Anfragen Fraktion Witten

Ist Witten vorbereitet?

Linksfraktion

Sehr geehrter Herr König,

 

mit Datum vom 19.12.2021 hat der Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 seine erste, einstimmig verabschiedete Stellungnahme vorgelegt,

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1992410/7d068711b8c1cc02f4664eef56d974e0/2021-12-19-expertenrat-data.pdf?download=1

 

Darin betont der Expertenrat, dass die neue Omikron-Variante des Corona-Virus eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen bringt. Er stellt fest, dass sich Omikron durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes auszeichnet. Die Variante infiziert in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen: In Dänemark, Norwegen, den Niederlanden und Großbritannien wird bereits eine nie dagewesenen Verbreitungsgeschwindigkeit mit Omikron-Verdopplungszeiten von etwa 2-3 Tagen beobachtet.

 

Im Abschnitt „Gefährdungspotential für die kritische Infrastruktur“ stellt der Expertenrat fest:

„Schnell steigende Inzidenzen bergen hohe Risiken für die kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Deutschland. Hierzu gehören unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung und die entsprechende Logistik. Deshalb bedarf es einer umfassenden und sofortigen Vorbereitung des Schutzes der kritischen Infrastruktur unseres Landes. Es müssen in den kommenden Tagen Vorkehrungen für die ersten Monate des Jahres 2022 getroffen werden, und zwar auf politischer und organisatorischer Ebene des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden. Dabei sollten mögliche Partner wie Bundeswehr, THW oder Hilfsorganisationen frühzeitig eingebunden werden. Aktivierungswege und Steuerungsmechanismen müssen kurzfristig verfügbar sein sowie ausreichende Testkapazitäten und Versorgungsketten sichergestellt werden. Die Krankenhäuser müssen eine hinreichende Vorratshaltung von Material und Medikamenten herstellen. Eine schnelle politische Handlungsfähigkeit muss zu jedem Zeitpunkt auch während der Feiertage gewährleistet sein.“

 

Auch im Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990312/5aded0cbf837124818e6af8feceb15c7/2021-12-21-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

heißt es unter Nr. 5:

„Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden.“

 

Den Ernst der Lage und die Gefährdung der kritischen Infrastrukturen zeigen auch zwei im Auftrag des Magazins DER SPIEGEL in Auftrag gegebene Modellierungen auf. Danach beziffern die zwei Modellrechnungen die Anzahl der Arbeitsausfälle im Februar mit drei bis zehn Millionen

https://www.nau.ch/news/wirtschaft/bericht-ausbreitung-der-omikron-variante-konnte-zu-millionen-arbeitsausfallen-fuhren-66072462

 

Da sich auch Geimpfte und Genesene infizieren können sowie Personal von Quarantänemaßnahmen betroffen sein kann und Urlaubssperren nur in begrenztem Umfang einem größeren Personalausfall entgegenwirken können, stellt sich die Frage nach umfassenden Konzepten und wirksamen Maßnahmen.

 

 

Daher fragt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten:

 

1. Welche kritischen Infrastrukturen werden von der Stadt Witten betrieben bzw. welche Betriebe mit welchen kritischen Infrastrukturen werden von der Stadt Witten wesentlich beeinflusst (z.B. Siedlungsabfallentsorgung, Strom- und Gasversorgung über die Stadtwerke, Wasserversorgung über das Verbund-Wasserwerk Witten, Abwasserbeseitigung über die ESW etc.)?

 

2. Welche dieser kritischen Infrastrukturen besitzen Notfallpläne? Von wann datiert jeweils ihre letzte Überarbeitung?

 

3. Sofern kein Notfallplan existiert: Bis wann ist jeweils die Erstellung vorgesehen?

 

4. Welche der einzelnen erstellten bzw. zu erstellenden Notfallpläne enthalten Pandemieplanungen, insbesondere im Hinblick auf die Dynamik der Virusvariante Omikron?

 

5. Sofern in den Notfallplänen keine Pandemieplanungen vorgesehen sind: Bis wann sollen diese jeweils eingearbeitet werden?

 

6. Werden die jeweiligen existierenden betrieblichen Pandemiepläne umgehend überprüft? Bis wann soll die Überprüfung jeweils abgeschlossen sein? Bis wann wird jeweils. eine Anpassung abgeschlossen sein? In welchem Zeitraum kann jeweils die geforderte Aktivierung erfolgen?

 

7. Welche Maßnahmen bzgl. der einzelnen kritischen Infrastrukturen sind in den Notfallplänen bzw. Pandemieplanungen jeweils vorgesehen, um einen Personalausfall zu verhindern, der die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur beeinträchtigt? Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um auch im Falle eines größeren Personalausfalls die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten?

 

8. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um im Falle eines Personalausfalls, der die Funktionsfähigkeit der jeweiligen kritischen Infrastruktur beeinträchtigt, die Auswirkungen der Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten? Mit welchen verbleibenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen ist in diesen Fällen zu rechnen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                    (Fraktionsgeschäftsführer)