Einrichtung eines BürgerInnenausschusses

Der Rat möge folgenden Beschluss fassen

 

1. Für die kommende Wahlperiode richtet der Rat der Stadt Ennepetal einen BürgerInnenausschuss ein.

BürgerInnenausschuss

 

Der Ausschuss ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Erledigung der an den Rat der Stadt Ennepetal und der an ihn selbst gerichtete Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW zuständig. Dieser Ausschuss kann sich mit allen Anliegen befassen, die die Stadt Ennepetal betreffen. Privatrechtliche oder Streitigkeiten im Geschäftsleben fallen nicht in seinen Aufgabenbereich.

 

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur kommenden Sitzung des Rates Richtlinien für die Arbeit des  Ausschusses zu erarbeiten. Diese Richtlinien sollen vor allem die folgenden Punkte enthalten:

 

  • Information des Absenders/der Absenderin über den Eingang und den Beratungsverlauf der Anregung/ Beschwerde.
  • Mitwirkungsmöglichkeiten des Absenders/ der Absenderin
  • Beteiligung anderer Gremien.
  • Transparenz über die Entscheidungsfindung des Ausschusses.
  • Unterrichtung über die Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist.
  • Beschluss-Controlling des Ausschusses.
  • Zusammensetzung des Ausschusses.

3. Die Richtlinien werden vom Rat verabschiedet.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert einen Plan zu erarbeiten, in welcher Form die Ennepetaler Bevölkerung über die Zuständigkeit des Ausschusses unterrichtet wird. Sinnvoll wäre hier primär ein Selbstdarstellungsflyer der zunächst in dem Bürgerbüro ausliegt.

 

 

Begründung:

 

Bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe ist ein Kernelement der demokratischen Kultur und stellt eine Bereicherung in der Kommunalpolitik dar. Entscheidungen der Verwaltung und häufig auch der politischen Gremien sind aber für die Bürgerinnen und Bürger oft nicht nachvollziehbar. Welche rechtlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten sie auf der kommunalen Ebene haben, ist vielen Bürgerinnen und Bürgern gar nicht bekannt, Die Zuständigkeiten für Anregungen oder auch Beschwerden sind vielen Menschen in dieser Stadt nicht bewusst. Zudem ist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Anregung oder der Beschwerde oft zu lang. So kommt bei ihnen das Gefühl auf, ihre Anregungen und Beschwerden würden nicht ernst genommen oder gar von der Verwaltung behindert.

Mit der Einrichtung eines von uns geforderten BürgerInnenausschusses hätten die Menschen dieser Stadt ein klar definiertes Gremium, an das sie sich mit ihren Anliegen richten könnten. Die Kommunalpolitik ist die unterste Ebene, auf der Bürgerinnen und Bürger mit Politik konfrontiert werden, auf der sie aber auch Politik direkt beeinflussen können. Diese Prozesse müssen für sie so einfach und nachvollziehbar wie möglich sein. Dieser Ausschuss kann dazu ein Baustein sein. Für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens ist es wichtig, dass sich in Zukunft wieder mehr Menschen mit ihren Anliegen ernst genommen fühlen. Damit dies geschieht, müssen Politik und Verwaltung auch bereit sein, neue Schritte zu gehen; auch wenn dies finanziell etwas kosten sollte.

 

„Mehr Demokratie wagen“ ist keine Losung der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, sondern steht jeden Tag neu auf der Agenda. Von daher sollte der Rat der Stadt Ennepetal dem Beispiel Bielefelds folgen und den von uns geforderten Ausschuss beschließen.