Luftreinhalteplan

DIE LINKE Fraktion Witten

Umgestaltung der Ruhrstraße in eine Fußgängerzone

Beschlussvorschlag:

Die Ruhrstraße wird im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" zur Fußgängerzone umgestaltet. Der Anlieferverkehr für die Gewerbetreibenden der Ruhrstraße und die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Ruhrstraße weiter befahren können. Es ist ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um potentielle Belastungen der Anwohner in der Umgebung des veränderten Straßenabschnitts so weit wie möglich zu reduzieren.


Begründung:

Die Belastung der Ruhrstraße im oben beschriebenen Straßenabschnitt überschreitet den ab 1.1.2010 gültigen Immissionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2008/50/EG und § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert).

Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben pro Jahr weltweit mehr als eine Million Menschen an den Folgen verschmutzter Luft.

Aus diesem Grund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg der Luftreinhalteplan Witten 2010 aufgestellt, welcher insbesondere von der Stadt Witten vorgeschlagene Maßnahmen beinhaltet, um die Immissionsbelastung bis zum Jahr 2015 auf einen Wert unterhalb des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m3 zu reduzieren. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Maßnahmen, die primär niederschwelliger Art sind, keine grundsätzliche Veränderung der Immissionssituation bewirken können. Der Luftreinhalteplan Witten in der bisherigen Form ist damit gescheitert, seine Prognosen haben sich als unrealistisch erwiesen.

So sagte das von der Bezirksregierung verwendete Modell der Immissionsprognose für 2010 selbst ohne die Berücksichtigung jeglicher Reduktionsmaßnahmen einen Immissionswert von ca. 43 µg/m3 voraus. Tatsächlich wurden 52 µg/m3 gemessen, d.h. ca. 9 µg/m3 mehr. Im Jahr 2011 wurde eine Immissionsbelastung von 48 µg/m3 gemessen, obwohl die meisten Reduktionmaßnahmen bereits erfolgt sind - immer noch ca. 5 µg/m3 mehr als der Prognosewert von 43 µg/m3. Für das Jahr 2012 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erneut einen Immissionswert von 48 µg/m3 festgestellt.

Damit wird die Fehlkalkulation der Immissionsbelastung deutlich, die sich aufgrund der systematischen Unterschätzung der Immissionen ergibt. Die Einhaltung des Immissionswertes von 40 µg/m3 für das Jahr 2015 ist damit auszuschließen. Daran vermag auch die Reduzierung des LKW-Verkehrs nichts zu ändern. Angesichts der vorliegenden Datenlage gibt es keine ernsthaften Experten mehr, die noch von einer Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid mit den bisherigen Maßnahmen im Jahre 2015 ausgehen. Die Immissionssituation in der Ruhrstraße stagniert auf einem hohen gesundheitsgefährdenden Niveau.

Die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Witten sind daher gefordert, nicht länger auf Zeit zu spielen, sondern für die sichere Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid zu sorgen. Die notwendige Einhaltung dieses Jahresmittelwerts, auf die die Anwohner der Ruhrstraße einen rechtlichen Anspruch haben, dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und kann nicht durch Taktieren außer Kraft gesetzt werden. Auch immer neue Computersimulationen ungeeigneter Varianten, die die Veränderung der Emissionen darstellen, aber nicht die Unterschreitung der Immissionen unter das rechtlich geforderte Niveau belegen, sind kein Ausweg aus der rechtswidrigen Situation.

Um eine sichere Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes zu gewährleisten, sind einschneidende Verkehrsbeschränkungen erforderlich. Eine solche Maßnahme stellt die Umgestaltung der Ruhrstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" zur Fußgängerzone dar. Diese Änderung des Charakters der Ruhrstraße ist in ein Verkehrskonzept einzubinden, welches die Bevölkerung in der Umgebung des Abschnitts der Ruhrstraße soweit wie möglich vor zukünftigen Verkehrsverlagerungseffekten schützt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass im Interesse einer lebendigen Stadt der Anlieferverkehr für die Geschäftsleute ermöglicht wird und der ÖPNV weiterhin Zugang zu diesem Straßenabschnitt hat.

Dieses Vorgehen ist auch ökonomisch geboten, da die Bundesregierung bei einem immer wahrscheinlicher werdenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Verurteilung die resultierenden Strafzahlungen von der Stadt Witten einfordern wird.

Jürgen Wolf

(Fraktionsvorsitzender)