<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
    <rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
        <channel>
            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
            <link>https://www.dielinke-en.de/</link>
            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:22:59 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 13:22:59 +0200</lastBuildDate>
            
            <atom:link href="https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/hh-antraege-2017-18/feed.rss" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <generator>TYPO3 News</generator>
            
            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136819</guid>
                <pubDate>Thu, 24 Nov 2016 05:20:00 +0100</pubDate>
                <title>TOP 11 der Sitzung des Rates am 28.11.2016::</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/top-11-der-sitzung-des-rates-am-28112016/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Luftreinhalteplan Witten, Antrag DIE LINKE:
Stickoxidimmissionen realistisch prognostizieren, wirksame Reduktionsmaßnahmen durchführen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt:
</p>
<p><b>I.</b> Die Stadt Witten weist den Entwurf des Luftreinhalteplans Witten zurück. Die zugrunde liegende Prognose beruht auf zu optimistischen Annahmen. Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht hinreichend, um eine Unterschreitung des Stickoxidgrenzwertes von 40 µg/m³ (Jahresmittelwertes) sicherzustellen. Die Stadt Witten teilt dies der Bezirksregierung Arnsberg innerhalb der Frist mit, in der Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan abgegeben werden können.  
</p>
<p><b>II.</b> Die Ruhrstraße wird im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße – Bergerstraße - Husemannstraße“ und der Kreuzung „Ruhrstraße – Bahnhofstraße – Hauptstraße – Johnannisstraße“ zur Fußgängerzone umgestaltet. Der Anlieferverkehr für die Gewerbetreibenden der Ruhrstraße und die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ruhrstraße weiter befahren können. Es ist ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um potentielle Belastungen der Anwohner in der Umgebung des veränderten Straßenabschnitts so weit wie möglich zu reduzieren.
</p>
<p><b>III.</b> Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates den Entwurf einer Festbrennstoffverordnung für Witten vorzulegen, der die Anforderungen der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) ergänzt. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen
</p>
<p>- Erweiterung des Anwendungsbereichs auf „Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“
</p>
<p>- Verkürzung der Übergangsfristen der 1. BImSchV
</p>
<p>- Zeitlich unbefristeter Ausschluss des Einsatzes von einzelnen in § 3 Abs. 1 der 1. BImSchV aufgeführten Brennstoffe für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe bzw. abschließende Aufzählung zulässiger Brennstoffe
</p>
<p>- Herabsetzung der Grenzwerte für Staub (von 0,15 g/m³ auf 0,075 g/m³ ) und Kohlenmonoxid (von 4 g/m³ auf 2 g/m³)
</p>
<p>- Aufnahme eines Grenzwertes für Stickoxide (&lt; 200 mg/m<sup>3</sup>)
</p>
<p>Die Umsetzung der Anforderungen der Festbrennstoffverordnung wird durch eine gesteigerte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Richtiges Heizen“ begleitet.
</p>
<p><b>IV.</b> Die Verwaltung beobachtet immissionsschutzrechtliche Verfahren, in denen sie als Träger öffentlicher Belange beteiligt ist oder die öffentlich bekanntgemacht werden und für die die Möglichkeit besteht, Einwendungen gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Die Verwaltung gibt eine negative Stellungnahme bzw. eine ablehnende Einwendung ab, wenn das Vorhaben eine negative Auswirkung auf die Hintergrundbelastung bzgl. der Stickoxid-Konzentration in Witten haben kann.
</p>
<p><b>V.</b> Die Stadt Witten wirkt auf die Bezirksregierung Arnsberg ein um zu erreichen, dass die Wittener Industrie zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Emissionen ergreifen muss.
</p>
<p><b>VI.</b> Durch geeignete Pflanzungen, beispielsweise von Bäumen oder Neueinrichtung von Grünflächen im Umfeld der Ruhrstraße soll deren Filterfunktion genutzt werden, um zur Immissionsreduzierung beizutragen.  
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Belastung der Ruhstraße im oben beschriebenen Straßenabschnitt überschreitet seit dem Jahr 2008 den ab 1.1.2010 gültigen Immissionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2008/50/EG und § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid von 40 µg/m<sup>3</sup> (Jahresmittelwert).
</p>
<p>Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können.  
</p>
<p>Aus diesem Grund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg der Luftreinhalteplan Witten 2010 aufgestellt, welcher insbesondere von der Stadt Witten vorgeschlagene Maßnahmen beinhaltete, um die Immissionsbelastung bis zum Jahr 2015 auf einen Wert unterhalb des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m<sup>3</sup> zu reduzieren. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahmen, die primär niederschwelliger Art waren, keine grundsätzliche Veränderung der Immissionssituation bewirkt haben.
</p>
<p>Der erste Luftreinhalteplan Wittens in der bisherigen Form ist damit gescheitert, seine Prognosen haben sich als unrealistisch erwiesen.
</p>
<p>So sagte das von der Bezirksregierung verwendete Modell der Immissionsprognose für 2010 selbst ohne die Berücksichtigung jeglicher Reduktionsmaßnahmen einen Immissionswert von ca. 43 µg/m<sup>3</sup> voraus. Tatsächlich wurden 52 µg/m<sup>3</sup> gemessen, d.h. ca. 9 µg/m<sup>3</sup> mehr. Im Jahr 2011 wurde eine Immissionsbelastung von 48 µg/m<sup>3</sup> gemessen, obwohl die meisten Reduktionmaßnahmen bereits erfolgt waren - immer noch ca. 5 µg/m<sup>3</sup> mehr als der Prognosewert von 43 µg/m<sup>3</sup>. Im Entwurf des zweiten Luftreinhalteplans 2016 heißt es (S. 13): „Der Trend einer abnehmenden NO<sub>2</sub>-Belastung an der Messstelle in Witten ist bis einschließlich dem Jahr 2014 nicht zu erkennen. Die Jahresmittel bewegen sich im Bereich um 50 µg/m<sup>3</sup>.“ Damit wird die Fehlkalkulation der Immissionsbelastung deutlich, die sich aufgrund der systematischen Unterschätzung der Immissionen ergibt.  
</p>
<p>Diese Unterschätzung setzt sich im Entwurf des Luftreinhalteplans 2016 fort. Im Jahr 2015 betrug die Immissionsbelastung 42 µg/m<sup>3</sup> und überschritt den Immissionsgrenzwert von 40 µg/m<sup>3</sup>, obwohl „das Jahr 2015 meteorologisch ein sehr gutes Jahr war“ (Luftreinhalteplan S.33). Damit sind die Werte im Bereich um 50 µg/m<sup>3 </sup> als charakteristisch anzusehen und zur Grundlage von Minderungsmaßnahmen zu machen, und nicht der Ausnahmewert von 2015. Trotzdem wurde pauschal eine dauerhafte Minderung von 9 µg/m<sup>3 </sup>(Differenz Immissionsbelastung 2013 – 2015) in die Wirkungsbetrachtung der Maßnahmenstufe I für das Messjahr 2019 (S. 64 des Luftreinhalteplans) aufgenommen.
</p>
<p>Die Wirkung der Immissionsminderungsmaßnahmen beträgt zwischen 1,0 µg/m<sup>3</sup> und 2,5 µg/m<sup>3</sup>. Dabei ist nicht dargelegt, wie diese quantitativen Ergebnisse zustande kommen und mit welchen Unsicherheiten ihre Prognose behaftet ist. Damit besitzen sie praktisch keine Aussagekraft.  
</p>
<p>Selbst wenn das Jahr 2015 und die Wirkungsangabe der Maßnahmen zur Grundlage genommen werden, beträgt der erwartete Immissionsgrenzwert nicht 37,5 µg/m<sup>3</sup> - 39,5 µg/m<sup>3</sup>
</p>
<p>(wie im Luftreinhalteplan angegeben), sondern 37,5 µg/m<sup>3</sup> – 41,0 µg/m<sup>3</sup> (wie sich durch direktes Nachrechnen ergibt). Damit ist die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m<sup>3</sup> nicht sichergestellt und unwahrscheinlich.
</p>
<p>Daher sind wesentlich tiefergreifende Maßnahmen zur Immissionsreduzierung als im Luftreinhalteplan vorgesehen, erforderlich.
</p>
<p>Um eine sichere Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes zu gewährleisten, sind einschneidende Verkehrsbeschränkungen erforderlich. Eine solche Maßnahme stellt die Umgestaltung der Ruhrstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße – Bergerstraße - Husemannstraße“ und der Kreuzung „Ruhrstraße – Bahnhofstraße – Hauptstraße – Johnannisstraße“ zur Fußgängerzone dar. Diese Änderung des Charakters der Ruhrstraße ist in ein Verkehrskonzept einzubinden, welches die Bevölkerung in der Umgebung des Abschnitts der Ruhrstraße soweit wie möglich vor zukünftigen Verkehrsverlagerungseffekten schützt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass im Interesse einer lebendigen Stadt der Anlieferverkehr für die Geschäftsleute ermöglicht wird und der ÖPNV weiterhin Zugang zu diesem Straßenabschnitt hat.  
</p>
<p> Eine weitere Maßnahme der Kommune zur Immissionsreduzierung stellt die Einführung einer
</p>
<p> kommunalen Festbrennstoffverordnung dar.
</p>
<p>§ 5 Abs. 1 LImSchG NRW ermöglicht es Gemeinden, durch ordnungsbehördliche Verordnungen, insbesondere Festbrennstoffverordnungen, zu regeln, dass  
</p>
<p>a) bestimmte Anlagen nicht oder nur beschränkt betrieben werden dürfen,
</p>
<p>b) bestimmte Brennstoffe allgemein oder zu bestimmten Zwecken nicht verbrannt werden dürfen oder
</p>
<p>c) bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur beschränkt ausgeübt werden dürfen,
</p>
<p>soweit und solange das zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten ist.
</p>
<p>Dabei ist die Gemeinde nicht gehindert, Maßnahmen zu ergreifen, wenn noch keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen. Sie kann nicht nur zur Gefahrenabwehr im eigenen Gemeindegebiet, sondern auch aus Gründen der Vorsorge im Gemeindesgebiet oder zur Abwehr von Gefahren, die von ihrem Gemeindegebiet ausgehen, sich aber in einer anderen Gemeinde realisieren, tätig werden. In Übereinstimmung hiermit würde auch die Bezirksregierung Arnsberg die Verabschiedung einer Festbrennstoffverordnung begrüßen. Hierzu hat die Bezirksregierung praktische inhaltliche Vorschläge unterbreitet.
</p>
<p>Eine explizite und klar ermittelte Gefahrenlage liegt in Witten bzgl. der Stickoxid-Immissionskonzentrationen in der Ruhrstraße vor. Dort werden die zulässigen Jahresmittelwerte seit Jahren überschritten, ohne dass der bisherige Luftreinhalteplan Erfolge aufweist. Angesichts dieser Situation ist die Stadt Witten gefordert, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.  
</p>
<p>Mit der Einführung eines Grenzwertes für Stickoxid-Emissionen kann der Wittener Beitrag zur Immissionsbelastung in der Ruhrstraße gesenkt werden, insbesondere durch eine Reduktion des Eintrags von Stickoxiden von außerhalb der Ruhrstraße (städtischer Beitrag zur lokal verursachten Hintergrundbelastung).
</p>
<p>Einen wesentlichen Anteil zur Immissionsbelastung in der Ruhrstraße leistet die Hintergrundbelastung. Trotzdem sind seitens der Verwaltung bisher keine Schritte unternommen worden, die Errichtung und den Betrieb von Großemittenten in der Umgebung Wittens, die zur Hintergrundbelastung beitragen, zu unterbinden. So hat die Stadt Witten beispielsweise zur Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerkes Datteln 4 gem. § 4 BImSchG im Jahr 2015 keine Einwendung abgegeben. Hier muss die Stadt Witten zukünftig eine aktivere Rolle spielen, um die Immissionsbelastung in Witten zu reduzieren.
</p>
<p>Der Luftreinhalteplan weist für die Gesamtjahresemissionen für NO<sub>x</sub> für Witten einen Wert von 549,3 t/a aus, davon fallen auf Industrieanlagen 144,7 t/a (26,3 %) und auf Kleinfeuerungsanlagen 74,6 t/a (13,6 %), (Luftreinhalteplan S. 29). Industrielle und gewerbliche Quellen tragen daher relevant zu den NO<sub>x</sub>–Emissionen in Witten bei. Die Industrie trägt dabei mit 3% zu der Immissionsbelastung in der Ruhrstraße bei, hinzu kommt ein nicht quantifizierter Beitrag am regionalen Hintergrund. Zur Reduzierung müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.B. durch nachträgliche Anordnungen gemäß § 17 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz), die u.a. von der Bezirksregierung erlassen werden müssen. Damit dies geschieht, muss die Stadt Witten geeignete Schritte ergreifen.
</p>
<p>Eine der im Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen (M 24) stellt die Berücksichtigung der Luftreinhalteplanung in der Bauleitplanung dar, ohne dies hinreichend zu konkretisieren. Dies berücksichtigt nicht die immissionsreduzierende Wirkung geeigneter Pflanzungen und Grüngestaltungen der Uhrstraße und ihrer Umgebung. Daher ist dieser Aspekt entsprechend zu ergänzen.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)
</p>
<p>Oliver Kalusch
</p>
<p>(Fraktionsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136728</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:11:00 +0100</pubDate>
                <title>Senkung der Grundsteuer B</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/senkung-der-grundsteuer-b/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag auf Änderung von HSP Nr. 14 Sparkasse Witten - Senkung der Grundsteuer B wegen Ausschüttung von 2 Mio € Netto pro Jahr an die Stadt Witten, Produktkonto 16 01 01, Konto 40 32 00</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Maßnahme Nr. 14 im Haushaltssanierungsplan 2017/18 „Sparkasse Witten“, S. 22, wie folgt zu ändern:
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p>Die Maßnahme Nr. 14 „Sparkasse Witten“ des Haushaltssanierungsplans wird wie folgt <b>neu beschrieben</b>:  
</p>
<p>„Die jährlich zu erfolgenden Ausschüttungen der Sparkasse Witten von Netto 2 Mio. € werden <b>zur Senkung der Grundsteuer B</b> eingesetzt. Die dadurch mögliche Höhe der Senkung wird jährlich angegeben und entsprechend umgesetzt.“
</p>
<p>Die <b>bisherige Anmerkung</b>: „Potenzial teilweise durch Grundsteuererhöhung kompensiert“ wird <b>gestrichen</b>.  
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Ausschüttungen der Sparkasse Witten sind ein wichtiges Element für das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts bei der Stadt Witten. Sie sollten daher ab 2016 jährlich 2 Mio. € Netto betragen.  
</p>
<p>Die Erhöhung der Grundsteuer B ist mit keiner Verbindung in Bezug auf einzelne Maßnahmen im Haushaltssanierungsplan beschlossen worden. Insofern ist die neue Privilegierung des Potenzials der Sparkasse Witten durch die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil, die Bürger*innen der Stadt Witten würden eher eine Senkung der Grundsteuer B, soweit dies durch die Ausschüttung der Sparkasse jährlich in Höhe von 2 Mio. € möglich ist, sehr begrüßen.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Jürgen Wolf
</p>
<p> (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136727</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Statt Moratorium für Rechtsansprüche bei Sozial- und Jugendhilfekosten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/statt-moratorium-fuer-rechtsansprueche-bei-sozial-und-jugendhilfekosten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description> - Forderung zu besserer Finanzierung der Kommune im HSP 2017/18 S.17</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Im <b>Abschnitt III Ergebnis</b> auf S. 17 des Haushaltssanierungsplans 2017/18 wird der Unterpunkt Drei <b>gestrichen und durch einen neuen Text ersetzt:</b> 
</p>
<p><b>Gestrichen wird:</b> „Ein Haushaltsausgleich ist dauerhaft nicht zu erreichen, wenn der Trend zu immer weiter steigenden Sozial- und Jugendhilfekosten nicht nachhaltig gebrochen wird. Ein erster Schritt dazu wäre ein Moratorium für jeden wie auch immer gearteten und ausgestalteten weiteren Rechtsanspruch auf entsprechende Leistungen: Doch: bei der Eingliederungshilfe zeichnet sich trotz aller Bekundungen das Gegenteil ab. Selbst in der sicher sehr optimistischen Rechnung des Bundes sind Mehrbelastungen ausgewiesen.“
</p>
<p><b>Neu eingefügt wird</b>: „Ein Haushaltsausgleich ist dauerhaft nur durch eine bessere Finanzausstattung der Stadt Witten durch das Land NRW und den Bund sowie durch eine konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips zu erreichen.“
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Der Haushaltsausgleich der Stadt Witten ist nur durch eine bessere Finanzausstat­tung von Bund und Land zu erreichen. Dazu müssen die Einnahmen erhöht werden. Dies kann z.B. durch höhere Steuern auf große Erbschaften erreicht werden. Die Aktienverkäufe müssen durch eine Transaktionssteuer beteiligt werden. Die reichen Bürger*innen müssen sich durch eine Vermögenssteuer an den Kosten für unseren Sozialstaat beteiligen.  
</p>
<p>Die Forderung, ein Moratorium in Bezug auf Rechtsansprüche im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeleistungen einzurichten, ist als unsozial abzulehnen.
</p>
<p>Dies würde die schwächsten Gruppen in der Bevölkerung treffen: Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche. Die sozialen Unterschiede würden weiter zementiert. Bereits jetzt lebt jedes fünfte Kind im Ruhrgebiet in Armut. Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in schwierigen familiären Verhältnissen muss angemessen begleitet werden, um Spätfolgen für ein ganzes Leben zu vermeiden.  
</p>
<p>Während in anderen Gremien Politiker*innen und Verwaltung Konzepte zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstellen, wird hier die notwendige Finanzierung verbunden mit Rechtsansprüchen der Betroffenen abgelehnt. Inklusion und Integration als gelebte Teilhabe wird so nicht erreicht.
</p>
<p>Statt eines Moratoriums für Leistungsrechte im Bereich Soziales und Jugendhilfe sollte eine auskömmliche finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Gestaltung eines gerechten und sozialen Miteinanders gefordert werden.  
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136726</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Verringerung der Kosten für Bodenuntersuchungen:</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/verringerung-der-kosten-fuer-bodenuntersuchungen/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Erweiterung der Kostenreduktion auf alle Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung
HSP 2017/18, HSP Nr. 24, Produkt 140101 &quot;Umweltschutz&quot;, Produktkonto 140101 526100 &quot;Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen&quot;</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>HSP Nr. 24 des Haushaltssanierungsplans wird wie folgt neu gefasst:
</p>
<p>„<b>Aufgabenbereich:</b> Verringerung der Kosten für Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung
</p>
<p><b>Bemerkungen:</b> Einsparungen durch Verlagerung der Kosten auf Investoren im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder durch Planungsvereinbarungen.“
</p>
<p>Das Produkt 140101 „Umweltschutz“ und das Produktkonto 140101 526100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ werden entsprechend angepasst.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Durch die Konzeption privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sind der Stadt Witten bisher erhebliche Kosten entstanden. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen und Untersuchungen (z.B. der Bodenbeschaffen­heit). Den Nutzen hiervon hatten die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privat­wirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen konnten.
</p>
<p>Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans oder der Abschluss von Planungsvereinbarungen ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht liegen in diesem Fall grundsätzlich bei dem Investor. Dieser lässt die erforderlichen Gutachten erstellen bzw. verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Erstellung. Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt.
</p>
<p>Die Stadt Witten hat mit Nr. 24 des Sanierungsplans einen ersten Ansatz gemacht, Investoren die Kosten zur Realisierung ihrer Projekte selbst aufzuerlegen. Sie erkennt mit der Bemerkung zu Nr. 24 an, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan das geeignete Mittel ist, damit Investoren die Kosten ihrer Projekte selbst bezahlen. Zudem sieht sie darin auch ein relevantes Einsparpotential. Diese Festlegung ist zu begrüßen.
</p>
<p>Diese Analyse und Verfahrensweise muss allerdings konsequent weiterentwickelt werden. Die Kostenübernahme durch den an einem Projekt interessierten Investor darf sich nicht nur auf den Bereich der Bodenuntersuchungen beschränken. Sie muss vielmehr für alle Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung Anwendung finden, damit nicht Aufwendungen im Interesse Privater sozialisiert werden.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;
</p>
<p>(Ratsmitglied)
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136725</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:07:00 +0100</pubDate>
                <title>Senkung des Preises für den Ferienpass auf 6 €</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/senkung-des-preises-fuer-den-ferienpass-auf-6-eur/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Produkt 060201 Kinder- und Jugendarbeit</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>hiermit beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten den Preis für den Ferienpass Witten wieder auf <b>6 € pro Ferienpass</b> zu senken, Produkt 060201. 
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Der Wittener Ferienpass ist besonders wichtig für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Die Erhöhung des Preises für den Ferienpass von 6 € auf 10 € hat 2016 zu einem gravierenden Rückgang bei den Verkaufszahlen geführt. Während im Jahr 2015 noch 2.140 Ferienpässe verkauft wurden, waren es in 2016 nur 1.412 Ferienpässe. Die Mehreinnahmen durch die Preiserhöhung in 2016 betragen lediglich 2.000 € bei Gesamtaufwendungen in diesem Produkt in Höhe von 2,5 Mio. €. 
</p>
<p>Gerade für die finanziell schwächeren Familien ist die Preiserhöhung offenbar nicht einfach zu verkraften. Aus Sicht der LINKEN sollte hier im Sinne einer sozialen Stadt der Preis für den Ferienpass wieder auf 6 € gesenkt werden.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ursula Weiß
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136724</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Transparenz von Entscheidungsprozessen - Livestream-Übertragungen von Ratssitzungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/transparenz-von-entscheidungsprozessen-livestream-uebertragungen-von-ratssitzungen/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Ergänzung des Produkts 010702 Internet-Präsentation, Grafische Arbeiten und Pressearbeit und Erhöhung des Haushaltsansatzes</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,  
</p>
<p><br> 
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Produktbeschreibung des <b>Produkts 010702</b> „Internet-Präsentation, Grafische Arbeiten und Pressearbeit“, S. 92:
</p>
<p>wie folgt zu ändern.  
</p>
<p><br> 
</p>
<p><b>Antrag:</b> 
</p>
<p><br> 
</p>
<p class="western">An Nr.02 „Internet-Präsentation“ der Produktbeschreibung wird angefügt „Audiovisuelle Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet sowie Bereitstellung der Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen ab dem Tag nach der Ratssitzung über die städtische Homepage.“</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Als Kennzahl wird eingefügt: Anzahl der Besuche auf der Internetseite der Stadt Witten, um die Ratssitzungen zu verfolgen“</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Hierfür wird zusätzlich ein Betrag von <b>5.000 €</b> in den Haushalt der Stadt Witten eingestellt.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><b>Begründung:</b></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Eine transparente Kommunalpolitik darf nicht nur darauf gerichtet sein, einer möglichst großen Zahl von Menschen die Möglichkeit zu geben, das Ergebnis der Beratungen von Entscheidungsgremien der Kommune zu erfahren. Vielmehr muss ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, ihr Zustandekommen unmittelbar verfolgen zu können. Für eine politische Meinungsbildung und Mitwirkung der BürgerInnen der Kommune ist es von wesentlicher Bedeutung, zu erfahren, mit welchen Argumenten Positionen im Kommunalparlament vertreten werden und auf welcher argumentativen Ebene die Auseinandersetzung z.B. mit anderen Ratsmitgliedern und Fraktionen verläuft.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Bisher war die Möglichkeit, Ratssitzungen direkt verfolgen zu können, nur durch die physische Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort möglich. Die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort stellt eine Teilnahmebarriere dar, z.B. für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Auch für andere Personen ist die Erforderlichkeit der Anreise zum Sitzungsort häufig ein Grund, Ratssitzungen nicht direkt zu verfolgen.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Diese Barrieren können aufgrund der fortgeschrittenen Technik moderner elektronischer Kommunikationsmittel überwunden werden. Sitzungen von Parteitagen oder parlamentarischer Gremien (z.B. des Europäischen Parlaments oder des Deutschen Bundestags) können bereits heute häufig per Livestream während der Durchführung dieser Sitzungen verfolgt werden. Dieser Entwicklung sollte auch die Stadt Witten im Interesse der Transparenz ihrer Arbeit und einer lebendigen Demokratie folgen.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Die Livestream-Übertragung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen ist in anderen Kommunen längst gängige Praxis, z.B.  </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">in Essen seit dem 30.1.2013</p>
<p class="western"><a href="https://www.essen.de/rathaus/rat/Ratssitzung_archiv.de.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.essen.de/rathaus/rat/Ratssitzung_archiv.de.html</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">in Wuppertal, derzeit zur Verfügung gestellt ab dem 16.6.2014</p>
<p class="western"><a href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/egovernment/ratstv.php" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/egovernment/ratstv.php</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">in Braunschweig als audiovisueller Livestream gemäß § 43a „Videoübertragung im Internet“ der Geschäftsordnung der Stadt Braunschweig</p>
<p class="western"><a href="http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/1_01_Geschaeftsordnung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/1_01_Geschaeftsordnung.pdf</a></p>
<p class="western">und als Audioaufzeichnung früherer Ratssitzungen ab März 2015</p>
<p class="western"><a href="http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/audio_rat.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/audio_rat.html</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">in Düsseldorf ab dem 10.9.2015</p>
<p class="western"><a href="https://www.duesseldorf.de/rat/live/aufzeichnung.shtml" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.duesseldorf.de/rat/live/aufzeichnung.shtml</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">in Bottrop als Livestream; zusätzlich werden die letzten sechs Ratssitzungen zum Abruf bereitgestellt</p>
<p class="western"><a href="https://www.bottrop.de/rathaus/Live-Uebertragung_Ratssitzungen/index.php" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bottrop.de/rathaus/Live-Uebertragung_Ratssitzungen/index.php</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">in Solingen als Livestream; zusätzlich werden mehrere der letzten sechs Ratssitzungen zum Abruf bereitgestellt (Rats-TV)</p>
<p class="western"><a href="https://ratsportal.solingen.de/ris/inhalt/rats-tv/" target="_blank" rel="noreferrer">https://ratsportal.solingen.de/ris/inhalt/rats-tv/</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Im Haushalt der Stadt Witten ist für die Livestream-Übertragung und Bereitstellung der Aufzeichnungen der Ratssitzungen ein Ansatz von 5.000 € in den Haushalt einzustellen.</p>
<p class="western"> <br> </p>
<p class="western"> <br> </p>
<p class="western"> Oliver Kalusch&nbsp;</p>
<p class="western"> (Ratsmitglied)</p>
<p class="western"><br></p>
<p class="western"><span style="font-size: 14.6667px; text-indent: -15.1181px;">Ulla Weiß</span></p>
<p class="western">(Fraktionsvorsitzende)</p>
<p class="western"><br> </p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136723</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:04:00 +0100</pubDate>
                <title>Erhöhung der Vergnügungssteuer um weitere 2 % zur Verbesserung der Einnahmen der Stadt Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/erhoehung-der-vergnuegungssteuer-um-weitere-2-zur-verbesserung-der-einnahmen-der-stadt-witten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>HSP 2017/18, HSP Nr. 13, Produkt 160101 &quot;Allgemeine Finanzwirtschaft&quot;, Produktkonto 160101 403200 Sonstige Vergnügungssteuer</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird um weitere 2 % des Einspielergebnisses zur Verbesserung von Einnahmen für die Stadt (HSP 2017/18, HSP Nr. 13) in den Fällen des § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten erhöht.  
</p>
<p>Das Produkt 160101 "Allgemeine Finanzwirtschaft" und das Produktkonto 160101 403200 „Sonstige Vergnügungssteuer“ werden entsprechend den zu erwartenden Mehreinnahmen angepasst.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer wird gemäß § 5 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten u.a. auf Geldspielgeräte erhoben,
</p>
<p><a href="http://www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta10/orecht/or2/23.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta10/orecht/or2/23.pdf</a>
</p>
<p>Eine höhere Besteuerung führt zu schnellen höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.
</p>
<p>Die zurückhaltende Erhöhung wird nicht zu Betriebsverlagerungen führen und besitzt keine Erdrosselungswirkung. Daher scheitern auch regelmäßig Klagen von Spielhallenbetreibern gegen Erhöhungen der Vergnügungssteuer (siehe z.B. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2013, AZ 14A 1158/13). Gerade in Witten ist aufgrund der bisherigen Besteuerung kein Rückgang der Spielhallendichte ersichtlich, so dass eine Erdrosselungswirkung ausscheidet.
</p>
<p>Die Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten besitzt einen Lenkungszweck. Witten liegt in der Spitzengruppe bei den Spielgeräten. Angesichts der extremen Spielgerätedichte in Witten und der Vielzahl von Spielsüchtigen ist eine verstärkte Lenkung möglich und erforderlich.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;
</p>
<p>(Ratsmitglied)
</p>
<p><br>Ursula Weiß
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136722</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/pruefung-der-einstellung-eines-kommunalen-gewerbesteuerpruefers-einer-kommunalen-gewerbesteuerprueferi/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,  
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <b>beantragt, </b>die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu <b>prüfen</b>.
</p>
<p>Dazu ist die Struktur der Steuerpflichtigen gemäß § 21 Abs. 3 FVH zu prüfen und eine Prognose bzgl. der Mehreinnahmen durch die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin zu erstellen.  
</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis innerhalb von zwei Monaten vorzulegen.
</p>
<p>Sollten abzüglich der Personalkosten Mehreinnahmen prognostiziert werden, ist im ersten Halbjahr 2016 eine Vorlage zur Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin vorzulegen.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem Zyklus von ca. 13 Jahren. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschulden für viele Jahre nicht eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass so auch der Stadt Witten in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.
</p>
<p>Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler GewerbesteuerprüferInnen gesteigert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gewerbebedienstete an Außenprüfungen der Steuerpflichtigen teilzunehmen. Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftigten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer größeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyklen gesteigert werden.  
</p>
<p>Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG an mehrere Tatbestandsmerkmale gekoppelt:
</p>
<p> - Die Steuerpflichtigen unterhalten in der Gemeinde eine Betriebsstätte oder haben dort Grundbesitz.
</p>
<p>- Die Außenprüfungen erfolgen im Gemeindebezirk.
</p>
<p>Daher ist zu prüfen, welche Strukturen bei den Steuerpflichtigen einer Kommune vorliegen bzw. wo die Prüfungen erfolgen und auf dieser Grundlage eine Prognose der zusätzlichen Einnahmen vorzunehmen.  
</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen, z.B. in Duisburg und Köln zeigen Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu über einer Million €. Demgegenüber stehen Personalkosten von maximal 85.000 pro PrüferIn. Damit könnten sich auch für die Stadt Witten erhebliche Mehreinnahmen ergeben.  
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Oliver Kalusch
</p>
<p> (Ratsmitglied) 
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136721</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 15:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Erstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels für Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/erstellung-eines-aktuellen-qualifizierten-mietspiegels-fuer-witten-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Erhöhung des Aufwands für das Produkt 100 501 im Produktbereich Bauen und Wohnen um 50.000 €</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Produktbeschreibung und den Ansatz von <b>Produkt 010202</b> wie folgt zu ändern:
</p>
<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Der Produktbeschreibung von Produkt 010102 wird hinzugefügt:  
</p>
<p> - Begleitung der Vorbereitung, Auftragsvergabe und Erstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels für Witten
</p>
<p>Dem Ansatz für Sachaufwand wird hinzugefügt:
</p>
<p>- 50.000 € für die Erstellung eines aktuellen qualifizierten Wittener Mietspiegels
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Qualifizierte Mietspiegel stellen das verlässlichste und rechtlich verbindlichste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit für die Begründung und Überprüfung von Mieterhöhungen dar.  
</p>
<p>Nach § 558c BGB sollen die Gemeinden einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. Mietspiegel müssen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt werden. Der qualifizierte Mietspiegel kann nach zwei Jahren einmal nach dem Lebenshaltungskostenindex fortgeschrieben werden.
</p>
<p>In Witten fand die letzte statistische Erhebung für den Mietspiegel 2011 im Jahre 2010 statt. Aufgrund nicht bereit gestellter Haushaltsmittel konnte nur eine sehr behelfsmäßige Erhebung stattfinden und insbesondere keine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtheit aller mietspiegelrelevanten Wohnungen in Witten gezogen werden. Bei der Auswertung der Daten behalf sich die Mehrheit des beteiligten Arbeitskreises Mietspiegel mit hilfsweisen subjektiven Einschätzungen des Marktniveaus der unterrepräsentierten Wohnungen, was im Vergleich zu den ungewichteten Datensätzen zu einer deutlichen Anhebung des Mietspiegelniveaus führte. Das Vorgehen wurde vom MieterInnenverein Witten als mit wissenschaftlichen Grundsätzen unvereinbar abgelehnt. Der MieterInnenverein protestierte auch gegen die Anerkennung des Mietspiegels durch die Stadt Witten. In späteren Mieterhöhungsverfahren wurde der Mietspiegel von Mieterseite vor Gericht als unwissenschaftlich angegriffen. In einem Sachverständigengutachten kam ein Statistikprofessor zu dem Schluss, dass der Mietspiegel aus mehreren Gründen wissenschaftlichen Grundsätzen nicht genüge.
</p>
<p>Trotz der massiven Kritik wurde der Mietspiegel 2011 im Jahre 2013 für weitere zwei Jahre nach dem Lebenshaltungskostenindex fortgeschrieben. Mittlerweile ist auch diese Fortschreibung abgelaufen, so dass die Stadt Witten zurzeit weder über einen qualifizierten noch einen geltenden einfachen Mietspiegel verfügt. Inzwischen gehen Großvermieter dazu über, ihre Mieterhöhungen mit drei aus ihrem eigenen Wohnungsbestand ausgewählten Mietwohnungen zu begründen. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss dann ggf. im Mieterhöhungsverfahren durch Sachverständigengutachten ermittelt werden. Diese Sachverständigen verfügen jedoch auch nicht über eine verlässliche Datengrundlage.  
</p>
<p>Im Ergebnis führt diese Situation zu einer für Mieter und Vermieter sehr unbefriedigenden Rechtsunsicherheit. Der Vermieter muss bei einem Mieterhöhungsversuch damit rechnen, dass er die von ihm geforderte Miethöhe vor Gericht nicht beweisen kann. Der Mieter muss befürchten, dass der Vermieter seine aus der Luft gegriffene Mieterhöhung vor Gericht durch Sachverständigenbeweis belegen kann, so dass der Mieter zusätzlich die Kosten des Rechtstreits einschließlich Gutachten zu zahlen hat. Große private Vermieter nutzen diese Situation aus, indem sie einer Vielzahl von Mietern inhaltlich schlecht begründete Mieterhöhungen zustellen. Diesen wird aus Furcht vor der Klage von vielen Mietern zugestimmt. Gegen den Rest wird höchstens selektiv auf Zustimmung geklagt. Damit können Großvermieter auch dort Mieterhöhungen durchsetzen, wo dies kleinen Vermietern zu riskant erscheint.
</p>
<p>Zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit und zur Entlastung der völlig überforderten Gerichte ist die Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels dringend erforderlich. Er dient nicht zuletzt auch der Planungssicherheit von Wohnungsinvestitionen und der Verhinderung von unbegründeten Mietensprüngen in Teilsegmenten des Wohnungsmarktes. Da im Besonderen die BezieherInnen von ALG II und Grundsicherung von Mieterhöhungswellen der Großvermieter betroffen sind und der Mieterhöhung oft nicht durch Fortzug ausweichen können, kommt es gerade in diesem Bereich zu empfindlichen Kostensteigerungen, die zu Mehrbelastungen der Kommunalhaushalte oder aber zu Verdrängungen der MieterInnen in noch schlechtere Unterkünfte führen. Das Fehlen eines verbindlichen Mietspiegels führt auch dazu, dass die Stadt kaum gegen Mietüberhöhungen vorgehen kann und bei der Anmietung von Wohnraum für Geflüchtete oder Wohnungsnotbetroffene ohne Orientierungsmaßstab ist.
</p>
<p>Die Stadt Witten verfügt selbst nicht (mehr) über die erforderlichen Kapazitäten und Qualifikationen für die Durchführung der erforderlichen Datenerhebungen und Datenauswertungen. Deshalb, und um die erforderliche Neutralität zu gewährleisten, muss der Auftrag zur wissenschaftlichen Mietspiegelerstellung extern ausgeschrieben und vergeben werden. Dabei ist mit Kosten von 50.000 € zu rechnen. Auf keinen Fall darf sich die Situation wiederholen, dass die Mietspiegelerhebung aufgrund unzureichender Finanzierung nicht die erforderliche Repräsentativität aufweist.
</p>
<p>Die Stadtverwaltung, die Interessenverbände der Mieter und Vermieter und die Wohnungswirtschaft sind als Arbeitskreis Mietspiegel an der fachlichen Erörterung der Ausschreibungskriterien des Auftrages, des Fragebogens- und Erhebungskonzeptes sowie der Auswertungsmethoden zu beteiligen. Ihre Einschätzungen zum Wohnungsmarkt ersetzen aber nicht die Erhebung und ihre statistische Auswertung durch ein wissenschaftliches Gutachten.
</p>
<p>Dieser Antrag dient zugleich als Unterstützung des Bürgerantrags vom 13.9.2016 von Wittener BürgerInnen und des Mietervereins Witten. Dieser lautet:
</p>
<p>„An den Rat der Stadt Witten Bürgermeisterin Frau Leidemann  
</p>
<p>Wir fordern den Rat der Stadt Witten auf, umgehend die folgenden Beschlüsse zu fassen:  
</p>
<p>1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegels im Sinne von § 558d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen oder erstellen zu lassen.  
</p>
<p><br> <br> 
</p>
<p>2. Zur Finanzierung wird im Haushaltsplan für das Jahr 2017 ein Haushaltstitel in Höhe von 50.000 € für die „Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels“ geschaffen.  
</p>
<p><br> <br> 
</p>
<p>3. Die für den qualifizierten Mietspiegel erforderliche repräsentative Datenerhebung soll möglichst schnell erfolgen, so dass der Mietspiegel möglichst frühzeitig im Jahr 2017 veröffentlicht werden kann. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, umgehend mit den Vorbereitungen zur Erstellung oder zur Ausschreibung der Erstellung zu beginnen.  
</p>
<p><br> <br> 
</p>
<p>4. Zur erörternden Begleitung der Mietspiegelerstellung (Erhebungskonzept, Fragebogen, Darstellung der Ergebnisse) soll ein Arbeitskreis gebildet werden, dem die Stadt Witten, der MieterInnenverein Witten, die Haus- und Grundeigentümervereine und die Arbeitsgemeinschaft Wittener Wohnungsunternehmen angehören. Der Arbeitskreis soll nicht über die Höhe der Mieten beschließen.“
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ulla Weiß
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136720</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Beschränkung der Gehälter des Sparkassenvorstands</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/beschraenkung-der-gehaelter-des-sparkassenvorstands/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 14 Sparkasse Witten – Aufwandsminderungsprogramm
- Begrenzung des Gehaltes für alle Vorstandsmitglieder der Sparkassen auf die Höhe des Gehaltes eines Stadtkämmerers</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Antrag:</b>
</p>
<p>Der Rat bittet die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Bezüge aller Mitglieder des Vorstands der Sparkasse Witten werden pro Person auf eine Summe begrenzt, die die Höhe des Gehalts eines Stadtkämmerers nicht übersteigt.“
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p><br>Das Gehalt der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten ist deutlich zu hoch bemessen. Laut dem Geschäftsbericht 2015 der Sparkasse beträgt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden 387.000 Euro, die Gesamtvergütung des zweiten Vorstandsmitglieds 309.000 Euro. Damit erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten eine Summe in der Größenordnung des Gehalts der Bundeskanzlerin.  
</p>
<p>Zudem liegt ein monatliches Gehalt von 32.250 €/Monat über dem 40-fachen Lebensunterhalt einer/s Bezieher/in/s von ALG II.
</p>
<p>Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern ein finanzieller und sozialpolitischer Skandal. Das Gehalt eines Kämmerers der Kommune wäre für einen Sparkassenvorstand völlig ausreichend, da der Grad des Arbeitsaufwands und der Verantwortung vergleichbar sind. Nach der Tabelle im Internet beträgt das Grundgehalt für Beigeordnete mit B 3 im Jahr ca. 94.600 €.
</p>
<p>Durch die Begrenzung der Gehälter können zudem die Rücklagen und Gewinne der Sparkasse erhöht werden, die in naher Zukunft zur Entschuldung des städtischen Haushalts beitragen sollen.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Jürgen Wolf
</p>
<p>(Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136719</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Streichung der Straßenbaumaßnahme Stockumer Straße</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/streichung-der-strassenbaumassnahme-stockumer-strasse/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Investition Nr.120101 782 942</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <b>beantragt</b>,  
</p>
<p>die Investitionsmaßnahme 120 101 782 942 „ Stockumer Straße, Wullener Feld bis Pferdebachstraße“ mit dem Ansatz von 500.000 € für 2017 und 2018 sowie der Verpflichtungsermächtigung für 2017 in Höhe von 500.000 € zu streichen.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten als Kommune im Stärkungspakt sollte auf diese Investition verzichten und die eingesparten 1 Mio. € für 2017 und 2018 zur Senkung der Grundsteuer B einsetzen.
</p>
<p>In der Sitzung des Verkehrsausschusses (VKA) am 30.6.2016 ist die Investitionsmaßnahme mit der Vorlage 469/ V 16 von der Verwaltung vorgestellt worden.
</p>
<p>Die verkehrliche Bedeutung der Straße im beabsichtigten Baubereich ist klein.  
</p>
<p>Es sind an dem geplanten Bereich lediglich zwei Wohnhäuser vorhanden.  
</p>
<p>Um die Straße zu entlasten, sollten andere Maßnahmen als die geplante Baumaßnahme mit <b>Kosten von 1 Mio. €</b> geprüft werden. Dazu könnte ein Verbot der Durchfahrt von LKW außer Bussen gehören.  
</p>
<p>Zusätzlich sollte eine Einschränkung der Nutzung als Anliegerstraße geprüft werden. Dies würde auch zu einer größeren Sicherheit bei der Nutzung als Schulweg zur nahegelegenen Blote-Vogel-Schule und zum Waldorfinstitut führen.
</p>
<p>Das Verbot der Durchfahrt für Schwerlastfahrzeuge bewirkt zudem, dass auch der Fahrradverkehr gefahrloser wird.
</p>
<p>Als Umleitungsstrecke für die Pferdebachstraße während der Baumaßnahmen sollte diese schmale Straße nicht genutzt werden.
</p>
<p>Daher sollte diese Investitionsmaßnahme Stockumer Straße mit Kosten in Höhe von 1 Mio. € aus dem Teilfinanzplan Investitionen 2017/18 gestrichen werden.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß&nbsp;
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende) 
</p>
<p>Ralf Huchtmeier
</p>
<p>(Sachkundiger Bürger im VKA)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136718</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:08:00 +0100</pubDate>
                <title>Keine Leiharbeit für die Betreuung für Asylbewerber*innen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/keine-leiharbeit-fuer-die-betreuung-fuer-asylbewerberinnen/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Produkt 05 03 05, Konto 526100, S. 472f. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt das Produkt 05 03 05 „Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wie folgt zu ändern:
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p>Im Produkt 05 03 05 „Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wird im Konto 526 100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ Erläuterung zu 13. auf Seite 472 <b>eingefügt</b>:  
</p>
<p>„Die notwendigen Arbeiten zur Unterstützung der Asylbewerber*innen werden von zwei Verwaltungskräften und vier Unterstützungskräften, die bei der Stadt Witten fest angestellt sind, durchgeführt. Bei steigenden Asylbewerberzahlen wird nach Bedarf das Personal aufgestockt. Die Erledigung der notwendigen Arbeiten zur Unterstützung der Asylbewerber*innen durch Kräfte aus der Leiharbeit wird ausgeschlossen.“
</p>
<p>Der bisherige Eintrag „Dienstleistungsaufwand für unterstützendes Leihpersonal (2 Verwaltungskräfte, 4 Unterstützungspersonen) im Asylbereich“ wird <b>gestrichen</b>.
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten hat als öffentliche Arbeitgeberin die Pflicht, alle Arbeiten für die sie verantwortlich ist, mit eigenen Arbeitskräften zu erledigen. Die Betreuung und Unterstützung von Asylbewerber*innen ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die mit gut geschultem Personal erledigt werden sollte. Asylbewerber*innen sind oft aufgrund ihrer Flucht und den Fluchtgründen traumatisiert, entwurzelt und hilfebedürftig. Gerade für diese Personengruppe ist es schwer, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Verwaltungspersonen und Unterstützern zu entwickeln. Oft kommen noch sprachliche Barrieren hinzu.  
</p>
<p>Aus all diesen Gründen sollte daher das zuständige Personal in der Personalhoheit der Stadt Witten stehen. Die Stadtverwaltung kann durch Unterstützung und Weiterbildung das für diese Aufgaben zuständige Personal bestmöglich vorbereiten.  
</p>
<p>Die Vergabe dieser anspruchsvollen und verantwortungsvollen Aufgabe, Begleitung und Unterstützung von Asylbewerber*innen, an Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen sollte daher ausgeschlossen werden.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136717</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:07:00 +0100</pubDate>
                <title>Stadtmarketing</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/stadtmarketing/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Neufassung des Produkts 150 102</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt das Produkt 150 102 neu zu konzipieren.
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p>Das Produkt 150 102 wird als Beteiligungsmanagement Wirtschaftsförderung neu konzipiert.
</p>
<p>1. Die <b>Produktbeschreibung</b> lautet:
</p>
<p>In diesem Produkt werden die Beteiligungen der Stadt Witten im Bereich Wirtschaftsförderung verwaltet, betreut und gesteuert. Zurzeit gehören dazu die Stadtmarketing GmbH, FEG und das ZBZ.  
</p>
<p>2. Als <b>Kennzahlen</b> werden aufgestellt:
</p>
<p>- Namen der Unternehmen und Anteilsquote der Stadt Witten,  
</p>
<p>- Unterstützungsleistungen für Sach- und Personalmittel,  
</p>
<p>- Personalstellen für diese Tätigkeit
</p>
<p>3. <b>Ziele</b>
</p>
<p> - Effiziente und kostengünstige Steuerung der Beteiligungen im Bereich Wirtschaftsförderung
</p>
<p> - Erhalt des Vermögens der Stadt Witten
</p>
<p> - Einbeziehung der gesamten Stadtfläche in die Aktivitäten
</p>
<p> - Wirtschaftförderung an den drei Säulen der Nachhaltigkeit, Soziales, Umwelt und Finanzen ausrichten
</p>
<p>4. <b>Maßnahmen</b> – nach Jahren
</p>
<p>5. <b>Berichte</b> – nach Jahren
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die bisherige Produktbeschreibung von 150 102 „Stadtmarketing“ ist wenig aussagekräftig. Sie lautet: „Dieses Produkt dient lediglich der Erfassung der Aufwendungen und Erträge.“
</p>
<p>In diesem Produkt werden für die Jahre 2017 und 2018 jeweils über 540.000 € für Aufwendungen veranschlagt.
</p>
<p>Es werden im Produkt keine Ziele, Kennzahlen etc. dargestellt. So ist dieses Produkt für die Politik nicht steuerbar.
</p>
<p>Die Arbeit der Stadt im Bereich Wirtschaftsförderung sollte transparenter dargestellt werden. Die Produktbeschreibung sollte daher wie beantragt angepasst werden.
</p>
<p>Um einen Eindruck zu erhalten, in welche Richtung es gehen muss, um das Neue Kommunale Finanzmanagement in die Praxis umzusetzen, ist das Beispiel des Ennepe-Ruhr-Kreises mit dem Produkt 15.01.02 „Beteiligungsmanagement“ hilfreich.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136716</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:05:00 +0100</pubDate>
                <title>Schaffung von zusätzlichen Praktikums- und Ausbildungsplätzen für Flüchtlinge</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/schaffung-von-zusaetzlichen-praktikums-und-ausbildungsplaetzen-fuer-fluechtlinge/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt den Stellenplan 2017/18, der als Anlage zur Haushaltssatzung 2017/18 eingebracht worden ist, wie folgt zu ändern:
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p> - Es werden <b>20 Praktikumsplätze</b> für Flüchtlinge bei der Stadt Witten und ggfs. bei ihren verbundenen Unternehmen, wie Stadtwerke, Stadtsparkasse, Kulturforum etc. eingerichtet.  
</p>
<p> - Es werden <b>10 Ausbildungsplätze</b> für Flüchtlinge bei der Stadt Witten und ggfs. bei ihren verbundenen Unternehmen, wie Stadtwerke, Stadtsparkasse, Kulturforum etc. eingerichtet.  
</p>
<p>Als finanzielle Unterstützung werden <b>100.000 €</b> zusätzlich für diese Aufgabe bereitgestellt.
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Witten hat sich bisher durch eine großartige Willkommenskultur ausgezeichnet.  
</p>
<p>Um Flüchtlingen die Integration zu erleichtern, ist die Aufnahme von Arbeit ein wichtiges Element. Neben dem Erwerb der Sprache und dem kulturellen Basiswissen sollte der Weg in die Arbeitswelt mit Hilfe von Praktika erleichtert werden.
</p>
<p>In den Unterlagen für den Ausschuss AWSF waren die Ausführungen zur Arbeitsmarktkonferenz der Region Mittleres Ruhrgebiet im Januar 2016 enthalten. Darin wurde erläutert, dass es wichtig sei, dass auch die Städte selbst und die ihnen verbundenen Unternehmen Praktikums- und Ausbildungsplätze für Flüchtlinge anbieten.  
</p>
<p>Die Städte haben als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion für die privaten Unternehmen.
</p>
<p>Daher sollten in geeigneten Bereichen der Wittener Stadtverwaltung und/oder den ihr verbundenen Unternehmen 20 Praktikumsplätze und 10 Ausbildungsplätze für Flüchtlinge zusätzlich eingerichtet werden. Für diese Plätze sollen 100.000 € zusätzlich bereitgestellt werden, als Anerkennung für die Arbeit, für Sachkosten, Arbeitsmittel etc..
</p>
<p>Um die Einrichtung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen nicht aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen, sind 100.000 € zusätzlich dafür in 2017/18 bereit zu stellen.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136715</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:04:00 +0100</pubDate>
                <title>Reinigungsdienste </title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/reinigungsdienste/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Produkt 011 201</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt eine teilweise Überarbei­tung der Produktbeschreibung des Produkts 011 201 Reinigungsdienste wie folgt:
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p>Die Produktbeschreibung für das Produkt 011 201 Reinigungsdienste wird wie folgt ergänzt:
</p>
<p><b>- Globalziel:</b>
</p>
<p>Stabilisierung der Reinigungskosten ohne Verlust der Reinigungsleistung
</p>
<p><b>- Kennzahlen: </b> 
</p>
<p>c) Anteil der Eigenreinigung
</p>
<p>d) Personalstellen in Vollzeitäquivalenten<br> <br> <b>- Ziel:</b>
</p>
<p>Erhalt und Ausbau der Eigenreinigung
</p>
<p><b>- Aufwand in Euro:</b>
</p>
<p>Personal
</p>
<p>Sachkosten
</p>
<p>Material
</p>
<p>(Angaben nach Jahren getrennt)<br> <br> 
</p>
<p>- <b>Kennziffern</b> 
</p>
<p>(Angaben nach Jahren getrennt)
</p>
<p><b>- Bericht</b>
</p>
<p>(Angaben nach Jahren getrennt)
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten hat als Eigentümerin von vielen Gebäuden auch eine große Verantwortung gegenüber den dort tätigen Reinigungskräften. Dieser Verantwortung wird sie am besten gerecht, wenn sie selbst Arbeitgeberin der Reinigungskräfte ist. Dann können die Arbeitsbedingungen so sozial und human wie möglich gestaltet werden. Die bereits erfolgte Privatisierung der Reinigungsarbeiten soll schrittweise beendet werden und die Reinigungskräfte wieder in die eigene Verantwortung übernommen werden.
</p>
<p>Die <b>Kennzahlen</b> zu diesem Produkt müssen alle <b>im Haushalt selbst angegeben</b> <b>und abgedruckt werden</b>. Die Kennzahl Anteil der Eigenreinigung wird den Ist-Zustand zeigen.  
</p>
<p>Die Zahlen zum <b>Aufwand</b> in diesem Produkt zeigen auf einen Blick, wie hoch der Aufwand für die Reinigungsleistungen im jährlichen Vergleich ist. Die Angaben sollen nach Jahren getrennt dargestellt werden, um Vergleiche und Trends zu zeigen.
</p>
<p>Es sollen <b>Kennziffern</b> eingefügt werden, die anzeigen, inwieweit die Ziele erreicht werden.
</p>
<p>Im <b>Bericht</b> soll über die Zielerreichung und Besonderheiten in diesem Produkt kurz berichtet werden.
</p>
<p>Der Bericht hilft den Politiker*innen zu erkennen, ob und wie für das Produkt im nächsten Jahr nachgesteuert werden muss, um eine optimale Zielerreichung zu erhalten.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136714</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 14:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Neufassung des Globalziels für den Haushalt der Stadt Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/neufassung-des-globalziels-fuer-den-haushalt-der-stadt-witten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt eine Neufassung des <b>Globalziels</b> für den Haushalt der Stadt Witten.
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p>Das <b>Globalziel</b> für den Haushalt der Stadt Witten wird wie folgt neu gefasst:  
</p>
<p>„Als Globalziel wird festgelegt, dass die Stadt Witten ihre Aufgaben qualitativ gut, in sozialer Verantwortung für die Bürger*innen und Beschäftigten, unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen zur Bewahrung der Schöpfung und in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen erledigt.“
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Mit dem Globalziel für den NKF-Haushalt soll eine Richtschnur zur Entwicklung der Produkte und der Produktbeschreibungen vorgegeben werden.  
</p>
<p>In der bisherigen Formulierung des Globalziels auf S. 4 der Vorbemerkung zum Haushaltsentwurf 2017/18 heißt es: „Daher legt die Verwaltung als allgemeingültiges Globalziel die Rückgewinnung eines wirtschaftlichen Handlungsspielraum fest.“  
</p>
<p>Dieses Ziel ist unter den bisherigen Rahmenbedingungen nicht erreichbar. Um trotzdem die Arbeit der Verwaltung für die Bürger*innen der Stadt Witten angemessen zu steuern, ist eine neue Formulierung des Globalziels erforderlich.
</p>
<p>Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE sollte das Globalziel für den Haushalt der Stadt Witten soziale, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Aspekte enthalten, um auch zukünftigen Generationen ein gutes Leben in Witten zu ermöglichen.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136712</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 13:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Einführung einer Wettbürosteuer in Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/einfuehrung-einer-wettbuerosteuer-in-witten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>zum Erreichen des Potenzials der Vergnügungssteuer im HSP 13</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="western"><b>Antrag:</b></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Die Verwaltung wird beauftragt,  bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Witten einen Entwurf für eine Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Witten vorzulegen, so dass hierüber unverzüglich abgestimmt werden kann.  </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Die Wettbürosteuer soll als eine Form der Vergnügungssteuer dazu dienen, das Potential des HSP Nr. 13 zu erreichen.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><b>Begründung:</b></p>
<p><br> 
</p>
<p>Mit Datum vom 3.7.2014 hat die Stadt Hagen eine Wettbürosteuer eingeführt und als Satzung verabschiedet, siehe
</p>
<p><br> 
</p>
<p><a href="https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S222008.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S222008.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Die Wettbürosteuersatzung wurde durch das Land NRW genehmigt.
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Ausgabe von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). Bemessungsgrundlage ist die Fläche der genutzten Räume in qm. Der Steuersatz beträgt einen je nach Art der Wetten spezifischen Betrag je angefangene näher definierte Fläche in qm.  
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Inzwischen haben u.a. die Städte
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Bielefeld 
</p>
<p><a href="http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/2_12.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/2_12.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Dortmund
</p>
<p><a href="http://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_20/satzungen_1/Satzung_zur_Wettbuerosteuer_ab_01112014.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_20/satzungen_1/Satzung_zur_Wettbuerosteuer_ab_01112014.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Düsseldorf
</p>
<p><a href="https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/2/22/22_103.shtml" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/2/22/22_103.shtml</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Essen
</p>
<p><a href="https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR9_06neu.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR9_06neu.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Herne
</p>
<p><a href="http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Satzung-ueber-die-Erhebung-der-Wettbuerosteuer-in-der-Stadt-Herne" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Satzung-ueber-die-Erhebung-der-Wettbuerosteuer-in-der-Stadt-Herne</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Krefeld
</p>
<p><a href="https://www.krefeld.de/C12574D40034948F/files/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf/$file/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf?OpenElement" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://www.krefeld.de/C12574D40034948F/files/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf/$file/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf?OpenElement</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Marl
</p>
<p><a href="http://www.marl.de/fileadmin/dokumente/Pressestelle2015/satzungwettbuerosteuer2015.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.marl.de/fileadmin/dokumente/Pressestelle2015/satzungwettbuerosteuer2015.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Siegen
</p>
<p><a href="http://www.siegen.de/fileadmin/cms/olsformulare/22_050.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.siegen.de/fileadmin/cms/olsformulare/22_050.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>und Wuppertal
</p>
<p><a href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/2-21.pdf" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/2-21.pdf</a>
</p>
<p><br> 
</p>
<p>Satzungen über Wettbürosteuern verabschiedet und in Kraft gesetzt.
</p>
<p><br> 
</p>
<p class="western">Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Die zurückhaltende Höhe der Wettbürosteuer besitzt keine Erdrosselungswirkung, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen. Der mit der Einführung der Wettbürosteuer verbundene Lenkungszweck, das Glücksspiel einzudämmen und der Zunahme der Wettbüros entgegenzusteuern, steht im Einklang mit dem Ziel einer geordneten Stadtentwicklung.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in mehreren Fällen die Rechtmäßigkeit einer Wettbürosteuer bestätigt und die Klagen von Wettbüros gegen die Bescheide zur Heranziehung zur Wettbürosteuer in den Städten Dortmund und Herne abgewiesen, siehe</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><a href="http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vg-gelsenkirchen-bestaetigt-wettbuerosteuer.html?cHash=178c64a64deaf6beec7f5f50e17a4154" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vg-gelsenkirchen-bestaetigt-wettbuerosteuer.html?cHash=178c64a64deaf6beec7f5f50e17a4154</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><a href="https://openjur.de/u/853974.html" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://openjur.de/u/853974.html</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><a href="https://openjur.de/u/853981.html" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">https://openjur.de/u/853981.html</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Gegen diese Entscheidungen wurde die Berufung zugelassen.  </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 13.4.2016 im Rahmen von drei Musterverfahren entschieden, dass die Wettbürosteuer rechtens ist.  </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><a href="http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_160413/index.php" target="_blank" class="western" rel="noreferrer">http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_160413/index.php</a></p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Die Wettbürosteuer sollte anhand der Größe der Betriebsfläche der Wettbüros erhoben werden, um einen objektiven Maßstab zu haben. Die Orientierung an den Wetteinsätzen erscheint dem Oberverwaltungsgericht Münster schwierig, da diese nur schwer abzuschätzen seien.</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">Ulla Weiß</p>
<p class="western"><br> </p>
<p class="western">(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136711</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 13:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Einsatz für die Einführung einer Millionärssteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/einsatz-fuer-die-einfuehrung-einer-millionaerssteuer/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag zu den Haushaltsberatungen 2017/18 zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Witten.
</p>
<p><b>Antrag:</b> Einsatz für die Einführung einer Millionärssteuer
</p>
<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Stadt Witten setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, eine Steuer auf große Vermögen, d.h. 5% ab einem Nettovermögen von 1 Mio. Euro (Millionärssteuer), einzuführen.  
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Auch bei der großen Koalition auf Bundesebene sind keine Maßnahmen ersichtlich, die zu einer wirkungsvollen Verbesserung der Einnahmesituation der kommunalen Haushalte führen würden. Angesichts des finanziellen Desasters des städtischen Haushalts müssen daher auch ungewöhnliche Ideen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Witten erwogen werden. Eine Haushaltssanierung durch die Erhöhung der Grundsteuer B und Erhöhung der Gewerbesteuer wie im Haushalt 2016 geschehen, macht unsere Stadt unattraktiv und schreckt mögliche Neubürger*innen ab.
</p>
<p>Aus diesem Grund beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten, dass die Stadt Witten sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzt, eine Steuer auf große Vermögen (Millionärssteuer) einzuführen.  
</p>
<p>Mit der Einführung einer Vermögenssteuer als Millionärssteuer in Höhe von 5 %, die für Nettovermögen ab 1 Mio. € erhoben wird, könnten bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von 80 Mrd. Euro jährlich erzielt werden.
</p>
<p>Bei Aufteilung dieser Steuer auf die Länder erhält NRW 20 %. Dies entspricht ca. 16 Mrd. €.  
</p>
<p>Geht die Millionärssteuer zu 100 % in die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs ein, erhalten die Kommunen voraussichtlich 23 % davon. Das Land behält den übrigen Teil.  
</p>
<p>Wird der erhöhte kommunale Finanzausgleich auf die Städte und Gemeinden berechnet, würde die Stadt Witten ca. 21 Mio. € im Jahr mehr erhalten. Damit könnte der Schuldenabbau ohne soziale Einschnitte schneller und effizienter vorangebracht werden. Die Finanzen der Stadt könnten mittelfristig stabil gehalten werden.  
</p>
<p>Die notwendigen Aufgaben im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich können leichter finanziert werden.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ursula Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136709</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 13:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Straßenbau mit Zielen und Kennzahlen gestalten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/strassenbau-mit-zielen-und-kennzahlen-gestalten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Produktbeschreibung von Produkt Nr. 12 01 01 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p> Sehr geehrte Frau Leidemann,
</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Produktbeschreibung des <b>Produkts 120 101</b> wie folgt zu ändern.
</p>
<p> <b>Antrag: </b> 
</p>
<p> <b>Ergänzung und Neufassung der Produktbeschreibung 120101 Straßenbau, </b> 
</p>
<p> <b> S. 700</b>
</p>
<p>a) Als <b>Kennzahlen</b> werden aufgenommen:
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Straßen – Länge in km pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Fahrradwegen – Länge in km pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Fußgängerwegen – Länge in km pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und Umbau von Parkplätzen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Neubau von Schutzinseln – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und/oder Erneuerung von Lichtzeichenanlagen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Neubau und/oder Erneuerung von Beleuchtungsanlagen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Rückbau von Straßen in km
</p>
<p>- Behindertengerechter Umbau von Haltestellen – Anzahl pro Jahr
</p>
<p>- Anzahl der Projekte gemäß § 15 HOAI: Freianlagen
</p>
<p>- Anzahl der Projekte gemäß § 55 HOAI: Verkehrsanlagen
</p>
<p>- Anzahl der Projekte gemäß § 57 HOAI: Örtliche Bauüberwachung
</p>
<p> - Anzahl der Projekte gemäß § 59 HOAI: Umbau und Modernisierung von Verkehrsanlagen
</p>
<p>b) Als <b>Ziele</b> werden aufgenommen:
</p>
<p> - sichere Straßen und Wege für alle VerkehrsteilnehmerInnen, mit und ohne Behinderungen
</p>
<p> - Erhalt und zurückhaltender Ausbau des Straßennetzes unter Einbeziehung ökologischer Kriterien
</p>
<p> - guter Ausbau der Radwege
</p>
<p> - guter Ausbau der Fußwege
</p>
<p> - Rückbau des Straßennetzes aus ökologischen Gründen  
</p>
<p>c) Zusätzlich wird der Punkt <b>Berichte</b> aufgenommen.
</p>
<p> d) Anzahl des Personals, das mit der Erfüllung der Aufgaben dieses Produkts befasst ist.
</p>
<p> <b>Begründung:</b>
</p>
<p>Um im Produkt Straßenbau eine bessere Steuerung der Tätigkeiten und der Mittelverwendung zu erreichen, ist eine Umgestaltung der Produktbeschreibung notwendig.
</p>
<p>Die einzelnen <b>Kennzahlen</b> werden jährlich erhoben. Sie sind zukünftig in Tabellenform in die Produktbeschreibung im Haushaltsplan einzufügen. So ist die Vergleichbarkeit und Steuerung der Arbeiten über die Jahre möglich.
</p>
<p>Die <b>Ziele</b> zeigen an, wo es hingehen soll. Der Rückbau des Straßennetzes z. B. ist notwendig, um die Ziele der reduzierten Versiegelung im neuen LEP NRW zu erreichen.  
</p>
<p>Um Informationen darüber zu erhalten, warum einzelne Ziele nicht erreicht wurden oder warum eine große Veränderung in den Kennzahlen erfolgte, können unter <b>Berichte</b> weitere Informationen gegeben werden.
</p>
<p>Die <b>Personalzahl</b> der Beschäftigten, die zu der Erfüllung der Aufgaben dieses Produktbereich beitragen, gibt einen Hinweis, ob die Personalausstattung ausreichend ist.  
</p>
<p>Die neuen Daten ermöglichen eine schnelle Einschätzung, ob die Personalmittel und Sachmittel zu einer guten Erfüllung der Aufgaben und Ziele des Produkts ausreichend sind.
</p>
<p> Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p> Ulla Weiß
</p>
<p> (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-136706</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Nov 2016 13:52:00 +0100</pubDate>
                <title>Vorbereitung Haushaltsplan 2019</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/vorbereitung-haushaltsplan-2019/</link>
                <author>Die LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Beschlussvorschlag:</b>
</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf einen „Konnexitätsbericht Witten“ für die vergangenen Monate vorzulegen.  
</p>
<p>Der erste Konnexitätsbericht wird mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2019 vorgelegt.
</p>
<p>Der Bericht umfasst
</p>
<p> - die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Bund mittelbar zugewiesen wurden,
</p>
<p> - die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden,
</p>
<p> - die Kosten, die der Stadt Witten durch die jeweilige Zuweisung dieser Aufgaben entstanden sind,
</p>
<p> - den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund der jeweiligen Zuweisung dieser Aufgaben erhält,
</p>
<p> - den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund des Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) erhalten müsste,
</p>
<p> - die jeweilige Feststellung, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde und welche Gründe für eine Verletzung oder reduzierte Zahlung vom Land vorgebracht werden.
</p>
<p><b>Begründung:</b>
</p>
<p>Gemäß dem Konnexitätsprinzip sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Konnexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kostenbelastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern.
</p>
<p>Allerdings wird das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt.
</p>
<p>Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen entstehen, die Verweigerung der Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben mit organisatorischem Inhalt oder das Stellen besonderer Anforderungen an bestehende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungsregelungern sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips. Diese Verletzungen erfolgen, obwohl zum Teil entgegenstehende rechtliche Regelungen existieren.
</p>
<p>Der „Konnexitätsbericht Witten“ soll  
</p>
<p>- die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzeigen,  
</p>
<p> - Kommunalparlamentarierer und die Bevölkerung über die Verletzung des Konnexitätsprinzips informieren,
</p>
<p> - die Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung und von ihr Beauftragter vergrößern und
</p>
<p> - ggf. Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips sein.
</p>
<p>Selbst der aktuelle Haushaltsentwurf für die Jahre 2017 und 2018 erläutert auf Seite 12 des Vorberichts, dass eine Ursache für nicht steuerbare Verschlechterungen im Haushalt ist:
</p>
<p><i>"... noch immer nicht rechtlich gesicherte Konnexität bei Ausweitung bestehender Aufgaben auf Bundes- oder Landesebene, ..."</i>
</p>
<p>Mithin ist es längst überfällig, auch in Witten genau zu bilanzieren, in welcher Größe unsere Haushaltsprobleme von der Bundes- und Landesebene infolge der ungesicherten Konnexität erzeugt werden.
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen
</p>
<p>Ursula Weiß Oliver Kalusch
</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende) (Ratsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


