Anfragen Fraktion Witten

Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG)

Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

 

am 27.3.2020 ist vom Bundesrat das zuvor vom Bundestag beschlossene „Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-SodEG)“ verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

 

In diesem Gesetz wird in § 1 festgelegt, dass bei der Gewährung von Zuschüssen nach diesem Gesetz, soziale Dienstleister mit der Antragstellung Angaben über ihre Ressourcen machen müssen. Soziale Dienstleister müssen angeben, welche Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel sie zur Bekämpfung der Corona-Krise zur Verfügung stellen können.

 

In der Begründung zu § 1 dieses Gesetzes, veröffentlicht in der Drucksache 19/ 1807 vom 24.3.2020, wird ausgeführt, dass z. B. die Arbeitskräfte sowohl in der Pflege, sonstigen sozialen Bereichen als auch in der Logistik für die Lebensmittelversorgung als auch als Erntehelfer eingesetzt werden könnten.

 

Das Bundesgesetz bedarf zu seiner Umsetzung der Überleitung in ein Landesgesetz. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung NRW am 28.3.2020 das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“, Drucksache 17/ 8920, in die Beratungen des Landtags eingebracht.

 

Darin wird im Artikel 3 das „Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoC-2-Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (SodEG-Ausführungsgesetz)“ eingebracht. Das Gesetz wird voraussichtlich am 9.4.2020 im Landtag verabschiedet.

 

Im Ausführungsgesetz wird in § 1 festgelegt, dass der Sicherstellungsauftrag mit den bestehenden Zuständigkeitsregelungen für die einzelnen Leistungsbereiche verbunden wird.

 

Da diese Formulierungen sehr vage sind, fragt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten an:

 

1. In welchen Bereichen der sozialen Einrichtungen plant die Stadtverwaltung, auf gemeldete Ressourcen, wie z. B. Arbeitskräfte, Sachmittel und/oder Räumlichkeiten, zuzugreifen?

 

2. Gibt es Planungen auf die gemeldeten Ressourcen der Sozialdienstleister im Bereich des Sozialgesetzbuches 8, Kinder- und Jugendhilfe, zuzugreifen und z. B. eigene Personalengpässe im Bereich der Jugendhilfe aufzufüllen?

 

3. Wird die Stadt Witten als Vermittlerin zwischen angemeldeten Bedarfen anderer Einrichtungen, Anbieter oder Unternehmen im Stadtgebiet und den gemeldeten Ressourcen sozialer Dienstleister tätig werden?

 

4. Wird die Stadt Witten als kreisangehörige Kommune dem Corona-Krisenstab des Ennepe-Ruhr-Kreises Informationen über angemeldete Bedarfe von Wittener Unternehmen und Informationen über gemeldete Ressourcen von sozialen Dienstleistern zur Verfügung stellen?

 

5. Ist geplant, die Ratsfraktionen über die Aktivitäten der Stadt Witten in Bezug auf das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz und das Ausführungsgesetz NRW laufend zu informieren? Oder müssen die Ratsfraktionen dazu regelmäßig, z. B. im wöchentlichen Abstand einzelne Anfragen dazu stellen?

Über eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen aufgrund der Dringlichkeit in der Corona-Krise freuen wir uns.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß

(Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten)