DIE LINKE. kämpft erfolgreich für die Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel:

DIE LINKE. Witten

Verkaufsoffener Sonntag am 4.10.2020 vom Tisch.

 

Seit Jahren fordert DIE LINKE. Witten, auf verkaufsoffene Sonntage in der Stadt zu verzichten. Doch die Stadt stellt sich weiter gegen die Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel und der Gewerkschaft ver.di. Nun musste die amtierende Bürgermeisterin eine verspätet eingereichte Vorlage zu verkaufsoffenen Sonntagen von der Tagesordnung der letzten Ratssitzung nehmen.

Statt auf diesen Tagesordnungspunkt unaufgefordert zu verzichten, musste die Ratsfraktion der LINKEN erst die Verfristung beanstanden. Die Entscheidung soll jetzt auf der Sonder-Ratssitzung am 7.10.2020 fallen. Eine positive Wirkung der von der LINKEN durchgesetzten Absetzung der Verwaltungsvorlage und der damit verbundenen fehlenden Verabschiedung der notwendigen Rechtsverordnung ist bereits eingetreten. Da die Vorlage erst am 7.10.2020 behandelt werden soll, gibt es für die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags am 4.10.2020 in Annen und Rüdinghausen keine Rechtsgrundlage. Damit hat DIE LINKE. für die Beschäftigten im Einzelhandel einen ruhigen Sonntag Anfang Oktober erkämpft

 

Die LINKE fordert zudem, die Vorlage ersatzlos zurückzuziehen. Ulla Weiß, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Rat der Stadt Witten und Bürgermeisterkandidatin erklärt hierzu: „Noch vor wenigen Wochen waren Verkäuferinnen und Verkäufer Helden des Alltags, die unsere Infrastruktur in schwierigen Corona-Zeiten aufrecht erhalten haben. Doch das wird ihnen nicht gedankt. Statt den Helden den Ruhetag zu gönnen, sollen sie in diesem Jahr an mehreren Sonntagen arbeiten. Besonders skandalös ist, dass dies in den Stadtteilen Annen und Rüdinghausen sogar am 27.12.2020, also zwischen den Jahren, erfolgen soll. Es ist nicht akzeptabel, dass der Spaß der Einen auf Kosten der Anderen erfolgen soll. Die Katholische Kirche bringt es dabei auf den Punkt: Die Sonntagsarbeit von Polizei, Feuerwehr und Krankenpflege ist nicht mit der Sonntagsarbeit im Einzelhandel vergleichbar. Erstere dient dem Allgemeinwohl. Letztere dient hingegen allein den Inhabern und ihrer Umsatzmaximierung.“