Anträge und Anfragen ab 2014

Reinigungsdienste des Ennepe-Ruhr-Kreises

Kreistagsfraktion

Antrag zum Kreistag am 09.12.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Schade,

gemäß § 2, Abs.(1) der Geschäftsordnung des Kreistages beantragt die Kreistagsfraktion DIE LINKE folgenden Tagesordnungspunkt für den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistags am 09.12.2019:

Reinigungsdienste des Ennepe-Ruhr-Kreises

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt die Kreistagsfraktion DIE LINKE folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

„Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Privatisierung der Reinigungsleistungen in den Immobilien des Kreises zu überprüfen. Dabei soll auch eine Rekommunalisierung der Reinigungsleistungen untersucht werden, z.B. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen in der 1. Sitzung des Kreistages im Jahr 2020 vorgestellt werden.“

Begründung

Seit 1997 werden die Reinigungsleistungen des Ennepe-Ruhr-Kreises privatisiert. Bei jedem alters- oder krankheitsbedingten Ausscheiden einer Reinigungskraft des Kreises wird die Reinigungsleistung privatisiert.

Wie viele Privatisierungen öffentlicher Leistungen wird auch die Privatisierung der Reinigung auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Während kreiseigene Reinigungskräfte ca. 130 – 180 m² pro Stunde reinigen, beträgt die Leistungsvorgabe für Reinigungskräfte privater Fremdfirmen ca. 240 – 275 m² pro Stunde.

Für die höhere Leistung erhalten private Reinigungskräfte zum Dank einen geringeren Stundenlohn. Dieser beträgt zur Zeit 10,56 € in der Stunde, ab 2020 10,80 €. Der Tariflohn für Reinigungskräfte des Kreises liegt zwischen 10.94 € und 12,45 €, im Durchschnitt bei 11.70 €. Damit sind die Löhne der kreiseigenen Reinigungskräfte ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen 10,8% höher.

Möglicherweise würden die Reinigungsvorgaben für kreiseigene Reinigungskräfte bei einer aktuellen Überprüfung angepasst, weil sich in den letzten 15 Jahren Veränderungen bei Reinigungsmitteln oder Abläufen ergeben haben. So betragen beispielsweise die Leistungsvorgaben für städtische Reinigungskräfte nach den aktuellen Reinigungsrichtlinien der zentralen Gebäudereinigung (ZGR) der Stadt Bochum 215 m² pro Stunde für Büroreinigung.

Die ZGR Bochum ist grundsätzlich an interkommunaler Zusammenarbeit interessiert. Vielleicht können sich ebenso wie in der Verkehrskooperation mit der BOGESTRA auch bei der Reinigung interkommunale Synergien ergeben.

Mit der weiteren Privatisierung der Reinigung fördert der Ennepe-Ruhr-Kreis Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor, von der hauptsächlich Frauen betroffen sind. Selbst bei 45-jähriger Vollbeschäftigung haben sie keine Chance, eine Rente oberhalb der Grundsicherung (Hartz IV für Rentner) zu erhalten. Niedriglöhne von heute sind die Altersarmut von morgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Kanand

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Kreistag Ennepe-Ruhr-Kreis