Anfragen Fraktion Witten

Offene Fragen zum Zustand des Kanalnetzes

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Datum vom 31.01.2023 sowie 29.05.2023 hat die Fraktion Die Linke u.a. folgende Frage an die Verwaltung gestellt:

 

„Der Wirtschaftsplan der ESW weist zwar die Namen der Kanalerneuerungen auf, nicht jedoch deren Länge und die Aufteilung der bisherigen Länge in Schadensklassen und ihren Umfang in km. Können diese Angaben zukünftig dem Wirtschaftsplan beigefügt oder als separates Dokument zeitgleich mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt werden?“

 

Darauf hat die Verwaltung mit Datum vom 20.06.2023 wie folgt geantwortet:

 

„Die Längen der Kanalerneuerungen und Aufteilung in Schadensklassen können bei der Erstellung des Wirtschaftsplans erzeugt werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eine Erneuerungsmaßnahme eine Vielzahl an verschiedensten Schadensklassen erhalten kann und dies auch nur eine Momentaufnahme bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes darstellt.“

 

Der Wirtschaftsplan 2024 der ESW wies jedoch keine diesbezüglichen Daten auf. Aus diesem Grund hat die Fraktion DIE LINKE. am 3.12.2023 angefragt:

 

„Wie lauten die Längen der Kanalerneuerungen und die jeweiligen Aufteilungen in Schadensklassen für die im Vermögensplan 2024 des Wirtschaftsplans 2024 der ESW aufgeführten Kanalerneuerungen?“

 

Daraufhin hat die Verwaltung mit Datum vom 20.12.2023 schriftlich geantwortet. Die dort gegebenen Antworten werfen mehrere Fragen auf:

 

1. Die Verwaltung führt mit Datum vom 20.12,2023 aus: „Weiterhin ändern sich die Zustandsklassen von Haltungen aufgrund neuerer Inspektionen, die insbesondere zur konkreten Maßnahmenvorbereitung durchgeführt werden. Somit ist eine Momentaussage kaum möglich und sinnvoll.“ Demgegenüber heißt es in der Antwort vom 20.6.2023: „Die Längen der Kanalerneuerungen und Aufteilung in Schadensklassen können bei der Erstellung des Wirtschaftsplans erzeugt werden.“ Welche neue Entwicklung hat dazu geführt, dass die Längen der Kanalerneuerungen und die Aufteilung in Schadensklassen (nach dem Kenntnisstand der Verwaltung bei der Erstellung des jeweiligen Wirtschaftsplans) im Juni 2023 problemlos möglich war, im Dezember 2023 jedoch „kaum möglich“ war? Handelt es sich um technische oder organisatorische Gründe? Wenn ja, um welche?

 

2. Hinsichtlich der Frage nach den Längen der Kanalerneuerungen und der jeweiligen Aufteilungen in Schadensklassen für die im Vermögensplan 2024 des Wirtschaftsplans 2024 der ESW aufgeführten Kanalerneuerungen hat die Verwaltung mit Datum vom 20.12.2023 ausgeführt: „Aufgrund der Personalsituation der ESW, insbesondere im Bereich der Kanaldatenbank (1 Stelle unbesetzt /1 Person längerfristig erkrankt), kann diese Frage nicht beantwortet werden.“ Seit wann liegt diese Personalsituation vor? Warum war sie bei der Antwort der Verwaltung vom 20.6.2023 nicht von Relevanz und stand der Erzeugung dieser Daten nicht entgegen? Wann wird die Personalsituation behoben sein, so dass die Daten erzeugt werden können?

 

3. Wie viele Personen sind derzeit noch in der Lage und befugt, Daten aus der Kanaldatenbank abzurufen? Bedeutet die o.a. Antwort der Verwaltung, dass aufgrund der Personalsituation derzeit keine relevanten Informationen aus der Kanaldatenbank abgerufen werden können? Wenn nicht, in welchem Umfang werden noch Daten aus der Kanaldatenbank abgerufen?

 

4. Kann noch sichergestellt werden, dass die Längen der Kanalabschnitte und der jeweiligen Aufteilungen in Schadensklassen an die externen Personen, die den Bericht des Gewässerschutzbeauftragten erstellen, übermittelt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, was bedeutet dies für den Bericht?

 

5. In der Antwort der Verwaltung vom 20.12.2023 wird ausgeführt: „Die Datenbankauswertung würde zudem einen unnötig hohen Aufwand im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan bedeuten.“ Worin liegt der Aufwand bei der Datenbankauswertung? Wie viele Personenstunden beträgt der personelle Aufwand? Warum ist ggf. die Datenbankauswertung bzgl. der Längen der Kanalabschnitte und der jeweiligen Aufteilungen in Schadensklassen nicht automatisiert?

 

6. Welches Kriterium liegt für den Aufwand vor, um ihn als „unnötig hoch“ einzustufen? Ab welcher quantitativen Schwelle für dieses Kriterium wird der Aufwand als „unnötig hoch“ eingestuft?

 

7. Die Antwort der Verwaltung vom 20.12.2023 bezieht die Charakterisierung „unnötig hoher Aufwand“ auf den Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan. Für welche Bereiche. Anwendungen oder Zusammenhänge ist oder wäre der Aufwand nicht „unnötig hoch“?

 

8. Wenn die Datenbankauswertung zudem einen unnötig hohen Aufwand im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan bedeuten würde, bedeutet dies, dass die ESW bei der Erstellung des Wirtschaftsplans keinen Überblick über die Aufteilung der Kanalabschnitte des Investitionsplans des Wirtschaftsplans in Schadensklassen hat? Nach welchen Kriterien werden dann schadhafte Kanäle in den Wirtschaftsplan aufgenommen?

 

9. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass für den Fall, dass ihr die Erzeugung der o.a. Daten wieder möglich ist, auf Anfrage einer Fraktion dieser die Daten auch zu übermitteln sind?

 

10. Ist die Einsicht in die Kanaldatenbank bzw. die hierzu gehörige elektronische Akte gerade in Bezug auf die o.a. Daten im Rahmen des Akteneinsichtsrechts der Fraktionen (siehe § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Witten) möglich? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                               Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                           (Fraktionsgeschäftsführer)


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