Umweltschutz

DIE LINKE Fraktion Witten

Anpassung an den Klimawandel - Maßnahmen für Witten

Beschlussvorschlag:

Es wird ein Gutachten "Anpassung an den Klimawandel - Maßnahmen für Witten" in Auftrag gegeben.

Das Gutachten soll klären, wie sich der von Menschen verursachte Klimawandel voraussichtlich in Witten auswirken wird, welche Schutzgüter und kritischen Infrastrukturen von den Klimawandelauswirkungen betroffen sein werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Witten zu verhindern und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nicht zu verhindernde Auswirkungen soweit wie möglich zu reduzieren. Hierbei sollen insbesondere Maßnahmen auf der Ebene der Planung, konkrete technische Maßnahmen sowie organisatorische Maßnahmen ermittelt und dargestellt werden.

Hierfür wird im Haushalt eine Summe von 20.000 € bereitgestellt.

Begründung:

Seit der 2012 bekannt gewordene Analyse des Weltklimarats (IPCC) „Klimawandel 2013 – Die naturwissenschaftliche Basis“ und einer Studie der Weltbank ist offensichtlich geworden, dass das Ziel, eine globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 2 Grad zu begrenzen, in immer weitere Ferne rückt. Auch beim optimistischsten Szenario liegen die Chancen bei 50:50; die Weltbank zieht inzwischen eine Erwärmung von 4 Grad in Betracht. Damit wird das weltweit anerkannte Limit von 2 Grad, bis zu dem nach wissenschaftlich anerkannter Meinung der Klimawandel gerade noch zu beherrschen ist, überschritten.

Der Beitrag der IPCC-Arbeitsgruppe 1 „Wissenschaftliche Grundlagen“, der am 27.9.2013 verabschiedet wurde, untermauert diese Analyse. Insbesondere heißt es in der Darstellung der „Hauptaussagen für politische Entscheidungsträger“:

„Die kumulativen CO2-Emissionen bestimmen weitgehend die mittlere globale Erwärmung der Erdoberfläche bis im späten 21. Jahrhundert. Die meisten Aspekte des Klimawandels werden für viele Jahrhunderte bestehen bleiben, auch wenn die Emissionen von Treibhausgasen gestoppt werden. Dies bedeutet einen unabwendbaren Klimawandel von beträchtlichem Ausmaß über mehrere Jahrhunderte hinweg, der durch vergangene, gegenwärtige und zukünftige Emissionen von CO2 verursacht wird.“

Damit werden sich relevante Folgen auch nicht durch Klimaschutz- und CO2-Minderungsprogramme vermeiden lassen.

Die Folgen werden sich nicht nur in anderen Weltregionen zeigen. Auch Deutschland wird davon betroffen sein. Extrem heiße Sommermonate, Überschwemmungen, Starkregen, vermehrte und stärkere Stürme sind nur einige der Effekte, die auf Deutschland und auch auf Witten zukommen werden. Damit sind die Menschen, ihre kritischen Infrastrukturen und die Natur erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hieraus werden erhebliche ökologische, soziale und gesundheitliche Folgen resultieren.

Von den Auswirkungen von Extremwetterlagen hat sich Witten im Sommer 2013 bereits einen ersten Eindruck machen können. Am Donnerstag den 20.6.2013 verdunkelte sich um 13.15 Uhr der Himmel über Witten und ein extremer Starkregen begann. Es fielen 50 bis 60 Liter Regen in knapp zwei Stunden. Nach Angaben der ESW entsprach die niedergegangene Wassermenge ungefähr der mittleren Niederschlagsmenge eines ganzen Monats. Sie überflutete Straßen, Gärten, Keller, Kellerwohnungen und Garagen. Bei etlichen Gebäuden musste der Strom aus Sicherheitsgründen abgestellt werden. Die Senke auf der Annenstraße in Höhe Schleiermacherstraße war genauso Überflutungszone wie der Bereich Ledderken. Dabei war Witten nicht allein – ganz NRW war von diesem Starkregen betroffen.

Mit derartigen Ereignissen ist aufgrund des Klimawandels zukünftig vermehrt und in stärkerer Intensität zu rechnen. Darauf ist Witten nur unzureichend vorbereitet.

Mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts hat die Stadt Witten einen ersten Schritt getan, sich den Gefahren des Klimawandels zu stellen. Dieser Schritt ist aber deshalb unzureichend, weil das Integrierte Klimaschutzkonzept zwar Maßnahmen zur Reduzierung von klimawirksamen Gasen aufzeigt, das Problem der Anpassung an den Klimawandel aber lediglich streift. Es erfolgt keine Analyse der Gefahren durch den Klimawandel und es werden keine Maßnahmen zu ihrer Abwehr oder Reduzierung aufzeigt.

Erste Maßnahmen der ESW zur Kanalsanierung sind zwar sinnvoll, decken jedoch nicht alle Gefahrenquellen ab. Neben der Gefahrenquelle Niederschlag müssen zukünftig im Detail u.a. die Gefahrenquellen Hochwasser, verstärkter Schneefall und die in ihrer Intensität verstärkten Stürme betrachtet werden. Für das Wirksamwerden dieser Gefahrenquellen müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Daher ist es geboten, jetzt den nächsten Schritt zu vollziehen. Es ist notwendig, für Witten eine systematische Analyse der resultierenden Gefahren, der betroffenen Schutzgüter sowie der erforderlichen und in Betracht kommenden Maßnahmen zur Vorsorge sowie zur Gefahrenabwehr und -reduzierung vorzunehmen. Damit wird erstens der Schutz von Mensch und Natur so weit möglich gewährleistet. Zweitens bewirken frühzeitige Maßnahmen eine Minimierung des gesamtgesellschaftlichen Schadens und sind somit unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik.

Jürgen Wolf

(Fraktionsvorsitzender)