Die Linke Fraktion Witten: Reden/Haushaltsreden

„FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 197 - Ann – ‚Bildungsquartier Annen‘“

Linksfraktion

Rede von Oliver Kalusch zum Tagesordnungspunkt des ASUK am 10.02.2002

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Heute behandeln wir die Änderung des FNP Nr. 197 und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 197., Kurz das Bildungsquartier Annen.

Vorweg: Investitionen in Bildung und Treffpunkte für Bürger sind sicherlich sinnvoll und gut angelegt. Aber der Standort muss stimmen. Und dieser Standort stimmt nicht.

Das Problem besteht weniger im nördlichen Bereich der FNP-Änderung. Das Problem liegt zentral im südlichen Bereich der FNP-Änderung und im B-Plan.

Hauptproblem der Planung ist der im Südbereich vorhandene Urwald, für dessen Erhalt sich in den vergangenen Monaten eine Anwohnerinitiative ehrenamtlich und mit viel Herzblut eingesetzt hat.

Und zu diesem Urwald gibt es klare Aussagen.

Die Bewertung durch das Regionalforstamt Ruhrgebiet hat ergeben, dass im Plangebiet aufgrund des  durchgehenden Kronenschlussses größtenteils Wald vorherrscht und daher der gesamte Bereich als Wald zu klassifizieren ist. (S. 6. FNP-Begründung).

Es geht also nicht nur um einzelne Bäume, sondern um ein zusammenhängendes Waldareal.

Dieses hat vielfältige Funktionen.

So führt der Umweltbericht aus, dass die vorhandene Waldparzelle praktisch identisch mit der Fläche ist, die im Biotopkataster NRW ist. Das Biotop trägt die Bezeichnung „Weidenwald in Annen“. Das vom LANUV angegebene Schutzziel ist die Erhaltung und Optimierung eines innerstädtischen Laubwaldbestandes Trittsteinbiotops.

Dieser Weidenwald wird neben nur zehn weiteren Flächen Wittens im Landschaftsinformationssystem das LANUV geführt und besitzt eine besondere Bedeutung als Verbindungs-, Ergänzungs- Entwicklungsbereich innerhalb des landesweiten Biotopverbundes. Zu den Entwicklungszielen gehört auch hier der Erhalt. Das macht klar: Das Wäldchen ist auch von überregionaler Bedeutung.

Deshalb hat auch der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Landschaftsbehörde angeregt, „das Waldgebiet im Wesentlichen zu erhalten und über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu sichern.“

Über all das soll sich nun hinweggesetzt werden. Er soll durch die Planung weitgehend vernichtet werden. Das widerspricht den Zielen des Naturschutzes und ist gerade in Zeiten des Artensterbens nicht akzeptabel.

Auch für den Klimaschutz ist der Wald relevant. So bindet er Kohlenstoff in Form von Biomasse und liefert damit einen Beitrag zur Reduktion des CO2-Anteils in der Atmosphäre, Die vorgesehenen Ausgleichspflanzungen in Form von Ersatzaufforstungen können die Jahrzehnte alten Bäume und ihre Funktion nicht ersetzen.

Die Verwaltung verweist in ihren Unterlagen dabei auf die Abwägung, die vorgenommen werden kann. Dies verkennt eines: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März letzten Jahres. Dieses spricht davon, dass „das relative Gewicht des Klimaschutzgebotes in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zunimmt.“

In den Unterlagen war davon nichts zu merken. Konsequenter Klimaschutz sieht anders aus.

Hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel fungiert die Plangebietsfläche für die direkte Umgebung als Senke stadtklimatologischer Aspekte. Gerade die Klimaparameter Lufttemperatur, - feuchte und Temperatur werden durch das Biotop positiv beeinflusst. Mit der Zerstörung des Waldes fallen diese wichtigen Funktionen weg.

Ziehen Sie daher die richtige Schlussfolgerung: Lassen Sie die Planung fallen und suchen Sie nach einer anderen Fläche.