Einwendung gegen den Regionalplan Ruhr

2. Auslegung

 

Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde Referat 15
Postfach 10 32 64
45032 Essen

 

 

Per Email:

 

regionalplanung@rvr.ruhr

 

Witten, den 28.04.2022

 

Einwendung gegen den Regionalplan Ruhr, 2. Auslegung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit legen Oliver Kalusch, Ursula Weiß und die Ratsfraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten fristgerecht Einwendungen gegen den Regionalplan Ruhr ein.

 

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Einwendungen berücksichtigen könnten.

 

Über eine Rückmeldung zum erfolgreichen Eingang unseres Schreibens in Ihrem Haus freuen wir uns. Ebenso über regelmäßige Informationen über den Fortgang des Verfahrens.

 

Einwendung:

 

Die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Witten-Stockum wird abgelehnt.
 

Die Fläche ist im Regionalplan als Gewerbefläche WIT GIB 01 gekennzeichnet.

(Umgangssprachlich wird sie als „Fläche Vöckenberg“ bezeichnet.)

 

Der Kennzeichnung der Fläche als „Gewerblich-Industrielle Baufläche“ (GIB) im Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet wird widersprochen. Die Fläche „Vöckenberg“ wird als Landwirtschaftliche Nutzfläche, als Fläche des Regionalen Grünzugs, als Klimatischer Ausgleichsraum, der aufgrund der in Zukunft zunehmender Hitzebelastung zusätzlich eine besondere Wichtigkeit erlangt, und als Fläche zum Schutz der Landschaft gekennzeichnet und erhalten.

 

Begründungen:

 

Um unserer Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, müssen wir heute, im Regionalplan Ruhr Flächen aus Umweltschutz- und Klimaschutzgründen unbebaut lassen. Nur so können wir den Herausforderungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel in Witten begegnen. Die Versorgung mit Kalt- und Frischluft in der Wittener Innenstadt muss für Generationen gesichert werden. Im Einzelnen heißt dies:

 

Der Kennzeichnung der Fläche als „Gewerblich-Industrielle Baufläche“ (GIB) im Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet wird widersprochen. Die Fläche „Vöckenberg“ wird als Landwirtschaftliche Nutzfläche, als Fläche des Regionalen Grünzugs, als Klimatischer Ausgleichsraum, der aufgrund der in Zukunft zunehmender Hitzebelastung zusätzlich eine besondere Wichtigkeit erlangt, und als Fläche zum Schutz der Landschaft gekennzeichnet und erhalten.

 

Der Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet legt in Witten-Stockum in Richtung Vöckenberg ein 18 ha großes Gewerbegebiet neu fest.

 

 

a) Landwirtschaftliche Nutzung:

 

Das Gewerbegebiet ist heute eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit besten Bodenwerten. Das heißt, die Bodenfruchtbarkeit ist hier besonders hoch. Der Boden dieser Fläche wird in der Umweltprüfung des Regionalplans als besonders schutzwürdig eingestuft. Im bisherigen Regionalplan ist dieser Bereich als Freiraum- und Agrarbereich dargestellt worden.

 

 

b) Regionaler Grünzug:

 

Das geplante 18 ha große Gewerbegebiet zerstört den bisherigen Regionalen Grünzug. Durch die Ausdehnung der Sport- und Tennisanlagen in Witten-Stockum in Richtung Innenstadt ist bei einer Festsetzung des Gewerbegebiets der trennende Grünstreifen zwischen den beiden Nutzungen nur noch wenige Meter breit. Damit sind die wichtigen Verbindungsfunktionen des Regionalen Grünzugs von Bochum über Witten bis nach Dortmund irreparabel beschädigt.

 

Das Ziel 2.2-1 „Regionale Grünzüge sichern und entwickeln“ des Regionalplans wird durch diese Ausweisung ebenso verletzt wie das Ziel 2.2-3 „Regionale Grünzüge vor Inanspruchnahme schützen“.

 

Das Ziel 2.2-1 im Entwurf des Regionalplans beinhaltet, dass ein Regionaler Grünzug dem Biotopschutz und den Biotopverbindungen dient und als wichtiger klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum fungiert.

 

Das Ziel 2.2-2 erlaubt ausnahmsweise nur eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs für Siedlungszwecke. Eine Erlaubnis für die Inanspruchnahme für die Nutzung

als Gewerblich-Industrielle Baufläche (GIB) ist im Entwurf des Regionalplans in den Zielen

 

des Kapitels 2.2. „Regionale Grünzüge“ nicht ersichtlich. Mithin ist diese geplante Umwandlung dieses Teils des Regionalen Grünzugs in ein Gewerbegebiet mit emittierenden Betrieben nicht mit den Zielen im Regionalplan Ruhrgebiet vereinbar.

 

Zudem ist eine differenzierte fachliche Abwägung zwischen dem Erhalt des Regionalen Grünzugs an dieser Stelle und der Nutzung als Gewerblich-Industrielle Baufläche nicht ersichtlich.

 

 

c) Klimaökologische Bedeutung:

 

Die Fläche hat eine wichtige Funktion für das Stadtklima in der Wittener Innenstadt. In der Umweltprüfung zum Regionalplan Ruhr stellt der Gutachter fest, dass die Fläche „großflächig eine sehr hohe klimaökologische Bedeutung“ hat. Sie wird als „klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum“ bezeichnet. Wenn sie in ein Gewerbegebiet umgewandelt wird, ergeben sich voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen, so der Gutachter.

 

Im Einzelnen wird in Teil H Umweltbericht, Anhang D Blatt Witten als Ergebnis ausgeführt:

 

 

 

Hier besser lesbar:

 

„Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei zwei Kriterien (schutzwürdige Bürden, klimatisch und lufthygienische Ausgleichsräume) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, so dass die Umweltauswirkungen schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt werden.“

 

Durch die Umwandlung der Fläche in eine Gewerblich-Industrielle Baufläche (GIB) soll sie zukünftig wie folgt genutzt werden:

 

„Ziel 1.6-1 Ziel: Nutzungskonforme Entwicklung in GIB sichern: In den GIB sind Flächen für die Unterbringung insbesondere von emittierenden Industrie- und Gewerbebetrieben und emittierenden öffentlichen Betrieben und Einrichtungen sowie jeweils zuzuordnender Anlagen vorzuhalten.“

 

Das heißt: Der Regionalplan legt fest, dass in einem GIB insbesondere Industrie und Gewerbe mit schädlichen Emissionen angesiedelt werden sollen. Wenn die Fläche entsprechend den Vorgaben des Regionalplans besiedelt wird, wehen in Zukunft statt kühler sauberer Frischluft schädliche heiße Abgase in die Innenstadt von Witten.

 

Dies widerspricht dem Grundsatz 4.3 „Klimaökologische Ausgleichsräume erhalten und entwickeln“, Regionalplan Ruhr.

 

Hier wird ausgeführt, dass „Klimaökologische Ausgleichsräume zur Erhaltung und Verbesserung luft- und klimahygienischer Verhältnisse (Kaltluftentstehungsgebiete, Funktionsfähigkeit der Luftleitbahnen, Luftaustauschgebiete) erhalten bleiben und entwickelt werden sollen“, S. 150 Entwurf Regionalplan Ruhr.

 

Die Fläche hat eine wichtige klimaökologische Ausgleichsfunktion für die Wittener Innenstadt.

 

Die heißen Sommer 2018 und 2021 zeigen, dass wir mitten im Klimawandel sind und in Zukunft mit noch höheren Temperaturen, gerade auch in der Wittener Innenstadt rechnen müssen. Hier kommt der Fläche eine wichtige Funktion zu, um die Erhitzung der Wittener Innenstadt zu reduzieren.

 

Mithin wird der Grundsatz 4.3, der gerade dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dient, durch die geplante Festsetzung im Regionalplan Ruhr verletzt.

 

Um wirksamen Klimaschutz in Witten zu realisieren, muss die Fläche in Witten-Stockum mindestens weiterhin als Freiraum für die Landwirtschaft und als Regionaler Grünzug ausgewiesen werden.

 

Auf der Erläuterungskarte 18 im Abschnitt C 2 werden auf Blatt 4 wichtige Aspekte zur Klimaanpassung dargestellt. Die Fläche Vöckenberg liegt genau zwischen zwei Frischluftzufuhr-Leitbahnen. Da die Darstellung grob ist, ist davon auszugehen, dass die beiden Frischluftzufuhr-Leitbahnen auch über die Fläche Vöckenberg führen.

 

Zudem ist die Fläche Vöckenberg auf dieser Karte als Gebiet „Klimatischer Ausgleichsraum mit gegenwärtig besonderer Bedeutung“ und als Gebiet „Klimatischer Ausgleichsraum, der aufgrund der in Zukunft zunehmenden Hitzebelastung zusätzlich eine zunehmende Bedeutung erlangt“ ausgewiesen.

 

Um das Leben in der Innenstadt von Witten auch in den nächsten Jahrzehnten angemessen kühl zu ermöglichen, ist die Fläche Vöckenberg als Klimatischer Ausgleichsraum zu erhalten. Die Entstehung der kühlen Luft über dem Boden und der Transport von kühler Luft über die beiden Frischluftzufuhr-Leitbahnen müssen erhalten bleiben. Bei einer Nutzung als Industriefläche mit emittierenden Betrieben wird keine kühle Luft, sondern stattdessen heiße und schadstoffbelastete Luft in die Innenstadt von Witten geleitet.

 

d) Rechnerische Notwendigkeit weiterer Flächen

 

Der vom Regionalverband Ruhr hat eine rechnerische Notwendigkeit der Bereitstellung von weiteren 18 ha Gewerbe- und Industriebauflächen für Witten festgestellt. Dieser pauschalen Berechnung wird widersprochen. Sie beruht darauf, dass weiterhin Fläche für

 

Gewerbe in eingeschossiger Bauweise mit vielen Parkplätzen zur Verfügung gestellt wird. Intelligente Gewerbegebiete konzentrieren die Bauweise und werden in Mehretagenhäusern mit Tiefgaragen und ÖPNV-Anschlüssen erstellt. Daher sind die benötigten Flächenangaben viel zu hoch. Ebenso ist die Wiedernutzung aufgegebener Flächen nicht einbezogen worden.

 

 

e) Umwandlung auf Rechtsgrundlage des LEP NRW

 

In der Vorlage 0988/V 16 der Stadt Witten wird auf Seite 3 explizit auf die neue Gewerbefläche in Witten-Stockum eingegangen. Eine vom Regionalverband Ruhr erstellte rechnerische Notwendigkeit der Bereitstellung von weiteren 18 ha Gewerbe- und Industriebauflächen wird pauschal als Begründung für die Zustimmung der Umwandlung der Freifläche angeführt.

 

„Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten …hat die Regionalplanungsbehörde

Im Gutachten Gewerbeflächenkonzept, Anlage 3 der Vorlage wird auf S. 62 zur Fläche Witten-Stockum ausgeführt:

 

‚Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten …hat die Regionalplanungsbehörde ….untersucht, wobei sie bei einzelnen auch eine Rücknahme Regionaler Grünzüge in Betracht gezogen hat, um dem ermittelten Bedarf und damit dem Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW Rechnung zu tragen.‘ “

 

Diese pauschale Feststellung widerspricht dem Wortlaut des LEP NRW, Ziel 6.1-1.

 

Das Ziel 6.1-1 LEP NRW lautet:

 

„6. Siedlungsraum

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

 

6. Siedlungsraum

 

6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum

Ziele und Grundsätze

 

6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung

 

Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.

 

Die Regionalplanung legt bedarfsgerecht Allgemeine Siedlungsbereiche und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen fest.

 

 

Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, darf Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in Anspruch genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein gleichwertiger, bisher planerisch für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt wird (Flächentausch).

 

(Hervorhebung der EinwenderInnen)“

 

Homepage: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/lep_nrw_14-12-16.pdf       abgerufen am 20.1.2019

 

Die Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzugs wird unter Bedingungen im LEP erlaubt.

 

Aber dabei ist Absatz 3 des Ziels 6.1-1 des LEP NRW zu beachten.

 

Es muss ein Flächentausch vorgenommen werden: Ein bisher für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan muss wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt werden.

 

Die Anmerkung in der Vorlage der Wittener Verwaltung, Seite Drei, es werde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ökologische Aspekte geprüft, genügt den Anforderungen des LEP in keiner Weise.

 

Es muss bei der Inanspruchnahme der fast 20 ha großen Fläche in Witten-Stockum zeitgleich ein Flächentausch mit bisher für Siedlungszwecke vorgesehener Fläche stattfinden. Nirgends, weder im Gutachten Gewerbeflächenkonzept, noch in der Vorlage, noch im Entwurf des Regionalplans Ruhrgebiet, noch im Flächennutzungsplan der Stadt Witten sind Flächen in einer Größenordnung von 18 ha ausgewiesen, die für einen Flächentausch im Sinne des LEP NRW in Frage kommen. Es geht an dieser Stelle nicht darum, ob neue Parkplätze für die Gewerbebetriebe ausreichend begrünt sind.

 

Mithin ist für die Ausweisung der Fläche Vöckenberg in Witten-Stockum als GIB im Regionalplan Ruhr keine Rechtsgrundlage ersichtlich.

 

 

f) Ablehnender Ratsbeschluss des Stadtrats Witten zum Vöckenberg vom 4.4.22

 

Als weiterer neuer Aspekt ist die Entscheidung des Wittener Stadtrats vom 4.4.2022 zu berücksichtigen. Auf Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Grünen, Piraten, Bürgerforum und LINKEN hat der Rat mehrheitlich beschlossen, einer Festsetzung der Fläche Vöckenberg als Gewerbegebiet im Regionalplan Ruhr zu widersprechen. Im Einzelnen lautet der Beschlusstext aus dem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag:

 

„Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, den Vöckenberg in Stockum als Fläche für eine Gewerbeansiedlung aus dem Regionalplan streichen zu lassen. Sie wird gebeten, sich zu diesem Zweck mit dem Regionalverband Ruhr in Verbindung zu setzen und eine entsprechende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben.“

 

In der Begründung wird auch u.a. auf den neuen Bericht des IPCC eingegangen:

 

„Die voranschreitende Klimakrise, die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben in den letzten Jahren nur immer mehr verdeutlicht, wie wichtig ein Umdenken ist. Da muss es mitunter auch zur Neubewertung alter Beschlüsse kommen, bzw. muss ein neuer Anlauf genommen werden, um schon immer als falsch empfundene Beschlüsse zu revidieren. So verhält es sich auch im vorliegenden Fall.

 

Der erste Teil des Sechsten Sachstandsberichtes des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, Weltklimarat), der am 9. August 2021 veröffentlicht wurde, zeigt, dass der Klimawandel schneller und folgenschwerer verläuft als erhofft. Gerade vor diesem Hintergrund ist es zum Schutz des Klimas sowie zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich, Grünzüge zu erhalten und zu schützen.

 

Der Wittener Rat hat schon viele konstruktive Beschlüsse zur Verbesserung des Klimas gefasst, jetzt muss er Konsequenz an den Tag legen und die Umsetzung solcher Maßnahmen energisch vorantreiben. Es ist höchste Zeit zum Handeln. Daher können wir den beiden Bürgeranträgen nur unsere Wertschätzung entgegenbringen. Sie haben gefordert, das Gebiet am Vöckenberg unverändert als Grünzug/Frischluftschneise für Witten auszuweisen. Außerdem haben sie auf den besonders hohen Wert der Ackerböden hingewiesen, welche auch bei längerer Trockenheit noch einen guten Ertrag erbringen. Wie wichtig das Vorhalten unversiegelter Flächen ist, hat das Starkregenereignis im vergangenen Sommer auch in unserer Stadt gezeigt. Die Bürgeranträge verweisen zurecht darauf, dass das Gelände am Vöckenberg eine große Menge Wasser aufnehmen kann. Sie zitieren ein Gutachten, laut dem eine Versiegelung und Bebauung der 18,39 Hektar großen Fläche zu weniger Zirkulation, mehr Erwärmung und höherer Feinstaubbelastung in einigen Wittener Stadtteilen führen würden. Daher müssen wir dieser Entwicklung jetzt eine Absage erteilen, auch wenn sie zunächst nur eine Option für eine gewerbliche Nutzung in der Zukunft ist.

 

Ein Gegensteuern vor Ort ist gerade jetzt notwendig, um nachhaltige Entwicklung auch in Witten aktiv voranzutreiben. Alte Denkmuster sind aufzubrechen, wenn Witten weiterhin eine lebens- und liebenswerte Stadt bleiben soll. Hier sind Kreativität und innovatives Denken, wie auch der Mut zu konsequenten Entscheidungen gefragt, damit unsere Lebensgrundlage auch von nachfolgenden Generationen genutzt werden kann. Der Schritt vom Reden zum Handeln ist nicht einfach, aber mittlerweile überfällig. Nunmehr sollten das Machen und Tun, sprich die Umsetzung, an erster Stelle stehen.“

 

Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit im Rat verabschiedet worden.

Wir, die Absender dieser Stellungnahme, unterstützen den Antrag und nehmen ihn als weiteres Argument in unsere Stellungnahme auf. Der Regionalplan Ruhr sollte nicht im Widerspruch zu dem Willen der betroffenen Kommune aufgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende von  DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten)

und

gez. Oliver Kalusch

(Mitglied des Rats der Stadt Witten für DIE LINKE.)

und

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten

(vertreten durch die Fraktionsvorsitzende Ursula Weiß)


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