Anfragen Fraktion Witten

Finanzielle Belastungen der Stadt Witten durch das verabschiedete Wachstumschancengesetz

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom 22.3.2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengestz) zugestimmt, siehe

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1042/1042-pk.html?nn=4352766#top-2

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2024/0001-0100/0087-24.html

Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss zahlreiche Änderungen vorgenommen. Während der ursprüngliche Gesetzentwurf in seinen Erläuterungen noch die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen, aufgeschlüsselt nach Bund, Ländern und Kommunen in absoluten Zahlen und prozentualer Verteilung aufwies, ist dies bei der nun verabschiedeten Fassung nicht zu erkennen. Trotzdem ist auch von finanziellen Belastungen für die Stadt Witten auszugehen.

Angesichts dessen fragt die Fraktion DIE LINKE an:

1. Welche Mindereinnahmen/finanziellen Belastungen durch das Wachstumschancengesetz kommen auf die Stadt Witten voraussichtlich in 2024, 2025 und 2026 zu? Auf welche konkreten Posten verteilen sie sich? Eine überschlägige Schätzung ist dabei ausreichend. Welche Mindereinnahmen sind bereits jetzt konkret kalkulierbar?

2. Wie will die Verwaltung auf derartige finanzielle Belastungen reagieren? Sind hierfür Einnahmeerhöhungen (z.B. höhere Gewerbesteuersätze, höhere Grundsteuer B-Sätze, Gebührenerhöhungen), Kürzungen, Personalabbau oder Standardabsenkungen geplant? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?

3. An welchen Stellen soll dies noch im Rahmen des Haushalts 2024 bzw. der Haushaltsplanentwürfe 2025 und 2026 und des jeweiligen Haushaltsicherungskonzepts berücksichtigt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß                                       Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)             (Fraktionsgeschäftsführer)


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