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            <title>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Kreisverband Ennepe-Ruhr</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 20:29:11 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 20:29:11 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-363732</guid>
                <pubDate>Sun, 08 Dec 2024 18:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Grundsteuer B Hebesätze differenzieren</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/grundsteuer-b-hebesaetze-differenzieren/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag 5 zum TOP &quot;Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze ab dem 1.1.2025 im Rahmen der neuen Hebesatzsatzung&quot;, Vorlage Nr. 0863/ V 17</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrte Herr Bürgermeister,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag</strong> der Vorlage zur „Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze ab dem 1.1.2025 im Rahmen der neuen Hebesatzsatzung", Vorlage Nr. 0863/ V:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Der Rat der Stadt Witten beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Witten (Hebesatzsatzung) gemäß der Anlage 1 mit folgender <strong>Änderung</strong>:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der <strong>Grundsteuer B</strong> wird <strong>differenziert</strong> gestaltet: Für Wohngrundstücke wird ein Hebesatz von 1110 v. H. und für Nicht-Wohngrundstücke ein Hebesatz von 1896 v. H. festgesetzt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Landtag NRW hat am 4.7.2024 das „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer NRW“ verabschiedet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dieses Gesetz ermöglicht unterschiedliche Hebesätze bei der Grundsteuer festzulegen. Es darf zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken differenziert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die neuen Hebesätze sollen insgesamt eine Grundsteuer B erzeugen, die im Umfang den bisherigen Einnahmen der Kommune aus der Grundsteuer B entspricht.</p>
<p>Dafür hat das Land NRW Empfehlungen für die Hebesätze zur Verfügung gestellt. An diesen orientiert sich dieser Antrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist zu beachten, dass der Unterschied zwischen den differenzierten Hebesätzen nicht zu groß ist. So kann die Verhältnismäßigkeit erreicht werden. Um als verhältnismäßig betrachtet werden zu können, soll die Differenz zwischen den Hebesätzen für Nicht-Wohngrundstücke und Wohngrundstücke dividiert durch den Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke 50 % nicht überschreiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Witten ist dieser Wert 41,45 %. Mithin können die differenzierten Hebesätze als verhältnismäßig betrachtet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für die differenzierte Festsetzung der Hebesätze spricht, dass so Mieterinnen und Mieter bei den Nebenkosten ihrer Wohnung entlastet werden können. Strom, Heizung und Lebensmittel sind für Bürger:innen mit kleinem und mittleren Einkommen unerträglich teuer geworden. Aufgrund der Nähe zu Arbeitsort, Schulen und Kitas ist ein Umzug oft nur sehr schwer möglich. Zudem können Mietkosten und Nebenkosten von Mieter:innen nicht steuerlich abgeschrieben werden, wie es für Gewerbetreibende oder Vermieter oft möglich ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um dem Ziel von Artikel 29 Absatz 1 der Landesverfassung NRW zu genügen: „ Die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden ist anzustreben“, sollten die Grundsteuerbelastungen für Wohngrundstücke möglichst klein sein. So kann Wohnen als ein hohes soziales Gut weiter für viele Bürger:innen geschützt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die weitere Begründung erfolgt mündlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende Die Linke)&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-024-AT-Linke_Grundsteuer_B_-_differenzierte_Hebesaetze.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363713</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 18:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Es muss schneller gehen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/es-muss-schneller-gehen/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag 5 zum TOP &quot;Handlungskonzept Klimaschutz 2030&quot;: Fortschreibung des Handlungskataloges des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 ab 2025 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrte Herr Bürgermeister,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Mit der Fortschreibung des Handlungskataloges des Handlungskonzepts Klimaschutz wird 2025 begonnen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die im Handlungskonzepts Klimaschutz aufgeführten konkretisierten 15 Starter-Maßnahmen können nur der Anfang der Umsetzung der 74 Klimaschutzmaßnahmen sein. Angesichts der schnell voran schreitenden Klimakrise wird es nicht ausreichen, zwei Jahre bis 2027 zu warten, bis mit weiteren Planungen begonnen wird. Wird eine Laufzeit der Fortschreibung des Handlungskataloges von ca. zwei Jahren, wie in Maßnahme 1.1.1.3 des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 beschrieben, zu Grunde gelegt, würde diese erst in ca. vier Jahren abgeschlossen sein, um dann mit der Umsetzung von weiteren, auf die 15 Starter-Maßnahme folgenden Maßnahmen zu beginnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit würde wertvolle Zeit verloren gehen, um Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität in Witten so schnell wie möglich zu planen und umzusetzen. Da noch ca. 60 Maßnahmen ausstehen, würde bei einer Frequenz von jeweils 4 Jahren für das jeweils nächste Maßnahmenpaket von 15 Maßnahmen ein Zeitraum für die abschließende Fortschreibung von ca. 16 Jahren entstehen. Damit wäre die finale Überarbeitung aller Maßnahmen erst 2041 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sollte Witten jedoch schon ein Jahr (bei Klimaneutralität 2040) bzw. sechs Jahre (bei Klimaneutralität 2035) klimaneutral sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mögliche Schwierigkeiten bei der Fortschreibung sind hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um Klimaneutralität schnell zu erreichen, ist es daher erforderlich, bereits geplante Maßnahmen jetzt umzusetzen und parallel hierzu eine Fortschreibung des Handlungskataloges des Handlungskonzepts Klimaschutz vorzunehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-022-AT-Linke_Zeitpunkt_UEberarbeitung_Handlungskonzept_Klimaschutz_2030.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363688</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 18:08:00 +0100</pubDate>
                <title>CO2 Reduktion überwachen und dokumentieren</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/co2-reduktion-ueberwachen-und-dokumentieren/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag 4 zum TOP &quot;Handlungskonzept Klimaschutz 2030&quot;: Quantitative Daten für die erreichte CO2-Reduktion und Einführung eines Monitoringverfahrens</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrte Herr Bürgermeister,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Für die einzelnen Startermaßnahmen im Handlungskonzept Klimaschutz wird zeitnah eine Prognose abgegeben, welche Mengen an CO<sub>2</sub>eq pro Jahr und CO2eq gesamt durch die jeweilige Maßnahme reduziert werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Es erfolgt ein kontinuierliches maßnahmenbezogenes Monitoring, welche Mengen CO<sub>2</sub>eq nach Verabschiedung des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 reduziert wurden. Die Ausgestaltung des Monitoringverfahrens wird kurzfristig ASUK und Rat der Stadt Witten vorgestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. Im ASUK und Rat der Stadt Witten wird regelmäßig, spätestens jedoch im Abstand von jeweils 6 Monaten ein aktualisierter Bericht darüber gegeben, welche Mengen CO2eq seit dem jeweils letzten Bericht und insgesamt, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Startermaßnahmen, reduziert wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>4. Im Rahmen dieser Berichte wird auch jeweils der aktualisierte Entwicklungspfad THG-Emissionen und das CO2-Restbudget dargestellt,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben der Festlegung von Zielen, Zeithorizonten und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität in Witten, ist es erforderlich den Erfolg dieser Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen. Nur so können Lehren aus positiven Entwicklungen gezogen werden, Fehlentwicklungen und Defizite erkannt werden und steuernd eingegriffen werden. Daher bedarf es eines wirksamen und aussagekräftigen Monitorings.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein derartiges Konzept sollte kurzfristig entwickelt werden. Seine Erstellung sollte nicht auf zwei Jahre verteilt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Konzept zum Erreichen der Klimaneutralität beruht zentral auf der rückläufigen Entwicklung der THG-Emissionen (in CO2eq) und dem verbleibenden CO2eq-Restbudget. Daher ist auch der Erfolg von Maßnahmen quantitativ zu berechnen und zu beurteilen. Der Stand der Entwicklung ist dabei kontinuierlich darzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine zweijährige Darstellung, wie sie in Maßnahme 1.1.1.2 des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 beschrieben wird, ist angesichts der rasant voranschreitenden Klimakrise nicht ausreichend. Vielmehr sind die Daten halbjährlich zu ermitteln und darzustellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die beantragte Vorgehensweise dient nicht nur der Transparenz, sondern auch dem Erfolg der Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität für Witten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-021-AT-Linke_Quantitative_Daten_erreichte_CO2-Reduktion.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363687</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 18:01:00 +0100</pubDate>
                <title>CCS - Funktioniert das wirklich?</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/ccs-funktioniert-das-wirklich/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag 3 Die Linke zum TOP &quot;Handlungskonzept Klimaschutz 2030&quot;: Keine Berechnung mit CCS für Klimaneutralität
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br> sehr geehrte Herr Bürgermeister,</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:</p>
<p>„Klimaneutralität wird im Handlungskonzept Klimaschutz 2030 der Stadt Witten ausschließlich ohne Carbon Capture and Storage (CCS) errechnet und erreicht.</p>
<p>Die Berechnungen und Tabellen werden entsprechend verändert und angepasst.“</p>
<p><br> Begründung:</p>
<p>Die Techniken des Carbon Capture and Storage (CCS) beinhalten als ersten Schritt das technische Abscheiden von CO2 (Kohlenstoffdioxid) aus Abgasen von Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und industriellen Anlagen wie z.B. Zementwerken. Das CO2 wird anschließend in einen flüssigkeitsähnlichen Zustand (überkritisches Kohlenstoffdioxid) versetzt und primär über Rohrleitungen zu unterirdischen Lagerstätten transportiert. Dort wird es in geologische Formationen verpresst.</p>
<p>Eine Variante ist die Verpressung in poröse, mit stark salzhaltigem Wasser gefüllte Gesteinsformationen, sogenannte saline Aquifere. Bei diesen salinen Aquiferen kann das vom CO2 verdrängte Salzwasser in höhere Gesteinsschichten aufsteigen, ins Grundwasser gelangen und es verunreinigen und versalzen.</p>
<p>Eine weitere Variante ist die von der Öl- und Gasindustrie favorisierte Verpressung in Öl- und Gaslagerstätten, deren Fördermöglichkeiten mit herkömmlichen Techniken erschöpft sind. Diese können durch die CO2 -Verpressung weiter ausgefördert werden (Enhanced Oil Recovery [EOR] und Enhanced Gas Recovery [EGR]). Damit verlängert CCS das fossile Zeitalter und steigert den Einsatz fossiler Energieträger. Dabei kann es auch zum unkontrollierten Austritt von Methan, welches deutlich klimaschädlicher als CO2 ist, kommen. Durch die Freisetzung des erstickend wirkenden und Gewässer versauernden CO2 können Mensch und Umwelt geschädigt werden.</p>
<p>Bis heute konnte in keinem Modellversuch nachgewiesen worden, dass das CO2 dauerhaft und sicher in diesen CO2 -Deponien verbleibt. So kann es beispielsweise durch geologische Störungszonen wieder entweichen. Zuverlässige und aussagekräftige Monitoringkonzepte liegen nicht vor. Zudem gibt es keine Strategien, wie ein weiteres Entweichen in diesen Fällen verhindert werden kann. Eine Langzeitsicherheit kann nicht garantiert und belegt werden. CCS ist keine sichere Technik. Die bisher gescheiterte Endlagersuche für Atommüll zeigt außerdem, wie schwierig es ist, ein sicheres Lager für Millionen von Jahren zu finden ist.</p>
<p>In dem Moment, in dem das eingespeicherte CO2 entweicht, gelangt das Treibhausgas in die Atmosphäre und verstärkt die Erderwärmung. Die scheinbare CO2-Neutralität aufgrund der Abscheidung und Einlagerung existiert so lediglich „auf dem Papier“.</p>
<p>CCS wird im Handlungskonzept Klimaschutz als Element zum Erreichen von Klimaneutralität benannt u. a. in Kapitel 5: Klimaneutrales Witten, S. 27, Anm. 3.</p>
<p>Gemäß der Diskussion zu Beginn des Kapitels 6 des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 zu Klimaneutralität soll diese durch „natürliche und künstliche Wege“ erreicht werden. Als ein künstlicher Weg ist ja bereits in Anmerkung 3 des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 CCS genannt worden. Es ist davon auszugehen, dass alle Berechnungen für die THG-Emissionen bzw. die Kompensation in den folgenden Grafiken, z. B. in Abbildung 11 auf Seite 32 auch CCS beinhalten.</p>
<p>Um echten Klimaschutz ohne Risiken für die zukünftigen Generationen zu erreichen, sollte daher auf CCS im Handlungskonzept Klimaschutz verzichtet werden.</p>
<p><br> Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Ulla Weiß<br> (Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;(Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-020-AT-Linke_Keine_Berechnung_mit_CCS_im_Handlungskonzept_Klimaschutz_2030.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363686</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 17:54:00 +0100</pubDate>
                <title>Klimaneutralität schneller sicherstellen</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/klimaneutralitaet-schneller-sicherstellen/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag 2 zum TOP &quot;Handlungskonzept Klimaschutz 2030&quot;: Klimaneutrales Witten 2035</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nr. 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltungsvorlage Nr. 0810/V 17 wird wie folgt formuliert:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Der Rat der Stadt Witten beschließt zusätzlich die Verschärfung des Wittener Klimaneutralitätsziels gegenüber dem Zieljahr der Bundesregierung von 2045 auf 2035. Er legt seiner weiteren Vorgehensweise das 1,5 °C Zielszenario zur Erreichung der Klimaneutralität Wittens des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 zu Grunde.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Folgen der Klimakrise sind unübersehbar. Hierzu gehört nicht nur die globale Zunahme der Durchschnittstemperatur &nbsp;Damit verbunden sind auch vermehrt Ereignisse wie Hitzeextreme, Dürren, Starkniederschläge und Flutkatastrophen. Hinzu kommt ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels mit der Folge des zukünftigen Versinkens von Inseln und der Verschiebung von Küstenlinien. Eine weitere Folge der Klimakrise sind Schäden an Ökosystemen an Land, im Süßwasser und an Küsten mit der Folge eines vermehrten Artensterbens sowie eine Zunahme der Erwärmung und Versauerung der Ozeane, verbunden mit einem Rückgang des Sauerstoffgehalts im Meer und einem weiteren Rückgang der Artenvielfalt.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gerade der Mensch wird zukünftig immer stärker von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein. Hitzewellen mit steigenden Mortalitätsraten, Ernteausfälle,&nbsp; der Zusammenbruch von für den Menschen wichtigen Ökosystemen oder die Unbewohnbarkeit von Landstrichen sind hier nur beispielhaft zu nennen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Je weiter die globale Temperatur ansteigt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Kipppunkte im Erdklimasystem überschritten werden und zu unkontrollierbaren Kettenreaktionen führen. Hierzu gehören das Abschmelzen des Grönländischen Eisschilds, des arktischen Meereises und des Westantarktischen Eisschilds.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hinzu kommt dass der globale Temperaturanstieg nicht linear verläuft, sondern immer schneller voranschreitet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch ökonomisch ist ein schnelles Handeln geboten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So hatte bereits der von der britischen Regierung in Auftrag gegebene und am 30. Oktober 2006 veröffentlichte Bericht des ehemaligen Weltbank-Chefökonomen Nicholas Stern (Stern-Report) deutlich gemacht, dass die jährlichen Kosten des Klimawandels, wenn nicht schnell gehandelt wird, die Kosten für wirksame Klimaschutzmaßnahmen immer stärker übersteigen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher gilt es jetzt schnell und effektiv zu handeln – auch in Witten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Handlungskonzept Klimaschutz 2030 zeigt dabei zwei Szenarien auf:</p>
<p>- Ein ambitioniertes Paris-konformes Ziel zur THG-Reduktion unter Einhaltung des 1,5°C –Limits. Die Klimaneutralität wird dabei bis zum Jahr 2035 angestrebt.</p>
<p>- Ein weniger ambitioniertes Ziel zur THG-Reduktion unter Einhaltung lediglich eines 1,75 °C-Limits. Die Klimaneutralität wird lediglich bis zum Jahr 2040 angestrebt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei ist das 1,75°C/2040-Szenario nicht nur mit einem späteren Erreichen der Klimaneutralität verbunden als das 1,5°C/2035-Szenario, sondern auch mit höheren CO<sub>2</sub>-Emissionen. Das 1,5°C/2035-Szenario ist damit hinsichtlich des Klimaschutzes weitaus wirksamer als das 1,75°C/2040-Szenario.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Andere Kommunen wie Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Oldenburg etc. haben bereits das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beschlossen. Verschiedene Städte wie Münster streben bereits die Klimaneutralität bis 2030 an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts der immensen Herausforderungen aufgrund der Klimakrise und der ambitionierten Herangehensweise anderer Kommunen sollte Witten nicht hinter diese Kommunen zurückfallen. Ein 1,5 °C-Zielszenario sollte daher zur Grundlage der zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen genommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-019-AT-Linke_Klimaneutralitlaet_Witten_2035.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-365298</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 17:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Keine Anrechnung von Maßnahmen die schon umgesetzt sind</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/keine-anrechnung-von-massnahmen-die-schon-umgesetzt-sind/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag 1 zum TOP &quot;Handlungskonzept Klimaschutz 2030&quot;: Streichen der Startermaßnahme 12.1 Jobticket</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrte Herr Bürgermeister,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Nr. 1</strong> des Beschlussvorschlags der Verwaltungsvorlage Nr. 0810/V 17 wird wie folgt formuliert:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Der Rat der Stadt Witten beschließt das Handlungskonzept Klimaschutz 2030 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept genannten Startermaßnahmen außer Nr. 12.1 Jobticket. Das Jobticket ist bereits in 2024 gestartet. Statt der Startermaßnahme Nr. 12.1 wählt die Verwaltung eine andere weitere Startermaßnahme aus.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat der Rat am 19.3.2024 mehrheitlich bereits das Jobticket für die Beschäftigten der Stadt Witten beschlossen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Verwaltung hat diese Aufgabe bereits realisiert. Diese Startermaßnahme braucht daher nicht mehr umgesetzt werden. Das Jobticket ist bei der Stadt Witten bereits vorhanden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stattdessen sollte eine andere weitere Startermaßnahme in das Handlungskonzept Klimaschutz aufgenommen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende Die Linke)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-018-AT-Linke_Streichen_von_Startermassnahme_12.1_Jobticket.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363685</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Dec 2024 17:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Umbesetzung im Schulausschuss</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/umbesetzung-im-schulausschuss/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Neuer sachkundiger Bürger für Die Linke</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>der Rat beschließt &nbsp;folgende Umbesetzung im Schulausschuss für die Fraktion Die Linke:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bisher:</strong></p>
<p>Mitglied: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>Stellvertretung: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ralf Huchtmeier</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Neu:</strong></p>
<p>Mitglied:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ben Luckner (Sachkundiger Bürger)</p>
<p>1. Stellvertretung:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>2. Stellvertretung:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ralf Huchtmeier</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363678</guid>
                <pubDate>Sun, 01 Dec 2024 19:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Lärmaktionsplan</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/laermaktionsplan/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag zum TOP &quot;Lärmaktionsplan Stufe IV&quot; (MoVe 2.12.2024 TOP Ö7, ASUK 5.12.2024 TOP Ö3, HFA 9.12.2024 TOP Ö15, Rat 16.12.2024 TOP Ö16). Beschleunigte Eininrichtung von Tempo-30-Zonen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrter Herr König,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Tagesordnungspunkt „Lärmaktionsplan Stufe IV“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um kurzfristig die im Lärmaktionsplan Stufe IV dargestellten Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 in den jeweiligen Straßenabschnitten zu prüfen und umzusetzen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 gehört zu den wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Reduzierung der straßenverkehrsbedingten Lärmbelastung. So weist der Lärmaktionsplan Stufe IV bei den Maßnahmenvor­schlägen zu den Prüfaufträgen zu Tempo 30 durchgängig ein Lärmminderungs-potential von -3 dB(A) auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemäß S.88/89 des Lärmaktionsplans sind die Maßnahmen zur Temporeduzierung im Vergleich mit anderen Maßnahmen die kostengünstigsten. So sind hierfür nur 1.000 – 10.000 € zu veranschlagen. Dies konkretisiert noch einmal die scheinbar höhere Summe „bis 25.000 €“ in den Maßnahmenvorschlägen. Die geringe Summe liegt darin begründet, dass die jeweilige Maßnahme nur eine andere Beschilderung erfordert und zusätzliche optische und bauliche Maßnahmen mit geringem Aufwand realisierbar sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Geschwindigkeitsreduzierungen sind gemäß dem Lärmaktionsplan Stufe IV auch schnell umsetzbar. So liegen sie mit einem kurzen Umsetzungszeitraum (1 – 2 Jahre) in der kurzfristigsten Kategorie. &nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nicht nachvollziehbar hingegen ist, dass Umsetzungschancen lediglich in der geringsten Kategorie vorhanden sein sollen. Denn dies wird zentral mit einem höheren Abstimmungsbedarf (Planungsamt, Verkehrsbehörde) begründet. Eine derartige interne Abstimmung zwischen Abteilungen der Stadtverwaltung bei der Einrichtung von Tempo 30-Zonen auf Straßenabschnitten, die in der Verantwortung der Stadt Witten stehen, sollte Bestandteil des ständigen, unproblematischen Geschäfts der laufenden Verwaltung sein und keinerlei Schwierigkeiten mit sich bringen. Gegebenenfalls wären Verwaltungsvorgänge zu optimieren. Insoweit ist auch Tabelle 20: Maßnahmenübersicht der 4. Stufe des Lärmaktionsplans Witten“ – „Prüfauftrag Tempo 30“ hinsichtlich der Umsetzungschancen nicht nachvollziehbar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben der Reduktion der verkehrsbedingten Lärmbelastung sprechen für die Reduzierung der Geschwindigkeit auch die Reduzierung von Schadstoffemissionen (Stickoxide, Kohlendioxid) sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-016-AT-Linke_Laermaktionsplan_Stufe_IV_-_Tempo-30-Zonen.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-363684</guid>
                <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 17:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Aktive Bürgerbeteiligung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aktive-buergerbeteiligung/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag zu TOP 2.1 HFA, TOP Ö.4 Rat: Aktive Bürgerbeteiligung bei Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW und Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zu Anlage 1 der Verwaltungsvorlage</p>
<p>Nr. 0826/V 17: Verfahren für die Vorbereitung und Abwicklung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nr.6 der Anlage 1:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Die Schriftführung des Fachausschusses informiert die Petentin bzw. den Petenten über Zeit und Ort der jeweiligen Sitzung, übersenden gleichzeitig die Stellungnahme der Verwaltung und weisen die Petentin bzw. den Petenten darauf hin, dass sie bzw. er zu der Anregung gehört werden kann.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Voraussetzung für diese Anhörung ist ein mit Mehrheit zustande gekommener Geschäftsordnungsbeschluss.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Eine Sachdiskussion über die Erteilung des Rederechtes erfolgt nicht. Die Ausschussvorsitzenden erteilen gegebenenfalls nach Beschlussfassung der Petentin bzw. dem Petenten das Wort, um sich an der Beratung angemessen beteiligen zu können.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>wird ersetzt durch:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Die Schriftführung des Fachausschusses informiert die Petentin bzw. den Petenten über Zeit und Ort der jeweiligen Sitzung, übersenden gleichzeitig die Stellungnahme der Verwaltung und weisen die Petentin bzw. den Petenten darauf hin, dass sie bzw. er zu der Anregung gehört wird, wenn sie bzw. er dies wünscht.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Die Redezeit beträgt &nbsp;fünf Minuten, in begründeten Ausnahmefällen aufgrund einer Entscheidung des Ausschussvorsitzenden auch länger.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Die Ausschussvorsitzenden erteilen der Petentin bzw. dem Petenten im Rahmen der Beratung des Ausschusses zusätzlich das Wort, um sich an der Beratung angemessen beteiligen zu können.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aktive Bürgerbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie, Dies gilt insbesondere, wenn sich Menschen mit Anregungen und Beschwerden bzw. mit bürgerschaftlichen Anliegen an den Rat der Stadt Witten bzw. seine Ausschüsse wenden. Daher sollten die Möglichkeiten des direkten, mündlichen Diskurses ausgebaut und keine Hürden eingeführt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nr. 6 des „Verfahrensvorschlags für die Vorbereitung und Abwicklung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen“ bedeutet hingegen einen Rückschritt im Vergleich mit der bisherigen Praxis.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Witten ist es gelebte Praxis, Petentinnen und Petenten in den Ausschüssen ein Rederecht einzuräumen. Hierzu bedarf es keines Geschäftsordnungsbeschlusses des jeweiligen Ausschusses. Die Einführung der Notwendigkeit eines Geschäftsordnungsbeschlusses stellt hingegen eine neue Hürde dar. Im Interesse einer aktiven Bürgerbeteiligung ist es jedoch, allen Petentinnen und Petenten das Recht zu geben, direkt zu den Ausschussmitgliedern zu sprechen und ihr Anliegen darzustellen. So können Anliegen optimal dargestellt und ihre Relevanz verdeutlicht werden. Durch diese Möglichkeit wird auch die Achtung vor den Einwohner:innen zum Ausdruck gebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Einführung der Notwendigkeit eines Geschäftsordnungsbeschlusses bringt hingegen die Gefahr mit sich, dass einzelnen Petentinnen und Petenten diese Möglichkeit nicht mehr eröffnet wird. Dies bringt insbesondere die Gefahr der Ungleichbehandlung von Petentinnen und Petenten und ihren Anliegen mit sich. Die Stadt Witten sollte sich hingegen allen Einwohner:innen in gleicher Weise verpflichtet fühlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es hat sich gezeigt, dass in der Regel fünf Minuten für die Darstellung der Problematik ausreichend sind. Bei komplexen Fachproblemen kann die Redezeit durch Entscheidung der bzw. des Vorsitzenden im Interesse einer umfassenden Sachverhaltsklärung verlängert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Interesse einer Klärung der jeweiligen Problematik, der Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder und der Vermeidung von Missverständnissen sollte die jeweilige Petentin oder der jeweilige Petent auch in die Diskussion im Ausschuss einbezogen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende Die Linke)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-015-AT-Linke_Aktive_Buergerbeteiligung.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-361101</guid>
                <pubDate>Fri, 30 Aug 2024 16:48:45 +0200</pubDate>
                <title>Keine ZUE in Witten!</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/keine-zue-in-witten/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Verhinderung der Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Witten</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Witten <strong>beantragt, </strong>&nbsp;dass Rat und Verwaltung jetzt alle notwendigen Schritte ergreifen, um eine Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrich­tung in Witten zu verhindern. Dies kann auch die Beendigung der Verhandlungen der Stadt Witten mit der Bezirksregierung Arnsberg für die Planungen einer ZUE in Witten-Bommer­holz beinhalten.<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aufgrund der Anfrage der Linken vom 17.7.2024 sind Planungen zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Witten bekannt geworden, siehe &nbsp;<a href="https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/anfragen/anfragen-1/planung-von-zentralen-unterbringungseinrichtungen-zue-auch-in-witten/" target="_blank">https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/anfragen/anfragen-1/planung-von-zentralen-unterbringungseinrichtungen-zue-auch-in-witten/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In einer ZUE werden Geflüchtete unter der Herrschaft des Landes auf dem Gebiet einer Kommune untergebracht. Die Mitwirkungsmöglichkeiten einer Kommune bei der Ausgestaltung der Bedingungen der Unterbringung der Geflüchteten sind gering.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Falls die ZUE wie berichtet in Bommerholz liegen sollte, sind Geflüchtete weitab von der wichtigen Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsmöglichkeiten, Integrations- und Sprachkursen. Die Einrichtung liegt außerhalb unseres Sichtfeldes. Die Integration der Geflüchteten in unsere Gemeinde wird so sehr schwierig.<br> <br> Die bisherigen Erfahrungen mit Zentralen Unterbringungseinrichtungen in anderen Städten sind eher negativ.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Flüchtlingsrat NRW sammelt dafür Erfahrungsberichte. Sie sind einsehbar auf der Seite:&nbsp;<strong> </strong><a href="https://www.forumlandesunterbringung.de/" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.forumlandesunterbringung.de<strong>/</strong></a><strong> &nbsp;&nbsp;</strong>Das Forum Landesunterbringung wird gefördert von der Evangelischen Kirche, Diakonie und Pro Asyl.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Folgende Punkte werden hier als zentrale Kritikpunkte hervorgehoben:</p><ul class="list-normal"> 	<li><a href="https://www.frnrw.de/themen-a-z/arbeit-bildung/arbeitshilfen.html" target="_blank" rel="noreferrer">Arbeitsverbote</a></li> 	<li><a href="https://www.frnrw.de/themen-a-z/unterbringung-von-fluechtlingen/unterbringung-auf-landesebene/rechtliche-vorgaben-zur-landesaufnahme/uebersicht-regelungen-der-laender-zur-verlaengerten-wohnverpflichtung-in-aufnahmeeinrichtungen.html" target="_blank" rel="noreferrer">Lange Verweildauer</a> (die stetig ausgeweitet wird)&nbsp;</li> 	<li><a href="https://www.forumlandesunterbringung.de/recht-auf-beschulung" target="_blank" rel="noreferrer">Fehlende Schulpflicht</a></li> 	<li><a href="https://www.frnrw.de/service/suche-neu/artikel/gesundheitsversorgung-fuer-gefluechtete-welche-rechte-habe-ich.html" target="_blank" rel="noreferrer">Unzureichende Gesundheitsversorgung</a></li> 	<li><a href="https://www.forumlandesunterbringung.de/vulnerable-fluechtlinge" target="_blank" rel="noreferrer">Besonders ungeeignet für vulnerable Flüchtlinge</a></li> 	<li><a href="https://www.frnrw.de/themen-a-z/gesellschaftliche-teilhabe.html" target="_blank" rel="noreferrer">Keine gesellschaftliche Teilhabe</a></li> 	<li><a href="https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Publikationen/2020_Broschuere_Ehrenamtlich_engagiert_fuer_Schutzsuchende_in_Aufnahmeeinrichtungen_des_Landes_NRW.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Kein Zugang für Unterstützerinnen </a></li> </ul><p>Bisher durften geflüchtete <strong>Kinder und Jugendliche</strong> Kitas und Schulen in der Stadt Witten besuchen. So konnten sie gut die deutsche Sprache lernen und sich in Deutschland zurecht zu finden. In der geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) gibt es keine Schulpflicht mehr. Nach den Erfahrungen des Flüchtlingsrats gibt es in einer ZUE meist nur zwei Lerngruppen für Kinder im Alter von 6 – 10 und 11 – 17 Jahren. Aufgrund des Lehrer:innenmangels findet häufig nur 1,5 Stunden Unterricht am Tag statt. So kann die Integration der Kinder und Jugendlichen sowie das Erlernen der deutschen Sprache nicht gelingen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zentrales Element im Leben einer jeden Familie ist das <strong>gemeinsame Kochen und Essen</strong>.</p>
<p>In einer ZUE gibt es keine Kochmöglichkeit für die Familien. Sie dürfen keine verderblichen Waren einkaufen und mit in die Einrichtung bringen. So können Eltern ihren Kindern das Kochen als wichtiges Element ihrer Kultur und Überlebensfertigkeit nicht beibringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Zugang zu <strong>Integrationskursen und Deutschunterricht</strong> ist für Geflüchtete in einer ZUE erschwert, da kommunal direkt zugewiesene Geflüchtete vorgehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Zugang der <strong>ehrenamtlichen Unterstützer:innen</strong> zur ZUE ist erschwert. Es müssen vorher Verträge mit dem Betreiber abgeschlossen und Zeugnisse etc. eingereicht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wittener <strong>Unterstützungseinrichtungen</strong> wie der Helpkiosk, DRK-Flüchtlingsberatung, Caritas-Angebote im Marienviertel etc. sind für Geflüchtete nur noch schwer zu erreichen. Der Bus verkehrt nur im Stundentakt Richtung Innenstadt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Zugang zu Asylverfahrensberatung und Aufklärung über die Beratungsmöglichkeiten ist in ZUE’s oft nicht gegeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In Bommerholz gibt es für Geflüchtete keine Ärzte in der Nähe, die sie versorgen könnten.</p>
<p><br> Menschen, die in ihrem Heimatland oder auf ihrer Flucht traumatisiert worden sind, erhalten kaum angemessene psychologische Hilfe. Sie können so keine positive Zukunftsperspektive und Hoffnung auf Integration in ihrem Zufluchtsland entwickeln. Eine Integration ist so nicht möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Durch die häufig lange Verweildauer in einer ZUE werden die Möglichkeiten für eine gute Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft einschließlich der Aufnahme von Arbeit und dem Erlangen von Schul- und Ausbildungsabschlüssen erschwert und dadurch auf lange Sicht viel teurer.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Unterbringung in einer ZUE bringt viele Nachteile für die Integration von Geflüchteten mit sich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die bisherige dezentrale Unterbringung durch die Stadt Witten mit Unterstützung der Hilfsorganisationen wie z. B. DRK, Caritas, Helpkiosk, Kirchengemeinden und den vielen einzelnen Engagierten in Witten hat sich in den letzten Jahren bewährt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher sollte diese Strategie für den Umgang mit Geflüchteten auf dem Wittener Stadtgebiet beibehalten werden. Die Wittener Stadtgesellschaft ist für alle auf ihrem Stadtgebiet lebenden Menschen verantwortlich. Der Rat sollte daher die Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete auf Wittener Stadtgebiet verhindern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende Die Linke)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-014-AT-Linke_Keine_ZUE_in_Witten.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-357230</guid>
                <pubDate>Wed, 13 Mar 2024 19:00:40 +0100</pubDate>
                <title>Keine Bezahlkarte für Geflüchtete in Witten</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/keine-bezahlkarte-fuer-gefluechtete-in-witten/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt Ö 14.5
Basiskonto und diskrimierungsfreie EC/Debitkarte statt diskriminierender Bezahlkarte</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE. stellt folgenden Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt Ö 14.5 der o.a. Sitzung des Rates der Stadt Witten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Der Rat der Stadt Witten lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Witten ab. Die Verwaltung wird beauftragt, die ihr möglichen Schritte gegen die Einführung einer derartigen Bezahlkarte zu ergreifen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Die Verwaltung wird beauftragt, Geflüchtete dabei zu unterstützen, ein Basiskonto bei einem Geldinstitut sowie eine diskriminierungsfreie EC/Debit Karte zu erhalten. Städtische finanzielle Leistungen sind auf dieses Konto zu überweisen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Seit Monaten wird über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Deutschland diskutiert. Inzwischen liegt eine Formulierungshilfe der Bundesregierung vor, die von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden soll. Eine genaue Ausgestaltung der Bezahlkarte steht zwar noch aus, jedoch ergibt sich aus der bisherigen Diskussion die Notwendigkeit einer frühzeitigen ablehnenden Positionierung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ziel der Bezahlkarte ist nicht die Erleichterung eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Geflüchtete. Vielmehr soll sie als eine „Eintrittskarte für Schikane“ Geflüchteten so viele Schwierigkeiten wie möglich bereiten, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei lässt bereits die Zielsetzung der Abschrecklung erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der mit der Bezahlkarte verbundenen Restriktionen mit dem Grundgesetz aufkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung von 2012 die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festgehalten und erklärt, dass die Menschenwürde nicht »aus migrationspolitischen Gründen relativiert« werden dürfe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Drei der größten Probleme, wie sie in der Stellungnahme von Pro Asyl vom 2.2.2024</p>
<p><a href="https://www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.proasyl.de/news/bezahlkarte-ohne-standards-laender-vereinbaren-diskriminierungskonzept/</a></p>
<p>aufgeführt sind, sind folgende:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>„Keine Überweisungen</strong>: Die Bezahlkarte ist nicht mit einem Bankkonto verknüpft, eine Überweisungsmöglichkeit soll explizit ausgeschlossen sein. Überweisungen sind heutzutage aber unentbehrlich – etwa für einen Handyvertrag, für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder manche kleine Einkäufe im Internet. Geflüchtete müssen insbesondere die Raten für ihre dringend benötigten Rechtsbeistände per Überweisung bezahlen können. Nicht alle Anwält*innen verfügen über ein Debitkartenterminal. Und dass die Geflüchteten jeden Monat zur Abbuchung oder zur Barzahlung zu ihrem Rechtsbeistand reisen, ist aufwendig und kostet wiederum Geld. Ohne Überweisungsmöglichkeit werden Geflüchtete aus einem wichtigen Bereich des Lebens ausgegrenzt und ihrer Selbständigkeit beraubt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beschränkung von Bargeld</strong>: Die Länder haben sich nicht einmal auf einen relevanten Mindestbetrag verständigt, der von den Betroffenen in bar abgehoben werden kann. Wer in Deutschland ohne Bargeld lebt und nur wenige Dinge in bestimmten Läden kaufen kann, verliert an Selbstbestimmung und macht demütigende Erfahrungen, etwa wenn der Euro für die öffentliche Toilette oder der Beitrag für die Klassenkasse fehlt. Beim Gemeindefest oder in der Schulcaféteria kann man mit der Bezahlkarte nichts kaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Sozialrecht ist anerkannt, dass Menschen selbstständig wirtschaften und selbst entscheiden sollen, welchen Teil ihres Geldes sie wofür ausgeben. Eine Beschränkung des Bargeldbetrags schränkt die Verfügungsgewalt der Menschen über die selbstständige Gestaltung ihres Lebens ein. Letztlich greift ein Bargeldentzug in Verbindung mit einer beschränkten Zahlmöglichkeit der Geldkarte die Menschenwürde der Betroffenen an.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Regionale Beschränkung</strong>: Die Bezahlkarte kann so eingestellt werden, dass sie nur innerhalb eines bestimmten Postleitzahlenbereichs funktioniert. Die regionale Einschränkung der Karte stellt offenkundig den Versuch dar, die Freizügigkeit der Betroffenen durch die Hintertür zu beschränken: Wer Verwandte oder Freund*innen besucht oder einen weiter entfernten Facharzt oder eine Beratungsstelle aufsuchen möchte, kann in ernste Schwierigkeiten geraten, wenn er*sie nicht einmal eine Flasche Wasser kaufen kann.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei ist klar, dass die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehenden Nutzungsbeschränkungen Menschen, die vor Krieg, Bürgerkrieg, Diktaturen, Umweltkatastrophen oder Armut fliehen, ihre Entscheidung zur Flucht nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder per Bezahlkarte erfolgt. Was aber feststeht ist, dass die Verbreitung solcher Aussagen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden. Dies vergiftet die gesellschaftliche Atmosphäre in Deutschland weiter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dass den Geflüchteten die Möglichkeit zu Geldüberweisungen genommen werden soll, wird mit der Unterbindung illegaler Geldtransfers ins Ausland, z.B. zur Finanzierung von Schleppern begründet. Dass illegale Geldtransfers überhaupt stattfinden, wird nicht im Ansatz belegt. Stattdessen werden Geflüchtete einem diskriminierenden Generalverdacht unterzogen, dem sich keine Person mit deutschem Pass aussetzen muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und wenn sich Geflüchtete einen kleinen Betrag vom Mund absparen und in das Heimatland überweisen, ist dies nicht verwerflich. In der Regel sind es Überweisungen an die Familie oder Freunde im Herkunftsland für alltägliche Kosten, Arztbesuche oder Schulgeld. Dies ist nicht illegal, sondern ein Beleg für Menschlichkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dass diese Diskriminierung nur der Türöffner für weitere Personengruppen ist, wird auf der Homepage der CDU-Fraktion Witten deutlich. Dort lässt sich der sozialpolitische Sprecher der Wittener CDU-Fraktion zitieren: „Wenn die Bezahlkarten den gewünschten Erfolg liefern, sollte im Nachgang auch eine Ausweitung auf diejenigen Flüchtlinge geprüft werden, die nicht unter das AsylbLG fallen.“ Explizit genannt werden „Ukrainer und Flüchtlinge, deren Asylanträge bereits genehmigt wurden“, die Bürgergeld beziehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Offensichtlich soll die Bezahlkarte und die damit verbundene Diskriminierung aber auch nicht auf diese Personengruppen beschränkt werden. So hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Maximilian Mörseburg die Bezahlkarte auch für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld unabhängig von der Nationalität in die Diskussion gebracht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Statt einer diskriminierenden Bezahlkarte bedarf es einer barrierefreien sozialen und finanziellen Integration der hier lebenden Menschen. Dazu gehören ein Basiskonto und eine EC/Debit-Karte, die keinen diskriminierenden Einschränkungen unterworfen sind. Dies gilt auch für Geflüchtete. Städtische Geldleistungen sollen auf ein derartiges Konto überwiesen werden. Soweit Geflüchtete noch keinen Zugang hierzu haben, soll die Stadtverwaltung sie dabei unterstützen, ein solches Basiskonto sowie eine EC/Debit Karte zu erhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2024/pdf/24-010-AT-LINKE_Bezahlkarte.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-356742</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Dec 2023 20:17:22 +0100</pubDate>
                <title>Ergänzungsantrag zu Beschlussvorschlag Städtischer Betriebshof</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/ergaenzungsantrag-zu-beschlussvorschlag-staedtischer-betriebshof/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Vorlage Nr. 0600/V 17</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE. beantragt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag Städtischer Betriebshof:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der <strong>Beschlussvorschlag </strong>der Vorlage Nr. 0600/ V 17 „Auswahl von drei baulichen Varianten…“ wird um folgende Punkte ergänzt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, in die vertiefende Analyse zur besten Weiterentwicklung des Betriebshofes (Standort etc.) folgende Punkte mit einzubeziehen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Die bestehende wirtschaftlich positive Kooperation in der <strong>Wärmeversorgung</strong> mit der Feuerwehr am Standort Dortmunder Straße;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Die bestehende wirtschaftlich und logistisch positive Kooperationen bei <strong>Werkstatt,</strong> Waschanlage und Tankanlage mit Fahrzeugen des Betriebshofes und der Feuerwehr und mglw. zukünftig der ESW sowie</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Die bestehende örtliche Nähe der Stadtwerke zum Standort Dortmunder Straße, die vorteilhaft für eine Kooperation bei der Installation von <strong>Ladesäulen von E-Fahrzeugen</strong> ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die vorliegenden Betrachtungen haben diese Punkte bisher nicht erfasst. Da sie aber wichtige Elemente für eine kostengünstige Lösung der Weiterentwicklung des Betriebshofes und seiner Kooperationen sind, sollten sie in die weiteren Untersuchungen einbezogen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Insbesondere sollten auch die Mehrkosten mit einbezogen werden, die für die verbleibende Feuerwehr entstehen, wenn der Betriebshof etc. an einen anderen Standort verlagert wird. Und die Feuerwehr diese Anlagen der Infrastruktur (Wärmeversorgung, Werkstatt, Waschanlage und Tankanlage) alleine betreiben muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/23-022-AT-LINKE_Ergaenzung_Beschlussvorschlag_Betriebshof.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-356776</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Dec 2023 16:56:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag zu Stellenausschreibung </title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderungsantrag-zu-stellenausschreibung/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Beigeordnetenstelle Dezernat III</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Fraktion DIE LINKE. beantragt folgende Punkte:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Der <strong>Beschlussvorschlag </strong>der Vorlage Nr. 0626/ V 17 „Stellenausschreibung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat III wird wie folgt geändert:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Der Rat beschließt die als Anlage begefügte Stellenausschreibung in der geänderten Fassung.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Die Stellenausschreibung für die Beigeordnetenstelle wird wie folgt geändert:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>a) Seite 1 Absatz 4 Satz 3: <strong>Einfügung</strong> naturwisschenschaftlichen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Alle Kinder sollen die Chance haben, ihre schulischen, naturwissenschaftlichen, sportlichen und musischen Fähigkeiten zu entdecken und auszuleben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>b) Seite 1 vor Absatz 5 einen <strong>Satz neu</strong> einfügen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Besondere Herausforderungen bilden die Integration von Menschen aus über 100 Nationen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die in Witten Leben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>c) S. 2 Absatz 2 Anstrich 4: Neues Wort</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Fähigkeit, Veränderungs- und Entwicklungsprozesse anzustoßen, aktiv zu begleiten und erfolgreich zu gestalten.“</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu a)</strong> In Zeiten zunehmender Wissenschaftsfeindlichkeit ist es besonders wichtig, eine große Kompetenz für Naturwissenschaften zu erlangen. Nur so können die Lügen von Querdenkenden und Klimawandelleugner*innen aufgedeckt und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft Aller getroffen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu b)</strong> Witten ist eine multikulturelle Stadt geworden, in der Bürger*innen aller Nationalitäten friedlich zusammen leben. Dies soll auf jeden Fall erhalten bleiben. Menschen mit Behinderungen müssen noch verstärkt in ihren Belangen gefördert werden, eine Aufgabe für die Zukunft! Beide Punkte fehlen noch in der Ausschreibung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu c)</strong> Im Text werden fast ausschließlich deutsche Worte verwendet. Der Begriff „Change-Prozess“ wirkt komisch. Die Bedeutung von Change ist hier zudem unklar. Mit deutschen Bezeichnungen ist der Text in sich konsistenter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über Ihre Unterstützung unseres Antrags freuen wir uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/23-021-AT-LINKE-AEnderung_Stellenausschreibung_Dez._III.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-353769</guid>
                <pubDate>Thu, 31 Aug 2023 16:43:19 +0200</pubDate>
                <title>Finanzierungsvorschlag zum Radweg Universitätsstraße</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/finanzierungsvorschlag-zum-radweg-universitaetsstrasse/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag zur Vorlage 0593/ V 17, TOP 3 HFA:  Änderung der Mittelbereitstellung für den Karl-Marx-Platz für die Förderung des Radwegs an der Universitätsstrasse</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrter Herr König,</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag:</p>
<p>Der Beschlussvorschlag der Vorlage 0593/ V 17 wird ergänzt:</p>
<p>„Die Gesamtsumme von 675.000 € für die Baumaßnahme Karl-Marx-Platz wird um 80.000 € reduziert. Die Gelder der vorgesehenen 110.000 € für Unvorhergesehenes und zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlicher, bauzeitabhängiger Mehrkosten werden auf 30.000 € reduziert.</p>
<p>Die übrigen 80.000 € werden umgewidmet für konsumtive Ausgaben und für die Fahrbahnmarkierung des erneuerten Radwegs auf der Universitätsstraße in Witten-Heven verwendet.“</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Karl-Marx-Platz soll im angemessenen Zeitrahmen fertig gestellt werden. Nicht nachzuvollziehen ist es in Zeiten knapper Haushalte, dass für „Unvorhergesehenes und zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlicher, bauzeitabhängiger Mehrkosten“ weitere 110.000 € bewilligt werden, deren Notwendigkeit jetzt noch nicht erkennbar ist. Falls zu einem späteren Zeitpunkt konkrete Angaben für weitere überplanmäßige und notwendige Ausgaben vorhanden sind, kann eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung verabschiedet werden.</p>
<p>In der Zwischenzeit sollten 80.000 € aus dieser Summe umgewidmet werden in konsumtive Ausgaben für Verkehrssicherheit und Klimaschutz.</p>
<p>Aus Gründen der Verkehrssicherheit und für den Klimaschutz sollte der Radweg an der Universitätsstraße in Witten-Heven schnell neu gestaltet werden, wie in Nr. 0578/ 17 beschrieben und am Montag im MoVe beschlossen.</p>
<p>Hierfür sind laut Vorlage ca. 80.000 € notwendig. So könnte diese sinnvolle Maßnahme schnell realisiert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ulla Weiß</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/23-020-AT-AEnderung_der_Mittelbereitstellung_Foerderung_Radweg_Universitaetsstrasse.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-351585</guid>
                <pubDate>Wed, 14 Jun 2023 20:49:48 +0200</pubDate>
                <title>Konsequente Klimafolgenanpassung statt Teilbebauung des Kornmarkts</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/konsequente-klimafolgenanpassung-statt-teilbebauung-des-kornmarkts/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Änderungsantrag zu TOP 5:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>sehr geehrter Herr König,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1.</strong> Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima verfolgt das Konzept der Büros farwick + grote und wpb Landschaftsarchitekten nicht weiter. Insbesondere wird auf eine Bebauung mit zwei Baukörpern an der Johannisstraße verzichtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.</strong> Die Verwaltung der Stadt Witten wird beauftragt, ein Konzept für die Entwicklung des Kornmarkts vorzulegen, dass sich an folgenden Elementen orientiert:&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Anlage einer Grünfläche mit zahlreichen Bäumen und Sträuchern. Dazu können auch Blumenrabatten ähnlich wie im Lutherpark hinzugefügt werden.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Aufstellung zahlreicher wetterfester Bänke</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Es wird durch die Anlage von Kinderspielmöglichkeiten auch das Konzept eines &nbsp; generationenübergreifenden Parks verfolgt. Alte, junge und ganz junge Wittener*innen können sich somit im Stadtzentrum an einem entspannenden Ort treffen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Anlage eines kostenfreien Trinkwasserbrunnens.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Am Rand des Areals sollen Fahrradständer auch für Radtouristen aufgestellt werden.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Gegebenenfalls könnte in das leer stehende Reisebürogebäude auf dem Kornmarkt ein Integrationsbetrieb mit einem kleinen Cafe einziehen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>- Auf eine Flächenversiegelung wird soweit wie möglich verzichtet. Stattdessen wird der Kornmarkt soweit wie möglich entsiegelt. Auf eine weitere&nbsp; Bebauung wird verzichtet.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.</strong> Der Kornmarkt bleibt in seiner Gesamtheit in Öffentlicher Hand und wird auch nicht in Teilen veräußert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Immer heißere Sommer zeigen, dass der Klimawandel kontinuierlich voranschreitet. Gerade Innenstädte mit ihren Wärmeinseln und zu wenig Grünflächen, Bäumen und Büschen sind von hohen Temperaturen betroffen. Es gilt daher, gerade dort frei werdende Flächen konsequent zu entsiegeln und zu begrünen. Durch Schatten spendende Bäume wird nicht nur das Mikroklima verbessert, sondern auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Vor dem Hintergrund der notwendigen konsequenten Anpassung an den Klimawandel ist daher die stringente Entwicklung grüner Oasen und der Verzicht auf eine weitere Bebauung erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diesem Anspruch wird das Konzept der Büros farwick + grote und wpb Landschaftsarchitekten nicht gerecht. Vielmehr soll ca. ein Drittel der Fläche mit zwei Baukörpern überbaut werden. Diese Fläche würde für die notwendige Anpassung an die Folgen des Klimawandels verloren gehen und könnte nicht zur Kühlung der überhitzten Innenstadt beitragen. Das Konzept ist mithin nicht an den Herausforderungen der Zukunft orientiert. Daher ist auf die vorgesehene Bebauung zu verzichten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielmehr ist ein anderes Konzept erforderlich. Der Kornmarkt würde bei einer Ausgestaltung als grüne, kühlende Fläche nicht nur zu einer konsequenten Klimafolgenanpassung beitragen. Gleichzeitig würde er der Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Wittener Innenstadt dienen, insbesondere durch&nbsp; Bänke und Kinderspielmöglichkeiten. Zudem würde er auch zur Belebung der oberen Bahnhofstraße und der Johannisstraße beitragen. Die Wittener Bürgerinnen und Bürger sollen gerne in ihre Innenstadt fahren und sich nach den Einkäufen dort noch länger aufhalten oder auch ohne einzukaufen dort in entspannter Atmosphäre verweilen. Dies hätte zudem eine positive soziale Komponente: Auch die Menschen, die keinen Zugang zu einem privaten Garten haben, könnten auf dem Kornmarkt das Grün genießen.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für die Einwohner*innen der Innenstadt würde der begrünte Kornmarkt eine grüne Oase in der ansonsten stark versiegelten und intensiv genutzten Innenstadt darstellen und damit ein attraktives Angebot sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Errichtung von zwei Gebäuden würde hingegen die zur Verfügung stehende Fläche verkleinern und so auch die Aufenthaltsqualität reduzieren.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Kornmarkt ist ein Platz für alle Menschen in Witten und Umgebung. Um dies auch zukünftig zu gewährleisten, sollte er vollständig im Eigentum der Öffentlichen Hand bleiben und auch nicht zum Teil in die Verfügungsgewalt privater Investoren übergehen. Nur so könnte eine Grüne Oase in der Innenstadt dauerhaft gesichert werden.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bisher sind zudem alle Versuche gescheitert, die Fläche durch private Investoren entwickeln zu lassen. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden, damit keine erneute Schleife gedreht wird. Der Kornmarkt muss jetzt weitgehend begrünt und nicht bebaut werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Oliver Kalusch&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Ulla Weiß</p>
<p>(Ratsmitglied)&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (Fraktionsvorsitzende)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/23-019-AT-Konsequente_Klimafolgenanpassung_statt_Teilbebauung_des_Kornmarkts.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-351177</guid>
                <pubDate>Mon, 30 Jan 2023 18:29:00 +0100</pubDate>
                <title>Ergänzung des Klimafolgenanpassungskonzepts</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/ergaenzung-des-klimafolgenanpassungskonzepts/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>um 200-jährliche Ereignisse bei der Darstellung und Untersuchung des Überflutungsrisikos</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag bzgl. des Tagesordnungspunktes „Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Witten“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Nach Verabschiedung des Klimafolgenanpassungskonzepts wird eine Ergänzung erstellt. Diese Ergänzung umfasst die Darstellung und Bewertung der 200-jährlichen Überflutungsereignisse bei Hochwasser und Starkregen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Klimakrise macht zunehmend auch die Betrachtung von Ereignissen mit niedriger Wahrscheinlichkeit sowie den Schutz vor diesen notwendig. Dies betrifft insbesondere Ereignisse mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf diese Jährlichkeit wird insbesondere in § 74 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hinsichtlich von Hochwasserereignissen bei der Darstellung in Hochwassergefahrenkarten verwiesen. Auch das Klimafolgenanpassungskonzept verweist in Kapitel 2.5 „Untersuchungen zum Überflutungsrisiko“ (S. 32) darauf, dass Hochwassergefahrenkarten drei Arten von Szenarien darstellen, darunter Extremereignisse.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Demgegenüber sind im Klimafolgenanpassungskonzept (Abbildung 2.15) aber lediglich Überflutungstiefen der Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage einer mittleren Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall von 100 Jahren, HQ 100) auf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit werden zu betrachtende Ereignisse mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren ausgeblendet und auch keiner Bewertung unterzogen. Daher ist hier eine Ergänzung aus Vorsorgegründen und in Übereinstimmung mit dem WHG geboten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Starkregengefahrenkarte der Stadt Witten (Abbildung 2.16 des Klimafolgenanpassungskonzepts) basiert auf einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. Eine Jährlichkeit von 200 Jahren als Ereignis niedriger Wahrscheinlichkeit wird im Klimafolgenanpassungskonzept nicht betrachtet. Damit liegt auch keine Bewertung dieser Ereignisse vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier ist aus Vorsorgegründen und aufgrund des Schutzes der Bevölkerung eine Betrachtung eines Wiederkehrintervalls von 200 Jahren erforderlich. Damit werden erstens größere Ereignisse als bei einem Wederkehrintervall von 100 Jahren betrachtet. Zweites wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich aufgrund der zunehmenden Klimakrise kontinuierlich kürzere Wiederkehrintervalle für die gleichen Ereignisse ergeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/23-003-AT-Ergaenzung_Klimafolgenanpassungskonzept.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-351176</guid>
                <pubDate>Mon, 30 Jan 2023 18:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Bewertung von Beschlussvorlagen der Verwaltung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/bewertung-von-beschlussvorlagen-der-verwaltung-hinsichtlich-der-anpassung-an-den-klimawandel/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>Tagesordnungspunkt „Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Witten&quot;</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag bzgl. des Tagesordnungspunktes „Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Witten“:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Verwaltung der Stadt Witten wird beauftragt, ab sofort in sämtlichen Beschlussvorlagen einen Abschnitt ‚Auswirkungen hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel“ einzufügen. Dieser soll eine Bewertung enthalten, ob positive Auswirkungen, negative Auswirkungen oder keine Auswirkungen vorliegen. Die Bewertung ist zu begründen. Die Bewertung ist in Absprache mit den Klimaschutzmanager*innen vorzunehmen“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben dem Klimaschutz gehört die Anpassung an den Klimawandel zu den herausragenden Aufgaben der Kommune. Um die richtigen Schritte gehen zu können und eine optimale Steuerung vornehmen zu können, bedarf es einer Bewertung und transparenten Begründung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept liegt auch eine erste Beurteilungsgrundlage vor, der in Zukunft weitere folgen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemäß der Niederschrift des Rates der Stadt Witten vom 2.7.2019 (Beschluss zu TOP 3.7, Nr. 7) ist bereits eine entsprechende Verfahrensweise für die „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ festgelegt. Daher ist es konsequent eine entsprechende Verfahrensweise auch für die „Anpassung an den Klimawandel“ festzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemäß der Aussage der Verwaltung in der Sitzung des ASUK am 1.12.2022 würde sie eine derartige Praxis einführen, wenn dafür ein Ratsbeschluss vorliegen würde. Dieser Antrag soll die Grundlage für einen derartigen Beschluss legen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/23-002-AT-LINKE_Bewertung_Anpassung_an_den_Klimawandel.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-351175</guid>
                <pubDate>Mon, 12 Dec 2022 18:09:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag zu TOP 5 - ESW</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderungsantrag-zu-top-5-esw/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description> - Wirtschaftsplan 2023 - Vermögensplan 2023 - Hammerteich -</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Wirtschaftsplan 2023 der ESW (Teil der Vorlage 0439/V 17):</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Vermögensplan 2023 wird die im Bereich Gewässer unter der Investplan Nr. 23301 aufgeführte Maßnahme „Hammerteich Reaktivierung Pl. und Bau“, die in 2023 kassenwirksam mit 400.000 € und in 2024 als Verpflichtungsermächtigung mit 400.000 € aufgeführt ist, gestrichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei dem Vorhaben handelt es sich um keine Kanalbaumaßnahme, keine klassische Renaturierungsmaßnahme und keine wasserbezogene Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Insofern ist bereits fraglich, ob der Wirtschaftsplan der ESW der richtige Ort für eine derartige Festlegung ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem hat es bisher keinen Grundsatzbeschluss gegeben, ein derartiges Projekt durchzuführen. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima (ASUK) am 3.11.2022 gab es nur einen Sachstandsbericht der Verwaltung. Beschlüsse wurden jedoch nicht gefasst. Im Betriebsausschuss ESW, der federführend für den Wirtschaftsplan zuständig ist, gab es noch nicht einmal einen derartigen Sachstandsbericht hierzu. Dieses Vorgehen wird der im Wirtschaftsplan veranschlagten Summ von 800.000 € nicht gerecht. Die Fachausschüsse müssen die Möglichkeit haben, vorab ihr Votum zu einem derartigen Vorhaben auf der Grundlage einer Verwaltungsvorlage abzugeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem ist nicht nur unklar, wie ein derartiges Vorhaben aussehen soll. Es ist auch unklar, <strong>ob </strong>eine Variante überhaupt realisiert werden kann. So hat die Verwaltung in der Sitzung des ASUK am 3.11.2022 explizit betont, dass der Stadt bisher hinsichtlich des Umgangs mit dem Schlamm keine Methode vorliegt, die alle rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Voraussetzungen erfüllt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem befindet sich die Stadt derzeit in Gesprächen mit Vertrer*innen der Interessengruppe Hammerteich, die bisher nicht zu konkreten Ergebnissen geführt haben. Welche Ergebnisse ein für das erste Halbjahr 2023 geplanter Expertenworkshop haben wird, bleibt abzuwarten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bevor Gelder in den Wirtschaftsplan der ESW oder den Haushalt der Stadt Witten eingestellt werden, ist daher zu klären, ob es eine geeignete Methode zum Umgang mit dem Schlamm gibt und wie diese aussieht. In der Folge ist dann zumindest vom Betriebsausschuss ESW und vom ASUK über das weitere Vorgehen zu entscheiden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2023/pdf/22-016-AT-LINKE_AEnderungsantrag_Wirtschaftsplan_ESW.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-345164</guid>
                <pubDate>Thu, 20 Oct 2022 14:11:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderung der Ordnungsverordnung</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderung-der-ordnungsverordnung/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>- Ausschluss der Anwendung des § 3a bei Bagatellfällen</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Antrag</strong>:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>An § 3a „Hecken, Äste und Zweige“ der Ordnungsverordnung wird der Satz angefügt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Satz 1 und Satz 2 gelten nur, wenn eine erhebliche Behinderung vorliegt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Anwendung von § 3a der Ordnungsverordnung führt in der Praxis zu unerwünschten und unverhältnismäßigen Ergebnissen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>§ 3a der Ordnungsverordnung lautet:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Hecken und sonstige Einfriedungen dürfen in die Verkehrsflächen nicht hineinragen. Bäume, Äste und&nbsp; Zweige müssen&nbsp; über&nbsp; Fußgängerbereichen, Bürgersteigen, Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen und Parkplätzen mindestens 5 m vom Erdboden entfernt sein.“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Vorschrift wird offensichtlich in der Praxis der Stadt Witten ausgesprochen restriktiv ausgelegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>So wird Stadtsprecher Jörg Schäfer in Zusammenhang mit einem konkreten Fall im Wittener Lokalteil der WAZ vom 8.10.2022 mit den Worten zitiert: „Hierbei kommt es auch nicht zwingend darauf an, ob es durch den überhängenden Bewuchs zu Behinderungen kommt.“ Weiterhin verweist er darauf, dass das Ordnungsamt verpflichtet sei, entsprechend zu handeln, wenn die Gesetzeslage eindeutig sei. Offensichtlich meint der Stadtsprecher § 3a der Ordnungsverordnung und sieht auch keine Möglichkeit, hiervon abzuweichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wozu dies führt, wird im WAZ-Artikel vom 8.10.2022 deutlich. Ein Anwohner hatte seinen Lavendelstrauch wenige Zentimeter von seinem Grundstück aus in den Gehweg hineinragen lassen. In einem Brief wurde er vom Ordnungsamt aufgefordert, seinen Lavendelstrauch bis zum 26.10.2022 zurückzuschneiden. Ansonsten muss der Anwohner mit einem Bußgeld rechnen. In dem Schreiben des Ordnungsamtes heißt es gemäß der Darstellung in der Presse, der Busch würde für Behinderungen auf dem Gehweg sorgen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Offensichtlich hat das Ordnungsamt hier einen befremdlichen Behinderungsbegriff. Der Lavendelstrauch ragte nur wenige Zentimeter in den Bürgersteig hinein, so dass ihm jede Person problemlos ausweichen konnte und den Verlauf ihres Weges nur äußerst geringfügig ändern musste.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es kann nicht Aufgabe einer Ordnungsverordnung und des Ordnungsamtes sein, jeden Bagatellfall zu erfassen bzw. zu verfolgen. Dies ist erstens nicht sachgerecht. Zweitens fühlen sich die Menschen in Witten hierdurch schikaniert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies gilt umso mehr für den vorliegenden Fall. Der intensive Duft von Lavendel zieht Bienen, Schmetterlinge und Hummeln an, Der Lavendelstrauch trägt zu mehr Grün in der Stadt bei. Dies ist gerade ein positiver ökologischer Aspekt, der nicht ordnungsrechtlich verfolgt werden sollte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts der restriktiven Vorstellung des Ordnungsamtes von einer Behinderung ist es daher geboten, ausdrücklich nur noch erhebliche Behinderungen in § 3a der Ordnungsverordnung zu berücksichtigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oliver Kalusch</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2022/pdf/22-015-AT-LINKE_AEnderung_der_Ordnungsverordnung.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a>&nbsp; &nbsp; |&nbsp; &nbsp; Foto:&nbsp;© pixabay</p>]]></content:encoded>
                
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-345163</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Aug 2022 14:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Änderungsantrag zu CDU-Antrag Park + Ride-System:</title>
                <link>https://www.dielinke-en.de/fraktionen/witten/archiv/detailseite-archiv/news/aenderungsantrag-zu-cdu-antrag-park-ride-system/</link>
                <author>Linksfraktion</author>
                <description>&quot;Keine weitere Versiegelung durch Parkplätze&quot;, MoVe am 22.8.2022, TOP 14</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,</p>
<p>sehr geehrter Herr Fennhahn,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>hiermit stellen wir folgenden <strong>Änderungsantrag </strong>zum Antrag der CDU: Park + Ride-System für Witten im MoVe am 22.8.22, TOP 14:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Änderungsantrag:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Die beiden Sätze des Beschlussvorschlags des CDU-Antrags werden <strong>getrennt abgestimmt.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Satz Zwei des CDU-Beschlussvorschlag wird wie folgt verändert:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für weitere Park+Ride-Parkplätze werden <strong>keine neuen Flächen versiegelt</strong>.</p>
<p>Es wird zudem geprüft, inwieweit in den vorhandene Parkhäuser in der Nähe des Wittener Hauptbahnhofs Stellflächen für Pendler*innen in preiswerter Form zur Verfügung gestellt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Förderung des ÖPNV durch die Darstellung von vorhandenen guten Abstellmöglichkeiten für Pendler*innen ist zuzustimmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings sollten für weitere Parkflächen für Pendler*innen keine neuen Flächen in Witten versiegelt werden. Die jetzige Heißphase des Sommers zeigt, dass wir mehr für den Kampf gegen den Klimawandel unternehmen müssen. Wir benötigen mehr Grün in der Stadt. Freie Flächen sollten für eine weitere Begrünung und das Anpflanzen von Bäumen reserviert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der Nähe des Hauptbahnhofs sind mehrere Parkhäuser gelegen. In früheren Untersuchungen ist bekannt geworden, dass sie nie voll ausgelastet sind. Diese Parkflächen sind bereits vorhanden. Hier sollte geprüft werden, ob sie preiswert für Pendler*innen zur Verfügung gestellt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ulla Weiß&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ralf Huchtmeier</p>
<p>(Fraktionsvorsitzende)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Ratsmitglied)</p>
<hr>
<p><a href="https://www.dielinke-en.de/fileadmin/kvenneperuhrkreis/Bilder/Fraktion_Witten/2022/pdf/22-011-AT-LINKE_AEndAntrag_Park_Ride.pdf" class="link-download" title="download link">Download</a></p>]]></content:encoded>
                
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