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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 15 Oct 2026 03:06:04 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Thu, 15 Oct 2026 03:06:04 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-119736</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Jan 2014 11:55:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderung der Stellungnahme zum LEP</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderung-der-stellungnahme-zum-lep/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Änderungen zur Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die abzugebende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (LEP) wird gemäß den nachfolgenden Punkten geändert.
</p>
<p>Die Punkte werden separat abgestimmt.
</p>
<p><b>I. zu den Erläuterungen zu Nr.9.3.2. des LEP:</b>
</p>
<p>Die beiden letzten Sätze im dritten Absatz sind zu streichen. Einrichtungen zur Gewinnung oder Förderung unkonventionellen Erdgases lösen entgegen der Darstellung im LEP-Entwurf einen raumordnerischen Handlungsbedarf aus. Dieser beruht auf der Vielzahl der Bohrplätze innerhalb eines Gebiets der zu errichtenden Infrastruktur (z.B. Straßen zum Transport von Bestandteilen von Frack-Flüssigkeiten oder des Abtransports des Flow-Backs), der zu erwartenden Auswirkungen von störfallähnlichen Ereignissen (bis über 20 km) und der zu erwartenden Grundwasserkontamination, die auch obertägige Folgen nach sich zieht. Die Raumbedeutsamekeit ist auch im Rahmen des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Nordhessen 2013 anerkannt worden. Auch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten „Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW“ stellt eine Raumrelevanz fest. Insofern ist die Aussage des LEP zu korrigieren.
</p>
<p><b>II. In den Landesentwicklungsplan wird ein Ziel „Fracking“ mit folgendem Inhalt aufgenommen:</b>
</p>
<p>„Die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking sind bis zum Vorliegen sicherer Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen solcher Vorhaben innerhalb der Planungsregion und einer Neufassung des Bundesberggesetzes zu Vorhaben dieser Art nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.“
</p>
<p>Begründung: Die Aussetzung von Fracking-Vorhaben entspricht dem erklärten Willen der Landesregierung. Dies gilt auch für die Stadt Witten, die die Korbacher Resolution unterzeichnet hat. Eine entsprechende Formulierung befindet sich zudem im Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen 2013.
</p>
<p><b>III. In den Landesentwicklungsplan ist ein weiteres Ziel „Fracking“ aufzunehmen:</b>
</p>
<p><i>„Die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking ist ausgeschlossen in folgenden Gebieten und in einem Abstand zu diesen, der sich nach der Länge der vorgesehenen Horizontalbohrung zuzüglich der maximalen Risslänge bemisst, mindestens aber 2.500 Meter beträgt:</i>
</p>
<p><i>· Vorranggebiete Siedlung (Bestand und Planung)</i>
</p>
<p><i>· Vorranggebiete Industrie und Gewerbe (Bestand und Planung)</i>
</p>
<p><i>· Ferienhausgebiete (Bestand und Planung)</i>
</p>
<p><i>· Vorranggebiete Bund</i>
</p>
<p><i>· Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz sowie alle übrigen Wasserschutzgebiete</i>
</p>
<p><i> der Zonen I, II und III, Wassergewinnungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie</i>
</p>
<p><i> Gebiete mit Mineralwasservorkommen</i>
</p>
<p><i> · Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft sowie alle übrigen Natura-2000- Gebiete, Naturparks, Naturschutzgebiete, Schutzgebiete Wald, Nationalparke</i>
</p>
<p><i> und (beantragte) UNESCO-Weltkulturerbe-Gebiete,</i>
</p>
<p><i>· Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen</i>
</p>
<p><i>· Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerflächen</i>
</p>
<p><i>· Flughafen Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i> · Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz</i>
</p>
<p><i> einschließlich Rückhaltebecken sowie weitere Seen und Flüsse einschließlich deren</i>
</p>
<p><i> Auenbereiche</i>
</p>
<p><i>· Gebiete mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen Bedingungen</i>
</p>
<p><i>· Denkmalgeschützte Stätten einschließlich Natur- und Bodendenkmalen</i>
</p>
<p><i>· Kraftwerken, Abfallentsorgungsanlagen und Kläranlagen Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i>Die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking ist ausgeschlossen entlang folgender Infrastrukturtrassen und in einem Abstand zu diesen, der sich nach der Länge der vorgesehenen Horizontalbohrung zuzüglich der maximalen Risslänge bemisst, mindestens aber 1.000 Meter beträgt:</i>
</p>
<p><i>· Hochspannungsleitung einschl. Umspannanlage Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i>· Rohrfernleitung Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i>· Schienenfernverkehrsstrecke Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i>· Regional- bzw. Nahverkehrsstrecke Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i>· Bundesfernstraßen Bestand und Planung</i>
</p>
<p><i>· Sonstige regional bedeutsame Straßen Bestand und Planung“</i>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Für den Schutz von Gebieten vor Fracking sind Mindestabstände einzuhalten. Die entsprechenden Abstände sind ebenfalls im Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen 2013 aufgeführt.
</p>
<p>IV. Die Ausführungen zu Ziel 4.3. der Stellungnahme „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ werden gestrichen.
</p>
<p><b>Begründung:</b> 
</p>
<p>Die Herabstufung eines Ziels zum Klimaschutz zu einem Grundsatz ist ökologisch kontraproduktiv. Es ist das Höchstmaß an Verbindlichkeit festzulegen.
</p>
<p><br>
</p>
<p> Jürgen Wolf 
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzender)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119735</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Oct 2013 11:24:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungen zur 3. Fortführung des Nahverkehrsplans Ennepe-Ruhr-Kreis</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderungen-zur-3-fortfuehrung-des-nahverkehrsplans-ennepe-ruhr-kreis/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Ergänzungen zum TOP 2 der Sitzung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion DIE.LINKE im Rat der Stadt Witten stellt folgenden Antrag zur Beratung im Ausschuss für Verkehr am 22.10.2013 zur Vorlage Nr. 0811/ V 15 vom 27.9.2013. Diese Vorlage soll als Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung beraten werden.
</p>
<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte erweitert:
</p>
<p>„Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung weiterhin:</p><ol> <li> <p> Auf den EN-Kreis einzuwirken, dass vor einer Veränderung des Nahverkehrsangebotes ist die Mobilitätsuntersuchung für das Kreisgebiet EN, zumindest aber für die Stadt Witten angefertigt und ausgewertet wird.</p> </li></ol><p> <br> </p><ol start="2"> <li> <p> Auf den EN-Kreis einzuwirken, dass als generelle Tendenz keine Leistungseinschränkung für Witten geplant, sondern die ÖPNV-Planung zukunftssicher gestaltet wird. </p> </li></ol><p> Dazu gehören folgende Aspekte, </p><ul class="list-normal"> <li> <p> die Attraktivität des ÖPNV soll weiter gesteigert werden,</p> </li><li> <p> der ÖPNV soll inklusiv gestaltet werden,</p> </li><li> <p> das steigende Lebensalter vieler MitbürgerInnen wird angemessen berücksichtigt,</p> </li><li> <p> den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV wird gefördert, auch aus Klimaschutz- und Umweltgründen,</p> </li><li> <p> die Staub- und Schadstoffbelastung in der Innenstadt wird durch die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeugen, z. B. Gasfahrzeuge weiter reduziert,</p> </li><li> <p> ebenso wird die Lärmbelastungen weiter reduziert,</p> </li><li> <p> die KundInnen werden aktiv in die Planung miteinbezogen. </p> </li></ul><p> 3. Auf den EN-Kreis einzuwirken, dass bei folgenden Linien Änderungen vorgenommen werden:</p><ul class="list-normal"> <li> <p> 310: Beibehalten des 15-Minuten-Taktes Samstags bis Nachmittags in Witten</p> </li><li> <p> 320: Beibehalten des 15-Minuten-Taktes bis Rüdinghausen</p> </li><li> <p> 371: Den bisherigen 20-Minuten-Takt beibehalten.</p> </li><li> <p> 376: Den bisherigen 20-Minuten-Takt beibehalten.</p> </li><li> <p> 378/379: Die Busse fahren ganztägig den Hauptbahnhof an.</p> </li><li> <p> 592: Die Linie wird von Bommern zum Hauptbahnhof, dann zum Rathaus geführt.</p> </li><li> <p> 320/379: Die Anschlüsse am Rathausplatz werden vertaktet.</p> </li><li> <p> N 17/N 18: Die Linien werden zeitnäher vertaktet</p><p><br></p> </li></ul><p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Zu 1.: Vor weiteren Kürzungen der Takte des bestehenden Nahverkehrsplans sollte eine Analyse der Bedarfe und des Ist-Zustandes erfolgen. Daher sollte möglichst im gesamten Kreisgebiet, aber zumindest auf dem Gebiet der Stadt Witten vom Ennepe-Ruhr-Kreis eine Mobilitätsuntersuchung durchgeführt werden. Darin sollen sowohl neue Siedlungsgebiete, neue Fahrbedarfe und neue Ziele, z. B. Stadtgalerie ermittelt werden. Ebenso sollte das Verkehrsverhalten der Wittener BürgerInnen analysiert werden. Beispielhaft ist dies in der Untersuchung vom Kreis Heinsberg von 2012 dargestellt 
</p>
<p>worden. Die Kurzfassung ist abrufbar unter 
</p>
<p><a href="http://www.mobil-hs.de/fileadmin/red_dateien/hs/Kurzfassung_Mobilitaetsuntersuchung_HS.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.mobil-hs.de/fileadmin/red_dateien/hs/Kurzfassung_Mobilitaetsuntersuchung_HS.pdf</a>
</p>
<p>Bei Kenntnis der Bedarfe lässt sich auch der Nahverkehrsplan zielgerichteter und effizienter gestalten.
</p>
<p>Zu 2.: Der ÖPNV sollte zukunftssicher gestaltet werden. Dazu gehört die verstärkte Berücksichtigung von behinderten und alten Menschen, um die Inklusion weiter zu realisieren. Aus Klima- und Umweltschutzgründen ist der Anstieg des Modal Split anzustreben. Dies sollte mit dem Einsatz umweltfreundlicher, leiser und emissionsarmer Fahrzeuge für den ÖPNV verbunden werden.
</p>
<p>Zu 3.: 
</p>
<p>- Die Straßenbahnlinie 310 dient besonders am Samstag zur Beförderung von BürgerInnen von&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">Heven und Bochum-Langendreer in die Wittener Innenstadt zum Einkaufen. Insbesondere die neue Stadtgalerie Witten und der Wochenmarkt in der Bahnhofstraße profitieren von diesem ÖPNV-Angebot im Viertelstundenrhythmus.</span>
</p>
<p>- In Rüdinghausen werden immer noch laufend neue Siedlungsgebiete erschlossen. Um eine Mobilität in die Innenstadt und nach Annen ohne Auto attraktiv zu gestalten, sollte die 15-Minuten-Anbindung der 320 tagsüber beibehalten werden.
</p>
<p>- Die Linie 371 führt über den Sonnenschein nach Stockum. Der Stadtteil Sonnenschein besteht aus einer kompakten Wohnsiedlung mit mindestens 1.000 EinwohnerInnen. Der Stadtteil Stockum hat 5.954 EinwohnerInnen. Um knapp 7.000 EinwohnerInnen eine gute ÖPNV-Anbindung zu garantieren, muss der 371 im 20-Minuten-Takt weiter geführt werden. Eine gute Anbindung zur S-Bahnlinie 1 ist mit dem 20-Minuten-Takt weiter gewährleistet, da die S-Bahn ebenfalls im 20-Minuten-Takt fährt. 
</p>
<p>- Die Linie 376 verbindet die Stadtteile Witten-Innenstadt, Annen, Ardey und die Stadt Herdecke 
</p>
<p>miteinander. Viele SchülerInnen nutzen diesen Bus. Eine Reduzierung des Taktes auf 30 Minuten wäre eine massive Verschlechterung dieser Verbindungslinie und besitzt keine Zukunftsfähigkeit.
</p>
<p>- Um den KundInnen, die auf den Linien 378 und 379 unterwegs sind, einen guten Anschluss an die Zugverbindungen und die anderen Buslinien zu ermöglichen, sollten sowohl 378 als auch 379 ganztägig den Busbahnhof/ Wittener Hauptbahnhof anfahren.
</p>
<p>- Die 592 sollte von Bommern kommend wieder erst zum Hauptbahnhof und dann zum Rathaus geführt werden. Nur so können die Züge gut erreicht werden.
</p>
<p>- Ein besserer Anschluss sollte für die Linien 320 und 379 am Rathausplatz gefunden werden, um ein Umsteigen zu ermöglichen. Dies ist zurzeit in der Regel nicht möglich.
</p>
<p>- Bei der Nutzung der Nachtbuslinien N 17 und N 18 muss eine halbe Stunde Wartezeit eingeplant werden. Besser wäre es, die Linien zeitnäher zu vertakten.
</p>
<p>Für die Fraktion
</p>
<p>Jürgen Wolf</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119734</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Sep 2013 11:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Veränderung im Aufsichtsrat der Stadtwerke</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/veraenderung-im-aufsichtsrat-der-stadtwerke/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>DIE LINKE bemängelt ungleiche Besetzung des Aufsichtrates</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Der Rat der Stadt Witten entsendet&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">Jürgen Wolf (Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten)&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Witten.</span>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p><b><br></b><span style="line-height: 1.3em;">Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Stadtwerke gibt derzeit nicht die Stärke der Fraktionen im Rat der Stadt Witten wieder.</span>
</p>
<p>Der Fraktion DIE LINKE. wird ein Sitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke vorenthalten.
</p>
<p>Dieser Mangel ist zu beheben.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p><span style="line-height: 1.3em;">Jürgen Wolf</span>
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119733</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Sep 2013 11:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Korbacher Resolution</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/korbacher-resolution/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Beschlussvorschlag:
Die Stadt Witten unterzeichnet die Korbacher Resolution.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="western"><b>Beschlussvorschlag:</b></p>
<p class="western">Die Stadt Witten unterzeichnet die Korbacher Resolution.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><b>Begründung:</b></p>
<p class="western">Erfolgt mündlich</p>
<p class="western"><br></p>
<p class="western">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="western"><span style="line-height: 100%;">Jürgen Wolf</span></p>
<p class="western"><i>(Fraktionsgeschäftsführer)</i></p>
<p class="western"><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119755</guid>
                <pubDate>Mon, 18 Mar 2013 14:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Entwicklung der städtischen Fläche Gerberstraße</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/entwicklung-der-staedtischen-flaeche-gerberstrasse/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Beendigung der Verhandlungen mit dem Bieter</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die städtebaulichen Varianten 1 und 2 des Gebotes vom 30.1.2013 werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, keine weiteren Verhandlungen mit dem Bieter zu führen.
</p>
<p><b> Begründung:</b>
</p>
<p> Die vom Bieter vorgelegten Varianten sind städtebaulich und architektonisch inakzeptabel.
</p>
<p> So empfiehlt auch die Verwaltung, die Variante 1 nicht weiter zu verfolgen. Aber auch die
</p>
<p> Variante 2 entspricht nicht den städtebaulichen und architektonischen Standards bzw. den 
</p>
<p><i><b> Vorgaben der Ausschreibung:</b></i></p><ul class="list-normal"> <li> <p> Statt maximal 1.500 m2 könnte die Verkaufsfläche zukünftig bis über 2.000 m2 betragen. Dies würde den Vorgaben des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 220 widersprechen und würde zu einer weiteren Schwächung des Einzelhandels in der Meesmannstraße führen.</p> </li><li> <p> Die Anzahl der Stellplätze ist zu gering (79 statt 109 Stellplätze).</p> </li><li> <p> Die Parkplatzbegrünung entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibung.</p> </li><li> <p> Architektonisch fügt sich der Entwurf nicht in die Umgebung ein.</p> </li></ul><p> Angesichts des Ausschreibungszeitraums von vier Monaten ist davon auszugehen, dass der&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">potentielle Investor versucht hat, die Vorgaben und die örtliche Lage, genau zu prüfen. Die&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">Missachtung der Vorgaben bzw. die Erstellung unzureichender Varianten lassen nur den&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">Schluss zu, dass der Investor die relevanten Aspekte nicht erkannt hat oder versucht hat, sie&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">zu umgehen. Dies ist keine Grundlage für weitere Verhandlungen.</span>
</p>
<p> Hinzu kommt, dass der Investor gemäß der Berichterstattung in der Lokalpresse versucht&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">hat, die in der Ausschreibung formulierten finanziellen Rahmenbedingungen zu seinen&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">Gunsten zu verändern, z.B. durch das Drücken des Kaufpreises. Auch dies ist keine Grund</span><span style="line-height: 1.3em;">lage für weitere Verhandlungen.</span>
</p>
<p> Die Stadt muss jetzt klarmachen, dass ein derartiges Verhalten Folgen hat. Anderenfalls&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">könnte diesem Fall im Hinblick auf Investoren anderer Projekte eine negative Vorbildfunktion&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">zukommen.</span>
</p>
<p>Daher ist von weiteren Verhandlungen abzusehen. Die Ausschreibung ist umgehend aufzu<span style="line-height: 1.3em;">heben.</span>
</p>
<p>für die Fraktion gez.
</p>
<p>Gabriele Gramckow 
</p>
<p>Oliver Kalusch</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119754</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Nov 2012 14:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Entwicklung des Kornmarktes</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/entwicklung-des-kornmarktes/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Erstellung eines fünften Entwurfs &quot;Grüne Oase Mehr-Generationen-Park&quot;</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p><b><i>Die Verwaltung der Stadt Witten wird beauftragt, einen fünften Entwurf zur Gestaltung des Kornmarktes einzuholen, der folgende Elemente aufweist:</i></b>
</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"><li><span style="line-height: 1.3em;">Anlage einer Grünfläche mit Bäumen und Sträuchern. Dazu können auch Blumenrabatten ähnlich wie im Lutherpark hinzugefügt werden.</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Aufstellung zahlreicher wetterfester Bänke</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Es wird durch die Anlage von Kinderspielmöglichkeiten auch das Konzept eines generationenübergreifenden Parks verfolgt. Alte, junge und ganz junge WittnerInnen können sich somit im Stadtzentrum an einem entspannenden Ort treffen.</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Der Sackträgerbrunnen wird wieder am Kornmarkt aufgestellt</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Am Rand des Areals sollen Fahrradständer für Radtouristen aufgestellt werden.</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Gegebenenfalls könnte in das leer stehende Reisebürogebäude auf dem Kornmarkt ein Integrationsbetrieb mit einem kleinen Cafe einziehen.</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Auf eine Flächenversiegelung wird soweit wie möglich verzichtet. Auf eine weitere Bebauung wird verzichtet.</span></li></ul><p>Der so erstellte Entwurf wird der Öffentlichkeit gleichberechtigt mit den anderen Entwürfen vorgestellt und ist somit auch Gegenstand der Online-Befragung.
</p>
<p><b> Begründung:</b>
</p>
<p>Bei den vorliegenden vier Entwürfen zur Gestaltung des Kornmarkts sind die Wünsche vieler Wittener
</p>
<p>Bürgerinnen und Bürger nur wenig berücksichtigt worden. Die Wittener Bürgerinnen und Bürger wollen mehr Grün und Anlagen zum Verweilen mit Brunnen oder Wasserspielen. Dies ist aus vielen Gesprächen, Meinungsäußerungen sowie aus Leserbriefen in der Wittener Lokalpresse bzw. im Internet deutlich geworden.
</p>
<p>Alle vier vorliegenden Entwürfe werden diesen Anforderungen nicht gerecht; kein Entwurf stellt einen Freiraumentwurf dar. Daher ist ein neuer, fünfter Entwurf zu erarbeiten und der Wittener Bevölkerung gleichberechtigt zur Diskussion vorzustellen.
</p>
<p>Die zentrale Fläche des Kornmarkts soll zur Belebung der oberen Bahnhofstraße und der Johannisstraße beitragen. Gleichzeitig soll der Kornmarkt zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Wittener Innenstadt dienen. Die Wittener Bürgerinnen und Bürger sollen gerne in ihre Innenstadt fahren und sich nach den Einkäufen dort noch länger aufhalten oder auch ohne einzukaufen dort in entspannter Atmosphäre verweilen.
</p>
<p>Auch für die Einwohner der Innenstadt würde der begrünte Kornmarkt eine grüne Oase in der ansonsten stark versiegelten und intensiv genutzten Innenstadt darstellen. Im Sommer würde die neue Grünfläche an heißen Tagen zur Abkühlung der überhitzten Innenstadt beitragen.
</p>
<p>Der Zubau dieser Fläche mit weiteren Büroflächen, Wohngebäuden oder großen Solitären erscheint bei den zu beobachtenden Leerständen in Bezug auf Büroflächen, Ladenlokalen und auch Wohnungen in der näheren Umgebung der Wittener Innenstadt nicht sinnvoll.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzender)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119753</guid>
                <pubDate>Sat, 23 Jun 2012 14:34:00 +0200</pubDate>
                <title>Keine Finanzierung der Sanierung des Rathauses über ÖPP bzw. PPP</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/keine-finanzierung-der-sanierung-des-rathauses-ueber-oepp-bzw-ppp/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Ausschluss der teuersten Finanzierungsmöglichkeiten sicherstellen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Eine Finanzierung der Sanierung des Rathauses über eine Öffentlich-Private-Partnerschaft&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">(ÖPP) wird ausgeschlossen. Die&nbsp;Rathausfinanzierung wird über Fördergelder und Eigenmittel sichergestellt.</span>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE. Im Rat der Stadt Witten lehnt eine Finanzierung des Rathauses über ÖPP bzw. PPP ab. Als Begründung zitieren wir Werner Rügemer aus einem Interview mit der Internetplattform Telepolis vom 15.06.2011:
</p>
<p><i>„</i><i>Bei PPP werden die öffentlichen Kassen mit hoher Professionalität langfristig ausgeplündert. Die Standardlaufzeit der PPP-Verträge ist 30 Jahre. Während dieser Zeit übernimmt der private Investor alle bisherigen Aufgaben der öffentlichen Hand, also nicht nur wie bisher den Bau oder die Sanierung von Schulen, Gefängnissen, Straßen und so weiter, sondern auch die Planung, das Controlling, den Betrieb und die Finanzierung. Diese Monopolfunktion nutzen die Investoren, um Extraprofite herauszuholen. Zusätzlich werden teure Berater eingesetzt, während Staat und Kommunen die Arbeitsplätze ihrer einschlägigen Experten abbauen. Deshalb kommt es in der Regel schon nach wenigen Jahren zu Nachforderungen der Investoren.“</i>
</p>
<p>Außerdem fügen wir die Erklärung der 2. Antiprivatisierungs – Bundeskonferenz – APRI – in Braunschweig vom 3.11-08 diesem Antrag an, die nur wenig an Aktualität verloren hat.
</p>
<p> für die Fraktion gez.
</p>
<p>Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender) </i>
</p>
<p>Oliver Kalusch
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119752</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Jun 2012 14:31:00 +0200</pubDate>
                <title>versteckte Subventionen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/versteckte-subventionen/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Wegfall der Subventionierung privater Investoren durch vorhabenbezogene Bebauungspläne</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Projekte privater Investoren, für die ein Bebauungsplan erforderlich ist bzw. erstellt wird, werden zukünftig durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB planungsrechtlich geregelt.
</p>
<p>Die Planungs- und die Erschließungskosten werden vom jeweiligen Investor getragen. Eine Verrechnung dieser Kosten z.B. mit dem Grundstückspreis erfolgt nicht.
</p>
<p>Eine Ausnahme kann bei Projekten überragender sozialer oder ökologischer Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit gemacht werden, wobei strenge Kriterien an das Projekt und die Finanzierungsmöglichkeiten des Investors anzulegen sind. Die Entscheidung hierüber fällt der Rat der Stadt Witten.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Durch die Planung privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen entstehen der Stadt Witten erhebliche Kosten. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen (z.B. der Bodenbeschaffenheit). Den Nutzen hiervon haben die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privatwirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen.
</p>
<p>Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die Initiative von Schaffung von Baurecht liegt in diesem Fall grundsätzlich beim Investor. Dieser erarbeitet die städtebauliche Planung und verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Verwirklichung einschließlich der Tragung von Planungs- und Erschließungskosten. Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt.
</p>
<p>Es ist nicht Aufgabe der Kommune, die Kosten privater Investoren zu tragen und diese damit faktisch zu subventionieren. Daher ist es geboten, grundsätzlich das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Anwendung kommen zu lassen. Dabei ist auch eine indirekte Subventionierung, z.B. über eine Verrechnung mit dem Grundstückspreis auszuschließen.
</p>
<p>In atypischen Fällen kann von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden. Hat ein Projekt eine überragende soziale oder ökologische Bedeutung, kann im Interesse der Allgemeinheit hiervon abgewichen werden. Hierüber entscheidet der Rat.
</p>
<p><br>
</p>
<p>für die Fraktion gez.
</p>
<p>Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender) </i>
</p>
<p>Oliver Kalusch
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119751</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Jun 2012 14:27:00 +0200</pubDate>
                <title>soziale und ökologische Auswirkungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/soziale-und-oekologische-auswirkungen/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Anpassung der Auswirkungsanalyse in Verwaltungsvorlagen an alle Elemente der Nachhaltigkeit</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Auswirkungsanalyse und Auswirkungsdarstellung im Rahmen von Verwaltungsvorlagen der Stadt wird in folgender Weise modifiziert:
</p>
<p>Neben den finanziellen Auswirkungen werden ab sofort auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen ermittelt und wie die finanziellen Auswirkungen separat dargestellt. Diese Auswirkungsanalyse umfasst dabei nicht nur die kurzfristigen direkten Auswirkungen auf die Kommune. Vielmehr werden auch mittelbare, langfristige und absehbare, über die Kommune hinausreichende Auswirkungen ermittelt und dargestellt.
</p>
<p>Die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Vorhaben und Maßnahmen sind zukünftig auch im Haushalt der Stadt Witten, z.B. in den Erläuterungen oder durch die Verwendung geeigneter Kennzahlen und Messzahlen darzustellen.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können. Dabei impliziert das Konzept der nachhaltigen Entwicklung auch Grenzen, z.B. des Wachstums in bestimmten Bereichen.
</p>
<p>Das Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung geht von der Vorstellung aus, dass nachhaltige Entwicklung nur durch die Umsetzung von sozialen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Zielen erreicht werden kann. Nur auf diese Weise kann die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit eines Gemeinwesens sichergestellt und verbessert werden.  
</p>
<p>Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehört es daher, die sozialen und ökologischen Auswirkungen bei jeder Entscheidung zu ermitteln, zu bewerten und explizit aufzuführen. Dies gilt sowohl für kurzfristige wie langfristige Effekte wie auch für unmittelbare und mittelbare Effekte. Die Analysen und Darstellungen der Verwaltungsvorlagen der Stadt Witten genügen diesen Ansprüchen nicht. In der Regel werden nur kurzfristige und unmittelbare finanzielle Auswirkungen explizit dargestellt. Damit werden insbesondere soziale und ökologische Aspekte als nachrangig eingestuft.
</p>
<p>Dieses an einer kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Analyse orientierte Vorgehen kann nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung der Kommune führen. So kann der Haushalt einer Kommune ausgeglichen sein, obwohl die Kommune keine sozialen Einrichtungen mehr betreibt und ihre Sozialstrukturen durch Armut geprägt sind.
</p>
<p>Zudem wird der volkswirtschaftliche Effekt von Entscheidungen der Stadt Witten ausgeblendet, da sich die Darstellungen lediglich auf Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und nicht auf den gesamtgesellschaftlichen Schaden oder Nutzen beziehen.
</p>
<p>Daher bedarf die Bewertung von Vorhaben eines erweiterten, nachhaltigen Ansatzes.
</p>
<p><br>
</p>
<p>für die Fraktion gez.
</p>
<p> Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender) </i>
</p>
<p>Oliver Kalusch
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119750</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Jun 2012 14:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Einrichtung einer Arbeitsgruppe &quot;Haushaltsstruktur&quot;</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/einrichtung-einer-arbeitsgruppe-haushaltsstruktur/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>u.A. zur Verbesserung, bzw. Ermöglichung von Transparenz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Es wird eine Arbeitsgruppe „Haushaltsstruktur“ gebildet.
</p>
<p>Ziel der Arbeitsgruppe ist die sukzessive Entwicklung der Produktparameter des Haushalts wie Kennzahlen, globale Ziele und operative Ziele einschließlich ihrer Quantifizierung. Zudem soll eine Weiterentwicklung der Erläuterungen der Produkte des städtischen Haushalts erfolgen, um dessen Transparenz und Steuerbarkeit zu verbessern bzw. erst zu ermöglichen.
</p>
<p>Die Arbeitsgruppe setzt sich aus VertreterInnen aller Fraktionen im Rat der Stadt Witten und VertreterInnen der Wittener Stadtverwaltung zusammen. Jede Fraktion kann mindestens zwei VertreterInnen entsenden, wobei auch sachkundige BürgerInnen zur Beratung einzelner Produkte bzw. Produktgruppen entsandt werden können.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Umstellung des kameralistischen Systems des Haushalts auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) hat zu einer grundsätzlichen Umstrukturierung des Haushalts geführt.
</p>
<p>Mit Hilfe von Produktbeschreibungen, Kennzahlen sowie globalen und operativen Zielen können – insbesondere wenn die entsprechenden Größen quantifiziert sind oder quantifizierbar sind – politische Ziele vorgegeben, überprüft und korrigiert werden. Hierdurch kann und soll auch eine Transparenz des Verwaltungshandelns für die Politik und die Bevölkerung bewirkt werden. Auf der Basis von detaillierten Erläuterungen der Produkte kann zudem eine Feinsteuerung der städtischen Politik durch den Rat der Stadt Witten erfolgen; Vorhaben und Projekte können gezielt ergänzt oder gestrichen werden.
</p>
<p>Der Haushalt der Stadt Witten genügt diesen Anforderungen an Transparenz und Steuerbarkeit nicht.
</p>
<p>Für viele Produkte liegen keine Kennzahlen vor. Soweit Kennzahlen vorhanden sind, mangelt es häufig an quantitativen Kriterien oder quantitativen Auswertungen der Entwicklungen der letzten Jahre. Ebenso fehlt es häufig an operativen Zielen. Zudem liegen nicht genug oder nicht hinreichend präzise Erläuterungen der Produkte vor, um eine Feinsteuerung vornehmen zu können.
</p>
<p>Daher ist es erforderlich, die relevanten Parameter des Haushaltsplans zu entwickeln bzw. zu präzisieren und Produkte entsprechend zu erläutern. Da insbesondere die Vorgabe der Ziele und Kennzahlen eine politische Aufgabe ist, muss die Politik in diesen Prozess, der bisher primär verwaltungsintern stattfindet, einbezogen werden. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Politik und Verwaltung stellt hierzu die geeignete Struktur dar, da einerseits der Sachverstand der Verwaltung genutzt werden kann, andererseits eine Entwicklung der Parameter nach politischen Vorgaben erfolgen kann.  
</p>
<p>Im HSK-Begleitgremium wurde dieser Aspekt bisher noch nicht einmal gestreift.
</p>
<p><br>
</p>
<p>für die Fraktion gez.
</p>
<p> Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender) </i>
</p>
<p>Oliver Kalusch
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119749</guid>
                <pubDate>Fri, 22 Jun 2012 14:17:00 +0200</pubDate>
                <title>Transparenz von Entscheidungsprozessen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/transparenz-von-entscheidungsprozessen/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Livestream-Übertragungen von Ratssitzungen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Sitzungen des Rates der Stadt Witten werden zukünftig per Livestream im Internet übertragen.
</p>
<p>Hierfür wird ein Betrag von 2.000 € in den Haushalt der Stadt Witten eingestellt.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Eine transparente Kommunalpolitik darf nicht nur darauf gerichtet sein, einer möglichst großen Zahl von Menschen die Möglichkeit zu geben, das Ergebnis der Beratungen von Entscheidungsgremien der Kommune zu erfahren, sondern muss ihnen auch ermöglichen, ihr Zustandekommen unmittelbar verfolgen zu können. Für eine politische Meinungsbildung und Mitwirkung der BürgerInnen der Kommune ist es von wesentlicher Bedeutung, zu erfahren, mit welchen Argumenten Positionen im Kommunalparlament vertreten werden und auf welcher argumentativen Ebene die Auseinandersetzung z.B. mit anderen Ratsmitgliedern und Fraktionen verläuft.
</p>
<p>Dies zu ermöglichen ist Ziel und Zweck von § 48 Abs. 2 S. 1 Go NRW und § 3 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Witten.
</p>
<p>Gemäß § 48 Abs. 2 S. 1 GO NRW sind Ratssitzungen öffentlich. § 3 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Witten lautet: „Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten.“
</p>
<p>Bisher war die Möglichkeit, Ratssitzungen direkt verfolgen zu können, nur durch die physische Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort möglich. Diese Möglichkeit ist dabei erstens durch die Größe des Sitzungsraums eingeschränkt. Zweitens stellt die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort eine Teilnahmebarriere dar, z.B. für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Auch für andere Personen ist die Erforderlichkeit der Anreise zum Sitzungsort häufig ein Grund, Ratssitzungen nicht direkt zu verfolgen.
</p>
<p>Diese Barrieren können aufgrund der fortgeschrittenen Technik moderner elektronischer Kommunikationsmittel überwunden werden. Sitzungen von Parteitagen oder parlamentarischer Gremien (z.B. des Europäischen Parlaments) können bereits heute häufig per Livestream während der Durchführung dieser Sitzungen verfolgt werden. Dieser Entwicklung sollte auch die Stadt Witten im Interesse der Transparenz ihrer Arbeit folgen.
</p>
<p>für die Fraktion gez.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender) </i>
</p>
<p>Oliver Kalusch
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119748</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Apr 2012 14:13:00 +0200</pubDate>
                <title>Umgestaltung der Ruhrstraße zur Fußgängerzone</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/umgestaltung-der-ruhrstrasse-zur-fussgaengerzone/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Entwicklung eines Konzeptes zur Reduktion potentieller Belastungen der Anwohner</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Ruhrstraße wird im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße – Bergerstraße - Husemannstraße“ und der Kreuzung „Ruhrstraße – Bahnhofstraße – Hauptstraße – Johnannisstraße“ zur Fußgängerzone umgestaltet. Der Anlieferverkehr für die Gewerbetreibenden der Ruhrstraße und die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ruhrstraße weiter befahren können. Es ist ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um potentielle Belastungen der Anwohner in der Umgebung des veränderten Straßenabschnitts so weit wie möglich zu reduzieren.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Belastung der Ruhrstraße im oben beschriebenen Straßenabschnitt überschreitet den ab 1.1.2010 gültigen Immissionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2008/50/EG und § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert).
</p>
<p>Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können.&nbsp;
</p>
<p>Aus diesem Grund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg der Luftreinhalteplan Witten 2010 aufgestellt, welcher insbesondere von der Stadt Witten vorgeschlagene Maßnahmen beinhaltet, um die Immissionsbelastung bis zum Jahr 2015 auf einen Wert unterhalb des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m3 zu reduzieren. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Maßnahmen, die primär nieder-
</p>
<p>schwelliger Art sind, keine grundsätzliche Veränderung der Immissionssituation bewirken können.
</p>
<p>Der Luftreinhalteplan Witten in der bisherigen Form ist damit gescheitert, seine Prognosen haben sich als unrealistisch erwiesen.
</p>
<p>So sagte das von der Bezirksregierung verwendete Modell der Immissionsprognose für 2010 selbst ohne die Berücksichtigung jeglicher Reduktionsmaßnahmen einen Immissionswert von ca. 43 µg/m3 voraus. Tatsächlich wurden 52 µg/m3 gemessen, d.h. ca. 9 µg/m3 mehr. Im Jahr 2011 wurde eine Immissionsbelastung von 48 µg/m3 gemessen, obwohl die meisten Reduktionmaßnahmen bereits erfolgt sind - immer noch ca. 5 µg/m3 mehr als der Prognosewert von 43 µg/m3. Damit wird die Fehlkalkulation der Immissionsbelastung deutlich, die sich aufgrund der systematischen Unterschätzung der Immissionen ergibt. Die Einhaltung des Immissionswertes von 40 µg/m3 für das Jahr 2015 ist damit auszuschließen. Daran vermag auch die ab dem 1.6.2012 vorgesehene Reduzierung des LKW-Verkehrs nichts zu ändern. Angesichts der vorliegenden Datenlage gibt es keine ernsthaften Experten mehr, die noch von einer Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahre 2015 ausgehen.
</p>
<p>Die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Witten sind daher gefordert, nicht länger auf Zeit zu spielen, sondern für die sichere Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid zu sorgen. Die Einhaltung dieses Jahresmittelwerts, auf die die Anwohner der Ruhrstraße einen rechtlichen Anspruch haben, dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und kann nicht durch Taktieren außer Kraft gesetzt werden.
</p>
<p>Um eine sichere Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes zu gewährleisten, sind einschneidende Verkehrsbeschränkungen erforderlich. Eine solche Maßnahme stellt die Umgestaltung der Ruhrstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße – Bergerstraße - Husemannstraße“ und der Kreuzung „Ruhrstraße – Bahnhofstraße – Hauptstraße – Johnannisstraße“ zur Fußgängerzone dar. Diese Änderung des Charakters der Ruhrstraße ist in ein Verkehrskonzept einzubinden, welches die Bevölkerung in der Umgebung des Abschnitts der Ruhrstraße soweit wie möglich vor zukünftigen Verkehrsverlagerungseffekten schützt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass im Interesse einer lebendigen Stadt der Anlieferverkehr für die Geschäftsleute ermöglicht wird und der ÖPNV weiterhin Zugang zu diesem Straßenabschnitt hat. 
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><br>
</p>
<p>gez. für die Fraktion
</p>
<p> Jürgen Wolf 
</p>
<p>Gabriele Gramckow</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119747</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 14:11:00 +0100</pubDate>
                <title>Einsparungen im Wittener Haushalt</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/einsparungen-im-wittener-haushalt/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Einbindung der Öffentlichkeit bei Beratungen über Haushalt</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Rat der Stadt Witten möge beschließen:</b>
</p>
<p>Alle Beratungen von Gremien der Stadt Witten, die Fragen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Witten betreffen, erfolgen öffentlich, soweit nicht zwingende rechtliche Regelungen dem entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für den von der Bezirksregierung in die Debatte eingebrachten Lenkungsausschuss.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die durch den sogenannten „Stärkungspakt“ der Landesregierung vorprogrammierten Kürzungen im Haushalt der Stadt Witten werden katastrophale Auswirkungen auf die soziale, kulturelle und ökologische Situation Wittens haben. Streichungen freiwilliger Leistungen, Schließungen sozialer Einrichtungen und fehlende Investitionen für den ökologischen Umbau der Kommune werden die Lebensqualität in Witten weiter reduzieren.
</p>
<p>Auf diese Entwicklung muss die Wittener Bevölkerung Einfluss nehmen können. Dies ist nur dann möglich, wenn die Beratungen hierzu nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden. Für Gremien der Stadt Witten ist eine öffentliche Beratung grundsätzlich unproblematisch möglich, da es in der Entscheidungskompetenz der Stadt Witten liegt, die größtmögliche Öffentlichkeit und Transparenz herzustellen. Gerade der Lenkungsausschuss, in dem u.a. Vertreter aller Fraktionen Mitglied sein sollen, stellt ein derartiges Gremium dar.
</p>
<p>gez.
</p>
<p>Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119746</guid>
                <pubDate>Thu, 05 Jan 2012 14:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Haltestelle Albrecht-Dürer-Straße</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/haltestelle-albrecht-duerer-strasse/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Errichtung eines Haltestellendaches</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte zu veranlassen, damit an der Haltestelle&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">Albrecht-Dürer-Straße in Witten-Bommern der Linie 379 stadtauswärts ein Haltestellendach&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">errichtet wird.</span>
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>An der Haltestelle warten in der Zeit zwischen 11:00 und 16:00 Uhr regelmäßig 16 bis 22 Kinder / Schüler der Brenschen Schule (Grundschule), die ihren Weg nach Hause antreten wollen. Die Kinder sind den Witterungsbedingungen dort schutzlos ausgeliefert. Aus gesundheitlichen Gründen sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf zur Errichtung einer Unterstellmöglichkeit.
</p>
<p>gez.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzender)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-119744</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Sep 2011 13:59:00 +0200</pubDate>
                <title>Umbau Sprockhöveler Straße</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/umbau-sprockhoeveler-strasse/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Änderungsantrag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Der Ausschuss beschließt, nach den unter a) bis e) aufgeführten Gesichtspunkten, die Planung zum Umbau der Sprockhöveler Straße fortzusetzen und nach Fertigstellung der Vorentwurfsplanung, das entwickelte Konzept durch Bürgerbeteiligung, gegebenenfalls zu verbessern.
</p>
<p>Die zu berücksichtigenden Gesichtspunkte sind:</p><ol type="a"> <li> <p> Eine Gehwegbreite von 1,9 Metern</p> </li><li> <p> Eine Parkstreifenbreite von 2 Metern</p> </li><li> <p> Eine Sicherheitsstreifenbreite von mindestens 0,25 Metern</p> </li><li> <p> Einen Radfahrstreifen von mindestens 1,6 Metern Breite</p> </li><li> <p> Eine Kfz-Fahrbahnbreite von 3,25 Metern </p> </li></ol><p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die vorgeschlagene Präferenzlösung für die Neugestaltung der Sprockhöveler Straße erfüllt nur in unzureichendem Maße den Schutz der Radfahrer. Ein Schutzstreifen sollte nur dann verwendet werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr zu schützen. Gerade wegen des hohen Verkehrsaufkommens der Sprockhöveler Straße ist hier wegen der oben genannten Gründe von einem Schutzstreifen für Radfahrer abzusehen.
</p>
<p>Eine Lösung, in der Gehweg und Radweg parallel zueinander verlaufen, ist aufgrund des zu geringen Platzangebotes nicht gegeben. Daher kann ein ausreichender Schutz für Radfahrer, ohne gleichzeitige Einschränkung anderer Verkehrsteilnehmer, nur gewährleistet werden in dem ein Radfahrstreifen rechts und links der Kfz-Fahrbahn eingerichtet wird.
</p>
<p>Die Maße der im Beschlussvorschlag beschriebenen Lösung erfüllen die rechtlichen Vorgaben und ermöglichen es gleichzeitig, dass Kfz-Fahrzeugführer, Radfahrer und Fußgänger ohne Beeinträchtigung diesen Straßenzug benutzen können.
</p>
<p> gez.
</p>
<p> Gabriele Gramckow 
</p>
<p><i> (stellv. Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


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