Anträge und Anfragen ab 2014

Anfrage zur Vergütungsvereinbarung der Frauenberatung

Kreistagsfraktion

Schriftliche Anfragen zur Drucksache 048/2016

Leistungs- und Vergütungsvereinbarung Frauenberatung EN

Sehr geehrter Herr Landrat Schade, zur obigen Drucksache stellen wir hiermit nach §13, Abs. (1) der Geschäftsordnung des Kreistages folgende schriftliche Anfragen: 1. Mit wie vielen Trägern hat der Kreis bisher eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen? 2. Bei wie vielen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen werden zusätzlich zu Fachkräften auch Verwaltungskräfte gefördert? 3. Wie ist das jeweilige Zahlenverhältnis zwischen Fachkräften und Verwaltungskräften? - Anzahl der Fachkraftstellen? - Anzahl der Verwaltungskraftstellen? 4. „Die Frauenberatung habe in der Vergangenheit eine Verwaltungsstelle gefordert, die Verwaltung habe die Notwendigkeit bisher nicht gesehen“ (Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 01.09.2016, S.4, letzter Absatz, Satz 2) Richtig ist, dass die Frauenberatung EN seit mehreren Jahren nur eine halbe Verwaltungskraftstelle (0,5 Vollzeitstelle) beantragt hat. Frage: Mit welcher Begründung bestreitet die Verwaltung die Notwendigkeit einer halben Verwaltungskraftstelle für die Frauenberatung EN? 5. Anderen Trägern wird eine halbe Verwaltungskraftstelle gewährt, der Frauenberatung EN nicht. Frage: Teilt die Verwaltung die Auffassung der Kreistagsfraktion DIE LINKE, dass dies eine Ungleichbehandlung der Frauenberatung EN darstellt? Wenn nein, mit welcher Begründung? Kreistagsfraktion DIE LINKE. Ennepe-Ruhr-Kreis Brüderstrasse 1, 58285 Gevelsberg Herrn Landrat Schade Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises Postfach 420 58317 Schwelm Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr-Kreis  Brüderstrasse 1 58285 Gevelsberg  02332 – 55 15 608  02332 – 55 15 609 Kreistag@linksfraktion-en.de www.linksfraktion-en.de Stadtsparkasse Gevelsberg IBAN DE31 4545 0050 0000 0075 00 2 6. „Frau Hinterthür erläutert, dass der Auftrag an die Verwaltung darin bestanden habe, eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung auf Basis des Status Quo abzuschließen“ (Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 01.09.2016, S.4, letzter Absatz, Satz 1). Frage: Welchen „Auftrag an die Verwaltung“ meint Frau Hinterthür, auf welchen politischen Beschluss bezieht sie sich? 7. Der Sozialausschuss hat den Wortlaut des Beschussvorschlages der Verwaltungsvorlage per Mehrheitsbeschluss geändert (siehe Niederschrift S.5.) Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Fachausschuss den Beschlussvorschlag einer Verwaltungsvorlage, die vom Kreistag beschlossen werden muss, durch Mehrheitsbeschluss ändern? 8. Im Entwurf der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit der Frauenberatung EN (Anlage 2, förderungsfähige Personalkosten) wird bei Neueinstellungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen mit therapeutischer Zusatzqualifikation die Entgeltgruppe EG 10 und für Leitungspersonal die Entgeltgruppe EG 11 festgelegt. Fragen: - Welche Grundlage haben diese Eingruppierungen? - Gibt es Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit anderen Trägern, in denen die Eingruppierung der MitarbeiterInnen der Träger festgelegt ist? Wenn ja, welche und in welcher Entgeltgruppe? Wir bitten um schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 26.09.2016. Mit freundlichen Grüßen Helmut Kanand Fraktionsvorsitzender