Die Linke Fraktion Witten: Briefe

Linke wendet sich an Kommunalaufsicht

DIE LINKE. Fraktion Witten

Beschlüsse des Wittener Stadtrats zum Wickmann-Gelände müssen aufgehoben werden!

 

21.9.2016

Sehr geehrter Herr Schade,

hiermit bitten wir Sie, in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht gegenüber der Stadt Witten tätig zu werden.


Am Montag, den 19.9.2016 hat der Rat der Stadt Witten die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 für das Gebiet "Annenstraße/Erlenweg/Bundesbahn" sowie die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 216 "Annenstraße/Erlenweg/Westfalenstraße (ehemaliges Gelände Fa. Wickmann)" beschlossen. Eine teilweise oder vollständige Überplanung des Areals mit einem neuen Bebauungsplan ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll die städtebauliche Entwicklung an diesem Standort nach § 34 Abs. 3 BauGB betrieben werden.

In Ihrem Schreiben vom 14.9.2016 an die Bürgermeisterin der Stadt Witten, Frau Sonja Leidemann, haben Sie auf die schwerwiegenden Folgen für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung hingewiesen, falls kein Bebauungsplan aufgestellt wird und lediglich eine Beurteilung nach § 34 Abs. 3 BauGB erfolgen soll. Diese Besorgnis teilen wir. Aus unserer Sicht sind die o.a. Beschlüsse des Rates der Stadt Witten rechtswidrig.

In Ihrem Schreiben haben Sie dargestellt, dass Sie angesichts der bestehenden Sachlage gezwungen sein könnten, gegen die Beschlüsse des Rates am 19.9.2016 in dieser Angelegenheit aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir bitten Sie hiermit, tätig zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass die o.a. Beschlüsse aufgehoben werden.

Hierzu bitten wir Sie, die Bürgermeisterin der Stadt Witten gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 GO NRW anzuweisen, die o.a. Beschlüsse zu beanstanden und, soweit der Rat die Beschlüsse nicht selbst zurücknimmt, diese gemäß § 122 Abs. 1 S. 2 GO NRW aufzuheben.


Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)