Anfragen Fraktion Witten

Sachstand Städtischer Betriebshof

Linksfraktion

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit Beginn des Jahres ist die Zukunft des Städtischen Betriebshofs verstärkt in der Diskussion. Sie beschäftigt die Politik, die Beschäftigten und die Öffentlichkeit.

 

Am 29.1.2023 führten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima (ASUK) eine Ortsbesichtigung durch.

 

Am 2.2.2023 fand eine gemeinsame Sitzung des ASUK und des Betriebsausschuss ESW zum Thema „Städtischer Betriebshof“ statt. Der Tagesordnungspunkt wurde öffentlich behandelt; es lag eine öffentliche Verwaltungsvorlage mit umfangreichen Anlagen vor. Schützenswerte Interessen lagen offensichtlich nicht vor.

 

In der intensiven Diskussion dieses Tagesordnungspunktes zeigte sich, dass viele Fragen noch offen waren und beantwortet werden müssen. Daher hat die Fraktion DIE LINKE. am 8.3.2023 eine Anfrage mit zahlreichen Fragen zu diesem Themenkomplex gestellt.

 

Auf die Anfrage zweier anderer Fraktionen sowie einer weiteren Nachfrage wurde mitgeteilt, dass für den 04.09.2023 im Anschluss an die HFA-Sitzung eine Interfraktionelle Runde geplant ist, in der der derzeitige Sachstand und das weitere Vorgehen vorgestellt werden sollen. Die Einladung zu dieser interfraktionellen Sitzung ist inzwischen erfolgt.

Interfraktionelle Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Besprechungen gelten als vertraulich

 

 

Angesichts dessen fragt die Fraktion DIE LINKE an:

 

1. Warum erfolgen die Vorstellung des Sachstands und des Vorschlags über das weitere Vorgehen nicht wie im Februar 2023 in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung von ASUK und Betriebsausschuss ESW?

 

2. Warum erfolgen diese Berichterstattung und die vorgeschlagene Darstellung des weiteren Vorgehens in einer Interfraktionellen Runde, so dass Betroffene und die Öffentlichkeit ausgeschlossen sind? Welche schützenswerten Interessen rechtfertigen die nichtöffentliche Behandlung?

 

3. Warum gibt es im Vorfeld zur Interfraktionellen Sitzung keine schriftlichen Unterlagen zum Sachstand und zum Vorschlag über das weitere Vorgehen, die eine qualifizierte Vorbereitung und Diskussion auf der Sitzung ermöglichen? Dies gilt umso mehr, falls eine (informelle) Einigung über das weitere Vorgehen auf der Interfraktionellen Sitzung geplant sein sollte.

 

4. Sind die Verwaltung und der Bürgermeister im Interesse der Transparenz gegenüber den Betroffenen und der Öffentlichkeit bereit, die Interfraktionelle Sitzung entfallen zu lassen und die beabsichtigte Vorstellung und Diskussion in den öffentlichen Teil der Tagesordnung des HFA aufzunehmen, der am selben Tag stattfindet? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                       (Fraktionsgeschäftsführer)


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