Pressemitteilung

Kreisvorstand

Keine Zwangsverpflichtung für das medizinische Personal in NRW

Die Landesregierung NRW plant mit dem aktuellen Corona-Gesetzentwurf, alle Personen, mit einer medizinischen oder pflegerischen Ausbildung zwangsweise zur Arbeit anlässlich einer „epidemischen Lage“ zu verpflichten.

Dieser Zwang wird durch ein einziges Kriterium in Abschnitt 2 § 15 Absatz 1 Satz 1 des Corona-Gesetzes ausgelöst: Die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf.

„Dies verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Ein Arbeitszwang ist verboten. Hier wird nicht nach Berufsgruppen oder Ausbildung differenziert. Arbeitszwang ist gerade nach den Erfahrungen im Dritten Reich verboten“, führt Ulla Weiß, Sprecherin des Kreisvorstands DIE LINKE. Ennepe-Ruhr aus.

„Ein Eingriff in die Berufsfreiheit, Artikel 12 des Grundgesetzes, ist nur unter ganz strengen Bedingungen möglich. Diese liegen im vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung nicht vor. Hilfe darf nicht erzwungen werden, sondern muss freiwillig erfolgen können.

Es ist unverantwortlich, Menschen ohne einschlägige Berufspraxis und ohne laufende Fortbildungen zu zwingen, im Krankenhaus zu arbeiten. Der Erwerb der Qualifikation kann viele Jahre zurückliegen. Sie gefährden sich und die Patient*innen aufgrund der fehlenden Berufspraxis. In den Krankenhäusern fehlen schon jetzt Schutzmasken, Schutzbrillen, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel“, erläutert Ulla Weiß ihre Ablehnung.

Unsere grundsätzlichen Gegenargumente haben wir ausführlich in unserer Stellungnahme zum Corona-Gesetz dargelegt. Sie ist bereits an die Staatskanzlei NRW und die demokratischen Fraktionen im Landtag NRW gesendet worden.