Anfragen Fraktion Witten

Kanalbau und Hochwasserschutzmaßnahmen am Walfischbach

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrter Herr Kuhn,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 28.11.2023 wird unter TOP 2 zum Kanalbau und zu den Hochwasserschutzmaßnahmen am Walfischbach berichtet. Nach der Lektüre der bisher zur Verfügung gestellten Unterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Aktualisierte Fassung 2023, Heft 2) haben wir folgende Fragen:

 

1. Auf Seite 6 Absatz 3 wird beschrieben, dass sich eine Altlastenverdachtsfläche westlich des Durchlasses bei km 0,67 befindet. Es handelt sich um eine Hausmüll-Ablagerung im Überflutungsbereich. Zusätzlich ist eine Chrombelastung (Deponieklasse II) festgestellt worden. Aus Wasserschutz- und Gesundheitsgründen müssten hier Maßnahmen getroffen werden.

 

a) Wie soll mit dem Hausmüll im Überflutungsbereich verfahren werden? Wird dieser ordnungsgemäß entsorgt?

 

b) Wie wird mit der gefundenen Chrombelastung verfahren? Wird der belastete Boden ausgehoben?

 

2. Auf Seite 7 Absatz 2 werden Aussagen zum Klima im betroffenen Gebiet getroffen. Der Gutachter schreibt: „In dem allgemein maritimen Klima mit relativ milden Wintern und nur mäßig warmen Sommern sind Niederschläge zu allen Jahreszeiten reichlich vorhanden.“

 

a) Wir haben seit einigen Jahren Hitzerekorde im Sommer. Diese drastischen Veränderungen des Klimas werden u. a. vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung dargelegt. Welche Folgen haben diese Klimaveränderungen für die geplanten Maßnahmen und das Gutachten? Z. B. für die Wiederansiedlung von Wald und den ausgesuchten Baumarten?

 

b) In den Sommermonaten haben wir aufgrund des Klimawandels eine veränderte Niederschlagssituation mit Trockenheit, Starkregen etc. Müssten die Planungen hier angepasst werden?

 

3. Auf Seite 19/20 werden die Vorhaben weiter beschrieben. Es soll eine schadlose Ableitung eines Hochwassers entsprechend eines 100-jährigen Ereignisses angestrebt werden. Dies wird sowohl für das HRB Walfischbach als auch für das HRB Friedhof geplant.

 

Aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes in seiner derzeit gültigen Fassung müsste aber das HQ 200 – die Ableitung eines 200-jährlichen Hochwassers - der Maßstab für die Hoch­wasserschutzmaßnahmen sein. Müssten die Planungen aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben neu bemessen und angepasst werden?

 

4. Auf S. 23 wird das bestehende Regenrückhaltebecken unterhalb der A 44 beschrieben. Dieses soll umgestaltet werden. Auf Seite 7 letzter Absatz wird ausgeführt: „Das RRB entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aufgrund der großen Einleitungswassermengen haben sich im folgenden Abschnitt deutliche Erosionserschei­nungen gebildet und das Gewässer stark geschädigt.“ Es wird befürchtet, dass Schadstoffe und Nährstoffeinträge von der Autobahn (s. S. 27 4. Absatz) sonst dem Walfischbach schaden könnten.

 

Ist der angekündigte Umbau des Regenrückhaltebeckens mit Einbau einer Abwasserbe­handlung unterhalb der A 44 bereits erfolgt?

 

5. Wie viele Bäume werden insgesamt abgeholzt im Rahmen des Projektes?

 

6. Auf Seite 29 wird dargelegt, dass für die Baumaßnahmen 4.840 m2

 Wald und 4.990m2 weitere Gehölzflächen mit Bäumen in Anspruch genommen werden sollen. In der Bilanzierung (Seite 30) zum Ausgleich der Maßnahmen wird lediglich eine neue Mischpflanzung auf 2240 m2 genannt.

 

a) Ist es richtig, dass weniger als die Hälfte der beanspruchten Waldfläche neu angepflanzt wird? Wie viele Jahre werden benötigt, um einen intakten Wald hier wieder herzustellen?

 

b) Als zweiter Ausgleich wird eine Sukzessionsfläche mit Vorwald auf 6700 m2 benannt. Wie viele Jahre wird hier eine Wiederbelebung der Fläche dauern, da aufgrund des Klimawandels mit hohen Temperaturen und einer veränderten Niederschlagssituation die Bedingungen für eine Waldansiedlung eher schlechter werden?

 

7. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahmen am Walfischbach?

 

8. Wie viel m³ Beton sollen verbaut werden? Wie hoch ist die CO2 - Bilanz?

 

9. Wäre es stattdessen möglich Dämme aufzuschütten und nur den Ablass zu betonieren?

Könnte in diesem Fall der Großteil der Bäume erhalten bleiben?

 

Wir bitten Sie um eine mündliche Beantwortung im Betriebsausschuss und anschließend auch um eine schriftliche Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß                                                                              

(Fraktionsvorsitzende Die Linke im Rat der Stadt Witten)


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