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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 05:57:16 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 24 Aug 2026 05:57:16 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-131381</guid>
                <pubDate>Thu, 05 May 2016 15:58:00 +0200</pubDate>
                <title>Unterstützung der StädteRegion Aachen zur dauerhaften Stilllegung des belgischen Atomreaktors Tihange 2</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/unterstuetzung-der-staedteregion-aachen-zur-dauerhaften-stilllegung-des-belgischen-atomreaktors-tihang/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Rates am 9.5.2016 - Haushalt 2016 :: Produkt 140101 Umweltschutz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt:
</p>
<p><br>
</p>
<p> <b>1.</b> Die Stadt Witten unterstützt die StädteRegion Aachen bei ihren Aktivitäten zur dauerhaften Stilllegung des belgischen Atomreaktors Tihange 2. Sie begrüßt die Klage der StädteRegion Aachen gegen das Atomkraftwerk Tihange.
</p>
<p> <b>2.</b> Zur Unterstützung der Klage leistet die Stadt Witten einen einmaligen freiwilligen finanziellen Solidarbeitrag in Höhe von 3.000 € gegenüber der Städteregion Aachen.
</p>
<p>  Dazu wird in der Produktbeschreibung von Produkt 140101 Umweltschutz der Aspekt „Schutz vor ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen“ eingefügt.
</p>
<p>  Die 3.000 € werden dem entsprechenden Haushaltsposten für Aufwendungen zugeordnet.
</p>
<p> <b>3.</b> Die Verwaltung berichtet dem Rat einmal jährlich sowie aus gegebenem Anlass über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens.
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Seit Jahren stellen die belgischen Atomkraftwerke Doel und Tihange eine erhebliche Gefahr dar. So kam es beispielsweise beim vom belgischen Konzern Electrabel betriebenen Atomkraftwerk Tihange, dessen drei Blöcke in den Jahren 1975 bis 1985 in Betrieb genommen wurden, zu zahlreichen Störfällen. Dazu gehörten das irrtümliche Öffnen von Sicherheitsventilen mit der Gefahr einer Kernschmelze (2002), der Austritt von säurehaltigem Wasser (2010), Funktionsverluste von Heizstäben des Druckhalters (2012) sowie der Verlust von 2 Liter radioaktivem Wasser pro Tag aus dem Abklingbecken von Block 1 von Tihange (ab 2005). Hinzu kommen Feuer und Explosionen im nicht-nuklearem Bereich.
</p>
<p>Am August 2012 wurde Block 2 heruntergefahren, nachdem – wie auch am Reaktor Doel 3 – tausende Risse am Reaktorbehälter gefunden wurden. Der Weiterbetrieb eines Atomkraftwerks mit Rissen im Druckbehälter ist unverantwortlich, da der Druckbehälter das zentrale Anlagenteil zum Schutz vor Austritt von Radioaktivität und einer Kernschmelze ist.
</p>
<p>Statt die Atomkraftwerke gerade aufgrund dieser Risse endgültig abzuschalten, kam es in der Folge zu immer neuen Störfällen, Betriebsunterbrechungen und einem immer wieder neuen Anfahren, welches von der belgischen Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) genehmigt wurde. Als Begründung für den Weiterbetrieb trotz ständig wachsender Risse gab die FANK in einem Untersuchungsbericht an, die Risse seien „höchstwahrscheinlich“ schon bei der Herstellung der Druckbehälters 1979 entstanden und daher unbedenklich.
</p>
<p>Die Abschaltung der Blöcke 1 – 3 des Atomkraftwerks Tihange ist für die Jahre 2023 – 2025 vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Menschen in Belgien, aber auch in den umliegenden Staaten, noch fast 10 Jahre einem tödlichen Risiko ausgesetzt werden sollen. Dies ist nicht akzeptabel.
</p>
<p>Die StädteRegion Aachen klagt daher gegen ein Wiederanfahren des Reaktorblocks Tihange 2. Die erste Klage der StädteRegion Aachen vor dem belgischen Staatsrat läuft bereits seit Anfang Februar. Vor dem obersten belgischen Verwaltungsgericht geht es in erster Linie um die Frage, ob es überhaupt eine Genehmigung für das Wiederhochfahren der „Pannenreaktoren“ gegeben hat.
</p>
<p>Anfang März hat die Landesregierung wegen einer fehlenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Tihange 1 sowie Doel 1 und 2 Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.  
</p>
<p>Die Klage der StädteRegion Aachen stößt auf breite Unterstützung. Bereits jetzt haben über 60 Kommunen ihre Solidartät bekundet. Die Vertreter dieser Kommunen haben unisono zum Ausdruck gebracht, dass sie das bisherige Vorgehen der StädteRegion Aachen uneingeschränkt unterstützen wollen. Sie haben auch einen freiwilligen finanziellen Solidarbeitrag angeboten, der nach Größe der Gebietskörperschaft zwischen 1.000,- und 3.000,- Euro liegt. So hat vor wenige Tagen auch Gelsenkirchen beschlossen, die Prozesse der Städteregion Aachen gegen Tihange 2 mit einem Kostenbeitrag in Höhe von 3.000 € zu unterstützen.
</p>
<p>Bei einem schweren Reaktorunfall des Reaktorblocks Tihange 2 würde auch Witten betroffen sein. Deshalb muss die Stadt ihre Möglichkeit ausschöpfen, ein Wiederanfahren zu verhindern. Ein finanzieller Solidarbeitrag von 3.000 € würde die Stadt nicht überfordern und ein deutliches Zeichen setzen.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p> <i>Fraktionsvorsitzende </i>
</p>
<p><span style="line-height: 16.9px;">Oliver Kalusch</span>
</p>
<p><i>Fraktionsmitglied</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128988</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Erstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels für Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/erstellung-eines-aktuellen-qualifizierten-mietspiegels-fuer-witten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Erhöhung des Aufwands für das Produkt 100 501 im Produktbereich Bauen und Wohnen um 50.000 €</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Produktbeschreibung und den Ansatz von <b>Produkt 100 501</b> wie folgt zu ändern:
</p>
<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Der Produktbeschreibung von Produkt 100 501 wird hinzugefügt:  
</p>
<p>- Begleitung der Vorbereitung, Auftragsvergabe und Erstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels für Witten
</p>
<p>Dem Ansatz für Sachaufwand wird hinzugefügt:
</p>
<p>- 50.000 € für die Erstellung eines aktuellen qualifizierten Wittener Mietspiegels
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Qualifizierte Mietspiegel stellen das verlässlichste und rechtlich verbindlichste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit für die Begründung und Überprüfung von Mieterhöhungen dar.  
</p>
<p>Nach § 558c BGB sollen die Gemeinden einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. Mietspiegel müssen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt werden. Der qualifizierte Mietspiegel kann nach zwei Jahren einmal nach dem Lebenshaltungskostenindex fortgeschrieben werden.
</p>
<p>In Witten fand die letzte statistische Erhebung für den Mietspiegel 2011 im Jahre 2010 statt. Aufgrund nicht bereit gestellter Haushaltsmittel konnte nur eine sehr behelfsmäßige Erhebung stattfinden und insbesondere keine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtheit aller mietspiegelrelevanten Wohnungen in Witten gezogen werden. Bei der Auswertung der Daten behalf sich die Mehrheit des beteiligten Arbeitskreises Mietspiegel mit hilfsweisen subjektiven Einschätzungen des Marktniveaus der unterrepräsentierten Wohnungen, was im Vergleich zu den ungewichteten Datensätzen zu einer deutlichen Anhebung des Mietspiegelniveaus führte. Das Vorgehen wurde vom MieterInnenverein Witten als mit wissenschaftlichen Grundsätzen unvereinbar abgelehnt. Der MieterInnenverein protestierte auch gegen die Anerkennung des Mietspiegels durch die Stadt Witten. In späteren Mieterhöhungsverfahren wurde der Mietspiegel von Mieterseite vor Gericht als unwissenschaftlich angegriffen. In einem Sachverständigengutachten kam ein Statistikprofessor zu dem Schluss, dass der Mietspiegel aus mehreren Gründen wissenschaftlichen Grundsätzen nicht genüge.
</p>
<p>Trotz der massiven Kritik wurde der Mietspiegel 2011 im Jahre 2013 für weitere zwei Jahre nach dem Lebenshaltungskostenindex fortgeschrieben. Mittlerweile ist auch diese Fortschreibung abgelaufen, so dass die Stadt Witten zurzeit weder über einen qualifizierten noch einen geltenden einfachen Mietspiegel verfügt. Inzwischen gehen Großvermieter dazu über, ihre Mieterhöhungen mit drei aus ihrem eigenen Wohnungsbestand ausgewählten Mietwohnungen zu begründen. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss dann ggf. im Mieterhöhungsverfahren durch Sachverständigengutachten ermittelt werden. Diese Sachverständigen verfügen jedoch auch nicht über eine verlässliche Datengrundlage.  
</p>
<p>Im Ergebnis führt diese Situation zu einer für Mieter und Vermieter sehr unbefriedigenden Rechtsunsicherheit. Der Vermieter muss bei einem Mieterhöhungsversuch damit rechnen, dass er die von ihm geforderte Miethöhe vor Gericht nicht beweisen kann. Der Mieter muss befürchten, dass der Vermieter seine aus der Luft gegriffene Mieterhöhung vor Gericht durch Sachverständigenbeweis belegen kann, so dass der Mieter zusätzlich die Kosten des Rechtstreits einschließlich Gutachten zu zahlen hat. Große private Vermieter nutzen diese Situation aus, indem sie einer Vielzahl von Mietern inhaltlich schlecht begründete Mieterhöhungen zustellen. Diesen wird aus Furcht vor der Klage von vielen Mietern zugestimmt. Gegen den Rest wird höchstens selektiv auf Zustimmung geklagt. Damit können Großvermieter auch dort Mieterhöhungen durchsetzen, wo dies kleinen Vermietern zu riskant erscheint.
</p>
<p>Zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit und zur Entlastung der völlig überforderten Gerichte ist die Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels dringend erforderlich. Er dient nicht zuletzt auch der Planungssicherheit von Wohnungsinvestitionen und der Verhinderung von unbegründeten Mietensprüngen in Teilsegmenten des Wohnungsmarktes. Da im Besonderen die BezieherInnen von ALG II und Grundsicherung von Mieterhöhungswellen der Großvermieter betroffen sind und der Mieterhöhung oft nicht durch Fortzug ausweichen können, kommt es gerade in diesem Bereich zu empfindlichen Kostensteigerungen, die zu Mehrbelastungen der Kommunalhaushalte oder aber zu Verdrängungen der MieterInnen in noch schlechtere Unterkünfte führen. Das Fehlen eines verbindlichen Mietspiegels führt auch dazu, dass die Stadt kaum gegen Mietüberhöhungen vorgehen kann und bei der Anmietung von Wohnraum für Geflüchtete oder Wohnungsnotbetroffene ohne Orientierungsmaßstab ist.
</p>
<p>Die Stadt Witten verfügt selbst nicht (mehr) über die erforderlichen Kapazitäten und Qualifikationen für die Durchführung der erforderlichen Datenerhebungen und Datenauswertungen. Deshalb, und um die erforderliche Neutralität zu gewährleisten, muss der Auftrag zur wissenschaftlichen Mietspiegelerstellung extern ausgeschrieben und vergeben werden. Dabei ist mit Kosten von 50.000 € zu rechnen. Auf keinen Fall darf sich die Situation wiederholen, dass die Mietspiegelerhebung aufgrund unzureichender Finanzierung nicht die erforderliche Repräsentativität aufweist.
</p>
<p>Die Stadtverwaltung, die Interessenverbände der Mieter und Vermieter und die Wohnungswirtschaft sind als Arbeitskreis Mietspiegel an der fachlichen Erörterung der Ausschreibungskriterien des Auftrages, des Fragebogens- und Erhebungskonzeptes sowie der Auswertungsmethoden zu beteiligen. Ihre Einschätzungen zum Wohnungsmarkt ersetzen aber nicht die Erhebung und ihre statistische Auswertung durch ein wissenschaftliches Gutachten.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128987</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/pruefung-der-einstellung-eines-kommunalen-gewerbesteuerpruefers/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <b>beantragt, </b>die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu <b>prüfen</b>.
</p>
<p>Dazu ist die Struktur der Steuerpflichtigen gemäß § 21 Abs. 3 FVH zu prüfen und eine Prognose bzgl. der Mehreinnahmen durch die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis innerhalb von zwei Monaten vorzulegen.
</p>
<p>Sollten abzüglich der Personalkosten Mehreinnahmen prognostiziert werden, ist im ersten Halbjahr 2016 eine Vorlage zur Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers vorzulegen.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem Zyklus von ca. 13 Jahren. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschulden für viele Jahre nicht eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass so auch der Stadt Witten in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.
</p>
<p>Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler GewerbesteuerprüferInnen gesteigert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gemeindebedienstete an Außenprüfungen der Steuerpflichtigen teilzunehmen. Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftigten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer größeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyklen gesteigert werden.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG an mehrere Tatbestandsmerkmale gekoppelt:</p><ul class="list-normal"><li><span style="line-height: 1.3em;">Die Steuerpflichtigen unterhalten in der Gemeinde eine Betriebsstätte oder haben dort Grundbesitz.</span></li><li><span style="line-height: 1.3em;">Die Außenprüfungen erfolgen im Gemeindebezirk.</span></li></ul><p>Daher ist zu prüfen, welche Strukturen bei den Steuerpflichtigen einer Kommune vorliegen bzw. wo die Prüfungen erfolgen und auf dieser Grundlage eine Prognose der zusätzlichen Einnahmen vorzunehmen.
</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen, z.B. in Duisburg und Köln zeigen Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu über einer Million €. Demgegenüber stehen Personalkosten von maximal 85.000 pro PrüferIn. Damit könnten sich auch für die Stadt Witten erhebliche Mehreinnahmen ergeben.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Oliver Kalusch 
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i>&nbsp;
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128985</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:43:00 +0100</pubDate>
                <title>Luftreinhalteplan - Ergänzung der Untersuchung verkehrlicher Varianten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/luftreinhalteplan-ergaenzung-der-untersuchung-verkehrlicher-varianten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Verkehrsflächen - und -anlagen, ÖPNV - Öffentliche Verkehrsflächen - Straßenbau&quot;, Investitionsmaßnahme &quot;Luftreinhalteplan, Optimierung des Verkehrsflusses&quot;</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, das <b>Produkt 120101</b> "Verkehrsflächen - und -anlagen, ÖPNV - Öffentliche Verkehrsflächen - Straßenbau" hinsichtlich der Investitionsmaßnahme "Luftreinhalteplan, Optimierung des Verkehrsflusses" um den Posten „<b>Gutachtenkosten“</b> in Höhe von 5.000 Euro zu ergänzen.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung als Ergänzung der „Verkehrsuntersuchung Kornmarkt in Witten vom Mai 2015“ in Auftrag gegeben. Hierbei wird das Szenario einer Fußgängerzone auf der Ruhstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" und die verkehrlichen Maßnahmen zur Realisierung betrachtet.
</p>
<p>Diese Ergänzung wird der Bezirksregierung für die Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Witten vorgelegt.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Belastung der Ruhrstraße im oben beschriebenen Straßenabschnitt überschreitet den ab 1.1.2010 gültigen Immissionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2008/50/EG und § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert).
</p>
<p>Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben pro Jahr weltweit mehr als eine Million Menschen an den Folgen verschmutzter Luft.
</p>
<p>Aus diesem Grund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg der Luftreinhalteplan Witten 2010 aufgestellt, welcher insbesondere von der Stadt Witten vorgeschlagene Maßnahmen beinhaltet, um die Immissionsbelastung bis zum Jahr 2015 auf einen Wert unterhalb des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m<sup>3</sup> zu reduzieren. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Maßnahmen, die primär niederschwelliger Art sind, keine grundsätzliche Veränderung der Immissionssituation bewirken können. Der Luftreinhalteplan Witten in der bisherigen Form ist damit gescheitert, seine Prognosen haben sich als unrealistisch erwiesen. Jedes Jahr lag die Immissionsbelastung deutlich oberhalb von 40 µg/m<sup>3</sup>. Die Immissionssituation in der Ruhrstraße stagniert auf einem hohen gesundheitsgefährdenden Niveau.  
</p>
<p>Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg mit der Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Witten begonnen. Hierzu sollte die Stadt Witten eine Verkehrsuntersuchung mit verschiedenen Varianten vorlegen. Die Stadt Witten hat auf Nachfrage der Bezirksregierung die Dokumentation der „Verkehrsuntersuchung Kornmarkt in Witten“ vom Mai 2015, verfasst von der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon, Bondzio, Weiser Ende letzen Jahres an die Bezirksregierung übermittelt. Im Verkehrsausschuss der Stadt Witten hat das Ingenieurbüro diese Zwischenergebnisse vorgestellt. Im Rahmen des Gutachtens wurden drei „Netzfälle“ untersucht, wobei klargestellt wurde, dass ggf. ein weiterer „Netzfall“ zu untersuchen ist. Dieser „Netzfall“ drängt sich hier auf. Angesichts der gravierenden Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts ist auch das Szenario einer Fußgängerzone auf der Ruhstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" einschließlich der verkehrlichen Maßnahmen zur Realisierung zu betrachten. Dieser „Netzfall“ geht über die bisher in der Verkehrsuntersuchung betrachteten Varianten hinaus. Auf der Grundlage einer Verkehrsuntersuchung dieses vierten „Netzfalls“ kann dann seitens des LANUV eine Immissionsprognose erstellt werden, bei der zu bestimmen ist, ob die Variante Fußgängerzone ausreichend ist, oder ob weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
</p>
<p>Ein schnelles Vorgehen ist auch ökonomisch geboten, da die Bundesregierung bei einem immer wahrscheinlicher werdenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Verurteilung die resultierenden Strafzahlungen von der Stadt Witten einfordern wird.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Oliver Kalusch 
</p>
<p><span style="line-height: 16.9px;"><i>(Ratsmitglied)</i></span>
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128984</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Erhöhung der Vergnügungssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/erhoehung-der-vergnuegungssteuer/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>um weitere 2 % zur Verbesserung der Einnahmen der Stadt Witten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird um weitere 2 % des Einspielergebnisses zur Verbesserung von Einnahmen für die Stadt (HSP 2016, HSP Nr. 13 S. 4) in den Fällen des § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten erhöht.  
</p>
<p>Das Produkt 160101 "Allgemeine Finanzwirtschaft" und das Produktkonto 160101 403200 „Sonstige Vergnügungssteuer“ werden entsprechend den zu erwartenden Mehreinnahmen angepasst.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird gemäß § 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten u.a. auf Geldspielgeräte erhoben,
</p>
<p><a href="http://www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta10/orecht/or2/23.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta10/orecht/or2/23.pdf</a>
</p>
<p>Eine höhere Besteuerung führt zu schnellen höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.
</p>
<p>Die zurückhaltende Erhöhung wird nicht zu Betriebsverlagerungen führen und besitzt keine Erdrosselungswirkung. Daher scheitern auch regelmäßig Klagen von Spielhallenbetreibern gegen Erhöhungen der Vergnügungssteuer (siehe z.B. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2013, AZ 14A 1158/13). Gerade in Witten ist aufgrund der bisherigen Besteuerung kein Rückgang der Spielhallendichte ersichtlich, so dass eine Erdrosselungswirkung ausscheidet.
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten besitzt einen Lenkungszweck. Witten liegt in der Spitzengruppe bei den Spielgeräten. Angesichts der extremen Spielgerätedichte in Witten und der Vielzahl von Spielsüchtigen ist eine verstärkte Lenkung möglich und erforderlich.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Oliver Kalusch 
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)</i>&nbsp;
</p>
<p> Ursula Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128982</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:36:00 +0100</pubDate>
                <title>Verringerung der Kosten für Bodenuntersuchungen:</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/verringerung-der-kosten-fuer-bodenuntersuchungen-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Erweiterung der Kostenreduktion auf alle Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>HSP Nr. 24, Potential Nr. 1118 des Haushaltssanierungsplans wird wie folgt neu gefasst:
</p>
<p>„<b>Aufgabenbereich:</b> Verringerung der Kosten für Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung
</p>
<p><b>Bemerkungen:</b> Einsparungen durch Verlagerung der Kosten auf Investoren im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder durch Planungsvereinbarungen.“
</p>
<p>Das Produkt 140101 „Umweltschutz“ und das Produktkonto 140101 526100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ werden entsprechend angepasst.
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Durch die Konzeption privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sind der Stadt Witten bisher erhebliche Kosten entstanden. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen und Untersuchungen (z.B. der Bodenbeschaffen­heit). Den Nutzen hiervon hatten die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privat­wirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen konnten.
</p>
<p>Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans oder der Abschluss von Planungsvereinbarungen ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht liegen in diesem Fall grundsätzlich bei dem Investor. Dieser lässt die erforderlichen Gutachten erstellen bzw. verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Erstellung Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt.
</p>
<p>Die Stadt Witten hat mit Nr. 24 des Sanierungsplans einen ersten Ansatz gemacht, Investoren die Kosten zur Realisierung ihrer Projekte selbst aufzuerlegen. Sie erkennt mit der Bemerkung zu Nr. 24 an, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan das geeignete Mittel ist, damit Investoren die Kosten ihrer Projekte selbst bezahlen. Zudem sieht sie darin auch ein relevantes Einsparpotential. Diese Festlegung ist zu begrüßen.
</p>
<p>Diese Analyse und Verfahrensweise muss allerdings konsequent weiterentwickelt werden. Die Kostenübernahme durch den an einem Projekt interessierten Investor darf sich nicht nur auf den Bereich der Bodenuntersuchungen beschränken. Sie muss vielmehr für alle Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung Anwendung finden, damit nicht Aufwendungen im Interesse Privater sozialisiert werden.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Oliver Kalusch 
</p>
<p><i>(Ratsmitglied)&nbsp;</i>
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128981</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Transparenz von Entscheidungsprozessen - Livestream-Übertragungen von Ratssitzungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/transparenz-von-entscheidungsprozessen-livestream-uebertragungen-von-ratssitzungen-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Ergänzung des Produkts 010702 Internet-Präsentation, Grafische Arbeiten und Pressearbeit und Erhöhung des Haushaltsansatzes</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Produktbeschreibung des <b>Produkts 010702</b> „Internet-Präsentation, Grafische Arbeiten und Pressearbeit“, S. 92:
</p>
<p>wie folgt zu ändern.  
</p>
<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>An Nr.02 „Internet-Präsentation“ der Produktbeschreibung wird angefügt „Audiovisuelle Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet sowie Bereitstellung der Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen ab dem Tag nach der Ratssitzung über die städtische Homepage.“
</p>
<p>Als Kennzahl wird eingefügt: Anzahl der Besuche auf der Internetseite der Stadt Witten, um die Ratssitzungen zu verfolgen“
</p>
<p>Hierfür wird zusätzlich ein Betrag von 5.000 € in den Haushalt der Stadt Witten eingestellt.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Eine transparente Kommunalpolitik darf nicht nur darauf gerichtet sein, einer möglichst großen Zahl von Menschen die Möglichkeit zu geben, das Ergebnis der Beratungen von Entscheidungsgremien der Kommune zu erfahren. Vielmehr muss ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, ihr Zustandekommen unmittelbar verfolgen zu können. Für eine politische Meinungsbildung und Mitwirkung der BürgerInnen der Kommune ist es von wesentlicher Bedeutung, zu erfahren, mit welchen Argumenten Positionen im Kommunalparlament vertreten werden und auf welcher argumentativen Ebene die Auseinandersetzung z.B. mit anderen Ratsmitgliedern und Fraktionen verläuft.
</p>
<p>Bisher war die Möglichkeit, Ratssitzungen direkt verfolgen zu können, nur durch die physische Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort möglich. Die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort stellt eine Teilnahmebarriere dar, z.B. für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Auch für andere Personen ist die Erforderlichkeit der Anreise zum Sitzungsort häufig ein Grund, Ratssitzungen nicht direkt zu verfolgen.
</p>
<p>Diese Barrieren können aufgrund der fortgeschrittenen Technik moderner elektronischer Kommunikationsmittel überwunden werden. Sitzungen von Parteitagen oder parlamentarischer Gremien (z.B. des Europäischen Parlaments oder des Deutschen Bundestags) können bereits heute häufig per Livestream während der Durchführung dieser Sitzungen verfolgt werden. Dieser Entwicklung sollte auch die Stadt Witten im Interesse der Transparenz ihrer Arbeit und einer lebendigen Demokratie folgen.
</p>
<p>Die Livestream-Übertragung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen ist in anderen Kommunen längst gängige Praxis, z.B.
</p>
<p>in Essen seit dem 30.1.2013
</p>
<p><a href="https://www.essen.de/rathaus/rat/Ratssitzung_archiv.de.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.essen.de/rathaus/rat/Ratssitzung_archiv.de.html</a>
</p>
<p>in Wuppertal, derzeit zur Verfügung gestellt ab dem 16.6.2014
</p>
<p><a href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/egovernment/ratstv.php" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/egovernment/ratstv.php</a>
</p>
<p>in Braunschweig als audiovisueller Livestream gemäß § 43a „Videoübertragung im Internet“ der Geschäftsordnung der Stadt Braunschweig
</p>
<p><a href="http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/1_01_Geschaeftsordnung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/1_01_Geschaeftsordnung.pdf</a>
</p>
<p>und als Audioaufzeichnung früherer Ratssitzungen ab März 2015
</p>
<p><a href="http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/audio_rat.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/audio_rat.html</a>
</p>
<p>in Düsseldorf ab dem 10.9.2015
</p>
<p><a href="https://www.duesseldorf.de/rat/live/aufzeichnung.shtml" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.duesseldorf.de/rat/live/aufzeichnung.shtml</a>
</p>
<p>in Bottrop als Livestream; zusätzlich werden die letzten sechs Ratssitzungen zum Abruf bereitgestellt
</p>
<p><a href="https://www.bottrop.de/rathaus/Live-Uebertragung_Ratssitzungen/index.php" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bottrop.de/rathaus/Live-Uebertragung_Ratssitzungen/index.php</a>
</p>
<p>in Solingen als Livestream; zusätzlich werden mehrere der letzten sechs Ratssitzungen zum Abruf bereitgestellt (Rats-TV)
</p>
<p><a href="https://ratsportal.solingen.de/ris/inhalt/rats-tv/" target="_blank" rel="noreferrer">https://ratsportal.solingen.de/ris/inhalt/rats-tv/</a>
</p>
<p>Im Haushalt der Stadt Witten ist für die Livestream-Übertragung und Bereitstellung der Aufzeichnungen der Ratssitzungen ein Ansatz von 5.000 € in den Haushalt einzustellen, bis die Verwaltung die Anfrage der Fraktion DIE LINKE nach den konkreten Kosten beantwortet hat.
</p>
<p> Oliver Kalusch
</p>
<p><span style="line-height: 16.9px;"><i>(Ratsmitglied)&nbsp;</i></span>
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128980</guid>
                <pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:27:00 +0100</pubDate>
                <title>Beschränkung der Gehälter des Sparkassenvorstands</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/beschraenkung-der-gehaelter-des-sparkassenvorstands-1/</link>
                <author>DIE LINKE Fraktion Witten</author>
                <description>Begrenzung des Gehaltes für alle Vorstandsmitglieder der Sparkassen auf die Höhe des Gehaltes eines Stadtkämmerers</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag: </b>
</p>
<p>Der Rat bittet die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Bezüge aller Mitglieder des Vorstands der Sparkasse Witten werden pro Person auf eine Summe begrenzt, die die Höhe des Gehalts eines Stadtkämmerers nicht übersteigt.“
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Das Gehalt der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten ist deutlich zu hoch bemessen. Laut dem Geschäftsbericht 2014 der Sparkasse beträgt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden 379.000 Euro, die Gesamtvergütung des zweiten Vorstandsmitglieds 302.000 Euro. Damit erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten eine Summe in der Größenordnung des Gehalts der Bundeskanzlerin. 
</p>
<p>Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern ein finanzieller und sozialpolitischer Skandal. Das Gehalt eines Kämmerers der Kommune wäre für einen Sparkassenvorstand völlig ausreichend, da der Grad des Arbeitsaufwands und der Verantwortung vergleichbar sind. Nach der Tabelle im Internet beträgt das Grundgehalt für Beigeordnete mit B 3 im Jahr ca. 93.000 €. 
</p>
<p>Durch die Begrenzung der Gehälter können zudem die Rücklagen und Gewinne der Sparkasse erhöht werden, die in naher Zukunft zur Entschuldung des städtischen Haushalts beitragen sollen. 
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen 
</p>
<p>Jürgen Wolf 
</p>
<p><i>(stellvertretender Fraktionsvorsitzender)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128947</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 13:53:00 +0100</pubDate>
                <title>Neufassung der Produktbeschreibung 120101 Straßenbau</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/neufassung-der-produktbeschreibung-120101-strassenbau/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>bessere Steuerung der Tätigkeiten und der Mittelverwendung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Produktbeschreibung des <b>Produkts 120 101</b> wie folgt zu ändern.
</p>
<p> <b>Antrag:</b>
</p>
<p> <b>Ergänzung und Neufassung der Produktbeschreibung 120101 Straßenbau,&nbsp;</b><b>S. 686</b>
</p>
<p>a) Als <b>Kennzahlen</b> werden aufgenommen:
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Straßen – Länge in km pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Fahrradwegen – Länge in km pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Fußgängerwegen – Länge in km pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Parkplätzen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Neubau von Schutzinseln – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und/oder Erneuerung von Lichtzeichenanlagen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und/oder Erneuerung von Beleuchtungsanlagen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Rückbau von Straßen in km
</p>
<p>- Behindertengerechter Umbau von Haltestellen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Anzahl der Projekte gemäß § 15 HOAI: Freianlagen
</p>
<p>- Anzahl der Projekte gemäß § 55 HOAI: Verkehrsanlagen
</p>
<p>- Anzahl der Projekte gemäß § 57 HOAI: Örtliche Bauüberwachung
</p>
<p> - Anzahl der Projekte gemäß § 59 HOAI: Umbau und Modernisierung von Verkehrsanlagen
</p>
<p><br>
</p>
<p> b) Als <b>Ziele</b> werden aufgenommen:
</p>
<p> - sichere Straßen und Wege für alle VerkehrsteilnehmerInnen, mit und ohne Behinderungen
</p>
<p> - Erhalt und zurückhaltender Ausbau des Straßennetzes unter Einbeziehung ökologischer Kriterien
</p>
<p> - guter Ausbau der Radwege
</p>
<p> - guter Ausbau der Fußwege
</p>
<p> - Rückbau des Straßennetzes aus ökologischen Gründen  
</p>
<p>c) Zusätzlich wird der Punkt <b>Berichte</b> aufgenommen.
</p>
<p> d) Anzahl des Personals, die mit der Erfüllung der Aufgaben dieses Produkts befasst sind.
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Um im Produkt Straßenbau eine <span style="line-height: 16.9px;">bessere Steuerung der Tätigkeiten und der Mittelverwendung&nbsp;</span><span style="line-height: 1.3em;">zu erreichen, ist eine Umgestaltung der Produktbeschreibung sinnvoll.</span>
</p>
<p>Die einzelnen Kennzahlen werden jährlich erhoben. Sie sind zukünftig in Tabellenform in die Produktbeschreibung im Haushaltsplan einzufügen. So ist die Vergleichbarkeit und Steuerung der Arbeiten über die Jahre möglich.
</p>
<p>Die Ziele zeigen an, wo es hingehen soll. Der Rückbau des Straßennetzes z. B. ist notwendig, um die Ziele der reduzierten Versiegelung im neuen LEP NRW zu erreichen.
</p>
<p>Um Informationen darüber zu erhalten, warum einzelne Ziele nicht erreicht wurden oder warum eine große Veränderung in den Kennzahlen erfolgte, können unter Berichte weitere Informationen gegeben werden.
</p>
<p>Die Personalzahl der Beschäftigten, die zu der Erfüllung der Aufgaben dieses Produktbereich beitragen, gibt einen Hinweis, ob die Personalausstattung ausreichend ist.
</p>
<p>Die neuen Daten ermöglichen eine schnelle Einschätzung, ob die Personalmittel und Sachmittel zu einer guten Erfüllung der Aufgaben und Ziele des Produkts ausreichend sind.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128946</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 13:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Neufassung des Produkts 150 102 Stadtmarketing ...</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/neufassung-des-produkts-150-102-stadtmarketing/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>als Beteiligungsmanagement Wirtschaftsförderung</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt das Produkt 150 102 neu zu konzipieren.
</p>
<p> <b>Antrag:</b>
</p>
<p>Das Produkt 150 102 wird als Beteiligungsmanagement Wirtschaftsförderung neu konzipiert.
</p>
<p>1. Die <b>Produktbeschreibung</b> lautet:
</p>
<p>In diesem Produkt werden die Beteiligungen der Stadt Witten im Bereich Wirtschaftsförderung verwaltet, betreut und gesteuert. Zurzeit gehören dazu die Stadtmarketing GmbH, FEG und das ZBZ.  
</p>
<p>2. Als <b>Kennzahlen</b> werden aufgestellt:
</p>
<p>- Namen der Unternehmen und Anteilsquote der Stadt Witten,  
</p>
<p>- Unterstützungsleistungen für Sach- und Personalmittel,  
</p>
<p>- Personalstellen für diese Tätigkeit
</p>
<p>3. <b>Ziele</b>
</p>
<p> - Effiziente und kostengünstige Steuerung der Beteiligungen im Bereich Wirtschaftsförderung
</p>
<p>- Einbeziehung der gesamten Stadtfläche in die Aktivitäten
</p>
<p> - Wirtschaftförderung an den drei Säulen der Nachhaltigkeit, Soziales, Umwelt und Finanzen ausrichten
</p>
<p><br>
</p>
<p>4. <b>Maßnahmen</b> – nach Jahren
</p>
<p>5. <b>Berichte</b> – nach Jahren
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die bisherige Produktbeschreibung von 150 102 Stadtmarketing ist wenig aussagekräftig.
</p>
<p>Die Arbeit der Stadt im Bereich Wirtschaftsförderung sollten transparenter dargestellt werden. Die Produktbeschreibung sollte daher wie beantragt angepasst werden.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> <i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128945</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 13:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Schaffung von zusätzlichen Praktikums- und Ausbildungsplätzen für Flüchtlinge</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/schaffung-von-zusaetzlichen-praktikums-und-ausbildungsplaetzen-fuer-fluechtlinge-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Fortführung der Integration und Willkommenskultur</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt den Stellenplan 2016, der als Anlage zur Haushaltssatzung 2016 eingebracht worden ist, wie folgt zu ändern:
</p>
<p> <b>Antrag:</b>
</p>
<p>Es werden <b>20 Praktikumsplätze</b> für Flüchtlinge bei der Stadt Witten und ihren verbundenen Unternehmen, wie Stadtwerke, Stadtsparkasse, Kulturforum etc. eingerichtet.
</p>
<p>Als finanzielle Unterstützung werden <b>50.000 €</b> zusätzlich für diese Aufgabe bereitgestellt.
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Witten hat sich im letzten Jahr durch eine großartige Willkommenskultur ausgezeichnet, die hoffentlich auch in 2016 weiter fortgeführt wird.
</p>
<p>Um Flüchtlingen die Integration zu erleichtern, ist die Aufnahme von Arbeit ein wichtiges Element. Neben dem Erwerb der Sprache und dem kulturellen Basiswissen sollte der Weg in die Arbeitswelt mit Hilfe von Praktika erleichtert werden.
</p>
<p>In den Unterlagen für den Ausschuss AWSF waren die Ausführungen zur Arbeitsmarktkonferenz der Region Mittleres Ruhrgebiet im Januar 2016 enthalten. Darin wurde erläutert, dass es wichtig sei, dass auch die Städte und ihre Töchter Praktikumsplätze für Flüchtlinge anbieten sollten.
</p>
<p>Die Städte haben als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion für die privaten Unternehmen.
</p>
<p><span style="line-height: 1.3em;">Daher sollten in geeigneten Bereichen der Wittener Stadtverwaltung und/oder den ihr verbundenen Unternehmen 20 Praktikumsplätze für Flüchtlinge zusätzlich eingerichtet werden. Für diese Praktikumsplätze sollen 50.000 € zusätzlich bereit gestellt werden, als Anerkennung für die Arbeit, für Sachkosten, Arbeitsmittel etc..</span>
</p>
<p>Um die Einrichtung von Praktikumsplätzen nicht aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen, sind 50.000 € zusätzlich dafür in 2016 bereit zu stellen.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128944</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 13:38:00 +0100</pubDate>
                <title>Reinigungsdienste</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/reinigungsdienste-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Verantwortung der Stadt Witten als Arbeitgeber</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt eine teilweise Überarbei­tung der Produktbeschreibung des Produkts 011 201 Reinigungsdienste wie folgt:
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p>Die Produktbeschreibung für das Produkt 011 201 Reinigungsdienste wird wie folgt ergänzt:
</p>
<p><b>- Kennzahlen: </b> 
</p>
<p>c) Anteil der Eigenreinigung<br> <br> <b>- Ziel:</b>
</p>
<p>Erhalt und Ausbau der Eigenreinigung
</p>
<p><b>- Aufwand:</b>
</p>
<p>Personal
</p>
<p>Sachkosten
</p>
<p>Material
</p>
<p>Angaben nach Jahren<br> 
</p>
<p>- <b>Kennziffern</b>
</p>
<p><b>- Bericht</b>
</p>
<p><br>
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten hat als Eigentümerin von vielen Gebäuden auch eine große Verantwortung gegenüber den dort tätigen Reinigungskräften. Dieser Verantwortung wird sie am besten gerecht, wenn sie selbst Arbeitgeberin der Reinigungskräften ist. Dann können die Arbeitsbedingungen so sozial und human wie möglich gestaltet werden. Die bereits erfolgte Privatisierung der Reinigungsarbeiten soll schrittweise beendet werden und die Reinigungskräfte wieder in die eigene Verantwortung übernommen werden.
</p>
<p>Die Kennzahlen zu diesem Produkt müssen alle im Haushalt selbst abgedruckt werden. Die Kennzahl Anteil der Eigenreinigung wird den Ist-Zustand zeigen.
</p>
<p>Die Zahlen zum Aufwand in diesem Produkt zeigen auf einen Blick, wie hoch der Aufwand für die Reinigungsleistungen im jährlichen Vergleich ist.
</p>
<p>Es sollen Kennziffern eingefügt werden, die anzeigen, inwieweit die Ziele erreicht werden.
</p>
<p>Im Bericht soll über die Zielerreichung und Besonderheiten in diesem Produkt kurz berichtet werden.
</p>
<p>Der Bericht hilft den PolitikerInnen zu erkennen, ob und wie für das Produkt im nächsten Jahr nachgesteuert werden muss, um eine optimale Zielerreichung zu erhalten.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128941</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 13:03:00 +0100</pubDate>
                <title>Neufassung des Globalziels für den Haushalt der Stadt Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/neufassung-des-globalziels-fuer-den-haushalt-der-stadt-witten-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>soziale Verantwortung [...] unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen [...]</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt eine Neufassung des Globalziels für den Haushalt der Stadt Witten.
</p>
<p><b> Antrag:</b>
</p>
<p>Das Globalziel für den Haushalt der Stadt Witten wird wie folgt neu gefasst: 
</p>
<p>„Als Globalziel wird festgelegt, dass die Stadt Witten ihre Aufgaben qualitativ gut, in sozialer Verantwortung für die BürgerInnen und Beschäftigten, unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen zur Bewahrung der Schöpfung und in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen erledigt.“
</p>
<p><b> Begründung:</b>
</p>
<p><span style="line-height: 1.3em;">Mit dem Globalziel für den NKF-Haushalt soll eine Richtschnur zur Entwicklung der Produkte und der Produktbeschreibungen vorgegeben werden.</span>
</p>
<p>In der bisherigen Formulierung des Globalziels auf S. 4 der Vorbemerkung zum Haushaltsentwurf 2016 wird ausschließlich die Rückgewinnung eines wirtschaftlichen Handlungsspielraums anvisiert. Dieses Ziel ist unter den bisherigen Rahmenbedingungen nicht erreichbar. Um trotzdem die Arbeit der Verwaltung für die BürgerInnen der Stadt Witten angemessen zu steuern, ist eine neue Formulierung des Globalziels erforderlich.
</p>
<p>Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE sollte das Globalziel für den Haushalt der Stadt Witten soziale, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Aspekte enthalten, um auch zukünftigen Generationen ein gutes Leben in Witten zu ermöglichen.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p><i> (Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128940</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 12:55:00 +0100</pubDate>
                <title>Einführung einer Wettbürosteuer in Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/einfuehrung-einer-wettbuerosteuer-in-witten-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, abhängig von der Entscheidung des 14. Senats des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen am 14.4.2016, bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Witten einen Entwurf für eine Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Witten vorzulegen, so dass hierüber unverzüglich abgestimmt werden kann.  
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Mit Datum vom 3.7.2014 hat die <b>Stadt Hagen</b> eine Wettbürosteuer eingeführt und als Satzung verabschiedet, siehe
</p>
<p><a href="https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S222008.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S222008.pdf</a>
</p>
<p>Die Wettbürosteuersatzung wurde durch das Land NRW genehmigt.
</p>
<p>Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Ausgabe von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). Bemessungsgrundlage ist die Fläche der genutzten Räume in qm. Der Steuersatz beträgt einen je nach Art der Wetten spezifischen Betrag je angefangene näher definierte Fläche in qm.  
</p>
<p>Inzwischen haben u.a. die Städte
</p>
<p><b>Bielefeld  </b>
</p>
<p><a href="http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/2_12.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/2_12.pdf</a>
</p>
<p><b>Dortmund</b>
</p>
<p><a href="http://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_20/satzungen_1/Satzung_zur_Wettbuerosteuer_ab_01112014.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_20/satzungen_1/Satzung_zur_Wettbuerosteuer_ab_01112014.pdf</a>
</p>
<p><b>Düsseldorf</b>
</p>
<p><a href="https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/2/22/22_103.shtml" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/2/22/22_103.shtml</a>
</p>
<p><b>Essen</b>
</p>
<p><a href="https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR9_06neu.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR9_06neu.pdf</a>
</p>
<p><b>Herne</b>
</p>
<p><a href="http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Satzung-ueber-die-Erhebung-der-Wettbuerosteuer-in-der-Stadt-Herne" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Satzung-ueber-die-Erhebung-der-Wettbuerosteuer-in-der-Stadt-Herne</a>
</p>
<p><b>Krefeld</b>
</p>
<p><a href="https://www.krefeld.de/C12574D40034948F/files/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf/$file/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf?OpenElement" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.krefeld.de/C12574D40034948F/files/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf/$file/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf?OpenElement</a>
</p>
<p><b>Marl</b>
</p>
<p><a href="http://www.marl.de/fileadmin/dokumente/Pressestelle2015/satzungwettbuerosteuer2015.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.marl.de/fileadmin/dokumente/Pressestelle2015/satzungwettbuerosteuer2015.pdf</a>
</p>
<p><b>Siegen</b>
</p>
<p><a href="http://www.siegen.de/fileadmin/cms/olsformulare/22_050.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.siegen.de/fileadmin/cms/olsformulare/22_050.pdf</a>
</p>
<p><b>und Wuppertal</b>
</p>
<p><a href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/2-21.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/2-21.pdf</a>
</p>
<p>Satzungen über Wettbürosteuern verabschiedet und in Kraft gesetzt.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.
</p>
<p>Die zurückhaltende Höhe der Wettbürosteuer besitzt keine Erdrosselungswirkung, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen. Der mit der Einführung der Wettbürosteuer verbundene Lenkungszweck, das Glücksspiel einzudämmen und der Zunahme der Wettbüros entgegenzusteuern, steht im Einklang mit dem Ziel einer geordneten Stadtentwicklung.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in mehreren Fällen die Rechtmäßigkeit einer Wettbürosteuer bestätigt und die Klagen von Wettbüros gegen die Bescheide zur Heranziehung zur Wettbürosteuer in den Städten Dortmund und Herne abgewiesen, siehe
</p>
<p><a href="http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vg-gelsenkirchen-bestaetigt-wettbuerosteuer.html?cHash=178c64a64deaf6beec7f5f50e17a4154" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vg-gelsenkirchen-bestaetigt-wettbuerosteuer.html?cHash=178c64a64deaf6beec7f5f50e17a4154</a>
</p>
<p><a href="https://openjur.de/u/853974.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://openjur.de/u/853974.html</a>
</p>
<p><a href="https://openjur.de/u/853981.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://openjur.de/u/853981.html</a>
</p>
<p><br>
</p>
<p>Gegen diese Entscheidungen wurde die Berufung zugelassen. Im 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen sind derzeit 32 Berufungsverfahren von Wettbürobetreibern aus Dortmund, Herne und Essen anhängig, deren Klagen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Juni, September und Dezember 2015 abgewiesen hatte. Das Oberverwaltungsgericht wird gemäß seiner Ankündigung auf dem Jahrespressegespräch am 26.2.2016 am 13.4. 2016 in mehreren Berufungsverfahren über Bescheide der Stadt Dortmund zur Heranziehung zur Wettbürosteuer entscheiden.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Falls das Oberverwaltungsgericht in diesem Musterverfahren die Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuer bestätigt, kann diese umgehend in Witten eingeführt werden.
</p>
<p><br>
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128939</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 12:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Einsatz für die Einführung einer Millionärssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/einsatz-fuer-die-einfuehrung-einer-millionaerssteuer-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Intervention auf Landes- und Bundesebene</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag zu den Haushaltsberatungen 2016 zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Witten.
</p>
<p><b>Antrag:</b> Einsatz für die Einführung einer Millionärssteuer
</p>
<p><br>
</p>
<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, eine Steuer auf große Vermögen, d.h. 5% ab einem Nettovermögen von 1 Mio. Euro (Millionärssteuer), einzuführen.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Auch bei der zu erwartenden großen Koalition auf Bundesebene sind keine Maßnahmen ersichtlich, die die zu einer wirkungsvollen Verbesserung der Einnahmesituation der kommunalen Haushalte führen würden. Angesichts des finanziellen Desasters des städtischen Haushalts müssen daher auch ungewöhnliche Ideen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Witten erwogen werden.
</p>
<p>Aus diesem Grund beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten, dass die Stadt Witten sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzt, eine Steuer auf große Vermögen (Millionärssteuer) einzuführen.
</p>
<p>Mit der Einführung einer Vermögenssteuer als Millionärssteuer in Höhe von 5 %, die für Nettovermögen ab 1 Mio. € erhoben wird, könnten bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von 80 Mrd. Euro jährlich erzielt werden.
</p>
<p>Bei Aufteilung dieser Steuer auf die Länder erhält NRW 20 %. Dies entspricht ca. 16 Mrd. €.
</p>
<p>Geht die Millionärssteuer zu 100 % in die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs ein, erhalten die Kommunen voraussichtlich 23 % davon. Das Land behält den übrigen Teil.
</p>
<p>Wird der erhöhte kommunale Finanzausgleich auf die Städte und Gemeinden berechnet, würde die Stadt Witten ca. 21 Mio. € im Jahr mehr erhalten. Damit könnte der Schuldenabbau ohne soziale Einschnitte schneller und effizienter vorangebracht werden. Die Finanzen der Stadt könnten mittelfristig stabil gehalten werden.
</p>
<p>Die notwendigen Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich können leichter finanziert werden.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ursula Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128938</guid>
                <pubDate>Sun, 06 Mar 2016 12:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Erlös für Interkommunal geschaffene Gewerbegebiete</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/erloes-fuer-interkommunal-geschaffene-gewerbegebiete/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Streichung des Beitrags zur Haushaltssanierung Potenzial Nr. 1205, HSP 49:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Streichung des Beitrags zur Haushaltssanierung Potenzial Nr. 1205, HSP 49: Erlös für Interkommunal geschaffene Gewerbegebiete
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>In der aktuellen Diskussion werden die Flächen „Heven, westlich Kleinherbeder Straße“ und die Fläche „Witten-Stockum/Pferdebachstraße“ als mögliche Flächen für Gewerbegebiete diskutiert. Konkretisiert wird dies in der Vorlage „116/V 16“. Hier werden unter Punkt 4.2 konkret diese beiden Flächen als mögliche zukünftige Gewerbe- oder sogar Industriegebiete vorgeschlagen.
</p>
<p>Aus Gründen des Landschaftsschutzes, Biotopschutzes und des Erhalts des Regionalen Grünzugs Ölbachtal in Witten-Heven sowie aus Gründen des Erhalts wertvoller Ackerflächen, einer Frischluftschneise und des Landschaftsbilds in Witten-Stockum dürfen beide Flächen nicht veräußert werden.  
</p>
<p>Mithin ist das Potenzial Nr. 1205 aus dem Haushaltssanierungsplan zu streichen.  
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ursula Weiß
</p>
<p><i>(Fraktionsvorsitzende)</i></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


