Anfragen Fraktion Witten

Altlastensituation Eisenwerke Böhmer

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Witten plant ein Städtebauliches Qualifizierungsverfahren und ein städtebauliches Konzept für die Nachfolgenutzung des Geländes der Eisenwerke Böhmer und einer Aufwertung des städtebaulichen Umfelds mit den Eigentümern zu erarbeiten. Hintergrund ist, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und der Betrieb zum 31.12.2022 eingestellt wurde. Angedacht sind für die Zukunft eine gemischte Nutzung aus gewerblicher Nutzung sowie einer Wohnnutzung.

 

In der dazu erstellten Verwaltungsvorlage mit Beschlussvorschlag wird das potentielle Vorhandensein von Altlasten auf dem Gelände der Eisenwerke trotz der ca. 100-jährigen Industriegeschichte aber nicht problematisiert. Eisengießereien weisen jedoch häufig Bodenkontamination auf, insbesondere hohe Gehalte an Blei, Kupfer, Zink, Quecksilber, Arsen, Mineralöl und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

 

Daher fragt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten an:

 

1. Das Grundstück mit einer Fläche von über 40.00 m² ist nicht Teil des Insolvenzverfahrens bzw. der Insolvenzmasse. Warum nicht? Wer sind die Eigentümer des Grundstücks?

 

2. Welche Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen an welche Stellen des Areals – insbesondere aufgrund historischer Betrachtungen oder der Auswertung von Genehmigungsbescheiden - besitzt die Verwaltung? Welche Erkenntnisse hat die Stadt Witten hinsichtlich potentieller Kontaminationen des bestimmungsgemäßen Betriebs sowie von Betriebsstörungen?

 

3. Befinden bzw. befanden sich Schlacken auf dem Areal? Wenn ja, wo befinden sich diese?

 

4. Befinden bzw. befanden sich Gießereisande auf dem Areal? Wenn ja, wo befinden sich diese? Falls diese bereits entsorgt sind, wird angefragt, wo dies erfolgt ist?

 

5. Hat es eine orientierende Untersuchung des Areals im Sinne von  § 3 Abs. 3 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gegeben? Wenn ja, was besagt diese?

 

6. Welche Gutachten bzgl. der Kontamination des Bodens, des Grundwassers und der Bodenluft wurden erstellt (bitte vollständig auflisten)? Was genau sind ggf. die Ergebnisse hinsichtlich der Kontaminationen?

 

7. Wird für die Sanierung des Geländes ein Sanierungsplan i.S.v. § 13 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) erforderlich sein?

 

8. Wer würde im Falle der Erforderlichkeit einer Sanierung finanziell für diese aufkommen?

 

9. Geplant war die Vermietung einer Halle des Areals an ein privates Logistikunternehmen. Ist diese bereits erfolgt? Wenn ja, ist eine Sanierung der betroffenen Fläche bereits erfolgt?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                       (Fraktionsgeschäftsführer)


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