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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 11:58:59 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 11:58:59 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-120091</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Sozialverträglichkeitsstudie Rathaussanierung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/sozialvertraeglichkeitsstudie-rathaussanierung/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Auswirkung der Flexibilisierung der Raumgrößen im Rathaus</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten gibt eine Sozialverträglichkeitsstudie in Auftrag, um die sozialen Auswirkungen der zukünftigen Raumkonzeption des Rathauses auf die Beschäftigten zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten. Dazu wird im Haushalt ein Betrag von 20.000 € eingestellt.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Zentraler Bestandteil der zukünftigen Raumkonzeption bei der Sanierung des Rathauses soll nach den Vorstellungen der Verwaltungsspitze eine möglichst große Flexibilisierung der Raumgrößen des Rathauses sein.  
</p>
<p>Für eine derartige Konzeption liegen keine Untersuchungen vor, die die Auswirkungen auf die Beschäftigten darstellen. Für die geplante Konzeption des Rathauses können nach Aussagen der Verwaltung keine Untersuchungen vorgelegt werden, da diese einzigartig sein soll. Nach Aussagen der Verwaltung können auch keine Untersuchungen vorgelegt werden, die die Modelle, die als Vergleich bzw. Analogiemodell herangezogen werden, darstellen.
</p>
<p>Damit sind die Auswirkungen auf die Beschäftigten aufgrund der Verdichtung und Flexibilisierung der zukünftigen Arbeit, insbesondere aufgrund der extrem flexibilisierten Raumkonzeption, ungeklärt. Die Raumkonzeption hat aber direkten auf die physische und psychische Konstitution der Beschäftigten. Die Gesundheit der Beschäftigten muss dabei Vorrang vor abstrakten Flexibilitätsmodellen haben.  
</p>
<p>Von der Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten des Rathauses hängt zudem auch zentral die Quantität und Qualität der Aufgabenerfüllung gegenüber der Wittener Bevölkerung ab.
</p>
<p>Daher ist es erforderlich, zuerst zu klären, wie sich die veränderte Raumkonzeption auf die soziale Situation der Beschäftigten auswirkt. Hierzu bedarf einer Sozialverträglichkeitsstudie im Vorfeld der Entscheidung über die Planung. Bestandteile einer solchen Studie sollen insbesondere sein:
</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"><li><span style="line-height: 1.3em;">Ermittlung der Probleme und Besorgnisse der Beschäftigten</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Analyse von Vergleichsfällen</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Auswertung bisheriger bekannter Problemfälle</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Ermittlung der Gewinner und Verlierer der erhöhten Flexibilität</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Darstellung und Bewertung der Aussagen der Beschäftigten in Bezug auf die Sozialverträglichkeit</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Analyse und Prognose der sozialen Folgen der konkreten Planung für die Beschäftigten, auch unter Beachtung des Vorsorgeprinzips</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Bewertung der Aspekte und Probleme hinsichtlich der Sozialverträglichkeit anhand nachvollziehbarer qualitativer und quantitativer Kriterien.</span></li></ul><p> Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8613_Sozialvertraeglichkeitsstudie_Rathaussanierung.pdf" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_10.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16757" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120090</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:43:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushaltsrisiko ZBZ</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/haushaltsrisiko-zbz/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Integration des Zahnmedizinisch-Biowissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungszentrum GmbH in das Amt für Wirtschaftsförderung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Der Rat der Stadt Witten beschließt, die stadteigene Zahnmedizinisch-Biowissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungszentrum GmbH als eigenständige GmbH aufzulösen und die Aufgaben als Teil des Amtes für Wirtschaftsförderung der Stadt Witten zu erledigen.  
</p>
<p>Um die entstehenden Kosten für die Umwandlung abzudecken werden vorsorglich 5.000 € im Produkt 150101 „Wirtschaftsförderung“ eingestellt.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Der Haushalt soll die finanzielle Lage der Stadt Witten möglichst genau widerspiegeln. Insbesondere ist dies wichtig, so lange Witten sich in der Haushaltssicherung befindet.
</p>
<p>Das Zahnmedizinisch-Biowissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungszentrum GmbH (ZBZ) enthält große Risiken für den städtischen Haushalt. Auf S. 62 der Anlage zum Haushalt 2014 wird dargestellt, dass die Stadt Witten eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 11 Mio. € für das ZBZ übernommen hat. Die Sparkasse hatte die Kredite vergeben. Das ZBZ weist Ende 2012 einen Fehlbetrag von 48.953,70 € aus. Diese Risiken für den städtischen Haushalt müssen mit allen im Rat vertretenen Fraktionen in den zuständigen Ausschüssen eingehend beraten werden. Soweit möglich, sind auch die Wittener BürgerInnen in öffentliche Beratungen über das ZBZ miteinzubeziehen.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)&nbsp;</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8513_ZBZ.pdf" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_09.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16756" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120089</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:39:00 +0100</pubDate>
                <title>Kulturforum</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/kulturforum/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Der Personalbestand der Musikschule bleibt auf dem Niveau von 2013</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Es werden für das Personal der Musikschule in 2014 die gleichen Gelder wie im vergangenen Jahr 2013 zur Verfügung gestellt, um weiterhin einen hoch qualifizierten Musikschulunterricht zu gewährleisten. Es werden dem Kulturforum dafür 45.101 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die musische Erziehung ist ein wichtiger Baustein für die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die Auseinandersetzung mit Klängen und Melodien fördert die Entwicklung des Gehirns und der logischen Denkfähigkeit. So werden wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Schul- und Berufsbildung geschaffen.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Die Musikschule wies im Jahr 2013 folgende Daten aus:
</p>
<p>Erfolgsplan 2013: Löhne 816.312 |&nbsp;Soziale Abgaben: 245.550
</p>
<p>Für das nächste Jahr 2014 sind diese Ansätze gekürzt worden:
</p>
<p>Erfolgsplan 2014: Löhne 792.340 |&nbsp;Soziale Abgaben: 224.512
</p>
<p>Der Differenzbetrag der unterschiedlichen Ansätze im Erfolgsplan für Löhne und soziale Abgaben 2013 zu 2014 in Höhe von 45.101 € wird dem Kulturforum zusätzlich zur Verfügung gestellt. So soll der Personalbestand in der Musikschule und die Qualität des Unterrichts auf dem Niveau von 2013 erhalten bleiben.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8413_Kein_Personalabbau_Musikschule.pdf" class="download"><img src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_08.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16755" data-htmlarea-file-table="sys_file" width="75" height="75" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120088</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Umweltschutz</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/umweltschutz/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Anpassung an den Klimawandel - Maßnahmen für Witten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Es wird ein Gutachten "Anpassung an den Klimawandel - Maßnahmen für Witten" in Auftrag gegeben.
</p>
<p>Das Gutachten soll klären, wie sich der von Menschen verursachte Klimawandel voraussichtlich in Witten auswirken wird, welche Schutzgüter und kritischen Infrastrukturen von den Klimawandelauswirkungen betroffen sein werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Witten zu verhindern und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nicht zu verhindernde Auswirkungen soweit wie möglich zu reduzieren. Hierbei sollen insbesondere Maßnahmen auf der Ebene der Planung, konkrete technische Maßnahmen sowie organisatorische Maßnahmen ermittelt und dargestellt werden.
</p>
<p>Hierfür wird im Haushalt eine Summe von 20.000 € bereitgestellt.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Seit der 2012 bekannt gewordene Analyse des Weltklimarats (IPCC) „Klimawandel 2013 – Die naturwissenschaftliche Basis“ und einer Studie der Weltbank ist offensichtlich geworden, dass das Ziel, eine globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 2 Grad zu begrenzen, in immer weitere Ferne rückt. Auch beim optimistischsten Szenario liegen die Chancen bei 50:50; die Weltbank zieht inzwischen eine Erwärmung von 4 Grad in Betracht. Damit wird das weltweit anerkannte Limit von 2 Grad, bis zu dem nach wissenschaftlich anerkannter Meinung der Klimawandel gerade noch zu beherrschen ist, überschritten.
</p>
<p>Der Beitrag der IPCC-Arbeitsgruppe 1 „Wissenschaftliche Grundlagen“, der am 27.9.2013 verabschiedet wurde, untermauert diese Analyse. Insbesondere heißt es in der Darstellung der „Hauptaussagen für politische Entscheidungsträger“:
</p>
<p>„Die kumulativen CO<sub>2</sub>-Emissionen bestimmen weitgehend die mittlere globale Erwärmung der Erdoberfläche bis im späten 21. Jahrhundert. Die meisten Aspekte des Klimawandels werden für viele Jahrhunderte bestehen bleiben, auch wenn die Emissionen von Treibhausgasen gestoppt werden. Dies bedeutet einen unabwendbaren Klimawandel von beträchtlichem Ausmaß über mehrere Jahrhunderte hinweg, der durch vergangene, gegenwärtige und zukünftige Emissionen von CO<sub>2</sub> verursacht wird.“
</p>
<p>Damit werden sich relevante Folgen auch nicht durch Klimaschutz- und CO<sub>2</sub>-Minderungsprogramme vermeiden lassen.
</p>
<p>Die Folgen werden sich nicht nur in anderen Weltregionen zeigen. Auch Deutschland wird davon betroffen sein. Extrem heiße Sommermonate, Überschwemmungen, Starkregen, vermehrte und stärkere Stürme sind nur einige der Effekte, die auf Deutschland und auch auf Witten zukommen werden. Damit sind die Menschen, ihre kritischen Infrastrukturen und die Natur erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hieraus werden erhebliche ökologische, soziale und gesundheitliche Folgen resultieren.
</p>
<p>Von den Auswirkungen von Extremwetterlagen hat sich Witten im Sommer 2013 bereits einen ersten Eindruck machen können. Am Donnerstag den 20.6.2013 verdunkelte sich um 13.15 Uhr der Himmel über Witten und ein extremer Starkregen begann. Es fielen 50 bis 60 Liter Regen in knapp zwei Stunden. Nach Angaben der ESW entsprach die niedergegangene Wassermenge ungefähr der mittleren Niederschlagsmenge eines ganzen Monats. Sie überflutete Straßen, Gärten, Keller, Kellerwohnungen und Garagen. Bei etlichen Gebäuden musste der Strom aus Sicherheitsgründen abgestellt werden. Die Senke auf der Annenstraße in Höhe Schleiermacherstraße war genauso Überflutungszone wie der Bereich Ledderken. Dabei war Witten nicht allein – ganz NRW war von diesem Starkregen betroffen.  
</p>
<p>Mit derartigen Ereignissen ist aufgrund des Klimawandels zukünftig vermehrt und in stärkerer Intensität zu rechnen. Darauf ist Witten nur unzureichend vorbereitet.
</p>
<p>Mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts hat die Stadt Witten einen ersten Schritt getan, sich den Gefahren des Klimawandels zu stellen. Dieser Schritt ist aber deshalb unzureichend, weil das Integrierte Klimaschutzkonzept zwar Maßnahmen zur Reduzierung von klimawirksamen Gasen aufzeigt, das Problem der Anpassung an den Klimawandel aber lediglich streift. Es erfolgt keine Analyse der Gefahren durch den Klimawandel und es werden keine Maßnahmen zu ihrer Abwehr oder Reduzierung aufzeigt.
</p>
<p>Erste Maßnahmen der ESW zur Kanalsanierung sind zwar sinnvoll, decken jedoch nicht alle Gefahrenquellen ab. Neben der Gefahrenquelle Niederschlag müssen zukünftig im Detail u.a. die Gefahrenquellen Hochwasser, verstärkter Schneefall und die in ihrer Intensität verstärkten Stürme betrachtet werden. Für das Wirksamwerden dieser Gefahrenquellen müssen Maßnahmen ergriffen werden.
</p>
<p>Daher ist es geboten, jetzt den nächsten Schritt zu vollziehen. Es ist notwendig, für Witten eine systematische Analyse der resultierenden Gefahren, der betroffenen Schutzgüter sowie der erforderlichen und in Betracht kommenden Maßnahmen zur Vorsorge sowie zur Gefahrenabwehr und -reduzierung vorzunehmen. Damit wird erstens der Schutz von Mensch und Natur so weit möglich gewährleistet. Zweitens bewirken frühzeitige Maßnahmen eine Minimierung des gesamtgesellschaftlichen Schadens und sind somit unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8313_Klimawandelanpassung.pdf" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_07.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16754" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120087</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:27:00 +0100</pubDate>
                <title>Luftreinhalteplan</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/luftreinhalteplan/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Umgestaltung der Ruhrstraße in eine Fußgängerzone</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Ruhrstraße wird im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" zur Fußgängerzone umgestaltet. Der Anlieferverkehr für die Gewerbetreibenden der Ruhrstraße und die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ruhrstraße weiter befahren können. Es ist ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um potentielle Belastungen der Anwohner in der Umgebung des veränderten Straßenabschnitts so weit wie möglich zu reduzieren.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Belastung der Ruhrstraße im oben beschriebenen Straßenabschnitt überschreitet den ab 1.1.2010 gültigen Immissionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2008/50/EG und § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert).
</p>
<p>Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben pro Jahr weltweit mehr als eine Million Menschen an den Folgen verschmutzter Luft.
</p>
<p>Aus diesem Grund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg der Luftreinhalteplan Witten 2010 aufgestellt, welcher insbesondere von der Stadt Witten vorgeschlagene Maßnahmen beinhaltet, um die Immissionsbelastung bis zum Jahr 2015 auf einen Wert unterhalb des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m<sup>3</sup> zu reduzieren. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Maßnahmen, die primär niederschwelliger Art sind, keine grundsätzliche Veränderung der Immissionssituation bewirken können. Der Luftreinhalteplan Witten in der bisherigen Form ist damit gescheitert, seine Prognosen haben sich als unrealistisch erwiesen.
</p>
<p>So sagte das von der Bezirksregierung verwendete Modell der Immissionsprognose für 2010 selbst ohne die Berücksichtigung jeglicher Reduktionsmaßnahmen einen Immissionswert von ca. 43 µg/m<sup>3</sup> voraus. Tatsächlich wurden 52 µg/m<sup>3</sup> gemessen, d.h. ca. 9 µg/m<sup>3</sup> mehr. Im Jahr 2011 wurde eine Immissionsbelastung von 48 µg/m<sup>3</sup> gemessen, obwohl die meisten Reduktionmaßnahmen bereits erfolgt sind - immer noch ca. 5 µg/m<sup>3</sup> mehr als der Prognosewert von 43 µg/m<sup>3</sup>. Für das Jahr 2012 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erneut einen Immissionswert von 48 µg/m<sup>3</sup> festgestellt.
</p>
<p>Damit wird die Fehlkalkulation der Immissionsbelastung deutlich, die sich aufgrund der systematischen Unterschätzung der Immissionen ergibt. Die Einhaltung des Immissionswertes von 40 µg/m<sup>3</sup> für das Jahr 2015 ist damit auszuschließen. Daran vermag auch die Reduzierung des LKW-Verkehrs nichts zu ändern. Angesichts der vorliegenden Datenlage gibt es keine ernsthaften Experten mehr, die noch von einer Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid mit den bisherigen Maßnahmen im Jahre 2015 ausgehen. Die Immissionssituation in der Ruhrstraße stagniert auf einem hohen gesundheitsgefährdenden Niveau.  
</p>
<p>Die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Witten sind daher gefordert, nicht länger auf Zeit zu spielen, sondern für die sichere Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid zu sorgen. Die notwendige Einhaltung dieses Jahresmittelwerts, auf die die Anwohner der Ruhrstraße einen rechtlichen Anspruch haben, dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und kann nicht durch Taktieren außer Kraft gesetzt werden. Auch immer neue Computersimulationen ungeeigneter Varianten, die die Veränderung der Emissionen darstellen, aber nicht die Unterschreitung der Immissionen unter das rechtlich geforderte Niveau belegen, sind kein Ausweg aus der rechtswidrigen Situation.
</p>
<p>Um eine sichere Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes zu gewährleisten, sind einschneidende Verkehrsbeschränkungen erforderlich. Eine solche Maßnahme stellt die Umgestaltung der Ruhrstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" zur Fußgängerzone dar. Diese Änderung des Charakters der Ruhrstraße ist in ein Verkehrskonzept einzubinden, welches die Bevölkerung in der Umgebung des Abschnitts der Ruhrstraße soweit wie möglich vor zukünftigen Verkehrsverlagerungseffekten schützt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass im Interesse einer lebendigen Stadt der Anlieferverkehr für die Geschäftsleute ermöglicht wird und der ÖPNV weiterhin Zugang zu diesem Straßenabschnitt hat.
</p>
<p>Dieses Vorgehen ist auch ökonomisch geboten, da die Bundesregierung bei einem immer wahrscheinlicher werdenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Verurteilung die resultierenden Strafzahlungen von der Stadt Witten einfordern wird.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8213_Ruhrstrasse_Fussgaengerzone.pdf" class="download"><img src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_06.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16753" data-htmlarea-file-table="sys_file" width="75" height="75" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120086</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushalts-Sanierungsplan: Sondernutzungsgebühren</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/haushalts-sanierungsplan-sondernutzungsgebuehren/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Keine Erhebung der Sondernutzungsgebühren bei ehrenamtlichen Aktivitäten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Bei der Erhebung der Sondernutzungsgebühren gemäß Potential Nr. 1119 des Haushalts-Sanierungsplans wird eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren ausgeschlossen, falls die Sondernutzungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Sondernutzungsgebührensatzung erfasst alle Sondernutzungen, unabhängig davon, ob es sich um rein ehrenamtliche Tätigkeiten oder um gewerbliche Nutzungen handelt.
</p>
<p>Für Bürgerinitiativen, globalisierungskritische Organisationen oder finanziell schwache Verbände und Gruppierungen, z.B. aus dem Sozial- oder Umweltbereich, stellen die bisherigen Gebühren für Sondernutzungen in Witten (beispielsweise für Informationsstände) bereits heute eine schwer zu überwindende Hürde dar. Ihre rein ehrenamtlichen Tätigkeiten werden durch die Sondernutzungsgebühren stark erschwert und teilweise unmöglich gemacht.
</p>
<p>Es ist das erklärte Ziel von allen politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und Behinderungen abzubauen kann. Daher sollten die Sondernutzungsgebühren zur Wahrnehmung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft zukünftig wegfallen. Die Sondernutzungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten liegen im öffentlichen Interesse, so dass durch eine Konkretisierung bzw. Ergänzung des § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Witten dass Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen gestärkt werden kann.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8113_Sondernutzungsgebuehren.pdf" class="download"><img src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_05.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16752" data-htmlarea-file-table="sys_file" width="75" height="75" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120085</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:18:00 +0100</pubDate>
                <title>Projekte privater Investoren</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/projekte-privater-investoren/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Wegfall der Subventionierung privater Investoren durch vorhabenbezogene Bebauungspläne</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Projekte privater Investoren, für die ein Bebauungsplan erforderlich ist bzw. erstellt wird, werden zukünftig durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB planungsrechtlich geregelt.
</p>
<p>Die Planungs- und die Erschließungskosten werden vom jeweiligen Investor getragen. Eine Verrechnung dieser Kosten z.B. mit dem Grundstückspreis erfolgt nicht.
</p>
<p>Eine Ausnahme kann bei Projekten überragender sozialer oder ökologischer Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit gemacht werden, wobei strenge Kriterien an das Projekt und die Finanzierungsmöglichkeiten des Investors anzulegen sind. Die Entscheidung hierüber fällt der Rat der Stadt Witten.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Durch die Planung privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen entstehen der Stadt Witten erhebliche Kosten. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen (z.B. der Bodenbeschaffenheit). Den Nutzen hiervon haben die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privatwirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen.
</p>
<p>Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die Initiative von Schaffung von Baurecht liegt in diesem Fall grundsätzlich beim Investor. Dieser erarbeitet die städtebauliche Planung und verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Verwirklichung einschließlich der Tragung von Planungs- und Erschließungskosten. Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt.
</p>
<p>Es ist nicht Aufgabe der Kommune, die Kosten privater Investoren zu tragen und diese damit faktisch zu subventionieren. Daher ist es geboten, grundsätzlich das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Anwendung kommen zu lassen. Dabei ist auch eine indirekte Subventionierung, z.B. über eine Verrechnung mit dem Grundstückspreis auszuschließen.
</p>
<p>In atypischen Fällen kann von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden. Hat ein Projekt eine überragende soziale oder ökologische Bedeutung, kann im Interesse der Allgemeinheit hiervon abgewichen werden. Hierüber entscheidet der Rat.
</p>
<p>Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Stadt auch andere finanzwirksame Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduktion von Gutachtenkosten ergreifen kann. Denn solange kein Konzept vorliegt, welches im Detail darlegt, welche Maßnahmen hierzu ergriffen werden können, welche Rechtsverbindlichkeit Absprachen zwischen Investoren und der Stadt Witten haben und keine obligatorische finanzielle Erfolgskontrolle (Detaillierte Aufstellung der Gutachtenkosten für die Kommune und Erstattung bzw. Rückerstattung durch Investoren oder Dritte) in jedem Einzelfall erfolgt, ist auf das bewährte Instrument des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückzugreifen.
</p>
<p> Jürgen Wolf  
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_8013_Vorhabensbezog_Bebauungsplaene.pdf" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_04.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16751" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120083</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Bodenuntersuchungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/bodenuntersuchungen/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Erweiterung der Kostenreduktion auf alle Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag</b><b>:</b>
</p>
<p>Das Potential Nr. 1118 des Sanierungsplans wird wie folgt gefasst:
</p>
<p>„Aufgabenbereich: Verringerung der Kosten für alle Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung
</p>
<p><b>Bemerkungen:</b> 
</p>
<p>Einsparungen durch Verlagerung der Kosten auf Investoren im Rahmen von Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.“
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Durch die Konzeption privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sind der Stadt Witten bisher erhebliche Kosten entstanden. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen und Untersuchungen (z.B. der Bodenbeschaffenheit). Den Nutzen hiervon hatten die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privatwirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen konnten.
</p>
<p>Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die Initiative zur Schaffung von Baurecht liegt in diesem Fall grundsätzlich bei dem Investor. Dieser erarbeitet die städtebauliche Planung und verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Verwirklichung einschließlich der Tragung von Planungs- und Erschließungskosten. Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt.
</p>
<p>Die Stadt Witten hat mit Nr. 24 des Sanierungsplans einen ersten Ansatz gemacht, Investoren die Kosten zur Realisierung ihrer Projekte selbst aufzuerlegen. Sie erkennt mit der Bemerkung zu Nr. 24 an, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan das geeignete Mittel ist, damit Investoren die Kosten ihrer Projekte selbst bezahlen. Zudem sieht sie darin auch ein relevantes Einsparpotential. Diese Festlegung ist zu begrüßen.
</p>
<p>Diese Analyse und Verfahrensweise muss allerdings konsequent weiterentwickelt werden. Die Kostenübernahme durch den an einem Projekt interessierten Investor darf sich nicht nur auf den Bereich der Bodenuntersuchungen beschränken. Sie muss vielmehr für alle Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung Anwendung finden, damit nicht Aufwendungen im Interesse Privater sozialisiert werden.
</p>
<p>Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Stadt auch andere finanzwirksame Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduktion von Gutachtenkosten ergreifen kann. Denn solange kein Konzept vorliegt, welches im Detail darlegt, welche Maßnahmen hierzu ergriffen werden können, welche Rechtsverbindlichkeit Absprachen zwischen Investoren und der Stadt Witten haben und keine obligatorische finanzielle Erfolgskontrolle (Detaillierte Aufstellung der Gutachtenkosten für die Kommune und Erstattung bzw. Rückerstattung durch Investoren oder Dritte) in jedem Einzelfall erfolgt, ist auf das bewährte Instrument des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückzugreifen.
</p>
<p>Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_7913_Verr_Kosten_Bodenuntersuchungen.pdf" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_03.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16750" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120081</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:09:00 +0100</pubDate>
                <title>Honorarbegrenzungen Sparkasse Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/honorarbegrenzungen-sparkasse-witten/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1186 Sparkasse Witten - Aufwandsminderungsprogramm
- Honorarbegrenzung für Vorträge auf 500 € 
- Begrenzung der Bezüge der Vorstandsmitglieder Wittener Sparkasse</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b></p><ol type="a"> <li> <p> Der Aufsichtsrat der Sparkasse Witten wird gebeten, auf den Vorstand der Sparkasse einzuwirken, bei Veranstaltungen mit prominenten Rednern oder im Rahmen von Events für die Vortragenden höchstens ein Honorar von 500 € zu zahlen.  </p> </li><li> <p> Die Bezüge der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten werden pro Person auf&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">eine Summe begrenzt, die die Höhe des Gehalts eines Stadtkämmerers nicht&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">übersteigt.</span></p></li></ol><p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Vorkommnisse um hohe Honorare im Rahmen von Sparkassenveranstaltungen, auch in Witten, stehen in einem krassen Missverhältnis zu dem sozialpolitischen Auftrag der Sparkassen.  
</p>
<p>Ein Negativbeispiel ist das von der Sparkasse Witten gezahlte Honorar für einen Vortrag in Höhe von 15.000 Euro an Peer Steinbrück für einen Gastvortrag im Jahre 2012. Während viele Einwohner Wittens von niedrigen Löhnen oder Hartz IV leben müssen und sich die Kommune im Stärkungspakt befindet, hat der Sparkassenvorstand kommunales Geld für teure Repräsentationsveranstaltungen verschleudert. 500 Euro für ein Referentenhonorar wären absolut ausreichend - manch ein prominenter Referent kommt sogar kostenlos nach Witten.
</p>
<p>Zudem ist es nicht akzeptabel, dass auf der einen Seite fünfstellige Honorare für Vorträge gezahlt werden und fast zeitgleich aufgrund gestiegener Kosten die Kontoführungsgebühren für Besitzer von Sparkassenkonten erhöht werden.  
</p>
<p>Durch die Begrenzung der Honorare können zudem die Rücklagen und Gewinne der Sparkasse erhöht werden, die in Zukunft zur Entschuldung des städtischen Haushalts beitragen sollen.
</p>
<p>Zudem ist das Gehalt der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten deutlich zu hoch bemessen. Laut dem Geschäftsbericht 2012 der Sparkasse beträgt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden 401.000 Euro, die Gesamtvergütung des zweiten Vorstandsmitglieds 341.000 Euro. Damit erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten eine Summe in der Größenordnung des Gehalts der Bundeskanzlerin.  
</p>
<p>Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern ein finanzieller und sozialpolitischer Skandal. Das Gehalt eines Kämmerers der Kommune wäre für einen Sparkassenvorstand völlig ausreichend, da der Grad des Arbeitsaufwands und der Verantwortung vergleichbar sind.  
</p>
<p>Jürgen Wolf
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_7813_Sparkasse_Honorar_Gehalt.pdf" class="download"><img src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_02.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16749" data-htmlarea-file-table="sys_file" width="75" height="75" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120082</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:05:00 +0100</pubDate>
                <title>Millionärssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/millionaerssteuer/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2014 - Einsatz für die Einführung einer Millionärssteuer</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, eine Steuer auf große Vermögen, d.h. 5% ab einem Nettovermögen von 1 Mio. Euro (Millionärssteuer), einzuführen.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Auch bei der zu erwartenden großen Koalition auf Bundesebene sind keine Maßnahmen ersichtlich, die die zu einer wirkungsvollen Verbesserung der Einnahmesituation der kommunalen Haushalte 
</p>
<p>führen würden. Angesichts des finanziellen Desasters des städtischen Haushalts müssen daher auch ungewöhnliche Ideen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Witten erwogen werden.
</p>
<p>Aus diesem Grund beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten, dass die Stadt Witten sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzt, eine Steuer auf große Vermögen (Millionärssteuer) einzuführen.
</p>
<p>Mit der Einführung einer Vermögenssteuer als Millionärssteuer in Höhe von 5 %, die für Nettovermögen ab 1 Mio. € erhoben wird, könnten bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von 80 Mrd. Euro jährlich erzielt werden.
</p>
<p>Bei Aufteilung dieser Steuer auf die Länder erhält NRW 20 %. Dies entspricht ca. 16 Mrd. €.
</p>
<p>Geht die Millionärssteuer zu 100 % in die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs ein, erhalten die Kommunen voraussichtlich 23 % davon. Das Land behält den übrigen Teil.
</p>
<p>Wird der erhöhte kommunale Finanzausgleich auf die Städte und Gemeinden berechnet, würde die Stadt Witten ca. 21 Mio. € im Jahr mehr erhalten. Damit könnte der Schuldenabbau ohne soziale Einschnitte schneller und effizienter vorangebracht werden. Die Finanzen der Stadt könnten mittelfristig stabil gehalten werden.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_7713_Millionaerssteuer.pdf" target="_blank" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75_01.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16748" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-120080</guid>
                <pubDate>Sun, 17 Nov 2013 15:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Vergnügungssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/vergnuegungssteuer/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2014 - Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1185:
Erhöhung der Vergnügungssteuer</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird im Jahr 2014 um 4 % erhöht. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Einnahmen durch diese Steuer ab dem Jahr 2014.  
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird u.a. auf Geldspielgeräte erhoben. Eine höhere Besteuerung führt zu schnellen höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des&nbsp;<span style="line-height: 1.3em;">städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.</span>
</p>
<p>Die zurückhaltende Erhöhung wird nicht zu Betriebsverlagerungen führen und besitzt keine Erdrosselungswirkung. Daher scheitern auch regelmäßig Klagen von Spielhallenbetreibern gegen Erhöhungen der Vergnügungssteuer (siehe z.B. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2013, AZ 14A 1158/13).
</p>
<p>Daneben darf die Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten einen Lenkungszweck verfolgen. Witten ist Spitzenreiter bei den Spielgeräten – auf 188 Einwohner kommt ein Geldspielgerät. Angesichts der extremen Spielgerätedichte in Witten und der Vielzahl von Spielsüchtigen ist eine verstärkte Lenkung möglich und erforderlich.
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p><span style="line-height: 1.3em;"><i>(Fraktionsvorsitzender)</i></span>
</p>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/Haushaltsantraege_2014/13-11-17_HH14_AT_LIFR_7613_Vergnuegungsssteuer.pdf" class="download"><img height="75" width="75" src="fileadmin/_migrated/RTE/RTEmagicC_pdfdownload-button_75x75.jpg.jpg" data-htmlarea-file-uid="16747" data-htmlarea-file-table="sys_file" alt></a><br></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


