Transparenz von Entscheidungsprozessen - Livestream-Übertragungen von Ratssitzungen

DIE LINKE. Fraktion Witten

Ergänzung des Produkts 010702 Internet-Präsentation, Grafische Arbeiten und Pressearbeit und Erhöhung des Haushaltsansatzes

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Produktbeschreibung des Produkts 010702 „Internet-Präsentation, Grafische Arbeiten und Pressearbeit“, S. 92:

wie folgt zu ändern.

Antrag:

An Nr.02 „Internet-Präsentation“ der Produktbeschreibung wird angefügt „Audiovisuelle Übertragung der Ratssitzungen per Livestream im Internet sowie Bereitstellung der Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen ab dem Tag nach der Ratssitzung über die städtische Homepage.“

Als Kennzahl wird eingefügt: Anzahl der Besuche auf der Internetseite der Stadt Witten, um die Ratssitzungen zu verfolgen“

Hierfür wird zusätzlich ein Betrag von 5.000 € in den Haushalt der Stadt Witten eingestellt.

Begründung:

Eine transparente Kommunalpolitik darf nicht nur darauf gerichtet sein, einer möglichst großen Zahl von Menschen die Möglichkeit zu geben, das Ergebnis der Beratungen von Entscheidungsgremien der Kommune zu erfahren. Vielmehr muss ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, ihr Zustandekommen unmittelbar verfolgen zu können. Für eine politische Meinungsbildung und Mitwirkung der BürgerInnen der Kommune ist es von wesentlicher Bedeutung, zu erfahren, mit welchen Argumenten Positionen im Kommunalparlament vertreten werden und auf welcher argumentativen Ebene die Auseinandersetzung z.B. mit anderen Ratsmitgliedern und Fraktionen verläuft.

Bisher war die Möglichkeit, Ratssitzungen direkt verfolgen zu können, nur durch die physische Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort möglich. Die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit am jeweiligen Sitzungsort stellt eine Teilnahmebarriere dar, z.B. für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Auch für andere Personen ist die Erforderlichkeit der Anreise zum Sitzungsort häufig ein Grund, Ratssitzungen nicht direkt zu verfolgen.

Diese Barrieren können aufgrund der fortgeschrittenen Technik moderner elektronischer Kommunikationsmittel überwunden werden. Sitzungen von Parteitagen oder parlamentarischer Gremien (z.B. des Europäischen Parlaments oder des Deutschen Bundestags) können bereits heute häufig per Livestream während der Durchführung dieser Sitzungen verfolgt werden. Dieser Entwicklung sollte auch die Stadt Witten im Interesse der Transparenz ihrer Arbeit und einer lebendigen Demokratie folgen.

Die Livestream-Übertragung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen ist in anderen Kommunen längst gängige Praxis, z.B.

in Essen seit dem 30.1.2013

https://www.essen.de/rathaus/rat/Ratssitzung_archiv.de.html

in Wuppertal, derzeit zur Verfügung gestellt ab dem 16.6.2014

https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/egovernment/ratstv.php

in Braunschweig als audiovisueller Livestream gemäß § 43a „Videoübertragung im Internet“ der Geschäftsordnung der Stadt Braunschweig

http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/1_01_Geschaeftsordnung.pdf

und als Audioaufzeichnung früherer Ratssitzungen ab März 2015

http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/audio_rat.html

in Düsseldorf ab dem 10.9.2015

https://www.duesseldorf.de/rat/live/aufzeichnung.shtml

in Bottrop als Livestream; zusätzlich werden die letzten sechs Ratssitzungen zum Abruf bereitgestellt

https://www.bottrop.de/rathaus/Live-Uebertragung_Ratssitzungen/index.php

in Solingen als Livestream; zusätzlich werden mehrere der letzten sechs Ratssitzungen zum Abruf bereitgestellt (Rats-TV)

https://ratsportal.solingen.de/ris/inhalt/rats-tv/

Im Haushalt der Stadt Witten ist für die Livestream-Übertragung und Bereitstellung der Aufzeichnungen der Ratssitzungen ein Ansatz von 5.000 € in den Haushalt einzustellen, bis die Verwaltung die Anfrage der Fraktion DIE LINKE nach den konkreten Kosten beantwortet hat.

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied) 

Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)