ökologische Situation in Witten

Betreff: Unterichtung der Öffentlichkeit über den Zustand und die Entwicklung der ökologischen Situation in Witten

 

Antrag:

Auf der Homepage der Stadt Witten wird ein Bereich eingerichtet, in dem die Informationen über den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile, Umweltfaktoren (Lärm, Abfälle, Emissionen etc.), umweltrelevante Maßnahmen oder Tätigkeiten in Witten sowie weitere Umweltinformationen dargestellt, zusammengefasst und kontinuierlich ergänzt werden.

Hierzu werden im Haushalt ausreichende Personal- und Sachmittel ausgewiesen.

Begründung:

§ 10 Abs. 1 UIG (Umweltinformationsgesetz) bestimmt, dass die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über den Zustand der Umwelt zu informieren ist. Gemäß § 10 Abs. 3 UIG soll die Verbreitung von Umweltinformationen in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten erfolgen. Hierzu sollen vorrangig elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden. Informationspflichtig sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Anstrich 3 UIG NRW insbesondere die Gemeinden und damit auch die Stadt Witten.

Die Homepage der Stadt Witten weist zwar eine Vielzahl von Einträgen unter dem Suchbegriff „Umwelt“ aus, enthält jedoch keine systematische und umfassende Darstellung über den Zustand der Umwelt in Witten sowie der Umweltinformationen, die gemäß § 10 Abs. 2 UIG zu verbreiten sind.

Erforderlich ist ein Bereich der Homepage, in dem Informationen über die Umwelt gegliedert nach Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden etc.), kommunalen Konzepten, Plänen und Programmen, Zulassungsentscheidungen (beispielsweise Baugenehmigungen und ihr Einfluss auf die Umwelt) sowie weiteren Aspekten systematisch dargestellt sind. Dieser Bereich ist kontinuierlich zu entwickeln und zu pflegen. Gegebenenfalls können auch Links zu anderen Internetseiten angegeben werden, falls relevante Informationen nicht oder nicht in einem geeigneten Format bei der Stadt Witten vorhanden sind.

Bei diesen Anforderungen handelt es sich nicht nur um eine Pflichtaufgabe der Kommune. Die Information der Bevölkerung ist ein demokratischer Standard, der es den Menschen ermöglicht, die Aktivitäten und Erfolge der kommunalen Umweltpolitik beurteilen zu können und ihre Anforderungen in die öffentliche Diskussion über die Stadtentwicklung einzubringen.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


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