Anfragen Fraktion Witten

Kalkulation der Entwässerungsgebühren

Linksfraktion

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

für die Kalkulationen der Abwassergebührensätze sind die Flächengrößen wesentliche Parameter. Anknüpfend an die Diskussion im HFA über die Vorlage zur Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung stellen wir hierzu die folgenden Fragen:

 

1. Im Jahr 2021 wurden für die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung für die anrechenbare befestigte und angeschlossene private und öffentliche Fläche in m² - Nicht-Verbandsmitglieder 4.213,288 m² angesetzt. Im Jahr 2022 betrug dieser Wert 4.200, 288 m², stellte mithin einen leichten Rückgang dar. Wie erklärt sich dieser Rückgang, wenn hingegen in Witten kontinuierlich Bauprojekte realisiert werden, die zu einer Vergrößerung der Fläche führen müssten?

 

2. Im Jahr 2021 wurden für die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung für die befestigte und angeschlossene Fläche der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze (Straßenentwässerungsanteil) 2.282,754 m² angesetzt. Dieser Wert wurde auch für das Jahr 2022 angesetzt. Wie erklärt sich dieser identische Wert, wenn hingegen in Witten kontinuierlich Projekte der vorstehenden Art realisiert werden, die zu einer Vergrößerung der Fläche führen müssten?

 

3. Welcher Zeitraum wurde als Grundlage für die Berechnung der Flächen für die Änderung der Entwässerungsgebührensatzung im Dezember 2022 gewählt? Welcher Stichtag wurde gewählt, an dem die letzten Flächen eingeflossen sind.

 

Wir bitten, die Fragen unter Tagesordnungspunkt 4 der Ratssitzung am 13.12.2022 zu behandeln, da die Fragen die zu verabschiedende Satzungsänderung zum Gegenstand haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                       (Fraktionsgeschäftsführer)


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