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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 00:36:35 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Thu, 27 Aug 2026 00:36:35 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-272430</guid>
                <pubDate>Sun, 25 Nov 2018 12:27:57 +0100</pubDate>
                <title>Haus Herbede</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/haus-herbede/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Kein Verkauf von Haus Herbede, HSP Nr. 16 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgende <strong>Anträge </strong>zum HSP Nr. 16: „<strong>Haus Herbede</strong>“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. <strong>Kein Verkauf</strong> von Haus Herbede. Alle Wittener VertreterInnen in den zuständigen Gremien werden gebeten, dieses Votum umzusetzen.</p>
<p>2. <strong>Herausnahme </strong>des Haus Herbede aus der Liste der Maßnahmen zum Haushaltssanierungsplan</p>
<p>3. Prüfung der Vereinbarkeit von baulichen Weiterentwicklungen mit dem <strong>Hochwasserschutz</strong></p>
<p>4. Erarbeiten von neuen <strong>Nutzungskonzepten</strong> als Begegnungsstätte für Jugendliche und Kinder sowie von Menschen mit wenig Einkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 1. Kein Verkauf von Haus Herbede</strong></p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten widerspricht den Plänen, Haus Herbede zu verkaufen.</p>
<p>Haus Herbede ist im Entwurf des Haushalts 2019/20 sowohl im HSP 2019 Nr. 16 als auch in Anlage 8 als relevante wirtschaftliche Betätigung der Stadt Witten verzeichnet. Damit handelt es sich um eine finanzrelevante Entscheidung.</p>
<p>Wie in der WAZ Witten vom 21.11.2018 beschrieben, soll Wittens ältestes Gebäude aus dem Jahr 1200 verkauft werden. Eigentümer sind der Regionalverband Ruhr, der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Witten gemeinsam. Haus Herbede ist eine kleine Burg, gut erhalten und ausbaufähig. Die Wahrung der Wittener Geschichte kann mit Hilfe von alten Burgen unterstützt werden. Dies ist auch eine öffentliche Aufgabe.</p>
<p>In Zeiten des boomenden Ruhrrad-Tourismus ist es widersinnig, diese historischen Wegmarken zu verscherbeln, anstatt sich als öffentliche Hand Gedanken über sinnvolle neue Nutzungskonzepte zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 2</strong><strong>. Herausnahme des Haus Herbede aus der Liste der Maßnahmen zum Haushaltssanierungsplan</strong></p>
<p>Haus Herbede ist unter Nr. 16 noch im Entwurf des Haushaltssanierungsplans 2019/20 aufgeführt. Dazu wird als <strong>Bemerkung</strong> ausgeführt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Geändertes Nutzungskonzept, Vermarktung oder andere Trägerschaft. …</p>
<p><strong>Potential nicht mehr anerkannt</strong> gem. Genehmigung vom 21.4.<strong>2017</strong>.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies bedeutet, dass Haus Herbede seit dem 21.4.2017 keinen Beitrag mehr für die Haushaltssanierung der Stadt Witten darstellt. Mithin ist dieses Objekt mit dem 21.4.2017 aus dem Haushaltssanierungsplan herausgefallen. Wenn Haus Herbede kein Potential für die Haushaltssanierung mehr darstellt, sollte es aus Gründen der Transparenz und Haushaltsklarheit aus der Liste für das HSP 2019 ff. gestrichen werden.<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Zu 3. Prüfung der Vereinbarkeit von baulichen Weiterentwicklungen mit dem Hochwasserschutz</strong></p>
<p>Haus Herbede liegt wenige Meter neben der Grenze des Überschwemmungs­gebietes für das 100-jährige Hochwasser ohne technischen Hochwasserschutz.</p>
<p>Auf der Karte des neuen Regionalplans für den Hochwasserschutz liegt Haus Herbede sogar im Extremhochwasserbereich. Da in Zeiten des zunehmenden Klimawandels mit häufigeren und stärkeren Starkregenfällen und anderen Extremwetterereignissen gerechnet werden muss, ist eine bauliche Erweiterung mit einer weiteren Versiegelung problematisch. Vor einer Weiterentwicklung von Haus Herbede muss die Vereinbarkeit mit dem Hochwasserschutz überprüft werden. Beim vorbeugenden Hochwasserschutz sollen mehr Retentionsflächen freigehalten werden, damit sich die Flüsse dort bei Hochwasser kontrolliert ausbreiten können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 4. Erarbeiten von neuen Nutzungskonzepten als Begegnungsstätte für Jugendliche und Kinder sowie von Menschen mit wenig Einkommen</strong></p>
<p>Sollte eine bauliche Erweiterung mit dem Denkmalschutz und dem Hochwasserschutz vereinbar sein, beantragt DIE LINKE, dass das neue Nutzungskonzept von Haus Herbede in erster Linie die Begegnung von Jugendlichen und Kindern sowie von Menschen mit wenig Einkommen fördert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272347</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Nov 2018 15:25:43 +0100</pubDate>
                <title>Wohnungsaufsichtsgesetz</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/wohnungsaufsichtsgesetz/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes - Bauen und Wohnen - Produkt Nr. 10 05 01 Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Vermittlung von Wohnraum, Wohnungsbindungsdatei</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des <strong>Produkts 10 05 01</strong> „Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Vermittlung von Wohnraum, Wohnungsbindungsdatei zu erweitern und eine Nr. 06 aufzunehmen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>„06. Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW)“</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Gefahrenabwehr &nbsp;i. S. d. WAG NRW</p>
<p>- Prävention i. S. d. WAG NRW</p>
<p>- Systematische Beobachtung der Entwicklung in problematischen Wohnquartieren in</p>
<p>&nbsp; Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen betroffener Bewohner*innen</p>
<p>- Information und Beteiligung der betroffenen Bewohner*innen und ihrer</p>
<p>&nbsp; Interessenvertretungen in allen Phasen</p>
<p>- Kooperation mit den betroffenen Bewohner*innen und ihrer Interessenvertretungen</p>
<p>&nbsp; zur Wahrnehmung zivilrechtlicher Interessen</p>
<p>- Verhinderung des Verlustes von bezahlbarem Wohnraum</p>
<p>- Beseitigung von Missständen i. S. d. WAG NRW ggf. im Wege der Ersatzvornahme.</p>
<p>&nbsp; Eintreibung der Kosten von den Verfügungsberechtigten</p>
<p>- Beschaffung von angemessenem Ersatzwohnraum bei unvermeidlichen</p>
<p>&nbsp; Unbewohnbarkeitserklärungen</p>
<p>- Verhängung von Bußgeldern“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem kann der Bereich „Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Gebäude“ aus Nr. 03 der Produktbeschreibung in die neue Nr. 05 integriert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wird für eine zusätzliche Planstelle ein Betrag von 60.000 € in den Haushalt eingestellt. Zusätzlich sind Haushaltsstellen für die finanziellen Aufwendungen für Ersatzvornahmen und zu erwartende Einnahmen aus Bußgeldern im Rahmen dieses Produktes auszuweisen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW), das in der jetzigen Fassung seit 2014 gilt, haben die Gemeinden auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. &nbsp;Konkretisiert wird das WAG NRW durch den nordrhein-westfälischen Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz:</p>
<p><a href="https://www.mhkbg.nrw/wohnen/_pdf_container/29_Leitfaden_WAG_ba_Juli-2015.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.mhkbg.nrw/wohnen/_pdf_container/29_Leitfaden_WAG_ba_Juli-2015.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bereits bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen können die Gemeinden regelmäßige Überprüfungen durchführen. Liegen der Gemeinde Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Missstand vorliegt, so soll sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Gemeinden haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn Verwahrlosung vorliegt oder ein Missstand besteht. Dazu zählen neben Anordnungen auch Ersatzvornahmen. Die Gemeinde kann bei Verstößen gegen das Gesetz auch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Witten wird das Gesetz bislang nur unzureichend umgesetzt. So ist eine systematische, präventive Überprüfung problematisch erscheinender Quartiere nicht ersichtlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Bauordnungsamt scheint zudem nicht im Sinne der vom Gesetz intendierten Daseinsvorsorge durch Erhalt von Wohnraum tätig zu werden, sondern allenfalls zum Zwecke der Gefahrenabwehr, was sich gegen die betroffenen Bewohner*innen richten kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So wurde in 2018 ein Gebäude in der Steinstraße für unbewohnbar erklärt und dadurch eine mehrköpfigen Familie von Mieter*innen obdachlos gemacht, nachdem der MieterInnenverein um das Tätigwerden gebeten hatte, siehe:</p>
<p><a href="https://www.waz.de/staedte/witten/haus-sperrung-hat-familie-aus-witten-kalt-erwischt-id213665551.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.waz.de/staedte/witten/haus-sperrung-hat-familie-aus-witten-kalt-erwischt-id213665551.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erforderlich gewesen wäre lediglich die Reparatur einer Heizungsanlage und die Veranlassung der Aufhebung einer Versorgungssperre durch die Stadtwerke, die diese verhängt hatte, weil der Vermieter die Kosten nicht beglichen hatte. Die Mieter sollen auch eine Kostenübernahme angeboten haben und hätten diese auch aus rechtmäßig einbehaltener Miete begleichen können. Der MieterInnenverein hat nach dieser Erfahrung jede Zusammenarbeit mit der Wohnungsaufsicht der Stadt Witten eingestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um derartigen Situationen vorzubeugen (Prävention), eine mieterfreundliche Abstellung von Missständen zu gewährleisten, mit Interessenvertretungen der Mieter*innen zu kooperieren, Ersatzvornahmen durchzuführen und die entstehenden Kosten bei den Vermietern einzutreiben, bei unvermeidlichen Unbewohnbarkeitserklärungen angemessenen Ersatzwohnraum zu beschaffen und Bußgelder zu verhängen, müssen diese Aufgaben wahrgenommen und gebündelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um die sachgerechte Wahrnehmung der Pflichtaufgabe „Wohnungsaufsicht“ sicherzustellen, ist daher eine eigene Dienststelle mit der Umsetzung zu beauftragen. Sie sollte dabei im Bereich Wohnen &amp; Soziales angesiedelt sein, da hier eine größere Nähe zu den Problemen der betroffenen MieterInnen vorliegt und bereits die Aufsicht über die öffentlich geförderten Wohnungen hier angesiedelt ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272345</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Nov 2018 15:18:20 +0100</pubDate>
                <title>Siedlungsgesellschaft Witten mbH</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/siedlungsgesellschaft-witten-mbh/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Stärkung der Siedlungsgesellschaft Witten mbH als gemeinnützige Trägerin der kommunalen und sozialen Wohnungsversorgung - Produktbereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <strong>beantragt</strong>, in den Produktbereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft - das Folgende einzufügen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Stadt Witten bietet der Siedlungsgesellschaft Witten mbH an, das Eigenkapital&nbsp; zu stärken durch</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li>das Einbringen kommunaler Grundstücke und Liegenschaften für gemeinnützige Projekte der sozialen Wohnraumversorgung in das Vermögen der Siedlungsgesellschaft Witten mbH,</li> 	<li>den Rückkauf der Eigenanteile der Siedlungsgesellschaft im Zuge von Bauprojekten.“</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Angesichts steigender Mieten und der Entlassung von Sozialwohnungen aus der Sozialbindung kommt der Siedlungsgesellschaft Witten mbH als gemeinnütziger Trägerin der kommunalen und sozialen Wohnungsversorgung eine herausgehobene Bedeutung zu. Sie hat die Möglichkeit, bezahlbaren und guten Wohnraum zu erhalten und zu schaffen. Dabei kann sie ein Gegengewicht zu privaten Wohnungsbaugesellschaften darstellen. Daher gilt es, die Siedlungsgesellschaft&nbsp; Witten mbH zu stärken.</p>
<p>Ziel ist es, die Siedlungsgesellschaft Witten mbH dazu zu befähigen und durch geeignete Instrumente darauf zu verpflichten</p><ul class="list-normal"> 	<li>einen wesentlichen Beitrag für die Schaffung bedarfsgerechter Mietwohnungen mit Hilfe der öffentlichen Wohnraumförderung zu leisten,</li> 	<li>zusätzlich sozial bedarfsgerechte, bezahlbare Wohnungen durch Neubau und Kauf von Bestandimmobilien zu schaffen,</li> 	<li>vorrangig Menschen mit unterdurchschnittlichem und durchschnittlichem Einkommen sowie Personen mit Zugangsproblemen zum freien Wohnungsmarkt zu leistbaren Mieten zu versorgen,</li> 	<li>dabei ein gute soziale Integration und Inklusion aller Bewohner*innengruppen zu erreichen,</li> 	<li>mit auf Unternehmensebene kostendeckenden Mieten unterhalb des Markt- und Mietspiegelniveaus einen mäßigenden Einfluss auf das Mietenniveau in der Stadt Witten auszuüben,</li> 	<li>lokal die soziale, ökologische und städtebauliche Qualitätsführerschaft im Bereich des preisgünstigen Wohnungsbaus und seiner Wohnungsbewirtschaftung anzustreben,</li> 	<li>die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Wohnungsbauträgern zu pflegen,</li> 	<li>für erhöhte Mieterpartizipation und Transparenz zu sorgen,</li> 	<li>die neu geschaffenen Wohnungen und das gesamten Vermögen der Siedlungsgesellschaft auf Dauer an den Zweck der sozialen Daseinsvorsorge im Bereich des Wohnens zu binden und Privatisierungen an nicht-gemeinnützige Träger auszuschließen.</li> </ul><p>Die Siedlungsgesellschaft soll dabei als Gegenleistung ein Konzept für die Konkretisierung der o.a. Anforderungen vorlegen und sich darauf verpflichten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272344</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Nov 2018 15:15:33 +0100</pubDate>
                <title>neue Stelle Bauleitplanung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/neue-stelle-bauleitplanung/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Schaffung einer neuen zusätzlichen Stelle für die Bauleitplanung, Produkt 09 01 01 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt hiermit den <strong>Antrag</strong> zur Schaffung einer neuen zusätzlichen Stelle für die Bauleitplanung im Produkt 09 01 01.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten sollten die Fremdvergaben für die Erarbeitung von Bebauungsplänen und anderen Fachplanungen in diesem Bereich möglichst vermieden werden. Die Anfertigung von Bauleitplänen ist eine der Kernaufgaben einer Kommune. Sie sollte weitgehend mit eigenem Personal erfolgen.</p>
<p>Nur so kann sichergestellt werden, dass für Bürger*innen, Unternehmen und für die Politik jederzeit ein Ansprechpartner/-in in der Verwaltung für Nachfragen erreichbar ist.</p>
<p>Das Wissen über die Prozesse und die Schwierigkeiten der einzelnen Planungen werden so zum Erfahrungsschatz der Stadtverwaltung. Sie gehen nicht nach Auftragsende unwiederbringlich verloren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;(Fraktionsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272182</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:10:27 +0100</pubDate>
                <title>Grundsteuer B</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/grundsteuer-b/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag auf Senkung der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten den Antrag zur <strong>Senkung der Grundsteuer B um 100 Punkte</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit dem Beschluss zum Haushaltssanierungsplans 2016 ist die Grundsteuer B in Witten auf 910 Prozentpunkte erhöht worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach der Tabelle vom Bund der Steuerzahler NRW hat Witten gemeinsam mit Altena mit 910 Prozentpunkten die höchste Grundsteuer B in Westfalen. Sie werden von Bergneustadt mit 953 Prozentpunkten übertroffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für Haus- und Grundstückseigentümer bedeutet diese hohe Grundsteuer B eine Zusatzbelastung. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft muss eine vierköpfige Musterfamilie mit einem Haus ca. 450 € in Witten mehr zahlen als in Gütersloh.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für Mieter*innen ist die hohe Grundsteuer B noch fataler. Die Vermieter können die Grundsteuer auf die Miete abwälzen. Die Mieten steigen, ohne dass die Mieter*innen etwas davon haben.</p>
<p>Die moderate Senkung der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte ist jetzt in Zeiten guter Wirtschaftstätigkeit finanziell möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits eine Reform der Grundsteuer B für 2019 gefordert, da sie zurzeit nicht gerecht erhoben wird.</p>
<p>Um Witten wieder attraktiver zu machen, sollte daher die Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte gesenkt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>
<p><em><a href="https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article177052612/Grundsteuer-Klamme-Kommunen-schroepfen-die-Hausbesitzer.html" target="_blank" class="link-extern" title="readon link" rel="noreferrer">Infografik WELT.de</a>​​​​​​​</em></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272178</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:02:37 +0100</pubDate>
                <title>Keine Leiharbeit</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/keine-leiharbeit/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Keine Leiharbeit für die Betreuung für Asylbewerber*innen, Produkt 05 03 05, 
Konto 526100, S. 472f. 
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, das Produkt 05 03 05 „Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wie folgt zu ändern:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: </strong></p>
<p>Im Produkt 05 03 05 „Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ wird im Konto 526 100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ Erläuterung zu 13. auf Seite 472 &nbsp;<strong>eingefügt</strong>:</p>
<p>„Die notwendigen Arbeiten zur Unterstützung der Asylbewerber*innen werden von zwei Verwaltungskräften und vier Unterstützungskräften, die bei der Stadt Witten fest angestellt sind, durchgeführt. Bei steigenden Asylbewerberzahlen wird nach Bedarf das Personal aufgestockt. Die Erledigung der notwendigen Arbeiten zur Unterstützung der Asylbewerber*innen durch Kräfte aus der Leiharbeit wird ausgeschlossen.“</p>
<p>Der bisherige Eintrag „Dienstleistungsaufwand für unterstützendes Leihpersonal (2 Verwaltungskräfte, 4 Unterstützungspersonen) im Asylbereich“ wird <strong>gestrichen</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Stadt Witten hat als öffentliche Arbeitgeberin die Pflicht, alle Arbeiten für die sie verantwortlich ist, mit eigenen Arbeitskräften zu erledigen. Die Betreuung und Unterstützung von Asylbewerber*innen ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die mit gut geschultem Personal erledigt werden sollte. Asylbewerber*innen sind oft aufgrund ihrer Flucht und den Fluchtgründen traumatisiert, entwurzelt und hilfebedürftig. Gerade für diese Personengruppe ist es schwer, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Verwaltungspersonen und Unterstützern zu entwickeln. Oft kommen noch sprachliche Barrieren hinzu.</p>
<p>Aus all diesen Gründen sollte daher das zuständige Personal in der Personalhoheit der Stadt Witten stehen. Die Stadtverwaltung kann durch Unterstützung und Weiterbildung das für diese Aufgaben zuständige Personal bestmöglich vorbereiten.</p>
<p>Die Vergabe dieser anspruchsvollen und verantwortungsvollen Aufgabe, Begleitung und Unterstützung von Asylbewerber*innen, an Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen sollte daher ausgeschlossen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272177</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 12:52:16 +0100</pubDate>
                <title>Plastikfreie Bioabfälle</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/plastikfreie-bioabfaelle/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Plastikfreie Bioabfälle - Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung -  Produkt 11 01 01 - Sammlung und Transport von Abfällen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des <strong>Produkts 11 01 01</strong> „Sammlung und Transport von Abfällen“ wie folgt zu ergänzen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Kennzahl</strong> wird aufgenommen:</p>
<p>Anzahl der Bioabfallbehälter mit optisch identifizierbarem Plastikanteil</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Ziel </strong>wird aufgenommen:</p>
<p>Anzahl der Bioabfallbehälter mit optisch identifizierbarem Plastikanteil: Null</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Plastikabfälle, insbesondere Plastiktüten, stellen ein zunehmendes Problem bei der Sammlung und Verwertung von kommunal gesammelten Bioabfällen dar.</p>
<p>Plastikanteile bilden den größten Störstoffanteil im Bioabfall. Plastiktüten müssen, soweit dies möglich ist, aufwendig aussortiert werden, was den biologischen und verlustfreien Energiekreislauf maßgeblich stört. Zerfallen die Tüten durch Alterung oder mechanische Einwirkung, besteht die Gefahr, dass die Zerfallsprodukte später auf den Äckern, im Grundwasser und damit schließlich in der Nahrungskette landen. Mikroplastik (Plastikteilchen, die kleiner als 5 mm sind) hat sich bereits weiträumig verteilt. Der weiteren Verbreitung muss Einhalt geboten werden.</p>
<p>Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet derzeit an einem großen Forschungsprojekt „Mikroplastik im Wasserkreislauf “, das erstmalig die Auswirkungen auf menschliche Zellkulturen untersucht. Obwohl die abschließenden Ergebnisse erst Ende 2019 zu erwarten sind, sind bereits erste Ergebnisse bekannt geworden. Mikroplastik interagiert mit menschlichen Zellkulturen. Es lagert sich zwischen die Zellen oder sogar in ihnen selbst ein. Ob es diese auch wieder verlässt, muss noch untersucht werden. Welche Langzeiteffekte diese Zelleinlagerung hat, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.</p>
<p>Es wird zudem davon ausgegangen, dass Mikroplastikteilchen durch ihre Beschaffenheit wie eine Art „Magnet“ für Schadstoffe wirken. Außerdem enthalten sie selbst chemische Zusätze wie beispielsweise Weichmacher. Wenn Tiere oder Menschen die Mikroplastikteilchen aufnehmen, gelangen auch die anderen Schadstoffe mit in den Organismus</p>
<p>Das Vorsorgeprinzip gebietet es daher, einen weiteren Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Ende 2016 betont, dass es nötig ist, bereits jetzt eine Verminderung der Einträge in die Umwelt voranzutreiben.</p>
<p>Die Biogasanlage des Ennepe-Ruhr-Kreises, zu der die Bioabfälle der Stadt Witten gebracht werden, sieht eine anschließende Kompostierung des Gärrückstands vor. Enthält der Bioabfall Plastik, kann sich Mikroplastik im Kompost befinden.</p>
<p>Daher sind Maßnahmen zu ergreifen, damit Plastik nicht in den Bioabfall eingebracht wird. Hierzu gehören in einem ersten Schritt die Verteilung von Flugblättern und das Anbringen von Tonnenaufklebern, damit die Bevölkerung wirkungsvoll darüber aufgeklärt wird, dass kein Plastik in die Biotonne gehört.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272176</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 12:44:24 +0100</pubDate>
                <title>Stickstoffdioxid Messungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/stickstoffdioxid-messungen/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Immissionsmessungen von Stickstoffdioxid - Produktbereich 14 Umweltschutz -  Produkt 14 01 01 - Umweltschutz</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des <strong>Produkts 14 01 01</strong> „Umweltschutz“ wie folgt zu ergänzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Kennzahl</strong> wird aufgenommen:</p>
<p>Anzahl der Orte für Immissionsmessungen für Stickstoffdioxide seitens der Stadt Witten</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Ziele </strong>werden aufgenommen:</p>
<p>- Identifizierung von Orten, an denen der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-&nbsp; Immissionsbelastung von 40 µg/m³ überschritten ist</p>
<p>- Reduzierung der Orte, an denen der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-&nbsp; Immissionsbelastung von 40 µg/m³ überschritten ist</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem werden in den Haushalt Haushaltsmittel von 2.000 € für Immissionsmessungen für Stickoxide mittels Passivsammlern an der Husemannstraße eingestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>In der Ruhrstraße ist trotz des Vorliegens eines Luftreinhalteplans und seiner Überarbeitung der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ (§ 3 Abs. 2 der 39. BImSchV) seit dem Jahr 2008 deutlich überschritten. In den letzten vier Jahren variierte er zwischen 42 µg/m³ und 48 µg/m³, wobei kein einheitlicher Trend der Abnahme der Immissionsbelastung festzustellen war. Die Prognosen des Luftreinhalteplans haben sich regelmäßig als unrealistisch und überoptimistisch erwiesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist zu befürchten, dass auch in den an den Geltungsbereich des Luftreinhalteplans Witten angrenzenden Gebieten eine Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwertes vorliegt. Zwar haben diese im Gegensatz zur Ruhrstraße keine enge Bebauung, sondern eine lockere Bebauung. Allerdings besteht die Differenz bei starkem Verkehr zwischen diesen Gebieten nur wenige Mikrogramm, wie Messungen des WDR nahelegen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich der Verkehr vom Geltungsbereich eines Luftreinhalteplans in die angrenzenden Gebiete verlagern kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit könnte auch an der Husemannstraße eine Grenzwertüberschreitung vorliegen. Anwohner berichten von einer stark erhöhten Verkehrsbelastung und fordern eine Stickoxidmessung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.waz.de/staedte/witten/anwohner-fordern-stickoxid-messungen-in-husemannstrasse-id215661123.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.waz.de/staedte/witten/anwohner-fordern-stickoxid-messungen-in-husemannstrasse-id215661123.html</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei kann sich die Stadt Witten nicht auf eine Zuständigkeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) für derartige Messungen zurückziehen. Das LANUV hält stadteigene Messungen für relevante zusätzliche Erkenntnisquellen und sieht keinen Alleinvertretungsanspruch. Derartige Messungen sind beispielsweise in Dortmund</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.dortmund.de/media/p/umweltamt/downloads_umweltamt/luftqualitaetsueberwachung/4_Jahresendbericht_2016.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.dortmund.de/media/p/umweltamt/downloads_umweltamt/luftqualitaetsueberwachung/4_Jahresendbericht_2016.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und Wuppertal</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.no2-wuppertal.de/content/veroeffentlichungen_assets/jb_2015.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.no2-wuppertal.de/content/veroeffentlichungen_assets/jb_2015.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>durchgeführt worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Messungen können mit Passivsammlern durchgeführt werden. Der Einsatz von Passivsammlern erlaubt aufgrund des Messverfahrens eine einfache und kostengünstige, aber dennoch belastbare Erfassung der NO<sub>2</sub>-Konzentrationen.</p>
<p><a href="https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2018/05/180503_atene_Schriftenreihe_Artikel_2_final.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2018/05/180503_atene_Schriftenreihe_Artikel_2_final.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Passivsammler müssen für einen Zeitraum von ca. einem Monat exponiert und danach in einem Labor ausgewertet werden. Es empfiehlt sich, zur Absicherung der Messergebnisse pro Messort immer zwei Systeme parallel zu verwenden. Zur Bestimmung des Jahresmittelwertes sind damit 24 Untersuchungen erforderlich.</p>
<p>Legt man die Daten der Deutschen Umwelthilfe für Ihre Messkampagne zu Grunde, würden sich Kosten von ca. 2.000 € an der Husemannstraße ergeben.</p>
<p>Die Stadt sollte die Verantwortung für die Feststellung der Luftbelastung nicht auf die Bürger abwälzen, sondern ihrer Pflicht zum Schutz der menschlichen Gesundheit selbst nachkommen. Dies ist auch deshalb geboten, da Messungen, die die Stadt durchführt oder in Auftrag gibt, eine ungleich höhere Beweisfunktion zukommt.</p>
<p>Sollte eine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden, müssten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.</p>
<p>Die Kennzahl und die Ziele sollten in das Produkt 14 01 01 aufgenommen werden, da sich weitere Problemfälle wie in der Husemannstraße ergeben könnten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272175</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 12:37:39 +0100</pubDate>
                <title>Konsequenter Baumschutz</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/konsequenter-baumschutz/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Konsequenter Baumschutz - Produktbereich 13 Natur- und Landschaftsschutz , Produkt Nr. 13 01 01 Unterhaltung öffentlicher Grünflächen </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>das Produkt Nr. 13 03 01 beinhaltet in der Produktbeschreibung auch den Baumschutz,</p>
<p>insbesondere unter B) 01 die „Anwendung der Baumschutzsatzung“ und unter B) 03 die</p>
<p>&nbsp;„Durchführung von Ersatzpflanzungen“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des <strong>Produkts 13 01 01</strong> „Umweltschutz“ wie folgt zu ergänzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Kennzahlen</strong> werden aufgenommen:</p>
<p>- Anzahl der gefällte Bäume der folgenden Art</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm</p>
<p>b) mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.</p>
<p>c) Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; wenn die Voraussetzungen der lit. a) und b) nicht vorliegen</p>
<p>d) Ersatzpflanzungen gemäß § 8 der Baumschutzsatzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>jeweils differenziert nach</p>
<p>a) Obstbäumen (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien),</p>
<p>b) Nadelbäumen, Birken, Pappeln und Weiden (mit Ausnahme von Kopfbäumen),</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; soweit diese Bäume nicht gleichzeitig unter einen der Ausnahmetatbestände § 3 Abs. 2 lit. &nbsp; a) – h) der Baumschutzsatzung der Stadt Witten fallen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Anzahl der im Rahmen der Durchführung von Ersatzpflanzungen neu gepflanzten Bäume, &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; differenziert nach Art der Bäume und Stammumfang.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Ziel </strong>wird aufgenommen:</p>
<p>- Erhalt und Ausbau des Wittener Baumbestandes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Angesichts des erforderlichen Klimaschutzes, der Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel, der nicht abnehmenden Immissionsbelastung in den Städten sowie des Insektensterbens kommt dem Schutz von Bäumen eine zunehmende Bedeutung zu. Bäume tragen zu einem besseren Mikroklima bei, Filtern Schadstoffe aus der Luft und bieten Nist- und Nahrungsmöglichkeiten für Tierarten.</p>
<p>Um einen optimalen Baumschutz realisieren zu können, sind zuerst aussagekräftige Kennzahlen erforderlich. Seit der Änderung der Wittener Baumschutzsatzung berichtet die Bevölkerung von zahlreichen Baumfällungen. Andererseits gibt es keine Meldepflicht, falls Bäume gefällt werden, die vor der Änderung der Baumschutzsatzung unter Schutz standen.</p>
<p>Daher ist in einem ersten Schritt zu ermitteln, wie sich der Baumbestand in Witten jährlich verändert, gerade vor dem Hintergrund der wesentlich abgeschwächten Baumschutzsatzung. Um diese Kennzahl zu bestimmen, bedarf es einer Änderung der Baumschutzsatzung, in der festgelegt wird, dass Fällungen der o.a. Bäume meldepflichtig sind.</p>
<p>Je nach Entwicklung des Baumbestandes sind dann ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um den Baumbestand zu sichern und auszubauen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272174</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 12:33:20 +0100</pubDate>
                <title>RWE Aktien</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/rwe-aktien/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Klimafreundliche Anlagen realisieren - Beschluss zum Verkauf der RWE-Aktien </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag zum Verkauf der RWE-Aktien, die in der VGW gehalten werden:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Die Vertreter*innen der Stadt Witten im Gesellschafterausschuss für Wittener Angelegenheiten bei der ewmr - Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Witten GmbH und in der Gesellschafterversammlung der VGW - Vermögensgesellschaft Witten mbH werden vom Rat der Stadt Witten beauftragt,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. die in der VGW gehaltenen RWE-Aktien in 2019 zu veräußern und</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. den Erlös der RWE-Aktien aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit der Stadtwerke Witten GmbH und mit der ewmr-Energie und &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH an die ewmr GmbH weiter zu &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; leiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Energiekonzern RWE ist zum Symbol einer rückständigen und klimafeindlichen Energiepolitik geworden, die in der Vergangenheit von den NRW-Landesregierungen, an denen SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beteiligt waren, gestützt wurde. Die Auseinandersetzungen um den Hambacher Forst zeigten erneut, dass RWE auf die Verstromung von Kohle und Braunkohle beharrt. Damit trägt RWE die Verantwortung für das Verfehlen der Klimaschutzziele aus dem Pariser Abkommen. Die Erkenntnisse des Weltklimarates fordern alle politischen Akteure auf, jetzt die Emissionen von CO<sub>2</sub> in die Atmosphäre wirksam zu reduzieren. Um die globale Temperaturerhöhung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, müssen wir jetzt aktiv werden.</p>
<p>Die Stadt Witten sollte ein Signal setzen und ihre RWE-Aktien verkaufen. Die Stadt Witten sollte auch in ihrem Anlegerverhalten, ein Zeichen für den Klimaschutz setzen. Auch aus finanziellen Gründen ist ein Verkauf jetzt zu empfehlen, da namhafte Finanzinstitute vor Kurseinbrüchen bei RWE warnen.</p>
<p>Die Erlöse sind wie oben beschrieben zur Verbesserung der Erträge zu verwenden. Wünschenswert wäre es, wenn ein Teil davon an die Stadtwerke Witten bzw. an die Stadt Witten ausgeschüttet werden könnte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                <enclosure url="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/Haushalt_19-20/cop/323359_web_R_K_by_Angela_Parszyk_pixelio.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272171</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 12:23:30 +0100</pubDate>
                <title>soziale Erhaltungssatzungen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/soziale-erhaltungssatzungen/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Erarbeitung und Pflege von sozialen Erhaltungssatzungen für Wittener Wohngebiete, Erweiterung von Produkt 10 50 01 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag zur Erarbeitung und zur Pflege von sozialen Erhaltungssatzungen für Wittener Wohngebiete.</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Das <strong>Produkt 10 50 01</strong> wird wie folgt überarbeitet:</p>
<p>- die <strong>Produktbeschreibung </strong>wird erweitert mit:</p>
<p>„5. Erarbeitung und Pflege von sozialen Erhaltungssatzungen für Wittener Wohngebiete“,</p>
<p>- der <strong>Kostenansatz</strong> für Personal und Sachmittel wird um <strong>60.000 €</strong> für eine &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Personalstelle jeweils für 2019 und für 2020 erhöht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>§ 172 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch erlaubt für Wohngebiete, in denen die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet ist, Soziale Erhaltungssatzungen zu erlassen. In Witten werden z. B. in den Stadtteilen Annen und Heven durch große Wohnungsbaukonzerne im Moment Maßnahmen durchgeführt, die z. T. zu großen Mieterhöhungen führen. Alteingesessene Mieter*innen mit kleinem Einkommen und lang gelebte Nachbarschaften werden so gefährdet. Finanziell schwächere Mieter*innen können es sich oft nicht leisten, in den dann teuer „sanierten“ Wohnungen zu bleiben. Die Nachbarschaften haben sich z. T. über Generationen gebildet. Die nachbarschaftliche Hilfe ist hier in der Regel selbstverständlich.</p>
<p>Um diese schützenswerte Wohnquartiere zu ermitteln und angemessen zu schützen, soll eine neue Stelle in der Stadtverwaltung eingerichtet werden. Ihre Aufgabe ist es, Soziale Erhaltungssatzungen vorzubereiten. Mit Hilfe dieser Satzung ist es u.a. möglich, mieterhöhungswirksame Modernisierungsmaßnahmen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und geplante Abrisse unter einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.</p>
<p>Daneben können mit Eigentümern von Wohnungen freiwillige Vereinbarungen getroffen werden, die den Satzungszielen entsprechen.</p>
<p>Ziel ist es, mit Hilfe von Sozialen Erhaltungssatzungen Mietwohnungen für Bürger*innen mit kleinem Einkommen in gelebten Nachbarschaften in Witten zu erhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272164</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2018 12:18:11 +0100</pubDate>
                <title>Umweltschutz</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/umweltschutz-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Produktbereich Umweltschutz, Produkt Nr. 14 01 01 Umweltschutz </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des <strong>Produkts 14 01 01</strong> „Umweltschutz“ wie folgt zu ergänzen.</p>
<p>Die Produktbeschreibung wird um den Aspekt „Boden- und Freiraumschutz“ ergänzt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Kennzahlen</strong> werden aufgenommen:</p>
<p>- Jährlich neu versiegelte Fläche</p>
<p>- Jährlich neu entsiegelte Fläche</p>
<p>- Differenz zwischen der jährlich neu versiegelten und entsiegelten Fläche.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Als Ziel wird aufgenommen: </strong></p>
<p>Differenz zwischen der jährlich neu versiegelten und entsiegelten Fläche: 0 m² (Netto-Null)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Schutz des Freiraums dient verschiedenen Zwecken. Hierzu gehört der Naturschutz, da er die Funktionsfähigkeit ökologischer Systeme und die Biodiversität sichert. Zudem dient er der naturnahen Raumnutzung, die mit den der Grundfunktion des Freiraums überwiegend verträglich ist (z.B. Forstwirtschaft). Außerdem dient er sozialen und kulturellen Interessen, beispielsweise aufgrund der Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Gerade angesichts des Klimawandels kommt dem Freiraum eine zunehmend größere Bedeutung zu. Angesichts der kontinuierlich wachsenden Inanspruchnahme des Freiraums gilt es, diesen konsequent zu sichern.</p>
<p>Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Stopp des Flächenfraßes. Dazu ist es erforderlich, mindestens einen Ausgleich von neu versiegelter Fläche durch eine entsprechende Entsiegelung von Flächen zu schaffen. Dies ist insbesondere bei Baumaßnahmen sicherzustellen. Ziel ist damit die sogenannte Netto-Null.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272105</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:42:52 +0100</pubDate>
                <title>Stellenplan</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/stellenplan/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Streichung von KW-Vermerken und Konkretisierung der KU-Vermerke in Stellenplan 2019/20, Vorlage 969/V16</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE stellt folgende <strong>Anträge</strong> zur Vorlage 969/ V 16 „Stellenplan 2019/20“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1.</strong> Die geplanten KW-Vermerke für das Dez. 4.6: „SB Umweltangelegenheiten“ und für Dez.14: „SB Zuarbeit Rechnungsprüfung“ sollten entfallen und die Stellen erhalten bleiben.</p>
<p><strong>2.</strong> Die in Anlage 3 aufgeführten 10 KU-Vermerke werden erläutert und konkretisiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 1.</strong> <strong>Wegfall von 2 KW-Vermerken</strong></p>
<p>In den Beratungen der Fachausschüsse Stadtentwicklung und Umweltschutz sowie im Rechnungsprüfungsausschuss ist wiederholt und unwidersprochen von der Verwaltung dargelegt worden, dass die Arbeit in diesen Bereichen wegen Personalmangel nicht, nur in Teilen oder nur verspätet erledigt werden kann.</p>
<p>Um diese Situation zu verbessern, sollten diese beiden KW = Kann-Wegfallen- Vermerke gestrichen werden. Diese zwei Stellen sollen erhalten bleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 2. Konkretisierung der KU-Vermerke</strong></p>
<p>KU-Vermerke sind so zu fassen, dass sie erläutern, in welche Stelle die KU-Stelle umgewandelt als auch wann diese umgewandelt werden soll. Diese Informationen fehlen bisher in Anlage 3.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                <enclosure url="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/Haushalt_19-20/stellenplan.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272104</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:36:19 +0100</pubDate>
                <title>Bebauungspläne im Haushaltsplan</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/bebauungsplaene-im-haushaltsplan/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Produkt Nr. 09 01 01 Bebauungspläne mit Zielen und Kennzahlen gestalten </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des <strong>Produkts 09 01 01</strong> „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation – Bauleitplanung“ wie folgt zu ergänzen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als <strong>Kennzahlen</strong> werden aufgenommen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Von der Stadtverwaltung selbst erstellte Vorlagen für Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne und ihrer Änderungen</p>
<p>- Von der Stadtverwaltung selbst erstellte Vorlagen für Entwürfe der Bauleitpläne sowie ihrer Änderungen</p>
<p>- Von der Stadtverwaltung selbst erstellte Vorlagen für abschließende Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und der Satzungen für Bebauungspläne &nbsp;&nbsp; einschließlich ihrer Änderungen</p>
<p>- In Fremdvergabe erstellte Vorlagen für Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne und ihrer Änderungen</p>
<p>- In Fremdvergabe erstellte Vorlagen für Entwürfe der Bauleitpläne sowie ihrer Änderungen</p>
<p>- In Fremdvergabe erstellte Vorlagen für abschließende Entwürfe der Änderung des &nbsp; Flächennutzungsplans und der Satzungen für Bebauungspläne einschließlich ihrer &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Änderungen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Als Ziele werden aufgenommen: </strong></p>
<p>- Reduzierung der Fremdvergaben auf null</p>
<p>- Ausschließliche Erstellung der Dokumente, die in den Kennzahlen aufgeführt sind, durch &nbsp; Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Formulierung von Vorlagen für Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne, für Entwürfe von Bauleitplänen und für abschließende Entwürfe des Flächennutzungsplans und der Satzungen für Bebauungspläne gehören zu den Kernaufgaben der Verwaltung, insbesondere des Planungsamtes einer Kommune. Hierzu gehören auch die entsprechenden Änderungen des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen. Zentrale politische Aufgaben sind dabei nicht nur die Darstellung des Plans und seiner Festsetzungen sowie der Formulierung der Begründungen, sondern auch die Vorbereitung der Abwägung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.</p>
<p>Eine Privatisierung dieser öffentlichen Aufgaben durch zunehmende Vergabe an externe Planungsbüros führt dazu, dass politische Entscheidungen im Planungsbereich nicht mehr durch die Kommune, sondern durch Private vorformuliert werden. Hier besteht die Gefahr von Kollisionen unterschiedlicher Auffassungen von Privaten und der Kommune, die vermieden werden sollten. Diese sollten dadurch vermieden werden, dass das Planungsamt mit einer hinreichenden Zahl qualifizierter Mitarbeiter*innen besetzt ist.</p>
<p>In einem ersten Schritt bedarf es des Überblicks über die Anzahl der selbst erstellten und der in Fremdvergabe erstellten Dokumente. Hierbei ist schrittweise die Anzahl der Fremdvergaben auf null zu reduzieren.</p>
<p>Die Erstellung von Fachgutachten (Immissionsprognosen, artenschutzrechtliche Gutachten etc.) bleibt davon unberührt, da diese zwar eine Hilfestellung darstellen, aber politische Entscheidungen nicht präjudizieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272103</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:32:01 +0100</pubDate>
                <title>Wettbürosteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/wettbuerosteuer-1/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>HH 2019/20: Einführung einer Wettbürosteuer in Witten zur Unterstützung des Potenzials der Vergnügungssteuer im HSP 13, Produktkonto 160101.403300</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag:</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Witten einen Entwurf für eine Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Witten vorzulegen, so dass hierüber unverzüglich abgestimmt werden kann.</p>
<p>Die Wettbürosteuer soll als eine Form der Vergnügungssteuer dazu dienen, das Potential des HSP Nr. 13, Produktkonto 160101.403300 zu erreichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit seinem Urteil vom<strong> </strong><strong>29. Juni 2017, AZ 9 C 7.16, hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Erhebung einer Wettbürosteuer grundsätzlich zulässig ist, siehe </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.bverwg.de/pm/2017/51" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bverwg.de/pm/2017/51</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.bverwg.de/290617U9C7.16.0" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bverwg.de/290617U9C7.16.0</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Ausgabe von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). Bemessungsgrundlage ist dabei nicht die Fläche der genutzten Räume in qm, sondern der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand, hier also der Wetteinsatz.</p>
<p>Inzwischen haben zahlreiche Kommunen Wettbürosteuersatzungen erlassen oder entsprechend geändert, so beispielsweise in Marsberg</p>
<p><a href="https://ratsinfo.marsberg.com/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZgINuxO1ZKl5P0Wn7vL06uvHnSAEKew0VQ47rs85qRr/Beschlussvorlage_140-2018.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://ratsinfo.marsberg.com/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZgINuxO1ZKl5P0Wn7vL06uvHnSAEKew0VQ47rs85qRr/Beschlussvorlage_140-2018.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://ratsinfo.marsberg.com/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSGMki7zJRPt4wl0vjECgX_z-r9yO3F1FiARLivj70xn/Anlage_zum_TOP_5.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://ratsinfo.marsberg.com/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSGMki7zJRPt4wl0vjECgX_z-r9yO3F1FiARLivj70xn/Anlage_zum_TOP_5.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>oder Oberhausen</p>
<p><a href="http://www8.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/170419_Wettbuerosteuersatzung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://www8.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/170419_Wettbuerosteuersatzung.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Stadt Schwerte hat eine Wettbürosteuersatzung in Form der vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfohlenen Mustersatzung erlassen, siehe</p>
<p><a href="https://ratsinfo.schwerte.de/bi/vo0050.php?__kvonr=5668" target="_blank" rel="noreferrer">https://ratsinfo.schwerte.de/bi/vo0050.php?__kvonr=5668</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Besteuerung erfüllt den Zweck, das Glücksspiel einzudämmen, da ordnungsbehördliche Maßnahmen nur begrenzt dazu geeignet sind. Zudem ist der Gesundheitsaspekt bezüglich der Spielsuchtbekämpfung zu berücksichtigen. Der mit der Einführung der Wettbürosteuer weiterhin verbundene Lenkungszweck, der Zunahme der Wettbüros entgegenzusteuern, steht im Einklang mit dem Ziel einer geordneten Stadtentwicklung.</p>
<p>Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.</p>
<p>Der Bundesgesetzgeber hält einen relativ geringen Steuersatz von 3 % auf den Wetteinsatz für gerechtfertigt. Ein Steuersatz von 3 % wahrt einen hinreichenden Abstand zur Sportwettensteuer, deren Steuersatz 5 % des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes beträgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
                <enclosure url="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/Haushalt_19-20/cop/539475_web_R_K_B_by_Rainer_Sturm_pixelio.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272102</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:26:32 +0100</pubDate>
                <title>Gewerbesteuerprüfer*in</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/gewerbesteuerpruefer-in/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushaltsantrag DIE LINKE: Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)      </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <strong>beantragt, </strong>die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu <strong>prüfen</strong>.</p>
<p>Dazu ist die Struktur der Steuerpflichtigen gemäß § 21 Abs. 3 FVG zu prüfen und eine Prognose bzgl. der Mehreinnahmen durch die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin zu erstellen.</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis innerhalb von zwei Monaten vorzulegen.</p>
<p>Sollten abzüglich der Personalkosten Mehreinnahmen prognostiziert werden, ist im ersten Halbjahr 2019 eine Vorlage zur Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin vorzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem Zyklus von ca. 13 Jahren. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschulden für viele Jahre nicht eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass so auch der Stadt Witten in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler GewerbesteuerprüferInnen gesteigert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gewerbebedienstete an Außenprüfungen der Steuerpflichtigen teilzunehmen. Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftigten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer größeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyklen gesteigert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG an mehrere Tatbestandsmerkmale gekoppelt:</p>
<p>- Die Steuerpflichtigen unterhalten in der Gemeinde eine Betriebsstätte oder haben dort Grundbesitz.</p>
<p>- Die Außenprüfungen erfolgen im Gemeindebezirk.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher ist zu prüfen, welche Strukturen bei den Steuerpflichtigen einer Kommune vorliegen bzw. wo die Prüfungen erfolgen und auf dieser Grundlage eine Prognose der zusätzlichen Einnahmen vorzunehmen.</p>
<p>Die bisherigen Erfahrungen, z.B. in Duisburg und Köln zeigen Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu über einer Million €. Demgegenüber stehen Personalkosten von maximal 85.000 € pro Prüfer*in.</p>
<p>Auch Ruhrgebietskommunen wie Dortmund und Essen beschäftigen Gewerbesteuerprüfer*innen.</p>
<p><a href="https://www.derwesten.de/staedte/muelheim/gewerbesteuer-fuer-betriebe-wird-kuenftig-intensiver-geprueft-id10412642.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.derwesten.de/staedte/muelheim/gewerbesteuer-fuer-betriebe-wird-kuenftig-intensiver-geprueft-id10412642.html</a></p>
<p>In Oberhausen hat der Gewerbesteuerprüfer im Jahr 2017 der Stadt sogar über sechs Millionen € Mehreinnahmen eingebracht, obwohl er erst ab dem 1.4.2017 im Einsatz war, siehe</p>
<p><a href="https://www.waz.de/staedte/oberhausen/betriebspruefer-bringt-der-stadt-sechs-millionen-euro-ein-id213293915.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.waz.de/staedte/oberhausen/betriebspruefer-bringt-der-stadt-sechs-millionen-euro-ein-id213293915.html</a></p>
<p>Damit könnten sich auch für die Stadt Witten erhebliche Mehreinnahmen ergeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende)</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                <enclosure url="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/Haushalt_19-20/cop/445715_web_R_K_B_by_Rainer_Sturm_pixelio.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272101</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:16:09 +0100</pubDate>
                <title>Querungshilfen . Verkehrsinseln</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/querungshilfen-verkehrsinseln/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Antrag zum Haushalt 2019/20: Ausbau von Querungshilfen, Produkt 12 01 01 Straßenbau, Konto 78 29 08, Investitionsplan Nr. 64</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten <strong>beantragt</strong> die Erhöhung der Auszahlungen für „<strong>Querungshilfen</strong>“ auf <strong>100.000 € in 2019 und 2020</strong> im Produktkonto 12 01 01 / 78 29 08.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>In unserer Stadt haben viele Menschen Probleme mit dem ständig zunehmenden Autoverkehr. Als Unterstützung für eine sichere Straßenquerung bieten sich Querungshilfen an. Um für den wachsenden Bedarf an Querungshilfen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu haben, muss der Ansatz für die Investitionsmittel Nr. 64 auf mindestens 100.000 € in den Jahren 2019 und 2020 erhöht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Bürger*innen mit Kinderwagen und kleinere Kinder benötigen eine Hilfe zur sicheren Überquerung stark befahrener Straßen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In den Beratungen des Verkehrsausschusses der letzten zwei Jahre berichtete die Verwaltung wiederholt, dass der Bedarf an Querungshilfen mit den bisher genehmigten Mitteln <strong>nicht</strong> gedeckt werden kann. Der bisherige Ansatz von 10.000 € reicht in der Regel für eine Querungshilfe im Jahr im gesamten Stadtgebiet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272100</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:10:02 +0100</pubDate>
                <title>sozial - ökologisch - wirtschaftlich</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/sozial-oekologisch-wirtschaftlich/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Neufassung des Globalziels für den Haushalt der Stadt Witten </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt eine Neufassung des <strong>Globalziels</strong> für den Haushalt der Stadt Witten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das <strong>Globalziel</strong> für den Haushalt der Stadt Witten wird wie folgt neu gefasst:</p>
<p><strong><em>„Als Globalziel wird festgelegt, dass die Stadt Witten ihre Aufgaben qualitativ gut, in sozialer Verantwortung für die Bürger*innen und Beschäftigten, unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen erledigt.“</em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Mit dem Globalziel für den NKF-Haushalt soll eine Richtschnur zur Entwicklung der Produkte und der Produktbeschreibungen vorgegeben werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der bisherigen Formulierung des <strong>Globalziels auf S. 4 der Vorbemerkung</strong> zum Haushaltsentwurf 2019/20 heißt es: „Daher legt die Verwaltung als allgemeingültiges Globalziel die Rückgewinnung eines wirtschaftlichen Handlungsspielraum fest.“</p>
<p>Dieses Ziel ist unter den bisherigen Rahmenbedingungen nicht erreichbar. Um trotzdem die Arbeit der Verwaltung für die Bürger*innen der Stadt Witten angemessen zu steuern, ist eine neue Formulierung des Globalziels erforderlich.</p>
<p>Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE sollte das Globalziel für den Haushalt der Stadt Witten soziale, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Aspekte enthalten, um auch zukünftigen Generationen ein gutes Leben in Witten zu ermöglichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272099</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 16:03:58 +0100</pubDate>
                <title>Reinigungspersonal</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/reinigungspersonal/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>Haushalt 2019/20: Produkt 01 12 01 Eigenreinigung erhalten und ausbauen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Leidemann,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die teilweise Überarbeitung der Produktbeschreibung des Produkts 01 12 01 Reinigungsdienste wie folgt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Produktbeschreibung für das Produkt 01 12 01 Reinigungsdienste wird wie folgt ergänzt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>- Ziele:</strong></p>
<p>1. Stabilisierung der Reinigungskosten ohne Verlust der Reinigungsleistung</p>
<p>2. Erhalt und Ausbau der Eigenreinigung</p>
<p>3. Erhalt und Ausbau der Winterdienste in Eigenregie</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>- Kennzahlen: </strong></p>
<p>a) Anteil der Eigenreinigung</p>
<p>b) Personalstellen in Vollzeitäquivalenten</p>
<p>c) Gesamtfläche, die zu reinigen ist</p>
<p>d) Flächen für den Winterdienst<br> &nbsp;</p>
<p><strong>- Aufwand in Euro:</strong></p>
<p>Personal</p>
<p>Sachkosten</p>
<p>Material</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>(Angaben nach Jahren getrennt)<br> &nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- <strong>Kennziffern</strong></p>
<p>(Angaben nach Jahren getrennt)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>- Bericht</strong></p>
<p>(Angaben nach Jahren getrennt)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Stadt Witten hat als Eigentümerin von vielen Gebäuden auch eine große Verantwortung gegenüber den dort tätigen Reinigungskräften. Dieser Verantwortung wird sie am besten gerecht, wenn sie selbst Arbeitgeberin der Reinigungskräfte ist. Dann können die Arbeitsbedingungen so sozial und human wie möglich gestaltet werden. Die bereits erfolgte Privatisierung der Reinigungsarbeiten soll schrittweise beendet werden und die Reinigungskräfte wieder in die eigene Verantwortung übernommen werden.</p>
<p>Probleme wie die öffentlich gewordene Schlechtreinigung in der Kita und in der Grundschule in Witten-Buchholz zeigen, dass Fremdreinigung zu Problemen führen kann. Diese können durch die vermehrte Eigenreinigung vermieden werden.</p>
<p>Auch die Winterdienste dürfen nicht privatisiert werden. Diese Arbeiten sollten weiterhin in Eigenregie durchgeführt werden.</p>
<p>Die <strong>Kennzahlen</strong> zu diesem Produkt müssen alle <strong>im Haushalt selbst angegeben</strong> <strong>und abgedruckt werden</strong>. Die Kennzahl Anteil der Eigenreinigung wird den Ist-Zustand zeigen.</p>
<p>Die Zahlen zum <strong>Aufwand</strong> in diesem Produkt zeigen auf einen Blick, wie hoch der Aufwand für die Reinigungsleistungen im jährlichen Vergleich ist. Die Angaben sollen nach Jahren getrennt dargestellt werden, um Vergleiche und Trends zu zeigen.</p>
<p>Es sollen <strong>Kennziffern</strong> eingefügt werden, die anzeigen, inwieweit die Ziele erreicht werden.</p>
<p>Im <strong>Bericht</strong> soll über die Zielerreichung und Besonderheiten in diesem Produkt kurz berichtet werden.</p>
<p>Der Bericht hilft den Politiker*innen zu erkennen, ob und wie für das Produkt im nächsten Jahr nachgesteuert werden muss, um eine optimale Zielerreichung zu erhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-272098</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Nov 2018 15:56:35 +0100</pubDate>
                <title>Jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/jaehrliche-erstellung-eines-konnexitaetsberichts-witten/</link>
                <author>DIE LINKE. Fraktion Witten</author>
                <description>zur Vorbereitung Haushaltsplan 2021</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beschlussvorschlag:</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich gemeinsam mit dem nächsten Haushaltsplanentwurf einen „Konnexitätsbericht Witten“ für die vergangenen Monate vorzulegen. Der erste Konnexitätsbericht wird zum 1.1.2020 vorgelegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Bericht umfasst</p>
<p>- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Bund mittelbar zugewiesen wurden,</p>
<p>- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden,</p>
<p>- die Kosten, die der Stadt Witten durch die jeweilige Zuweisung dieser Aufgaben entstanden sind,</p>
<p>- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund der jeweiligen Zuweisung dieser Aufgaben erhält,</p>
<p>- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund des Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) erhalten müsste</p>
<p>- die jeweilige Feststellung, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde und welche Gründe für eine Verletzung oder reduzierte Zahlung vom Land vorgebracht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemäß dem Konnexitätsprinzip sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Konnexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kostenbelastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern.</p>
<p><strong><em>Allerdings wird das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt.</em></strong></p>
<p>Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen entstehen, die Verweigerung der Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben mit organisatorischem Inhalt oder das Stellen besonderer Anforderungen an bestehende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungsregelungern sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips. Diese Verletzungen erfolgen, obwohl zum Teil entgegenstehende rechtliche Regelungen existieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der „Konnexitätsbericht Witten“ soll</p>
<p>- die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzeigen,</p>
<p>- Kommunalparlamentarierer und die Bevölkerung über die Verletzung des Konnexitätsprinzips informieren,</p>
<p>- die Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung und von ihr Beauftragter vergrößern und</p>
<p>- ggf. Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Selbst der aktuelle Haushaltsentwurf für die Jahre 2019 und 2020 erläutert auf Seite 20 des Vorberichts, dass eine Ursache für nicht steuerbare Verschlechterungen im Haushalt die fortgesetzten Aufgabenübertragungen ohne finanziellen Ausgleich sind:</p>
<p><em>„… Die nach wie vor richtige Unterstützung der Städte durch den Stärkungspakt greift ebenfalls zu kurz. Sie setzt <strong>nicht an den Ursachen wie fortgesetzter Aufgabenübertragung oder Ausweitung bestehender Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich, hoher und trotz vieler Bekundungen zunehmender Dynamik sozialer Kosten oder stetig steigender</strong> <strong>Umlagezahlungen</strong> an. Im Gegenteil: Durch die Reduzierung der städtischen Angebote verbunden mit weit überproportionalen Gebühren- und Steuersätzen werden immer noch <strong>vorhandene Strukturprobleme verschärft</strong>. Arbeitsplatzverlust und Einwohnerrückgang sind die mittel- und langfristigen Folgen mit wiederum negativen Konsequenzen für die wirtschaftliche Situation der Stadt.“ </em></p>
<p>Mithin ist es längst überfällig, auch in Witten genau zu bilanzieren, in welcher Größe unsere Haushaltsprobleme von der Bundes- und Landesebene infolge der ungesicherten Konnexität erzeugt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>]]></content:encoded>
                
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