Wettbürosteuer

Betreff: Einführung einer Wettbürosteuer in Witten

Antrag:

Die Stadt Witten führt eine Wettbürosteuer ein. Sie lehnt sich an die in Hagen eingeführte Wettbürosteuer an.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates einen Entwurf für eine Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Witten vorzulegen, so dass hierüber unverzüglich abgestimmt werden kann.

Begründung:

Mit Datum vom 3.7.2014 hat die Stadt Hagen eine Wettbürosteuer eingeführt und als Satzung verabschiedet, siehe https://www.hagen.de/web/media/files/f05/f0502/f050202/R222008.pdf

Die Wettbürosteuersatzung wurde durch das Land NRW genehmigt.

Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Ausgabe von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). Bemessungsgrundlage ist die Fläche der genutzten Räume in qm. Der Steuersatz beträgt einen je nach Art der Wetten spezifischen Betrag je angefangene näher definierte Fläche in qm.

Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.

Die zurückhaltende Höhe der Wettbürosteuer besitzt keine Erdrosselungswirkung, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen. Der mit der Einführung der Wettbürosteuer verbundene Lenkungszweck, das Glücksspiel einzudämmen und der Zunahme der Wettbüros entgegenzusteuern, steht im Einklang mit dem Ziel einer geordneten Stadtentwicklung.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


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