während der Klimademonstrationen beim Braunkohletagebau Garzweiler gezeigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da die Folgen des Klimawandels bereits jetzt deutlich sind, sind auch hier kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für die extremer werdenden Dürreperioden. Der Entstehung von Wärmeinseln im Stadtgebiet muss entgegengewirkt werden. Stattdessen müssen Maßnahmen zur Senkung von extremen Temperaturen in der Stadt ergriffen werden. Hitzebedingten Erkrankungen, insbesondere bei älteren Menschen muss vorgebeugt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts der immer häufiger werdenden Extremwetterlagen muss auch den Folgen von Starkregen vorgebeugt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Kosten und Folgen der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung dürfen dabei nicht von den Armen und Geringverdienenden getragen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss sozial gerecht erfolgen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-284251</guid>
                <pubDate>Mon, 20 May 2019 12:16:00 +0200</pubDate>
                <title>Verkauf von RWE-Aktien</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/verkauf-von-rwe-aktien/</link>
                <author>Fraktion Witten</author>
                <description>Aufträge für VertreterInnen der VGW, Vorlage Nr. 1048/V 16</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag zur Ergänzung des Beschlusses der Vorlage Nr. 1048/ V 16 „VGW mbH, Jahresabschluss 2018“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: </strong>Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.</strong> Die VertreterInnen der Stadt Witten im Gesellschafterausschuss für Wittener Angelegenheiten bei der ewmr, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH und in der Gesellschafterversammlung der VGW – Vermögensgesellschaft Witten mbH -&nbsp; werden beauftragt darauf hinzuwirken, die in der VGW gehaltenen <strong>RWE-Aktien möglichst kurzfristig zu verkaufen</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4.</strong> Im nächsten Jahr wird die <strong>Prüfung einer anderen</strong> Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft übertragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 3. Verkauf von RWE-Aktien</strong><br> &nbsp;</p>
<p>Aus klimapolitischen Gründen ist es heute nicht mehr zu verantworten, Aktien von RWE, einem der größten deutschen CO<sub>2</sub>-Emittenten, zu besitzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In seinen <strong>Braunkohlekraftwerken</strong> Frimmersdorf, Goldenberg, Neurath, Niederaußem und Weisweiler produziert RWE mehr als 80 Mio t/a &nbsp;CO<sub>2</sub> (2016). Dies ist mehr als die Hälfte aller energiebedingten Kohlendioxidemissionen in NRW.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der <strong>Klimawandel </strong>ist in vollen Gange. Die CO<sub>2</sub>-Bilanz muss spätestens 2050 <strong>bei Null</strong> sein. Das <strong>1,5 Grad Ziel</strong> der Zunahme der Erderwärmung ist unbedingt zu erreichen. Falls wir dies nicht schaffen und die Erderwärmung höher steigt, werden die Lebensbedingungen für Tiere, Pflanzen und Menschen sich so verändern, dass ein Überleben nicht sicher ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die VGW ist als Gesellschaft nur zum Halten von RWE-Aktien gegründet worden. Um der eigenen Verantwortung zum Klimaschutz gerecht zu werden, müssen die Aktien dieses großen CO<sub>2</sub>-Emittenten verkauft werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Erlöse sollten für Investitionen in dezentraler Anlagen für regenerative Energien genutzt werden, wie z. B. für eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Photovoltaikdächern durch Wittener BürgerInnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So wird ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels direkt in Witten geleistet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 4. Jährliche Wirtschaftsprüfung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Seit mindestens 2014 wird die VGW jedes Jahr von der Firma EversheimStuible&nbsp; Treuberater&nbsp; GmbH,&nbsp; Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Düsseldorf, geprüft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach spätestens fünf Jahren sollte die Prüfungsgesellschaft gewechselt werden, um möglichen Korruptionsvorwürfen vorzubeugen. Die Frist von fünf Jahren ist jetzt erreicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-276424</guid>
                <pubDate>Sun, 03 Feb 2019 18:38:27 +0100</pubDate>
                <title>Anregung des Bürgerkreises Herbede</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/anregung-des-buergerkreises-herbede/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Weiterer Antrag von DIE LINKE auf Anregung des Bürgerkreises Herbede zur Änderung der Stellungnahme der Verwaltung zum Regionalplan Ruhr, Vorlage Nr. 0988/ V16, TOP 2 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit sendet die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden <strong>weiteren</strong> <strong>Änderungsantrag </strong>zur Vorlage Nr. 0988/V 16: Regionalplan Ruhr. Er beinhaltet Anregungen des <strong>Bürgerkreises Herbede</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Die Stellungnahme der Stadt Witten mit Datum vom 19.12.2018 im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens zum <strong>Regionalplan Ruhr wird zusätzlich in folgenden Punkten wie folgt geändert:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1.</strong> Die westliche Begrenzung der vorgeschlagenen Erweiterung des „Allgemeinen Siedlungsbereiches“ (ASB) an der <strong>Hardenstein-Gesamtschule</strong> in Witten-Herbede verläuft entlang der <strong>Grenze der bestehenden Waldfläche</strong>. Die Grenzziehung des neuen ASB verkleinert nicht den bestehenden Wald. Diese Grenze könnte an einer Linienführung von der Einmündung der Straße „Am Huchtert“ in die „Burgstraße“ bis zur südwestlichen/südöstlichen Gebäudelinie der HGS Turnhalle verlaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.</strong> Die Ausweisung eines Streifens „<strong>Allgemeiner Siedlungsbereich</strong>“ (ASB) auf westlicher Seite<strong> </strong><strong>entlang der Vormholzer Straße zwischen Otto-Hue-Straße und Hardensteiner Weg wird gestrichen.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Fläche entlang der Vormholzer Straße wird, wie auch der angrenzende westliche Bereich als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ ausgewiesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. </strong>Die Fläche <strong>nordöstlich der Linienführung Ruhrtalbahn in Witten-Herbede</strong> wird nicht als ASB-Fläche ausgewiesen. Die Fläche mit dem Haus Herbede und mit der angrenzenden westlichen Fläche bis zum ehemaligen Industriebetrieb Luhn und Pulvermacher wird von der ASB Ausweisung herausgenommen. Die ASB-Fläche wird hier verkleinert. Sie wird stattdessen der <strong>Nutzung als</strong> „<strong>Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich</strong>“ zugeordnet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründungen:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 1. </strong>Die Grenze des <strong>ASB an der Hardenstein-Gesamtschule</strong> in Witten-Herbede wird <strong>zugunsten des Walds verschoben</strong>.<strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Stellungnahme der Verwaltung regt für diesen Standort die Ausweisung eines „Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB)“&nbsp; infolge der umgebenden Nutzungsstruktur an. Die Stadt Witten hat hierzu eine Abgrenzung vorgenommen, die neben den Schulgebäuden und zugeordneten Freiflächen eine teilweise Einbeziehung der westlich angrenzenden Waldfläche (ca. 5000 qm) vorsieht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Grenze des neuen ASB sollte an einer Linienführung von der Einmündung der Straße „Am Huchtert“ in die „Burgstraße“ bis zur südwestlichen/südöstlichen Gebäudelinie der HGS Turnhalle verlaufen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese <strong>Waldfläche</strong> ist zwingend von der vorgeschlagenen Fläche des Allgemeinen Siedlungsbereichs <strong>herauszunehmen</strong>. Das bestehende Waldgebiet soll langfristig mindestens in seiner jetzigen Größe erhalten und geschützt bleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 2. </strong>Der ASB-Streifen entlang der westlichen Seite der <strong>Vormholzer Straße</strong> wird in eine Nutzung als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ verändert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dieser Streifen sollte Teil der sogenannten „<strong>Vormholzer Wiesen</strong>“ bleiben. Die „Vormholzer Wiesen“ sollten weiterhin von jeder Bebauung freigehalten werden, entsprechend der bisherigen Beschlüsse. Eine Ausweisung im Sinne dieses Entwurfs würde ein Wiedereinstieg in die ursprünglich angestrebte und später verworfene Planung bedeuten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher wird angeregt, diese Fläche – wie auch der angrenzende westliche Bereich – als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ auszuweisen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 3. </strong>In diesem Bereich, mit dem geplanten Übergang über die Bahnstrecke, ist eine Verbindung zwischen dem Ortskern Herbede und dem Ruhrtal als „Tor zur Ruhr“ seit Jahren beabsichtigt. Eine mögliche Bebauung im Rahmen dieser ASB Ausweisung würde die Möglichkeit für ein „Tor zur Ruhr“ verhindern. Die Ausweisung <strong>als</strong> „<strong>Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich</strong>“ ermöglicht weiterhin die Entwicklung der Fläche zu einem „Tor zur Ruhr“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-276423</guid>
                <pubDate>Thu, 31 Jan 2019 18:25:00 +0100</pubDate>
                <title>Geheime Abstimmung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/geheime-abstimmung/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag auf Geheime Abstimmung zum Änderungsantrag v. W. Sander und Dr. B. Gütting und zur Vorlage Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr, Nr. 0988/ V16, TOP 2</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellen mehrere Fraktionen und Einzelratsmitglieder für die Ratssitzung am 4.2.2019 den Antrag, über den <strong>Änderungsantrag</strong> von W. Sander und Dr. B. Gütting sowie über die Vorlage Nr. 0988/ V 16: Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr <strong>geheim abzustimmen</strong>.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Entscheidung über die Stellungnahme der Verwaltung zum geplanten Gewerbegebiet Vöckenberg in Witten-Stockum ist für viele Wittener Bürger/-innen u.a. für die Belange Klimaschutz, Schutz wertvoller Ackerböden und Erhalt des Regionalen Grünzugs von großer Wichtigkeit.</p>
<p>In der Geschäftsordnung des Rates ist in § 14 die Möglichkeit der Abstimmung durch Stimmzettel geregelt. Voraussetzung ist ein Antrag, der von 20 % der Ratsmitglieder unterstützt wird. Dies sind zurzeit bei 72 Ratsmitgliedern mindestens 15 Ratsmitglieder. Die antragstellenden Fraktionen und Einzelratsmitglieder bilden 20 % der Ratsmitglieder ab.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>W. Sander</p>
<p>Dr. B. Gütting</p>
<p>Fraktion Bürgerforum</p>
<p>Fraktion DIE LINKE</p>
<p>Fraktion Piraten</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-275798</guid>
                <pubDate>Thu, 24 Jan 2019 13:03:08 +0100</pubDate>
                <title>Resolution des Mieter*innenvereins Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/resolution-des-mieter-innenvereins-witten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag auf Abstimmung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag zum TOP 2 + 2.1 des HFA: Einwohnerantrag und Mitteilung der Verwaltung, Nr. 057/M 16 sowie der Bürgeranregung des MieterInnenvereins Witten:</p>
<p>Antrag:</p>
<p>Über die kommunalpolitischen Forderungen der Mitgliederversammlung des Mietervereins Witten e. V., Inhalt der Einwohneranregung, wird abgestimmt.</p>
<p>Um das Verfahren für die Bürger*innen und Mieter‘innen in Witten möglichst gut nachvollziehbar zu gestalten, werden die Punkte 1 – 7 der „Resolution an die Stadt Witten“ einzeln aufgerufen und abgestimmt.</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Wohnungspolitik ist zurzeit eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen in Witten und in ganz Deutschland. Die Kapitalmacht der großen Wohnungsunternehmen bedroht den sozialen Frieden in ganz Deutschland.</p>
<p>Die öffentliche Hand hat über Jahre versäumt, dem durch die Schaffung von sicherem und preiswerten Wohnungsraum entgegenzusteuern. Um jetzt, zunächst einmal nur für Witten ein deutliches Zeichen der Solidarität von den gewählten Ratsvertreter*innen an die besorgten Mieter*innen auszusenden, sollte im Haupt- und Finanzausschuss über die Resolution des Mietervereins abgestimmt werden.</p>
<p>Die Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss sollten hier Farbe bekennen und die Punkte 1 – 7 einzeln abstimmen.</p>
<p>Eine Mitteilung der Verwaltung reicht als Antwort und als Zeichen der Solidarität nicht aus!</p>
<p>Diese Bürgeranregung zeigt den Wunsch nach mehr Mitbestimmung im Bereich Wohnungspolitik durch die Bürger*innen in unserer Stadt. Die Bürger*innen wollen nicht nur alle 5 oder 6 Jahre ein Kreuz bei der Kommunalwahl machen, sondern die Stadtpolitik auch zwischen den Wahlen mit beeinflussen. Dieses Interesse an der Mitgestaltung der Politik in Witten sollte positiv unterstützt werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (Ratsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-275197</guid>
                <pubDate>Tue, 22 Jan 2019 09:48:13 +0100</pubDate>
                <title>Gewerbegebiet Stockum - Vöckenberg</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/gewerbegebiet-stockum-voeckenberg/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Regionalplan Ruhr - Kein Gewerbegebiet in Stockum, Vorlage Nr. 0988/V16</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann, hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden&nbsp;Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 0988/V 16: Regionalplan Ruhr:</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Die Stellungnahme der Stadt Witten mit Datum vom 19.12.2018 im Rahmen des&nbsp;Erarbeitungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr wird in folgenden Punkten wie&nbsp;folgt geändert:</p>
<p>1. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Witten-Stockum wird abgelehnt.&nbsp;Der Kennzeichnung der Fläche als „Gewerblich-Industrielle Baufläche“ (GIB) im&nbsp;Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet wird widersprochen. Die Fläche „Vöckenberg“&nbsp;wird als Landwirtschaftliche Nutzfläche gekennzeichnet und erhalten.</p>
<p>2. Die Anregung der Stadt Witten, das Gewerbegebiet „An der Schlinke“ = südlich&nbsp;Wullener Feld als Gewerbe- und Industriebaufläche auszuwiesen, wird&nbsp;gestrichen.</p>
<p>3. Die Anregung der Stadt Witten, eine Ausweitung der ASB-Darstellung&nbsp;(Allgemeiner Siedlungsbereich) im Bereich Bonnermanns Hof vorzunehmen, wird&nbsp;gestrichen.</p>
<p>4. Es erfolgt keine Anregung, eine zeichnerische Verkleinerung des&nbsp;Überschwemmungsgebietes in Witten-Herbede – Klarstellung Fa. Lohmann,&nbsp;vorzunehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründungen:</strong></p>
<p>Um unserer Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, müssen&nbsp;wir heute, im Regionalplan Ruhrgebiet Flächen aus Umweltschutzgründen unbebaut&nbsp;lassen. Nur so können wir den Herausforderungen des Klimawandels und der&nbsp;Anpassung an den Klimawandel in Witten begegnen. Im Einzelnen heißt dies:</p>
<p>Zu 1.: Die Ausweisung eines Gewerbegebiet in Witten-Stockum wird abgelehnt.&nbsp;Der Kennzeichnung der Fläche als „Gewerblich-Industrielle Baufläche“ (GIB) im&nbsp;Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet wird widersprochen Die Fläche „Vöckenberg“&nbsp;wird als Landwirtschaftliche Nutzfläche gekennzeichnet und erhalten.&nbsp;Der Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet legt in Witten-Stockum in Richtung&nbsp;Vöckenberg ein 18 ha großes Gewerbegebiet neu fest.</p>
<p><strong>a) Landwirtschaftliche Nutzung:</strong></p>
<p>Das Gewerbegebiet ist heute eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit besten&nbsp;Bodenwerten. Das heißt, die Bodenfruchtbarkeit ist hier besonders hoch. Der&nbsp;Boden dieser Fläche wird in der Umweltprüfung des Regionalplans als besonders&nbsp;schutzwürdig eingestuft. Im bisherigen Regionalplan ist dieser Bereich als&nbsp;Freiraum- und Agrarbereich dargestellt worden.</p>
<p><strong>b) Regionaler Grünzug:</strong></p>
<p>Das geplante 18 ha große Gewerbegebiet zerstört den bisherigen Regionalen&nbsp;Grünzug. Durch die Ausdehnung der Sport- und Tennisanlagen in Witten-Stockum in&nbsp;Richtung Innenstadt ist bei einer Festsetzung des Gewerbegebiets der trennende&nbsp;Grünstreifen zwischen den beiden Nutzungen nur noch wenige Meter breit. Damit&nbsp;sind die wichtigen Verbindungsfunktionen des Regionalen Grünzugs von Bochum&nbsp;über Witten bis nach Dortmund irreparabel beschädigt.&nbsp;Das Ziel 2.2-1 „Regionale Grünzüge sichern und entwickeln“ des Regionalplans wird&nbsp;durch diese Ausweisung ebenso verletzt wie das Ziel 2.2-3 „Regionale Grünzüge vor inanspruchnahme schützen“.&nbsp;Das Ziel 2.2-1 auf S. 100 des Entwurfs des Regionalplans beinhaltet, dass ein&nbsp;Regionaler Grünzug dem Biotopschutz und den Biotopverbindungen dient und als&nbsp;wichtiger klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum fungiert.&nbsp;Das Ziel 2.2-2 erlaubt ausnahmsweise nur eine Inanspruchnahme des Regionalen&nbsp;Grünzugs für Siedlungszwecke. Eine Erlaubnis für die Inanspruchnahme für die&nbsp;Nutzung als Gewerblich-Industrielle Baufläche (GIB) ist im Entwurf des&nbsp;Regionalplans in den Zielen des Kapitels 2.2. „Regionale Grünzüge“ nicht ersichtlich.&nbsp;Mithin ist diese geplante Umwandlung dieses Teils des Regionalen Grünzugs in ein&nbsp;Gewerbegebiet mit emittierenden Betrieben nicht mit den Zielen im Regionalplan&nbsp;Ruhrgebiet vereinbar. Zudem ist weder in der Vorlage der Verwaltung noch im Gewerbeflächenkonzept&nbsp;eine differenzierte fachliche Abwägung zwischen dem Erhalt des Regionalen Grünzugs an dieser Stelle und der Nutzung als Gewerblich-Industrielle Baufläche&nbsp;ersichtlich.</p>
<p><strong>c) Klimaökologische Bedeutung:</strong></p>
<p>Die Fläche hat eine wichtige Funktion für das Stadtklima in der Wittener Innenstadt.&nbsp;In der Umweltprüfung zum Regionalplan Ruhr stellt der Gutachter fest, dass die&nbsp;Fläche „großflächig eine sehr hohe klimaökologische Bedeutung“ hat. Sie wird&nbsp;als „klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum“ bezeichnet. Wenn sie in&nbsp;ein Gewerbegebiet umgewandelt wird, ergeben sich voraussichtlich erhebliche&nbsp;Umweltauswirkungen, so der Gutachter.&nbsp;Durch die Umwandlung der Fläche in ein Gewerblich-Industrielle Baufläche (GIB) soll&nbsp;sie zukünftig wie folgt genutzt werden:&nbsp;„Ziel 1.6-1 Ziel: Nutzungskonforme Entwicklung in GIB sichern: In den GIB sind&nbsp;Flächen für die Unterbringung insbesondere von emittierenden Industrie- und&nbsp;Gewerbebetrieben und emittierenden öffentlichen Betrieben und Einrichtungen&nbsp;sowie jeweils zuzuordnender Anlagen vorzuhalten.“&nbsp;Das heißt: Der Regionalplan legt fest, dass in einem GIB insbesondere Industrie und&nbsp;Gewerbe mit schädlichen Emissionen angesiedelt werden sollen. Wenn die Fläche&nbsp;entsprechend den Vorgaben des Regionalplans besiedelt wird, wehen in Zukunft&nbsp;statt kühler sauberer Frischluft schädliche heiße Abgase in die Innenstadt von Witten.&nbsp;Dies widerspricht dem Grundsatz 4.3 „Klimaökologische Ausgleichsräume&nbsp;erhalten und entwickeln“, Seite 160 des Regionalplans Ruhr.&nbsp;Hier wird ausgeführt, dass „Klimaökologische Ausgleichsräume zur Erhaltung und Verbesserung luft- und klimahygienischer Verhältnisse (Kaltluftentstehungsgebiete,&nbsp;Funktionsfähigkeit der Luftleitbahnen, Luftaustauschgebiete) erhalten bleiben und entwickelt werden sollen“, S. 160.&nbsp;Die Fläche hat eine wichtige klimaökologische Ausgleichsfunktion für die Wittener&nbsp;Innenstadt.&nbsp;Der heiße Sommer 2018 zeigt, dass wir mitten im Klimawandel sind und in Zukunft&nbsp;mit noch höheren Temperaturen, gerade auch in der Wittener Innenstadt rechnen&nbsp;müssen. Hier kommt der Fläche eine wichtige Funktion zu, um die Erhitzung der&nbsp;Wittener Innenstadt zu reduzieren.&nbsp;Mithin wird der Grundsatz 4.3, der gerade dem Klimaschutz und der Anpassung an&nbsp;den Klimawandel dient, durch die geplante Festsetzung im Regionalplan Ruhr&nbsp;verletzt.&nbsp;Alle Verantwortlichen der Stadt Witten sind aufgerufen, die Auswirkungen des&nbsp;Klimawandels auf die Bevölkerung in allen Stadtteilen zu minimieren und nicht zu&nbsp;vergrößern.&nbsp;Um wirksamen Klimaschutz in Witten zu realisieren, muss die Fläche in Witten-Stockum mindestens weiterhin als Freiraum für die Landwirtschaft ausgewiesen&nbsp;werden.</p>
<p><strong>d) Umwandlung auf Rechtsgrundlage des LEP NRW</strong></p>
<p>In der Vorlage 0988/V 16 wird auf Seite 3 explizit auf die neue Gewerbefläche in&nbsp;Witten-Stockum eingegangen. Eine vom Regionalverband Ruhr erstellte&nbsp;rechnerische Notwendigkeit der Bereitstellung von weiteren 18 ha Gewerbe- und&nbsp;Industriebauflächen wird pauschal als Begründung für die Zustimmung der&nbsp;Umwandlung der Freifläche herangeführt.&nbsp;Im Gutachten Gewerbeflächenkonzept, Anlage 3 der Vorlage wird auf S. 62 zur&nbsp;Fläche Witten-Stockum ausgeführt:&nbsp;„Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten …hat die Regionalplanungsbehörde&nbsp;….untersucht, wobei sie bei einzelnen auch eine Rücknahme Regionaler Grünzüge&nbsp;in Betracht gezogen hat, um dem ermittelten Bedarf und damit dem Ziel 6.1-1 des&nbsp;Landesentwicklungsplans (LEP) NRW Rechnung zu tragen.“&nbsp;Diese pauschale Feststellung widerspricht dem Wortlaut des LEP NRW, Ziel 6.1-1.&nbsp;</p>
<p>Das Ziel 6.1-1 LEP NRW lautet:&nbsp;&nbsp;„6. Siedlungsraum&nbsp;Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)</p>
<p>6. Siedlungsraum</p>
<p>6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum Ziele und Grundsätze</p>
<p>6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung&nbsp;</p>
<p>Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der&nbsp;Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen&nbsp;Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen&nbsp;Entwicklungspotenzialen auszurichten.&nbsp;Die Regionalplanung legt bedarfsgerecht Allgemeine Siedlungsbereiche und&nbsp;Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen fest.&nbsp;Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist,&nbsp;darf Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in&nbsp;Anspruch genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein&nbsp;gleichwertiger, bisher planerisch für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich&nbsp;im Regionalplan wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige&nbsp;Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt wird&nbsp;(Flächentausch). (Hervorhebung der AntragstellerInnen)“&nbsp;Homepage: <a href="https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/lep_nrw_14-12-" target="_blank" rel="noreferrer">www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/lep_nrw_14-12-</a> 16.pdf abgerufen am 20.1.2019&nbsp;Die Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzugs wird unter Bedingungen im LEP&nbsp;erlaubt.&nbsp;Aber dabei ist Absatz 3 des Ziels 6.1-1 des LEP NRW zu beachten.&nbsp;Es muss ein Flächentausch vorgenommen werden: Ein bisher für Siedlungszwecke&nbsp;vorgesehener Bereich im Regionalplan muss wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche&nbsp;umgewandelt werden.&nbsp;Die Anmerkung in der Vorlage der Verwaltung, Seite Drei, es werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ökologische Aspekte geprüft, genügt den Anforderungen&nbsp;des LEP in keiner Weise.&nbsp;Es muss bei der Inanspruchnahme der fast 20 ha großen Fläche in Witten-Stockum&nbsp;zeitgleich ein Flächentausch mit bisher für Siedlungszwecke vorgesehener Fläche&nbsp;stattfinden. Nirgends, weder im Gutachten Gewerbeflächenkonzept, noch in der Vorlage, noch im Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet, noch im&nbsp;Flächennutzungsplan der Stadt Witten sind Flächen in einer Größenordnung von 18&nbsp;ha ausgewiesen, die für einen Flächentausch im Sinne des LEP NRW in Frage&nbsp;kommen. Es geht an dieser Stelle nicht darum, ob neue Parkplätze für die&nbsp;Gewerbebetriebe ausreichend begrünt sind.&nbsp;Mithin ist für die Ausweisung der Fläche Witten-Stockum als GIB im Regionalplan&nbsp;keine Rechtsgrundlage ersichtlich.&nbsp;Es fehlt zudem eine konkrete Abwägung durch die Verwaltung, die sich mit den&nbsp;Vor- und Nachteilen der Flächenumwandlung befasst. Es fehlt die Darstellung von&nbsp;Alternativen Lösungen. Es fehlt eine kritische Auseinandersetzung mit den&nbsp;Konzepten zur Bedarfserhebung von Gewerbeflächen. Es fehlt eine Prüfung&nbsp;alternativer raumsparender Konzepte für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe.&nbsp;Die Stellungnahme der Stadt Witten ist daher mit einer Ablehnung der Ausweisung&nbsp;als Gewerblich-Industrielle Baufläche (GIB) für diese Fläche und für den Erhalt&nbsp;dieser Fläche als Freiraum oder Landwirtschaftlich genutzte Fläche zu formulieren.&nbsp;</p>
<p>Dieses Votum sollte auch von allen Wittener Vertreter*innen im Kreistag Ennepe-Ruhr und in der Versammlung des Regionalrats Ruhrgebiet bei den weiteren Beratungen vertreten werden.</p>
<p>Zu 2.: Die Anregung der Stadt Witten, das Gewerbegebiet „An der Schlinke“ =&nbsp;südlich Wullener Feld als Gewerbe- und Industriebaufläche auszuwiesen, wird&nbsp;gestrichen. Das 7 ha große Gelände „An der Schlinke“ wird im Handlungskonzept&nbsp;Gewerbeflächen als nur bedingt geeignet bezeichnet, S. 26.&nbsp;Die Fläche befindet sich auf der Südseite des Vöckenbergs. Nicht nur das&nbsp;Landschaftsbild würde im Falle einer Bebauung erheblich beeinträchtigt. Der Hang&nbsp;wird als wichtiges Element zur Vernetzung der Grünflächen angesehen. Damit erhält&nbsp;die Fläche stadtklimatische Bedeutung. Auch diese Fläche sollte angesichts des&nbsp;Klimawandels als Freifläche erhalten bleiben, um Kaltluftströme u.a. in die Innenstadt zu erzeugen.&nbsp;Weitere Restriktionen sind laut Gutachten die Fernleitungen und die nahe&nbsp;Wohnbebauung.&nbsp;Die Bedeutung für das Klima und das Landschaftsbild überwiegen die Notwendigkeit&nbsp;eines Gewerbegebiets auf dieser Fläche bei weitem.&nbsp;Daher sollte die Anregung, diese Fläche neu als GIB auszuweisen, gestrichen&nbsp;werden.</p>
<p>Zu 3. Die Anregung der Stadt Witten, eine Ausweitung der ASB-Darstellung&nbsp;(Allgemeiner Siedlungsbereich) im Bereich Bonnermanns Hof vorzunehmen, wird&nbsp;gestrichen. Die Fläche rund um Bonnermanns Hof sollte Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich&nbsp;bleiben. Diese ist eine der wenigen Flächen, die in der Nähe der Bebauung in Annen, nun als Freiraum geschützt werden. Dadurch kann sie als Grünfläche, Freifläche,&nbsp;Trittsteinbiotop etc. wichtige Funktionen für Umwelt und Klima übernehmen. Auch&nbsp;kleine Freiflächen können im kleinklimatischen Bereich eine große Bedeutung haben.&nbsp;Die Anregung, die Fläche um die Hofstelle Bonnermanns Hof als Allgemeinen&nbsp;Siedlungsbereich auszuweisen, sollte daher gestrichen werden.</p>
<p>Zu 4.: Es erfolgt keine Anregung, eine zeichnerische Verkleinerung des&nbsp;Überschwemmungsgebietes in Witten-Herbede – Klarstellung Fa. Lohmann,&nbsp;vorzunehmen.&nbsp;Die Fa. Lohmann hat bereits vor einigen Jahren ihr Betriebsgelände in das&nbsp;Überschwemmungsgebiet der Ruhr ausgeweitet. Dies ist von den zuständigen&nbsp;Behörden genehmigt worden.&nbsp;Es sollte jetzt keine Festschreibung dieser Ausnahmeregelung erfolgen. Für den Fall,&nbsp;dass die Fa. Lohmann ihr Betriebsgelände aufgibt, sollte diese Fläche wieder als&nbsp;Überschwemmungsgebiet dem Hochwasserschutz zur Verfügung stehen. Durch den&nbsp;Klimawandel sind mehr Starkregenfälle und mehr Hochwasser zu erwarten. Daher&nbsp;sollte die vorgesehene Eintragung des Überschwemmungsgebietes nicht verkleinert&nbsp;werden.&nbsp;Die Anregung der Verwaltung zur Klarstellenden Regelung für die Entwicklung von&nbsp;Industrie- und Gewerbebetrieben außerhalb von GIB – Fa. Lohmann im Stadtteil&nbsp;Herbede, sollte daher gestrichen werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen Ulla Weiß&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Oliver Kalusch (Fraktionsvorsitzende)&nbsp; &nbsp; &nbsp; (Ratsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272439</guid>
                <pubDate>Mon, 26 Nov 2018 13:16:40 +0100</pubDate>
                <title>Rechnungsprüfungsausschuss</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/rechnungspruefungsausschuss/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag zur Änderung der Niederschrift des RPA am 8.11.2018 zu TOP 2 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag zur Änderung der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 8.11.2018 zu TOP 2. Das Protokoll ist am 23.11.2018 gegen 16.13 Uhr im Ratsinformationssystem der Stadt Witten elektronisch veröffentlich worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>- TOP 2 Absatz 1:</p>
<p>Auf Antrag von Ratsmitglied Noske wird der Beschlussvorschlag in Abs. 1 <em><strong>mehrheitlich</strong></em> geändert (<em>und Folgendes beschlossen)</em> :</p>
<p><em><strong>Anschließend wird der Änderungsantrag von DIE LINKE beraten und abgestimmt.</strong></em></p>
<p><em><strong>Eine Schlussabstimmung der Vorlage mit dem geänderten Beschlusstext erfolgte nicht.</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Im RPA sind zuerst die Änderungen des Beschlusstextes eingebracht und beraten worden. Eine Schlussabstimmung des geänderten Beschlusstextes erfolgte nicht mehr. Als Vertreterin der LINKEN war mein Stimmverhalten vom Ergebnis des LINKEN Änderungsantrags zum Beschlussvorschlag abhängig. Als der LINKE Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden war, hatte ich keine Gelegenheit mehr über den nur durch den CDU-Antrag geänderten Beschlussvorschlag abzustimmen. Die Abstimmung über den neuen Beschlusstext fand nicht mehr statt. Der Vorsitzende rief stattdessen den nächsten Punkt 3 der Tagesordnung auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272133</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 11:29:33 +0100</pubDate>
                <title>Jahresabschluss 2017</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/jahresabschluss-2017/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag zur Tagesordnung:
Absetzen der Vorlage 951/ V 16 Jahresabschluss 2017 in HFA und Rat</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE beantragt,</p>
<p>die <strong>Vorlage 951/ V 16</strong> „Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Witten“ von der Tagesordnung von HFA und Rat zu nehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Im vorbereitenden Rechnungsprüfungsausschuss am 8.11.2018 ist die Vorlage Nr. 951/ V 16 „Jahresabschluss 2017“ zwar beraten, aber nicht abschließend abgestimmt worden.</p>
<p>Gemäß § 101 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen zufassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies kann ein Ausschuss nur mit Beschluss tun.<br> <br> Der Beschlussvorschlag der Vorlage 951/ V 16 des Rechnungsprüfungsausschusses lautet zudem: „Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor…“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Diese aktive Handlung bedarf ebenfalls eines Beschlusses.</strong> Es geht nicht lediglich um eine Kenntnisnahme.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Rechnungsprüfungsausschuss sind in der Beratung zur Vorlage zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und von DIE LINKE zum Beschlussvorschlag beraten und abgestimmt worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine finale Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlags ist aber ausgeblieben. Der Vorsitzende leitete zuvor zum Tagesordnungspunkt 3 weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mithin ist die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage 951/ V 16 „Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Witten“ nachzuholen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erst nach einer Beschlussfassung in einer neuen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses über die Vorlage 951/ V 16 kann der Jahresabschluss 2017 in HFA und Rat weiter behandelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-271450</guid>
                <pubDate>Tue, 06 Nov 2018 08:14:31 +0100</pubDate>
                <title>Jugendhilfe-und Schulausschuss</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/jugendhilfe-und-schulausschuss/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag zur Änderung der Tagesordnung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ö - Antrag auf Absetzung der Vorlage 945/ V 16: Machbarkeitsstudie Bildungsquartier Annen und Integriertes Stadtentwicklungskonzept Witten-Annen &nbsp;von der Tagesordnung des Jungendhilfe- und Schulausschusses am 15.11.2018</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>hiermit senden wir Ihnen unseren <strong>Änderungsantrag zur Tagesordnung</strong> des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 15.11.2018 zu.</p>
<p>Für den Jugendhilfe- und Schulausschuss beantragen wir die <strong>Absetzung der Beratung</strong> der Vorlage Machbarkeitsstudie Bildungsquartier Annen und Integriertes Stadtentwicklungskonzept Witten-Annen, <strong>Vorlage Nr. 945/ V 16</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Vorlage 945/ V 16 ist am 5.11.2018 in digitaler Form in das Ratsinformationssystem eingestellt worden. Sie enthält fünf Anlagen. Die Anlagen umfassen weitere Gutachten mit einem Seitenumfang von über <strong>280 Seiten</strong>.</p>
<p>Für ehrenamtliche RatspolitikerInnen ist eine Vorbereitung des Jugendhilfe- und Schulausschuss innerhalb weniger Tage bei so umfangreichen Unterlagen nicht möglich.</p>
<p>Laut Geschäftsordnung der Stadt Witten ist mindestens eine Frist von 14 Tagen für die Versendung von Vorlagen einzuhalten. Diese Frist wird für die Beratungen im Jugendhilfe- und Schulausschuss nicht eingehalten. Eine besondere Eilbedürftigkeit ist nicht erkennbar. Im Gegenteil, die Vorlage soll <strong>erst</strong> am <strong>4.2.2019</strong> im Rat verabschiedet werden.</p>
<p>Die Vorlage ist daher im Jugendhilfe- und Schulausschuss von der Tagesordnung zu nehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Jürgen Wolf</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Mitglied im Fachausschuss)</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-271369</guid>
                <pubDate>Mon, 05 Nov 2018 15:51:56 +0100</pubDate>
                <title>Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/beitrag-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>zur Beratung im: 
Rechnungsprüfungsausschuss am 8.11.2018
Haushalt- und Finanzausschuss
und Rat</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Ergänzung des Beschlussvorschlags zur Vorlage Nr. 951/V 16:</p>
<p>Jahresabschluss 2017, Ergänzung um <strong>Buchstabe d)</strong> <strong>Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Fromme,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>hiermit senden wir Ihnen unseren Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 951/ V 16: Jahresabschluss 2017 zu. Die Vorlage soll im Rechnungsprüfungsausschuss am 8.11.2018, HFA und Rat behandelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Dem Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 951/ V 16 wird der Buchstabe d) mit folgendem Text angefügt:</p>
<p>„d) Auf Seite 980 wird im Absatz „Wertung und Ausblick“, Anstrich 4, Satz 5 der Text des Jahresabschlusses wie folgt geändert:</p>
<p>Das Bundesteilhabegesetz schafft neue <strong>wünschenswerte</strong> Ansprüche und Standards. Dies ist ein Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention. Der Grundsatz der Konnexität gebietet, dass die Kommunen bei den zusätzlichen Kosten aus dem Bundesteilhabegesetz von Bund und Land ausreichend finanziell unterstützt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Aus sozialpolitischer Sicht sind die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes wünschens­wert. Menschen mit Behinderungen werden in fast allen Lebensbereichen benachteiligt. Jede Maßnahme zur Verbesserung ihrer Lebenssituation ist wünschenswert. Die Konnexität bei der Finanzierung der neuen Leistungen muss auch hier politisch eingefordert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-270546</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Oct 2018 14:51:45 +0200</pubDate>
                <title>Verkehrsberuhigung Bebbelsdorf</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/verkehrsberuhigung-bebbelsdorf/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Verkehrsausschuss: Antrag zur Tagesordnung und Antrag: Absperrung der Straße Bebbelsdorf zur Verkehrsberuhigung wegen zusätzlicher Bebauung durch Bebauungsplan Nr. 256 - Ann Bebbelsdorf Süd

</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Kuhn,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit bitten wir Sie, den <strong>Tagesordnungspunkt</strong> „Absperrung Bebbelsdorf“ auf die Tagesordnung des nächsten Verkehrsausschusses zu nehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In diesem Tagesordnungspunkt wird die Fraktion DIE LINKE den folgenden Antrag stellen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Die Straße Bebbelsdorf wird in Höhe des Hauses Bebbelsdorf 25 mit Hilfe von umlegbaren Pollern abgesperrt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE befürchtet, dass durch die geplanten zusätzlichen ca. 48 Wohneinheiten auf dem Gelände der früheren Gärtnerei Schüren so viel zusätzlicher Verkehr entsteht, dass es für die AnwohnerInnen nicht mehr zumutbar ist. Dieser zusätzliche Verkehr erzeugt zusätzliche Luft- und Lärmimmissionen für die Nachbarschaft. Haushalte verfügen heute in der Regel über 1,5 bis zwei Fahrzeuge. Diese werden mehrmals täglich für Fahrten der Kinder in die Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen und auch für Freizeitaktivitäten genutzt.</p>
<p>Zusätzlich beobachten die AnwohnerInnen, dass in der Straße Bebbelsdorf in den Nachtstunden und am frühen Morgen häufig <strong>Straßenrennen</strong> gefahren werden. Diese führen parallel über die Pferdebachstraße und über das Bebbelsdorf.</p>
<p>Daneben wird Durchgangsverkehr zur Müllumladestation ebenfalls häufig beobachtet. Die eigentlich dafür ausgebaute Route über die Pferdebachstraße und Liegnitzerstraße wird nicht genutzt. Stattdessen wird die „Abkürzung“ gefahren.</p>
<p>Zusätzlich zu diesen bereits bestehenden Belastungen sollen weitere mindestens 422 Fahrbewegungen pro Tag durch die Bebauung hinzukommen. Dies ist für die Nachbarschaft nicht zumutbar.</p>
<p>Daher sollte eine Absperrung auf der Straße Bebbelsdorf in Höhe von Haus Nr. 25 eingerichtet werden.</p>
<p>Für Fahrzeuge der Müllabfuhr, der Straßenreinigung oder für die Feuerwehr kann die Abbindung durch umlegbare Poller durchfahrbar gestaltet werden.</p>
<p>Dadurch kann der Durchgangsverkehr reduziert und der neue Verkehr besser gelenkt werden.</p>
<p>Die Absperrung in Höhe Haus Bebbelsdorf Nr. 25 hat zudem den Vorteil, dass der südliche Verkehr mit Hilfe der Einmündung der Straße Gemeindeneck wenden kann. Im nördlichen Bereich müssten zwei Parkplätze für eine Wendemöglichkeit umgewidmet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ralf Huchtmeier</p>
<p>Fraktionsvorsitzende&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sachkundiger Bürger VKA</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-269860</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Oct 2018 14:46:12 +0200</pubDate>
                <title>Soziale Stadt Heven-Ost/ Crengeldanz</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/soziale-stadt-heven-ost-crengeldanz/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag auf Verschiebung der Vorlage 0899/V 16: Soziale Stadt Heven: 
Erst Haushaltsentwurf 2019/20 und Verabschieden der Förderrichtlinie für Heven, dann Beratung der Vorlage 0899/ V 16 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag zur Vorlage Nr. 0899/ V 16: Soziale Stadt Heven-Ost/ Crengeldanz &nbsp;für die weiteren Beratungen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Die Vorlage Nr. 0899/ v 16: Soziale Stadt Heven-Ost/Crengeldanz wird erst beraten und verabschiedet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Der <strong>Haushalt 2019/ 2020</strong> der Stadt Witten ist zumindest eingebracht worden.</p>
<p>2. Die <strong>Förderrichtlinie</strong> zur Stadterneuerung in Heven-Ost/Crengeldanz ist zuvor als Satzung &nbsp; verabschiedet worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p><strong>Zu 1.:</strong> Laut Aussage des Kämmerers soll der Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2010 erst ab Mitte oder sogar erst gegen Ende Oktober eingebracht werden.</p>
<p>Eine seriöse Befassung mit diesem haushaltswirksamen Antrag der Verwaltung ist daher erst nach Einbringung des neuen Haushalts möglich.</p>
<p><strong>Zu 2.:</strong> Bevor im Haushalt Gelder für die Maßnahmen zur Stadterneuerung eingestellt werden, sollte die in der Vorlage angekündigte Förderrichtlinie zur Verwendung der Gelder als Satzung beschlossen werden. Damit ist transparent und verbindlich, wie die Gelder verwendet werden sollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Oliver Kalusch &nbsp;</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Mitglied im ASU)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-269852</guid>
                <pubDate>Tue, 09 Oct 2018 16:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Bebauungsplan Nr. 256 - Ann - &quot;Bebbelsdorf-Süd&quot;</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/bebauungsplan-nr-256-ann-bebbelsdorf-sued/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 21.6.2018: Bebauungsplan Nr. 256 - Ann - &quot;Bebbelsdorf-Süd&quot; - Entwurfsbeschluss und - Beschluss über die öffentliche Auslegung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>hiermit bitten wir Sie, den folgenden Antrag als <strong>Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag</strong> der Vorlage <strong>0871/ V 16 </strong>auf der Sitzung des ASU zu behandeln. Der bisherige Beschlussvorschlag entfällt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt:</p>
<p>Die öffentliche Auslegung der Abwägungen, des Entwurfs des Bebauungsplanes</p>
<p>Nr. 256 - Ann- Bebbelsdorf-Süd und der dazugehörigen Planunterlagen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor einer Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 256 sind insbesondere die Unterlagen zum Verkehr und zum Schallschutz zu überarbeiten, um die jetzigen Anwohner*innen ausreichend zu schützen.</p>
<p>Um die neuen zusätzlichen Belastungen für die Anwohner*innen zu minimieren, beantragen wir, für die Überarbeitung folgende zusätzliche Punkte zu berücksichtigen:</p>
<p>a) Um die Anzahl der zusätzlichen Verkehrsbewegungen durch die neuen Wohneinheiten zu reduzieren, sollte die Anzahl der Wohneinheiten reduziert werden.</p>
<p>b) Um die bestehende Stellplatzproblematik auf der Straße Bebbelsdorf zu entschärfen, wird für die neuen Wohnungen zusätzlich eine Tiefgarage auch mit Stellplätzen für Besucher, Pflegedienste etc. gebaut.</p>
<p>c) Eine Abbindung der Straße Bebbelsdorf im nördlichen Kreuzungsbereich zur Liegnitzerstraße wird zur Reduzierung der Verkehrsbelastung im Bebbelsdorf eingerichtet.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p><strong>Reduzierung der geplanten Zusatzbelastungen für die Nachbarschaft des geplanten Vorhabens</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu a)</strong> Ein großer Anteil der durch das Vorhaben induzierten zusätzlichen Luft- und Lärmimmissionen für die Nachbarschaft wird durch den zusätzlichen Verkehr erzeugt. Da Haushalte heute in der Regel über 1,5 bis zwei Fahrzeuge verfügen, sollte die Gesamtzahl der geplanten Wohneinheiten reduziert werden. So kann die Zahl der zusätzlichen Verkehrsbewegungen reduziert werden.</p>
<p><strong>Zu b)</strong> In der Straße Bebbelsdorf besteht heute bereits eine Knappheit an verfügbaren Parkplätzen. Durch die geplanten 50 Wohneinheiten werden über die anvisierten 72 Stellplätze hinaus Parkplätze für Besucher*innen, Pflegedienste und Handwerker benötigt. Um keinen Stellplatzengpass auf der Straße Bebbelsdorf zu erzeugen, soll im Bebauungsplan zusätzlich festgesetzt werden, dass für die neuen Wohnungen zusätzlich noch eine Tiefgarage mit Stellplätzen für Besucher, Pflegedienste etc. gebaut wird.</p>
<p><strong>Zu c)</strong> In der Straße Bebbelsdorf werden in den Nachtstunden und am frühen Morgen häufig Straßenrennen beobachtet. Diese führen parallel über die Pferdebachstraße und über das Bebbelsdorf. Durchgangsverkehr zur Müllumladestation wird ebenfalls häufig beobachtet. Die eigentlich dafür ausgebaute Route über die Pferdebachstraße und Liegnitzerstraße wird häufig nicht genutzt. Stattdessen wird die „Abkürzung“ gefahren. Zusätzlich zu dieser bereits bestehenden Belastung sollen weitere mindestens 422 Fahrbewegungen pro Tag durch die Bebauung hinzukommen. Dies ist für die Nachbarschaft nicht zumutbar.</p>
<p>Eine Abbindung der Straße Bebbelsdorf im nördlichen Kreuzungsbereich zur Liegnitzerstraße kann zu einer erheblichen Reduzierung der Verkehrsbelastung im Bebbelsdorf beitragen. Für Fahrzeuge der Müllabfuhr oder der Straßenreinigung kann die Abbindung durch umlegbare Poller durchfahrbar gestaltet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>Fraktionsvorsitzende&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Fraktionsmitglied</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-269102</guid>
                <pubDate>Mon, 24 Sep 2018 14:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderung der Tagesordnung im Verwaltungsrat Kulturforum am 25.9.2018</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderung-der-tagesordnung-im-verwaltungsrat-kulturforum-am-2592018/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung des Verwaltungsrats des Kulturforums Witten am 25.9.2018</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Punkte der Tagesordnung unter 2. „Neue Entgeltrichtlinien“ (Punkt 2.1 – 2.4)&nbsp; werden <strong>vor</strong> Punkt 1 „Wirtschaftsplan 2019“ beraten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In den Punkten 2.1 – 2.4 werden die Änderungen in den Entgeltrichtlinien einzelner Institute vorgestellt und begründet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Veränderungen bilden u. a. die Grundlagen für die erhöhten Ansätze im Entwurf des Wirtschaftsplans 2019.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf S. 7 der Vorlage Nr. 033 „Wirtschaftsplan 2019“ werden diese Änderungen für die Musikschule, den Saalbau und das Haus Witten bereits als bestehend dargestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher sollten die Entgeltrichtlinien in TOP 2 <strong>vor</strong> dem Wirtschaftsplan beraten werden, da sie offenbar eine Grundlage für die Ansätze des Wirtschaftsplans 2019 bilden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beate Albrecht</p>
<p>Fraktionsvorsitzende&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sachkundige Bürgerin</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


