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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 07:49:05 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Wed, 23 Sep 2026 07:49:05 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-117903</guid>
                <pubDate>Sun, 23 Nov 2014 13:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Transparenz Haushalt 2015</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/transparenz-haushalt-2015/</link>
                
                <description>Betreff: Haushalt 2015 - Transparentes und geregeltes Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen - Bezug zu TOP 8.4 der Tagesordnung des Rates am 24.11.2014</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p><b> 1. </b>Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Witten für ein transparentes und geregeltes Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet: 
</p>
<p><b> a) </b>Den sachlich zuzuordnenden Fachausschüssen wird grundsätzlich die Zuständigkeit übertragen, über Zuschüsse zu entscheiden, die Vereine, Verbände und Initiativen aus dem Jugendbereich, Kulturbereich, Umweltbereich, Seniorenbereich, Integrationsbereich etc. erhalten sollen. 
</p>
<p><b> b) </b>Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist ein Antrag des entsprechenden Vereins, Verbandes oder der Initiative mit konkret beantragten Zuschusssummen, eine Darstellung der bisherigen Arbeit und die beabsichtigte Verwendung der Zuschüsse. 
</p>
<p><b> c) </b>Ab einer festzulegenden Wertgrenze trifft der Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Zuschüsse. Er trifft die Entscheidung auch, wenn einem bestimmten Bereich kein spezifischer Fachausschuss zugeordnet ist. 
</p>
<p><b> 2. </b>Der Antrag AN 11 14 der Fraktionen von SPD und CDU vom 21.11.2014 (TOP 8.4 der Tagesordnung) wird vertagt. Er wird nach der Änderung Zuständigkeitsordnung in den jeweiligen Fachausschüssen behandelt. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Im Gegensatz zu Städten wie z.B. Bochum, siehe
</p>
<p> <a href="http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R26TE028HGILDE/$file/rat_zustaendigkeitskatalog.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" rel="noreferrer">http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R26TE028HGILDE/$file/rat_zustaendigkeitskatalog.pdf</a> 
</p>
<p>besitzt Witten kein geregeltes, transparentes und systematisches Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen. Es ist sicherzustellen, dass eine Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Initiativen nach einem geregelten Verfahren verläuft, um allen Gruppen gleiche Chancen auf einen Zuschuss aufgrund ihrer Arbeits- und Leistungsfähigkeit zu geben. Für eine derartige Prüfung und Entscheidung haben die Fachausschüsse und die jeweilige Fachverwaltung die größte Kompetenz. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: Transparenz Haushalt 2015 <i>(in Kürze)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117899</guid>
                <pubDate>Sun, 23 Nov 2014 13:19:00 +0100</pubDate>
                <title>Masterplan Uni Witten/Herdecke</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/masterplan-uni-wittenherdecke/</link>
                
                <description>Betreff: Masterplan Universität Witten/Herdecke, Vorlage Nr. 127/ V 16 - Antrag zu TOP 12 Rat 24.11.2014 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p><b> 1. </b>Die Verabschiedung des Masterplans Universität Witten/Herdecke wird bis zur Klärung der Anforderungen an diesen Plan hinsichtlich der Umweltverträglichkeit sowie spezifischer Umweltanforderungen vertagt.
</p>
<p><b> 2. </b>Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
</p>
<p>     - die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gutachten zur 'Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt Privatuniversität Witten/Herdecke' vom August 1993, das Teil des Bebauungsplans Nr. 120 B 1 war, sowie damit in Zusammenhang stehender Bebauungspläne zu prüfen und 
</p>
<p> - den Masterplan Universität Witten/Herdecke mit möglichen Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Umwelt und Landschaft zu ergänzen. Diese können aus dem Gutachten von 1993 oder aus weiteren Unterlagen hervorgehen. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Die bauliche Entwicklung der Universität Witten/Herdecke ist bereits 1993 intensiv in ihren Umweltauswirkungen geprüft worden. Aufgrund der verzögerten Umsetzung der damaligen Bebauungspläne sind die geforderten Maßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Umwelt nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden. 
</p>
<p> Aus heutiger Sicht sind die jetzt neu andiskutierten Bebauungspläne erneut in ihren Wirkungen auf die Umwelt zu betrachten. Die bereits gutachterlich festgestellten Ausgleichsmaßnahmen sollten erneut betrachtet werden. Ziel soll es sein, den möglichen Ausbau der Universität Witten/Herdecke so sozial wie auch so umweltverträglich wie möglich zu gestalten. 
</p>
<p> Um bei der Beratung zum Masterplan Universität Witten/Herdecke diese Informationen mitberücksichtigen zu können, sollte die Beratungen ausgesetzt werden, bis auch die Umweltaspekte und die Anforderungen an den Ausgleich aktualisiert dargestellt werden können. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: Masterplan Uni Witten/Herdecke <i>(in Kürze)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117901</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 18:00:00 +0100</pubDate>
                <title>ökologische Situation in Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/oekologische-situation-in-witten/</link>
                
                <description>Betreff: Unterichtung der Öffentlichkeit über den Zustand und die Entwicklung der ökologischen Situation in Witten
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Auf der Homepage der Stadt Witten wird ein Bereich eingerichtet, in dem die Informationen über den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile, Umweltfaktoren (Lärm, Abfälle, Emissionen etc.), umweltrelevante Maßnahmen oder Tätigkeiten in Witten sowie weitere Umweltinformationen dargestellt, zusammengefasst und kontinuierlich ergänzt werden. 
</p>
<p> Hierzu werden im <b>Haushalt</b> ausreichende Personal- und Sachmittel ausgewiesen. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> § 10 Abs. 1 UIG (Umweltinformationsgesetz) bestimmt, dass die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über den Zustand der Umwelt zu informieren ist. Gemäß § 10 Abs. 3 UIG soll die Verbreitung von Umweltinformationen in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten erfolgen. Hierzu sollen vorrangig elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden. Informationspflichtig sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Anstrich 3 UIG NRW insbesondere die Gemeinden und damit auch die Stadt Witten. 
</p>
<p> Die Homepage der Stadt Witten weist zwar eine Vielzahl von Einträgen unter dem Suchbegriff „Umwelt“ aus, enthält jedoch keine systematische und umfassende Darstellung über den Zustand der Umwelt in Witten sowie der Umweltinformationen, die gemäß § 10 Abs. 2 UIG zu verbreiten sind. 
</p>
<p> Erforderlich ist ein Bereich der Homepage, in dem Informationen über die Umwelt gegliedert nach Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden etc.), kommunalen Konzepten, Plänen und Programmen, Zulassungsentscheidungen (beispielsweise Baugenehmigungen und ihr Einfluss auf die Umwelt) sowie weiteren Aspekten systematisch dargestellt sind. Dieser Bereich ist kontinuierlich zu entwickeln und zu pflegen. Gegebenenfalls können auch Links zu anderen Internetseiten angegeben werden, falls  relevante Informationen nicht oder nicht in einem geeigneten Format bei der Stadt Witten vorhanden sind. 
</p>
<p> Bei diesen Anforderungen handelt es sich nicht nur um eine Pflichtaufgabe der Kommune. Die Information der Bevölkerung ist ein demokratischer Standard, der es den Menschen ermöglicht, die Aktivitäten und Erfolge der kommunalen Umweltpolitik beurteilen zu können und ihre Anforderungen in die öffentliche Diskussion über die Stadtentwicklung einzubringen. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/15_HH15_AT_LINKE_Umweltinformationen.pdf" target="_blank" class="download">ökologische Situation in Witten</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117898</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 17:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Wettbürosteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/wettbuerosteuer/</link>
                
                <description>Betreff: Einführung einer Wettbürosteuer in Witten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Die Stadt Witten führt eine Wettbürosteuer ein. Sie lehnt sich an die in Hagen eingeführte Wettbürosteuer an. 
</p>
<p> Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates einen Entwurf für eine Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Witten vorzulegen, so dass hierüber unverzüglich abgestimmt werden kann. 
</p>
<p><b> Begründung</b>: 
</p>
<p> Mit Datum vom 3.7.2014 hat die Stadt Hagen eine Wettbürosteuer eingeführt und als Satzung verabschiedet, siehe <a href="https://www.hagen.de/web/media/files/f05/f0502/f050202/R222008.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" rel="noreferrer">https://www.hagen.de/web/media/files/f05/f0502/f050202/R222008.pdf</a> 
</p>
<p>Die Wettbürosteuersatzung wurde durch das Land NRW genehmigt.
</p>
<p> Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Ausgabe von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). Bemessungsgrundlage ist die Fläche der genutzten Räume in qm. Der Steuersatz beträgt einen je nach Art der Wetten spezifischen Betrag je angefangene näher definierte Fläche in qm. 
</p>
<p> Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.
</p>
<p> Die zurückhaltende Höhe der Wettbürosteuer besitzt keine Erdrosselungswirkung, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen. Der mit der Einführung der Wettbürosteuer verbundene Lenkungszweck, das Glücksspiel einzudämmen und der Zunahme der Wettbüros entgegenzusteuern, steht im Einklang mit dem Ziel einer geordneten Stadtentwicklung. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/14_HH15_AT_LINKE_Wettbrosteuer.pdf" target="_blank" class="download">Wettbürosteuer</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117896</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 17:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Orientierungshilfe für Haushaltsberatungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/orientierungshilfe-fuer-haushaltsberatungen/</link>
                
                <description>Betreff: Unterstützung der zukünftigen Haushaltsberatungen mit einer Orientierungshilfe über die Zuordnung der Produkte für die jeweiligen Fachausschüsse</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Für die nächsten Haushaltsberatungen zum Haushaltsentwurf 2016 legt die Verwaltung eine Orientierungshilfe vor, welche Produktbereiche bzw. Produkte des Haushaltsplanentwurfs in welchem Fachausschuss beraten werden sollen. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Die Vorteile des neuen NKF-Haushalts beziehen sich insbesondere darauf, die fachlichen Aufgaben der Verwaltung in Beziehung zur Qualität der Aufgabenerfüllung und des dafür notwendigen Einsatzes an Ressourcen (Personal, Finanzmittel etc.) zu setzen. 
</p>
<p> In den Beratungen der Fachausschüsse können die Ausschussmitglieder die fachlich zugeordneten Produkte besprechen. 
</p>
<p> Die Orientierungshilfe erleichtert die Vorbereitung der Beratungen des Haushaltsplanentwurfs und seiner Produkte für die Ausschussmitglieder.
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/13_HH15_AT_LINKE_Festlegung_der_Beratung_der_Produkte_in_Fachausschssen.pdf" target="_blank" class="download">Orientierungshilfe für Haushaltsberatungen</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117895</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:55:00 +0100</pubDate>
                <title>kommunales Finanzmanagement</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/kommunales-finanzmanagement/</link>
                
                <description>Betreff: Weiterentwicklung der Haushaltssystematik im Sinne des Neuen Kommunalen Finanzmanagements</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Die Aufstellung der Haushaltssatzung für den Wittener Haushalt wird im Sinne der Systematik des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) weiter entwickelt. Insbesondere werden für alle Produkte Beschreibungen und Leistungen aufgeführt, Grundinformationen und Kennzahlen dargestellt, Ziele für die nächste Zeit festgelegt sowie die Maßnahmen für das nächste Haushaltsjahr zur Erreichung der Ziele beschrieben. Zusätzlich sind Hinweise auf die Personalbereitstellung für die Produktbereiche zu geben. Im nächsten Jahr ist in einem kurzen Bericht zu dem einzelnen Produkt zu erläutern, wie die Maßnahmen zur Zielerreichung beigetragen haben. 
</p>
<p> Wünschenswert ist es, die Weiterentwicklung der NKF-Systematik durch die Verwaltung gemeinsam mit den VertreterInnen des Rats und ggfs. der Bürgerschaft vorzunehmen. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Die Umstellung des alten kameralen Haushalts auf den NKF-Haushalt sollte vor zehn Jahren eine größere Transparenz und Steuerungsmöglichkeit des Haushalts für PolitikerInnen und BürgerInnen erbringen. 
</p>
<p> Die Umstellung ist in einigen Modellprojekten vom Land gefördert worden. Die anderen Städte, Kreise und Verbände haben bis heute einen unterschiedlichen Grad der Ausarbeitung ihrer Haushalte im Sinne des NKF erreicht. Beispielhaft ist mittlerweile der Kreishaushalt des Ennepe-Ruhr-Kreises aufgebaut. 
</p>
<p>&nbsp;Ein Produkt stellt das kleinste Segment der Tätigkeit der Verwaltung im Haushalt dar. Mit Hilfe von einer kurzen Beschreibung des Produkts, der Aufzählung der im Produkt organisierten Leistungen, der gesetzlichen Auftragsgrundlage und der Zielgruppe für diese Arbeit der Verwaltung können sich die Leser und Leserinnen des Haushalts ein Bild über das Produkt machen. 
</p>
<p> Um ein Produkt steuern zu können, z. B. ob Mitteleinsatz und Output in einem akzeptablen Verhältnis stehen, sind weitere Angaben nötig. Grundinformationen und Kennzahlen sollen die Leistung des Produkts in Zahlen abbilden. 
</p>
<p> In den Zielen wird die Aufgabenerfüllung in Zahlen beschrieben, auch die Planungen dafür in den nächsten Jahren. 
</p>
<p> Die Maßnahmen für das Haushaltsjahr umfassen die Aktivitäten der Verwaltung in diesem Produkt zur Erreichung der Ziele. 
</p>
<p> Um die Vorteile des NKF auch im Wittener Haushalt weiter erkennbar zu machen, ist eine Konkretisierung der Produkte im Wittener Haushalt in diesem Sinne erforderlich. Die Erarbeitung der weiteren Punkte bei den Produkten sollte schrittweise erfolgen, um die MitarbeiterInnen nicht zu überlasten. Bei Bedarf sollten den MitarbeiterInnen Schulungen angeboten werden. 
</p>
<p> Die Einbeziehung der Politik und der Bürgerschaft bei der Konkretisierung des NKF-Haushalts hat sich in der Vergangenheit als sinnvoll erwiesen und wäre wünschenswert. 
</p>
<p> So könnte auch der Wittener Haushalt die Vorzüge der NKF-Systematik und die damit verbundene größere Transparenz in Zukunft aufzeigen. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/12_HH15_AT_LINKE_Weiterentwicklung_NKF-Haushalt.pdf" target="_blank" class="download">kommunales Finanzmanagement</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117894</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Infotafeln für besondere Denkmäler</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/infotafeln-fuer-besondere-denkmaeler/</link>
                
                <description>Betreff: Produkt 100 201 - Denkmalschutz: Einstellung von 20.000 € für die Auswahl und Anbringung von Infotafeln für besondere Denkmäler</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Im Produkt 100 201 – Denkmalschutz werden 20.000 Euro zusätzlich eingestellt. Mit diesen Mitteln sollen die spezifischen Denkmäler ausgewählt werden, die einer ergänzenden Informationstafel bedürfen, z.B. wenn sie mit kriegsverherrlichender Absicht errichtet wurden. Die Infotafeln werden mit Text und weiteren Informationen über die Entstehung, Funktion und historische Einordnung des Denkmals in wetterfester Form in unmittelbarer Nähe des Denkmals angebracht, ggfs. auch mit einem QR-Code. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p>In Witten sind 280 Denkmäler vorhanden. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die vorhan­denen Denkmäler untersucht werden, ob sie problematische Aussagen haben, insbesondere ob sie kriegsverherrlichender Absicht errichtet wurden. Ebenso sind z. B. Denkmäler mit positiven Aussagen zum Nationalsozialismus oder zu Rassismus zu erfassen. 
</p>
<p>  Um den BürgerInnen in Witten die Funktion der Denkmäler zu erklären und den Zeitbezug für die Entstehung der Denkmäler darzustellen, werden in unmittelbarer Nähe der Denkmäler kleine, wetterfeste Infotafeln mit entsprechenden Informationen errichtet. Zusätzlich ist zu prüfen, ob zusätzlich auch QR-Codes angebracht werden. 
</p>
<p> So bleibt der Wert des Denkmals erhalten und trotzdem können die Denkmäler zeitge­schichtlich kritisch eingeordnet werden. 
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/11_HH15_AT_LINKE_Info-Tafeln_fr_Denkmale.pdf" target="_blank" class="download">Infotafeln für besondere Denkmäler</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117858</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Honorar- und Gehaltsbegrenzungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/honorar-und-gehaltsbegrenzungen/</link>
                
                <description>Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1186 Sparkasse Witten </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p>1. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Witten wird gebeten, auf den Vorstand der Sparkasse einzuwirken, bei Veranstaltungen mit prominenten Rednern oder im Rahmen von Events für die Vortragenden höchstens ein Honorar von 500 € zu zahlen. 
</p>
<p>2. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten werden pro Person auf eine Summe begrenzt, die die Höhe des Gehalts eines Stadtkämmerers nicht übersteigt.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung: </b>
</p>
<p>Die Vorkommnisse um hohe Honorare im Rahmen von Sparkassenveranstaltungen, auch in Witten, stehen in einem krassen Missverhältnis zu dem sozialpolitischen Auftrag der Sparkassen. 
</p>
<p>Ein Negativbeispiel ist das von der Sparkasse Witten gezahlte Honorar für einen Vortrag in Höhe von 15.000 Euro an Peer Steinbrück für einen Gastvortrag im Jahre 2012. Während viele Einwohner Wittens von niedrigen Löhnen oder Hartz IV leben müssen und sich die Kommune im Stärkungspakt befindet, hat der Sparkassenvorstand kommunales Geld für teure Repräsentationsveranstaltungen verschleudert. 500 Euro für ein Referentenhonorar wären absolut ausreichend - manch ein prominenter Referent kommt sogar kostenlos nach Witten. 
</p>
<p>Zudem ist es nicht akzeptabel, dass auf der einen Seite fünfstellige Honorare für Vorträge gezahlt werden und fast zeitgleich aufgrund gestiegener Kosten die Kontoführungsgebühren für Besitzer von Sparkassenkonten erhöht werden. 
</p>
<p>Durch die Begrenzung der Honorare können zudem die Rücklagen und Gewinne der Sparkasse erhöht werden, die in Zukunft zur Entschuldung des städtischen Haushalts beitragen sollen. 
</p>
<p>Zudem ist das Gehalt der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten deutlich zu hoch bemessen. Laut dem Geschäftsbericht 2013 der Sparkasse beträgt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden 408.000 Euro, die Gesamtvergütung des zweiten Vorstandsmitglieds 351.000 Euro. Damit erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten eine Summe in der Größenordnung des Gehalts der Bundeskanzlerin. 
</p>
<p>Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern ein finanzieller und sozialpolitischer Skandal. Das Gehalt eines Kämmerers der Kommune wäre für einen Sparkassenvorstand völlig ausreichend, da der Grad des Arbeitsaufwands und der Verantwortung vergleichbar sind. 
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(stellvertr. Fraktionsvorsitzender)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/05_HH15_AT_LINKE_HSP_Sparkasse_Honorare_und_Bezuege.pdf" target="_blank" class="download">Honorar- und Gehaltsbegrenzungen</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117893</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderung-des-gemeindefinanzierungsgesetzes/</link>
                
                <description>Betreff: Gemeinsame Initiative des Wittener Rats zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW 2015: Erhöhung der Zuweisung für die Stadt Witten um mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Der Rat startet eine Initiative zur Änderung Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW 2015, um eine Erhöhung der Zuweisungen für die Stadt Witten um 5 Mio. Euro pro Jahr zu erreichen.
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p>Der Haushaltsausgleich der Stadt Witten ist aus eigener Kraft nicht mehr zu erreichen. Die Aufgaben, die der Stadt von Bund und Land zusätzlich übertragen werden, sind nicht 1:1 refinanziert. Das Prinzip der Konnexität wird nicht eingehalten. Land und Bund müssten zusammen mit der Aufgabenzuweisung die dafür auskömmlichen Finanzmittel zur Finanzierung dieser Aufgaben der Stadt Witten zur Verfügung stellen. 
</p>
<p>Die geplanten drastischen Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Witten werden die Stadt unattraktiv machen. Es ist zu befürchten, dass sowohl neue Gewerbe als auch neue EinwohnerInnen die Stadt in Zukunft meiden werden. 
</p>
<p> Die Sparpotentiale bei der Restrukturierung der öffentlichen Aufgaben und beim Personal in der Verwaltung sind seit langem ausgeschöpft.
</p>
<p> Hilfe kann nur noch von außen kommen. Gemeinsam starten wir als Rat der Stadt Witten die Initiative, alle Landtagsabgeordneten, insbesondere die beiden VertreterInnen aus Witten, Frau Schäffer und Herrn Stotko, aufzufordern, sich mit ihren Fraktionen dafür einzusetzen, das GFG so zu verändern, dass alle Kommunen mehr Gelder erhalten. Ziel wäre es, dass die Stadt Witten einen Betrag von 5 Mio. Euro mehr aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz pro Jahr erhalten wird, zusätzlich zu den Mitteln aus dem Stärkungspakt. 
</p>
<p>Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 des Landes NRW befindet sich zurzeit noch in den Beratungen. Es soll Anfang Dezember 2014 verabschiedet werden. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/09_HH15_AT_LINKE_GFG_Schlssezuweisungen%281%29.pdf" target="_blank" class="download">Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117857</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Stellungnahme zum Kreishaushalt EN</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/stellungnahme-zum-kreishaushalt-en/</link>
                
                <description>Antrag:
Die Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens mit dem Kreishaushalt des Ennepe-Ruhr-Kreises wird vor ihrer endgültigen Fassung und Versendung im Rat verabschiedet.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Begründung: </b>
</p>
<p>Die Festsetzung der Kreisumlage des Ennepe-Ruhr-Kreises ist für die Stadt Witten von großer Bedeutung. Ein großer Anteil der festen Ausgaben besteht in der Zahlung der Kreisumlage aus den Haushaltsmitteln. Insofern ist die Herstellung des Benehmens mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis bezüglich des geplanten Kreishaushalts für die Stadt Witten von großer Bedeutung. 
</p>
<p>Über den Kreishaushalt werden zunehmend auch Aufgaben in Witten finanziert, z. B. der ÖPNV, JobCenter, Soziales wie FrauenberatungEN etc. 
</p>
<p>Mit der Herstellung des Benehmens kann positiv Zustimmung ausgedrückt werden. Im negativen Sinne wird das Benehmen nicht hergestellt. 
</p>
<p>Eine solche negative Stellungnahme der Stadt Witten zum Benehmen des Kreishaushalts Ennepe-Ruhr vom 19.9.2014 ist den Mitgliedern des Rates der Stadt Witten in der Ratssitzung am 22.9.2014 als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben worden. 
</p>
<p>Darin ist der EN-Kreis von der Stadt Witten aufgefordert worden, seine Ausgaben zu reduzieren. Stadtkämmerer Matthias Kleinschmidt schreibt: „Da der Zuschussbedarf des Kreishaushalts ganz wesentlich durch soziale Leistungen (inkl. LWL-Umlage) sowie die ÖPNV-Finanzierung geprägt ist, müssen Maßnahmen zur Konsolidierung in diesen Bereichen ansetzen. Beim ÖPNV ist nicht nur im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans, sondern auch bei den Entscheidungen zur zukünftigen Aufgabenerledigung nach 2019 die Einbindung der Städte sinnvoll und sollte frühzeitig eingeleitet werden.“ 
</p>
<p>Aus Sicht der LINKEN Ratsfraktion muss die Begründung der ablehnenden Haltung zum Kreishaushalt ein Resultat der Beratungen im Rat sein. Die Stadt Witten darf nicht ohne Rücksprache mit den Ratsmitgliedern den Ennepe-Ruhr-Kreis zu Sparmaßnahmen im sozialen Bereich und beim ÖPNV auffordern. Und sie darf nicht indirekt die Privatisierung des Nahverkehrs und die Auflösung der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft VER frühzeitig in die Debatte werfen. Die LINKE lehnt Sparmaßnahmen in diesen beiden Bereichen strikt ab. 
</p>
<p>In Zukunft muss daher die Stellungnahme zur Benehmensherstellung vor ihrer endgültigen Fassung von den Mitgliedern des Rates der Stadt Witten beraten und verabschiedet werden, um Formulierungen wie in dem Schreiben von 2014 zukünftig zu vermeiden. 
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/04_HH15_AT_LINKE_Zuknftige_Benehmensherstellung_EN-Kreis.pdf" target="_blank" class="download">Stellungnahme zum Kreishaushalt</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117892</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Millionärssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/millionaerssteuer-1/</link>
                
                <description>Betreff: Haushalt 2014 - Einsatz für die Einführung einer Millionärssteuer</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p> Die Stadt Witten setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, eine Steuer auf große Vermögen, d.h. 5% ab einem Nettovermögen von 1 Mio. Euro (Millionärssteuer), einzuführen. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Angesichts des finanziellen Desasters des städtischen Haushalts müssen auch ungewöhn­liche Ideen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Witten erwogen werden. 
</p>
<p> Aus diesem Grund beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten, dass die Stadt Witten sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzt, eine Steuer auf große Vermögen (Millionärssteuer) einzuführen.
</p>
<p>  Mit der Einführung einer Vermögenssteuer als Millionärssteuer in Höhe von 5 %, die für Nettovermögen ab 1 Mio. € erhoben wird, könnten bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von 80 Mrd. Euro jährlich erzielt werden. 
</p>
<p> Bei Aufteilung dieser Steuer auf die Länder erhält NRW 20 %. Dies entspricht ca. 16 Mrd. €. 
</p>
<p> Bei einer anteiligen Weiterleitung der Mehreinnahmen des Landes NRW an die Städte und Gemeinden in NRW, würde auch die Stadt Witten einige Millionen Euro im Jahr mehr erhalten. Diese Summe hilft, die Finanzen der Stadt mittelfristig stabil zu halten und auf Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich verzichten zu können. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/08_HH15_AT_LINKE_Millionrssteuer.pdf" target="_blank" class="download">Millionärssteuer</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117891</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:35:00 +0100</pubDate>
                <title>Kostenreduzierung für Bodenuntersuchungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/kostenreduzierung-fuer-bodenuntersuchungen/</link>
                
                <description>Betreff: Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1118 – Verringerung der Kosten für Bodenuntersuchungen: Erweiterung der Kostenreduktion auf alle Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p>Das Potential Nr. 1118 des Sanierungsplans wird wie folgt gefasst: „Aufgabenbereich: Verringerung der Kosten für Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung“ Bemerkungen: Einsparungen durch Verlagerung der Kosten auf Investoren im Rahmen von  vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.“ 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Durch die Konzeption privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sind der Stadt Witten bisher erhebliche Kosten entstanden. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen und Untersuchungen (z.B. der Bodenbeschaffen­heit). Den Nutzen hiervon hatten die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privat­wirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen konnten. 
</p>
<p> Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans oder der Abschluss von Planungsvereinbarungen ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht liegen in diesem Fall grundsätzlich bei dem Investor. Dieser lässt die erforderlichen Gutachten erstellen bzw. verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Erstellung Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt. 
</p>
<p> Die Stadt Witten hat mit Nr. 24 des Sanierungsplans einen ersten Ansatz gemacht, Investoren die Kosten zur Realisierung ihrer Projekte selbst aufzuerlegen. Sie erkennt mit der Bemerkung zu Nr. 24 an, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan das geeignete Mittel ist, damit Investoren die Kosten ihrer Projekte selbst bezahlen. Zudem sieht sie darin auch ein relevantes Einsparpotential. Diese Festlegung ist zu begrüßen. 
</p>
<p> Diese Analyse und Verfahrensweise muss allerdings konsequent weiterentwickelt werden. Die Kostenübernahme durch den an einem Projekt interessierten Investor darf sich nicht nur auf den Bereich der Bodenuntersuchungen beschränken. Sie muss vielmehr für alle Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung Anwendung finden, damit nicht Aufwendungen im Interesse Privater sozialisiert werden. 
</p>
<p><br>
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/07_HH15_AT_LINKE_Verringerung_der_Kosten_fr_Bodenuntersuchungen.pdf" target="_blank" class="download">Kostenreduzierung für Bodenuntersuchungen</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117856</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Erhöhung Vergnügungssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/erhoehung-vergnuegungssteuer/</link>
                
                <description>Antrag: Die Vergnügungssteuer wird um weitere 2 % zur Verbesserung von Einnahmen für die Stadt erhöht (Witten HSP 2015 S. 27: Sonstige Vergnügungssteuer; § 5 der
Vergnügungssteuersatzung)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Begründung: </b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird u.a. auf Geldspielgeräte erhoben. Eine höhere Besteuerung führt zu schnellen höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden. 
</p>
<p>Die zurückhaltende Erhöhung wird nicht zu Betriebsverlagerungen führen und besitzt keine Erdrosselungswirkung. Daher scheitern auch regelmäßig Klagen von Spielhallenbetreibern gegen Erhöhungen der Vergnügungssteuer (siehe z.B. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2013, AZ 14A 1158/13). 
</p>
<p>Daneben darf die Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten einen Lenkungszweck verfolgen. Witten ist Spitzenreiter bei den Spielgeräten – auf 188 Einwohner kommt ein Geldspielgerät. Angesichts der extremen Spielgerätedichte in Witten und der Vielzahl von Spielsüchtigen ist eine verstärkte Lenkung möglich und erforderlich. 
</p>
<p>Eine Abwanderung in umliegende Städte ist auch deshalb nicht zu befürchten, da z.B. die Stadt Oberhausen ebenfalls ihre Vergnügungssteuer erhöht. 
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/03_HH15_AT_LINKE_Vergngungssteuer_2_Prozent.pdf" target="_blank" class="download">Erhöhung Vergnügungssteuer</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117890</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:30:00 +0100</pubDate>
                <title>ehrenamtliche Aktivitäten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/ehrenamtliche-aktivitaeten/</link>
                
                <description>Betreff: Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1119 – Anhebung der Sondernutzungsgebühren: Keine Anhebung der Sondernutzungsgebühren bei ehrenamtlichen Aktivitäten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag: </b>
</p>
<p> Die Sondernutzungsgebühren gemäß Potential Nr. 1119 des Haushalts-Sanierungsplans werden für Sondernutzungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten nur in reduzierter Höhe, vergleichbar der Höhe vor 2013, erhoben. 
</p>
<p><b> Begründung: </b>
</p>
<p> Der Haushalts-Sanierungsplan 2015 sieht die Fortführung der in 2013 bereits erhöhten Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren vor. Erfasst davon sind alle Sondernutzungen, unabhängig davon, ob es sich um rein ehrenamtliche Tätigkeiten oder um gewerbliche Nutzungen handelt. 
</p>
<p> Für Bürgerinitiativen, globalisierungskritische Organisationen oder finanziell schwache Ver-bände und Gruppierungen, z.B. aus dem Sozial- oder Umweltbereich, stellen die bisherigen Gebühren für Sondernutzungen in Witten (beispielsweise für Informationsstände) bereits heute eine schwer zu überwindende Hürde dar. Ihre rein ehrenamtlichen Tätigkeiten werden durch hohe Sondernutzungsgebühren stark erschwert und teilweise unmöglich gemacht. Daher sollten für diese Nutzer, wenn überhaupt, nur reduzierte Sondergebühren, vergleichbar der Höhe vor 2013, erhoben werden. 
</p>
<p> Es ist das erklärte Ziel von allen politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und Behinderungen abzubauen. Daher sollten die Sondernutzungsgebühren zur Wahrnehmung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft möglichst niedrig gehalten werden. 
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p> Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/06_HH15_AT_LINKE_Sondernutzungsgebhren_neu.pdf" target="_blank" class="download">ehrenamtliche Aktivitäten</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-117855</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Lehrbienenstand</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/lehrbienenstand/</link>
                
                <description>Antrag: Erhöhung des Potenzials Nr. 504, HSP Nr. 45 Lehrbienenstand: Kürzung der Zuschüsse für die Betreuergruppe auf Null</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Begründung: </b>
</p>
<p>Im Haushaltssanierungsplan ist mit steigenden Beträgen eine Unterstützung der Betreuergruppe für den Lehrbienenstand auf dem Hohenstein unter HSP Nr. 45 verzeichnet. 
</p>
<p>Der Lehrbienenstand selbst ist bereits auf den Kreisimkerverband Ennepe-Ruhr übertragen worden. 
</p>
<p>Durch zahlreiche Märkte und Verkaufsveranstaltungen, die im Lehrbienenstand stattfinden und auf denen zahlreiche Produkte, die auch Honig enthalten, verkauft werden, werden umfangreiche Einnahmen erzielt, die für die Betreuung des Lehrbienenstands eingesetzt werden können. 
</p>
<p>Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Stadt Witten kann daher zukünftig entfallen. 
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Ursula Weiß 
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p><span style="line-height: 16.8999996185303px;">Download PDF: <a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/02_HH15_AT_LINKE_Lehrbienenstand.pdf" target="_blank" class="download">Lehrbienenstand</a></span></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-115968</guid>
                <pubDate>Mon, 17 Nov 2014 16:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Streichung eines Beitrags zur Haushaltssanierung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/streichung-eines-beitrags-zur-haushaltssanierung/</link>
                
                <description>Antrag: Streichung des Beitrags zur Haushaltssanierung Potenzial Nr. 1205, HSP 49: Erlös für Interkommunal geschaffene Gewerbegebiete</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>In der aktuellen Diskussion werden die Flächen „Heven, östlich und westlich Kleinherbeder Straße“ und die Fläche „Witten-Stockum/Pferdebachstraße“ als mögliche Flächen für Gewerbegebiete diskutiert. Konkretisiert wird dies in der Vorlage „116/V 16“. Hier werden unter Punkt 4.2 konkret diese beiden Flächen als mögliche zukünftige Gewerbe- oder sogar Industriegebiete vorgeschlagen.
</p>
<p>Aus Gründen des Landschaftsschutzes, Biotopschutzes und des Erhalts des Regionalen Grünzugs Ölbachtal in Witten-Heven sowie aus Gründen des Erhalts wertvoller Ackerflächen, einer Frischluftschneise und des Landschaftsbilds dürfen beide Flächen nicht veräußert werden.
</p>
<p>Mithin ist das Potenzial Nr. 1205 aus dem Haushaltssanierungsplan zu streichen.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ursula Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Download PDF:&nbsp;<a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/PDF_Dateien/Fraktion_Witten/01_HH15_AT_LINKE_Gewerbegebiete.pdf" target="_blank" class="download">Streichung des Beitrags zur Haushaltssanierung</a></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


