Haushalts-Sanierungsplan: Sondernutzungsgebühren

DIE LINKE Fraktion Witten

Keine Erhebung der Sondernutzungsgebühren bei ehrenamtlichen Aktivitäten

Beschlussvorschlag:

Bei der Erhebung der Sondernutzungsgebühren gemäß Potential Nr. 1119 des Haushalts-Sanierungsplans wird eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren ausgeschlossen, falls die Sondernutzungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen.


Begründung:

Die Sondernutzungsgebührensatzung erfasst alle Sondernutzungen, unabhängig davon, ob es sich um rein ehrenamtliche Tätigkeiten oder um gewerbliche Nutzungen handelt.

Für Bürgerinitiativen, globalisierungskritische Organisationen oder finanziell schwache Verbände und Gruppierungen, z.B. aus dem Sozial- oder Umweltbereich, stellen die bisherigen Gebühren für Sondernutzungen in Witten (beispielsweise für Informationsstände) bereits heute eine schwer zu überwindende Hürde dar. Ihre rein ehrenamtlichen Tätigkeiten werden durch die Sondernutzungsgebühren stark erschwert und teilweise unmöglich gemacht.

Es ist das erklärte Ziel von allen politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und Behinderungen abzubauen kann. Daher sollten die Sondernutzungsgebühren zur Wahrnehmung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft zukünftig wegfallen. Die Sondernutzungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten liegen im öffentlichen Interesse, so dass durch eine Konkretisierung bzw. Ergänzung des § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Witten dass Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen gestärkt werden kann.

Jürgen Wolf

(Fraktionsvorsitzender)